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Gebietseigenes Saatgut ab dem 1. März 2020 gesetzlich vorgeschrieben (§ 40 BNatSchG)


Quelle/Bild: Foto: couleur/pixabay.

Seit dem 1. März 2020 ist das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur genehmigungspflichtig, wenn die Pflanzenart im betreffenden Gebiet nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt (§ 40 BNatSchG). Diese Regelung dient dem Schutz von Ökosystemen, Biotopen und Arten vor den Gefährdungen durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten. Die Verwendung von "gebietseigenem Saatgut" dient auch dem Erhalt der genetischen Vielfalt, es ist besser an die vorherrschenden Umweltbedingungen angepasst und deshalb meist weniger empfindlich für Umweltänderungen und Störungen. Darüber hinaus können manche Tierarten auf bestimmte Pflanzen spezialisiert und angewiesen sein.

Damit endet eine zehnjährige Übergangsfrist. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht ist der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft. Betroffen sind aber Blühflächen und Blühstreifen.

Lesen Sie dazu:

Peter Fischer-Hüftle
Rechtliche Anforderungen an die Auswahl des Saatguts auf Blühflächen und Blühstreifen
ANLiegen Natur 40/2 (2018)


Mischungen aus heimischen Wildpflanzen eignen sich für verschiedenste Begrünungen sowohl im städtischen Bereich, im Hausgarten, in der freien Natur oder auf landwirtschaftlichen Flächen.

Aber wo kann man echte, regionale Wildpflanzenmischungen für die Ansaat erwerben? Da der Begriff nicht geschützt ist, kann man z.B. auf das Siegel VWW-Regiosaatendes Verbands deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten achten.

Wildpflanzen-Praxistipps des Verbands deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten:

Einen Ansprechpartner in Ihrer Region
Informationen zu regionalem Saatgut
Alternative Methoden der Begrünung
Informationen zum VWW
Informationen über die Zertifizierung

Bezugsquellen finden sich auch auf der Homepage von 

Naturgarten e.V.
Verein für naturnahe Garten- und Landschaftsgestaltung

Mitgliedsbetriebe / Wildpflanzensaatgut 
Mitgliedsbetriebe / Wildpflanzen

Der Naturgarten e. V. bietet auch regionale Naturgarten-Akademie-Praxisseminare

Montag, 25. Mai in Fridolfing bei Burghausen
Dienstag, 26. Mai in Bad Soden Salmünster bei Schlüchtern
Montag, 22. Juni in Ludwigsburg

an. Hier erfahren Sie, wie sich heimische Blumenwiesen und Wildblumensäume planen, anlegen und pflegen lassen.

• Neuanlage oder Umwandlung – was funktioniert wie am besten?
• Alternativen zu nichtheimischen einjährigen Blühmischungen wie dem Mössinger Sommer
• Wie gelingen heimische Ansaaten auch bei mir?
• Genau hinschauen lohnt sich, lernen auch Sie die besten Methoden, Mischungen und Pflegerezepte kennen.
• Bezugsquellen für Heimisches: Saatgut, Wildblumenwiesen und Wildblumensäume

Kosten: 100 € für Nichtmitglieder

Neues Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt gestartet

Gärten, Balkone sowie Grün- und Freiflächen bergen enorme Potenziale für die biologische Vielfalt in Deutschland

Koordinierender Projektpartner: Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.
Projektpartner: Wissenschaftsladen Bonn e.V. (WILA), Agentur für nachhaltige Kommunikation tippingpoints GmbH
Kooperationspartner: Naturgarten e.V.
Fördergeber und inhaltliche Begleitung: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Webseite: im Aufbau

Ziel des Projekts „Tausende Gärten – Tausende Arten“ ist es, Bürgerinnen und Bürger bundesweit für mehr Artenvielfalt in Privatgärten und städtischen Frei- und Grünflächen zu begeistern und gemeinsam mit Gärtnereien und Saatgutbetrieben die naturnahe Gartengestaltung populärer zu machen.