Wann?
Mittwoch, 25. bis Donnerstag, 16. April 2026
Wo?
Kommunales Bildungswerk
Berliner Allee 125
13088 Berlin
Was?
Das Naturschutzrecht ist nicht nur vielfältigen Gesetzesänderungen unterworfen, sondern gilt auch als besonders
unübersichtlich. Zudem kommt der Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Vorgaben eine seit Jahren wachsende
Bedeutung zu. In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen strukturierten Überblick über die geltenden Normen,
deren Verhältnis zueinander und deren Anwendung in der behördlichen Praxis vor dem Hintergrund aktueller
Rechtsprechung. Das Seminar bietet einen systematischen Gesamtüberblick über das Naturschutzrecht.
Schwerpunkte:
- Grundsätze des Naturschutzrechts
- Verfahrensrechtliche Vorgaben, insbesondere Umweltverträglichkeitsprüfung
- Gefahrenabwehr im Naturschutzrecht
- Eingriffsregelung
- Gebietsschutz (NSG, LSG)
- Biotopverbund, Biotopvernetzung, Natura-2000-Gebiete
- Artenschutz
- Mitwirkung von Umweltverbänden
- Rechtsschutz
- Umweltstrafrecht
- Umweltschadensrecht
- Entschädigungsrechtliche Grundsätze im Naturschutzrecht
Zielgruppe: Beschäftigte von Naturschutzbehörden, Planungsbüros sowie allen planenden Behörden, wie
Stadtplanungsämtern, Straßenbauämtern, Wasserbehörden oder sonstigen Genehmigungsbehörden, die mit der
Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Vorgaben befasst sind. Das Seminar ist gleichermaßen für Einsteiger:innen
geeignet wie für Teilnehmende, die bestehende Vorkenntnisse gezielt erweitern möchten.
Mitzubringende Arbeitsmittel: BNatSchG, LNatSchG, UVPG
Dozent: Herr Klaus-D. Fröhlich, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter für Wasserrecht an der Universität Duisburg/Essen
Veranstalter: Kommunales Bildungswerk e. V.