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Fairpachten – Biodiversität auf landwirtschaftlichen Pachtflächen fördern

Die Abbildung zeigt ein gleichschenkliges Dreieck mit beispielhaften Tätigkeiten der Ehrenamtlichen von Fairpachten. Es ist waagrecht in drei Stufen entsprechend den Komplexitätsniveaus niedrig, mittel und hoch gegliedert. Im unteren Bereich mit niedrigem Komplexitätsniveau steht: Wanderausstellung, Vorträge organisieren, Flyer, Andockstellen finden, Fotos. Im mittleren Bereich mit mittlerem Komplexitätsniveau steht: Stände, Fairpachten aktiv bewerben, aktiv auf Beratungsangebot hinweisen, Exkursionen. Im oberen Bereich mit dem höchsten Komplexitätsniveau steht: beraten, Vorträge halten.

Beispielhafte Tätigkeiten von Fairpachten-Ehrenamtlichen unterteilt nach Komplexitätsniveaus (hoch – mittel – niedrig; Stand: 2/2024). (Grafik: Brandt, Grohe 2025)

• Aus AUSGABE 8-2025

Fairpachten – Biodiversität auf landwirtschaftlichen Pachtflächen fördern

von Karoline Brandt und Simon Grohe

60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland ist Pachtland. Eigentümer* landwirtschaftlicher Flächen können dem massiven Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft entgegenwirken und Naturschutzmaßnahmen in ihren Pachtverträgen vereinbaren. Seit 2018 unterstützt sie hierbei die fachliche Beratung von „Fairpachten“ – ein Förderprojekt der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt (BPBV). In persönlichen, individuellen Gesprächen werden passende Naturschutzmaßnahmen identifiziert und entsprechende Vertragsvorlagen zur Verfügung gestellt. Mehr als 1.170 Beratungen hat Fairpachten im Zeitraum von April 2018 bis Februar 2024 durchgeführt und ein Netzwerk von Ehrenamtlichen aufgebaut. Die hohe Beratungsnachfrage zeigt, dass Fairpachten ein Baustein ist, um in der Agrarlandschaft flächendeckend eine Trendwende hin zu mehr Biodiversität zu bewirken. Seit 2024 führt der Bundesverband des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) das Beratungsangebot im Rahmen des Kompetenznetzwerks Agrarnaturschutz fort.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Bezeichnungen von Personengruppen auf die Nennung mehrerer Geschlechter verzichtet. Mit der männlichen Form sind alle Geschlechter gemeint.

DOI: 10.19217/NuL2025-08-03

 

Lesen Sie von „Natur und Landschaft“  im Rahmen von Green Open Access kostenfrei – auch die Beiträge 

  • „Das Potenzial nichtstaatlichen Gebietsschutzes in Deutschland von Kopsieker, Disselhoff in Ausgabe 1-2024,
  • Die niedersächsische Agrarumweltmaßnahme BS 3 'Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter' im Landkreis Göttingen: Einblick in die Perspektive der Landwirtinnen und Landwirte“ von Zembold et al. in Ausgabe 4-2023 und
  • „Vilmer Thesen: Neue Koalitionen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft – Herausforderungen und Chancen von Voget-Kleschin et al. in Ausgabe 2-2023​​​​​​.
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