Corinna Rickert
Der Feldhamster (Cricetus cricetus) gilt in Hinblick auf Höchstspannungs-Erdkabeltrassen, die derzeit in Deutschland geplant werden, als verfahrenskritische Art. Hierbei können sich vor allem infolge baubedingter Auswirkungen durch Erdarbeiten und Bodenbewegungen artenschutzrechtliche Konflikte für die streng geschützte Art ergeben. Diese Auswirkungen sind daher bereits im Rahmen der Planung und Zulassung entsprechender Vorhaben zu berücksichtigen. Ist es aufgrund der Größe des Vorhabens sowie anderer gewichtiger Belange nicht möglich, die Lebensräume des Feldhamsters zu umgehen, müssen in der Regel Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen geplant werden, um einen Eintritt der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu vermeiden. Zur Wahrung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die durch ein Vorhaben betroffen sind, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich werden. Grundsätzlich steht eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung, um die Auswirkungen von Erdkabelvorhaben auf Feldhamster-Vorkommen zu vermeiden bzw. zu minimieren, für die bei fachgerechter Durchführung eine überwiegend hohe Wirksamkeit angenommen werden kann.
Cricetus cricetus – Erdkabel – Artenschutz – Umsiedlung – Vergrämung – Planungsverfahren
DOI: 10.17433/6.2020.50153811.263-268
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im Schwerpunktheft "Feldhamsterschutz in Deutschland" (Natur und Landschaft 8/2014)
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