Photovoltaik(PV)-Anlage mit Wiedervernässung in Lottorf (Schleswig-Holstein). Die Anlage wurde vor Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 errichtet und ist daher rechtlich keine Moor-PV-Anlage. (Foto: Jeremias Kempt)
Potenziale und naturschutzfachliche Wirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf wiedervernässten Moorböden
von Dietmar Mehl und Sabine Schlacke
Die Möglichkeit, eine staatliche Förderung für die Errichtung von Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen auf wiedervernässten, vormals entwässerten und landwirtschaftlich genutzten Moorstandorten zu erhalten (Moor-PV-Anlagen), besteht seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023. Der Beitrag präsentiert einen Ausschnitt der Inhalte und Ergebnisse eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Forschungs-und Entwicklungsvorhabens. Dargestellt werden der Kenntnisstand zu ökologischen Auswirkungen von Moor-PV-Anlagen, zulassungs- und planungsrechtliche Hemmnisse sowie sozioökonomische Herausforderungen. Zu den zentralen Ergebnissen des Projekts zählt, dass der Kenntnisstand zu den ökologischen Auswirkungen von Moor-PV-Anlagen nicht ausreichend ist, was durch eine internationale Literaturanalyse unterlegt wird. Es sollten rechtliche Anpassungen auf der Zulassungs- wie auch auf der planerischen Ebene vorgenommen und die Möglichkeiten eines sozioökonomischen Interessenausgleichs optimiert bzw. weiterentwickelt werden. Es wird explizit empfohlen, ein Verbot der Errichtung und des Betriebs von PV-Anlagen auf entwässerten Moorstandorten im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) oder im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu verankern. Dieses Verbot würde zusammen mit einer finanziellen Förderung von Moor-PV-Vorhaben den künftigen Fokus auf eine Mehrfachnutzung von Flächen für Klima-, Moor- und Biodiversitätsschutz lenken und Hemmnisse durch PV-Anlagen für eine spätere Wiedervernässung vermeiden.
DOI: 10.19217/NuL2026-09-09
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