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Flächengewinne und -verluste bei Biotopen in Schleswig-Holstein


Schematische Darstellung der unterschiedlichen Datengrundlagen der ersten landesweiten Biotopkartierung in Schleswig-Holstein (1978 – 1993; BK1) und der zweiten landesweiten Kartierung (2014 – 2020; BK2) sowie der Methodik zur Erstellung des Auswertungsdatensatzes.

Aus Ausgabe 8-2024

Flächengewinne und -verluste bei Biotopen in Schleswig-Holstein – ein Vergleich ­zweier Biotopkartierungen 1978 – 1993 und 2014 – 2020

Von Silke Lütt, Ronja Wörmann, Lena Watermann und Simon Kellner

Im Rahmen der Biotopkartierung Schleswig-Holsteins von 2014 bis 2020 wurde entgegen den Zielen des Biotopschutzes eine sehr hohe ­Flächendynamik festgestellt. Mit Hilfe eines Vergleichs der Flächenverhältnisse in den Jahren 1978 – 1993 auf 140.008 ha in beiden Durchgängen kartierter Fläche wurden die Zu- und Abnahmen von Biotopen ermittelt. Im Beitrag werden die fachlichen und methodischen Ursachen dieser Veränderungen diskutiert. Bedeutende Flächenverluste konnten bei den pflegebedürftigen Biotoptypengruppen „Heiden“, „Binnendünen“, ­„Trockenrasen“, „mesophiles Grünland“, „Feuchtgrünland“ und „Niedermoore“ festgestellt werden. Demgegenüber nahmen anthropogene ­Biotoptypengruppen wie „Äcker“, „Intensivgrünland“, „Siedlungs- und Verkehrsflächen“, „Röhrichte“, „sonstige Wälder“ sowie „Gehölze und Forste“ zu. Flächenverluste bei Hochmooren stehen einer Zunahme von Moorrenaturierungsflächen gegenüber. Auch bei den Strandseen zeigte sich u. a. infolge von Renaturierungen eine signifikante Flächenzunahme. Die Ursachen für die überwiegend negativen Entwicklungen sind eine Nutzungsintensivierung durch die Land- und Forstwirtschaft, Versiegelung mit Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie Entwässerung und ­Eutrophierung der Biotope. Zusätzlich sind mangelnde Pflege oder Nutzungsaufgabe und damit einhergehende Ruderalisierung und Verbuschung Treiber einer insgesamt beschleunigten Sukzession. Um den Anforderungen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zu genügen, müssen die Pflege- und Wiederherstellungsmaßnahmen intensiviert werden und die Zerstörung von Biotopen muss stärker als bislang verhindert bzw. geahndet werden.

DOI: 10.19217/NuL2024-08-01

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