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Standards bei der Bündelung von Verkehrswegen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen


Standards zur Anordnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) an A) Verkehrswegen und B) Verkehrswegen mit speziellen Querungshilfen (Grünbrücken, Grünunterführungen, Faunaüberführungen, Faunaunterführungen, Gewässerunterführungen gemäß dem Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen − M AQ, Attermeyer et al. 2022).

Aus Ausgabe 5-2023

Grüne Reihe: Standpunkt

Lebensraumverbund und Wildtierwege – erforderliche Standards bei der Bündelung von Verkehrswegen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Von Franziska Peter, Heinrich Reck, Jürgen Trautner, Marita Böttcher, Martin Strein, Mathias Herrmann, Holger Meinig, Henning Nissen und Manuel Weidler

Derzeit wird der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) entlang bestehender und zukünftiger Verkehrswege vorangetrieben. Während die räumliche Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA zwar ggf. eine Neuzerschneidung von Flächen andernorts verhindern kann, kann eine unsachgemäße Bündelung die Barrierewirkung von Verkehrswegen auch erheblich vergrößern und die Zerschneidung von Lebensraumnetzen und Wildtierwegen verstärken. Infolge solcher nachteiliger Bündelung werden Austauschprozesse innerhalb von Metapopulationen und Tierwanderungen nachhaltig beeinträchtigt, was den Verlust der biologischen Vielfalt vorantreibt. Für den gesetzlich vorgeschriebenen umweltverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien sind daher spezifische naturschutzfachliche Standards zu beachten, deren frühzeitige und umfassende Berücksichtigung erheblich nachteilige Lebensraumfragmentierung vermeidet und zur Planungsbeschleunigung beiträgt. Die in diesem Beitrag vorgeschlagenen Standards umfassen u. a. den Verzicht auf wilddichte Zäune und die Erhaltung von Biotopverbundflächen entlang von Verkehrswegen sowie von ausreichend dimensionierten Korridoren zwischen und entlang von PV-FFA.

DOI: 10.19217/NuL2023-11-03

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