Floating-Photovoltaik-Anlage in einem Baggersee bei Leimersheim nordwestlich Karlsruhe. (Foto: Erdgas Südwest)
Überblick, Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten von Floating-Photovoltaik-Anlagen in Deutschland
von Thomas Wachter und Benjamin Bleyhl
Vor dem Hintergrund der technischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen wird im vorliegenden Beitrag das aktuelle Potenzial für schwimmende Solaranlagen bzw. Floating-Photovoltaik(PV)-Anlagen in Deutschland abgeschätzt und diskutiert, welche Möglichkeiten zu dessen Ausweitung bestehen. § 36 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beschränkt die Nutzung von Floating-PV-Anlagen auf künstliche oder erheblich veränderte Gewässer, auf eine maximale Bedeckung von 15 % der Wasseroberfläche und einen Uferabstand von mindestens 40 m. Mithilfe eines geographischen Informationssystems (GIS) wurde im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) betreuten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens ein Potenzial für Floating-PV-Anlagen in Deutschland von 8,9 Gigawattpeak (GWp) ermittelt. Da dieses Ergebnis auf bestimmten technischen und genehmigungsrechtlichen Setzungen beruht, ist es als Richtgröße und nicht als fester Wert zu verstehen. In Hinblick auf eine Erhöhung des nutzbaren Potenzials wird diskutiert, dass die genehmigungsrechtlichen Kriterien erst verändert werden sollten, wenn mehr belastbares Wissen über die Umweltauswirkungen von Floating-PV-Anlagen vorliegt und dabei auch die Gesamtentwicklung der Solarenergie in Deutschland einbezogen wird.
DOI: 10.19217/NuL2025-04-01
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