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Digitales Umweltmonitoring der Energiewende im EE-Monitor

Die Abbildung zeigt ein gestapeltes Säulendiagramm zum Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland im Zeitraum 2000 bis 2024. Für jedes Jahr zeigt eine Säule die kumulierte Fläche der Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Hektar. Die gestapelten Säulen zeigen jeweils in vier verschiedenen Farben die Flächen der Photovoltaikanlagen neben Verkehrswegen in einem Abstand bis 110 m (grün), in einem Abstand größer als 110 m bis 200 m (blau), in einem Abstand größer als 200 m bis 500 m (gelb) sowie in einem Abstand größer als 500 m (außerhalb des Förderkorridors, grau). Die Anlagenflächen in allen vier Abständen verzeichnen einen kontinuierlichen Anstieg. Im Jahr 2024 betrug die gesamte Fläche der Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland etwas mehr als 34.000 ha.

Kumulierte Darstellung des Ausbaus von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland (Quelle: EE-Monitor 2026, verändert).

Aus der Schwerpunktausgabe 9/10-2026 „Naturschutz und erneuerbare Energien an Land“ (erscheint im September 2026) 

Digitales Umweltmonitoring der Energiewende im EE-Monitor: erneuerbare Energien in Schutzgebieten und neben Verkehrswegen

von Nora Mittelstädt und David Manske

Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie (EE) in Schutzgebieten begleitet die Energiewende in Deutschland bereits seit ihren Anfängen. Das belegt auch die kontinuierlich steigende Zahl an Windenergieanlagen und die steigende Fläche an Photovoltaik-Freiflächenanlagen bspw. in Natura-2000-Gebieten, Naturparken, Landschaftsschutzgebieten und Entwicklungszonen von Biosphärenreservaten. Seit
2019 ist der EE-Zuwachs in Schutzgebieten deutlich geringer. Der EE-Monitor (https://ee-monitor.de) dokumentiert als datenbasiertes Umweltmonitoringsystem den Ausbau der EE in Zeit und Raum u. a. in Bezug auf Schutzgebiete, entwässerte Moorböden, Bodenqualität und Nähe zu Verkehrswegen. Die räumliche Steuerung der Energiewende, v. a. des Ausbaus der Windenergie, wurde durch Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, Bundesnaturschutzgesetzes und Baugesetzbuchs sowie durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes mit dem Ziel der Beschleunigung und des Bürokratieabbaus zunehmend harmonisiert und in Richtung einer Positivplanung entwickelt. Der Abbau von Altanlagen in sensiblen Gebieten, eine Fortführung der gesellschaftspolitischen Suffizienzdebatte sowie die Anpassung von Anlagen an deren Standorte eröffnen Handlungsspielräume für eine naturverträgliche Gestaltung der Energiewende.

DOI: 10.19217/NuL2026-09-02

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