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Eine neue Methode zur Erstellung Roter Listen in Österreich


Schematischer Entscheidungsbaum zur Einstufung von Arten in Rote-Liste-­Kategorien.

Aus Ausgabe 11-2022

Eine neue Methode zur Erstellung Roter Listen in Österreich

Von Werner Holzinger

Für die Steiermark wurden von 2018 bis 2021 neue Rote Listen für Tiere erstellt. In diesem Rahmen wurde die Methode der Einstufung in ­Rote-Liste-Kategorien überarbeitet. Die Kategorien entsprechen weiterhin jenen der Internationalen Naturschutzunion (International Union for Conservation of Nature – IUCN) und jenen von Zulka, Eder (2007). Wesentliche Unterschiede sind der Prognosehorizont der Gefährdungs­beurteilung, der hier die Dauer einer menschlichen Generation umfasst, und die Berücksichtigung des funktionalen Aussterbens im Gegensatz zur reinen Beurteilung des absoluten Aussterberisikos. Der Einstufungsalgorithmus berücksichtigt primär drei Parameter: den Referenzzustand, der in etwa dem günstigen Erhaltungszustand der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie gleichzusetzen ist, die aktuelle Bestandssituation, die relativ zum Referenzzustand beurteilt wird und somit den langfristigen Trend einschließt, und den zu erwarteten Bestandstrend, der aus der Entwicklung der Bestände der betreffenden Art während der letzten Jahrzehnte (unter besonderer Berücksichtigung der letzten 10 – 25 Jahre) abgeleitet wird und grundsätzlich einer Entwicklungsprognose für die nächsten 25 – 35 Jahre entspricht. Die Gefährdungsbeurteilung anhand dieser drei Parameter erfolgt mit Hilfe einer Matrix. Weitere Faktoren ermöglichen eine Nachjustierung der so erhaltenen Einstufung.

DOI: 10.19217/NuL2022-11-02

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