Wann?
Montag, 31. August 2026 ab 10:00 Uhr – Freitag, 11. September 2026 bis 16:30 Uhr
Wo?
Könzgenhaus
Annaberg 40
45721 Haltern am See
Was?
Einführung in wesentliche fachliche und rechtliche Grundlagen für die Arbeit in den Höheren und Unteren Naturschutzbehörden.
Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Strategien des Naturschutzes sowie eng benachbarter Fachplanungen und -disziplinen und wissen, wie das Naturschutzrecht durchgesetzt werden kann.
Die Teilnehmenden können Ziele und Strategien des Naturschutzes in andere Fachplanungen und -disziplinen einbringen.
Inhalte:
Biodiversitätsstrategien
Rechtsgrundlagen des Naturschutzes
Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte
EU-Richtlinien des Naturschutzes, Natura 2000
Instrumente des behördlichen Naturschutzes
Nachbardisziplinen
Bedeutende Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, Ordnungsrecht und Vollzugsinstrumente
Einführungsvortrag und anschließende Diskussion, Erstellung von Konzepten und Bearbeitung von Aufgaben, Planspiele, Exkursionen
Zielgruppen: Nachwuchskräfte der Höheren und Unteren Naturschutzbehörden aus NRW sowie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV), insbes. aus der Laufbahngruppe 2.1, Quereinsteigende aus anderen Fachdisziplinen in die Naturschutzverwaltung von NRW
Gebühr: 1500,00 €
Kontakt: E-Mail: sdz@nua.nrw.de, Tel. 02361 305-4002
Weitere Informationen/Anmeldung
Veranstalter: Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA)