Katharina Mayer, Tina Heger, Ingolf Kühn, Annika Tiesmeyer, Stefan Nehring und Mirijam Gaertner
Zusammenfassung
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das
Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
erstellt jeder Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) einen Aktionsplan mit
Maßnahmen, die die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten verhindern sollen. Im vorliegenden Beitrag wird der erste
deutsche Aktionsplan vorgestellt. Der Aktionsplan stützt sich auf eine
vorangegangene Analyse, in der ermittelt wurde, welche Einbringungs- und
Ausbreitungspfade invasiver gebietsfremder Arten für Deutschland als prioritär
anzusehen sind. Für jeden prioritären Pfad erfolgte eine Literaturrecherche nach
möglichen Maßnahmenvorschlägen, die mithilfe bilateraler Gespräche mit
Expertinnen und Experten aller verantwortlichen Sektoren weiterentwickelt,
gewichtet und konkretisiert wurden. Anhand eines Kriterienkatalogs wurden
insgesamt 24 Maßnahmen für den Aktionsplan ausgewählt. Die Schwerpunkte dieser
Maßnahmen sind, die Öffentlichkeit und betroffene Fachkreise zu sensibilisieren
sowie die Kontaminierung, bspw. von Gütern, Fahrzeugen und Geräten, durch
invasive gebietsfremde Arten zu minimieren. 19 verschiedene Sektoren werden bei
der Umsetzung der Maßnahmen eingebunden. Für eine möglichst effektive Umsetzung
wurden neben 20 pfadspezifischen Maßnahmen zusätzlich 4 sektoren- und
pfadübergreifende Maßnahmen entwickelt. Der erste Aktionsplan stellt ein
wichtiges Instrument im Naturschutz zur Prävention biologischer Invasionen in
Deutschland dar.
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – invasive gebietsfremde Arten – biologische Invasion – Prävention – Aktionsplan – Pfade – Einbringung – AusbreitungAbstract
To implement Regulation (EU) No. 1143/2014, an action plan for the
prevention and management of the unintentional introduction and spread of
invasive alien species needs to be developed by each EU member state. This paper
presents the first German action plan. The action plan is based on a previous
analysis of pathways of introduction and spread of invasive alien species which
are to be regarded as having priority for Germany. For each priority pathway, a
literature review was performed to propose possible actions, which were refined,
assessed and substantiated with the help of bilateral talks with experts
representing all sectors involved. Based on a catalogue of criteria, altogether
24 measures were selected for the action plan. The focus of the measures is to
raise awareness among the public and affected stakeholder groups and to minimise
the contamination, for example of goods, vehicles and equipment, by invasive
alien species. 19 different sectors will be involved in implementing the
measures. In addition to 20 measures specific to single pathways, four measures
across sectors and pathways were developed to enhance implementation. The first
action plan is an important tool in nature conservation for the prevention of
biological invasions in Germany.
Regulation (EU) No 1143/2014 – Invasive alien species – Biological invasion – Prevention – Action plan – Pathways – Introduction – SpreadInhalt
1 Einleitung
Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden verstärkt Tier- und
Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen
transportiert (Seebens 2019). Diese sog.
gebietsfremden Arten können sich in diesen Regionen nachteilig auf die biologische
Vielfalt auswirken, indem sie bspw. geschützte Arten und Lebensräume gefährden
(Vilà et al. 2010; Diagne etal. 2021). Da Beseitigungs- und
Managementmaßnahmen meist mit einem sehr hohem Kosten- und Personalaufwand verbunden
sind, ist es ratsam, präventive Maßnahmen insbesondere gegen invasive gebietsfremde
Arten zu implementieren (Surkov et al.
2008; Schmiedel et al.
2016).
Die Verordnung (EU) Nr.1143/2014 über die Prävention und das Management der
Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (im Folgenden kurz
EU-Verordnung) hat deshalb diese Ziele:
● die vorsätzliche oder nicht vorsätzliche Einbringung
invasiver gebietsfremder Arten, die noch nicht in der Europäischen Union
(EU) vorkommen, durch Präventivmaßnahmen zu verhindern, ● am Beginn der Ausbreitung stehende invasive gebietsfremde Arten
möglichst frühzeitig zu bekämpfen und vollständig zu beseitigen
und ● invasive gebietsfremde Arten, die schon weit verbreitet sind –
sofern möglich und angebracht – zurückzudrängen oder zumindest deren
weitere Ausbreitung zu verhindern.
Zentrales Element der EU-Verordnung ist die Liste der invasiven gebietsfremden
Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste; Nehring, Skowronek 2023). Zur Prävention der Auswirkungen dieser
Arten enthält die EU-Verordnung zum einen Regelungen zu deren vorsätzlicher
Einbringung und Ausbreitung: In Art. 7 der EU-Verordnung gibt es eine Reihe von
Beschränkungen und Verboten in Bezug auf Einfuhr, Handel, Besitz, Zucht, Transport
und Freisetzung. Zum anderen enthält die EU-Verordnung in Art. 13 Regelungen zur
Minimierung der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten.
Die Mitgliedstaaten der EU sind aufgefordert, innerhalb von drei Jahren nach
Inkrafttreten der Unionsliste einen Aktionsplan für die Pfade invasiver
gebietsfremder Arten zu erstellen (im Folgenden kurz Aktionsplan; Art. 13 Abs. 2 der
EU-Verordnung), mit dem die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten in die bzw. innerhalb der EU verhindert werden sollen. Die
Maßnahmen des Aktionsplans sollen sich dabei nicht auf einzelne Arten, sondern auf
die Pfade beziehen, entlang derer besonders häufig Arten der Unionsliste verschleppt
werden oder die den höchsten potenziellen Schaden durch die verschleppten Arten der
Unionsliste verursachen („prioritäre Pfade“; Rabitsch et al. 2018a, b). Für eine effektive Prävention ist es daher unabdingbar, die
Einbringungs- und Ausbreitungswege für invasive gebietsfremde Arten zu blockieren
(siehe auch § 40d Bundesnaturschutzgesetz − BNatSchG). Die Maßnahmen sollen die
Öffentlichkeit und betroffene Fachkreise sensibilisieren sowie die Kontaminierung
von Waren, Gütern, Fahrzeugen und Ausrüstung durch Exemplare bzw. Diasporen dieser
Arten minimieren. Dabei ist auch die Beförderung dieser Arten aus Nicht-EU-Ländern
zu berück-sichtigen.
Im Folgenden wird der erste Aktionsplan für Deutschland vorgestellt und es wird
zusammengefasst, mithilfe welcher Methoden Maßnahmenvorschläge erarbeitet wurden und
eine Maßnahmenauswahl getroffen wurde. Eine detailliertere Darstellung findet sich
in Mayer et al. (2023).
2 Die prioritären Pfade des Aktionsplans und verantwortliche Sektoren
Für die Entwicklung des Aktionsplans musste zunächst festgelegt werden, welche
Einbringungs- und Ausbreitungspfade mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden
sollen. Invasive gebietsfremde Arten können auf unterschiedlichen Pfaden in einem
Gebiet ankommen (Einführungspfade), in die freie Natur (außerhalb menschlicher
Obhut) gelangen (Ausbringungspfade) und sich dann ausbreiten (Ausbreitungspfade).
Rabitsch et al. (2018a, b) identifizierten 37 für Deutschland
relevante Pfade für die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten. Davon wurden 14 Pfade als prioritär eingestuft. Pfade gelten
als prioritär im Sinne der EU-Verordnung, wenn die Artenzahl (in der EU-Verordnung
wörtlich das „Artenvolumen“) oder der potenzielle Schaden, den die über diese Pfade
in die Union gelangenden Arten verursachen, prioritäre Maßnahmen erfordern. Diese
14 prioritären Pfade konnten nach UNEP
(2014) gemäß Hulme et al. (2008)
vier international anerkannten nicht vorsätzlichen Pfadkategorien
zugeordnet werden (Tab. 1); die
zusätzlich vorhandene fünfte Pfadkategorie „Eigenständig (ohne Hilfe durch den
Menschen)“ wurde im Aktionsplan nicht berücksichtigt. Die weitere Ausarbeitung des
Aktionsplans konzentrierte sich auf die identifizierten 14 prioritären Pfade. Zu den
Zielen des Aktionsplans gehörte auch, alle relevanten Akteure derjenigen Sektoren
mit einzubeziehen, die in direkter Verbindung zu den prioritären Pfaden stehen oder
die auf diese einen relevanten Einfluss ausüben können. Insgesamt konnten dabei
19 Sektoren identifiziert werden (Tab. 2).
Tab. 1: Zuordnung der 14 prioritären Pfade des Aktionsplans zu
international anerkannten Pfadkategorien.
Table 1: Assignment of the 14 priority pathways of the action plan to
internationally recognised pathway categories.
Pfadkategorien
|
Prioritäre Pfade des Aktionsplans
|
A. Entkommen aus Kultur oder Haltung | • Heimtierhandel/Aquaristik/Terraristik/Ziertiere • Tierpark (Zoo, Gehege, öffentliche
Aquarien) |
B. Verunreinigung transportierter Güter | • Mit Material aus Gärtnereien und Baumschulen und
in oder an pflanzlichen Biovektoren • Verunreinigungen von Erdreich, Kies und totem
Pflanzenmaterial |
C. Blinde Passagiere in oder an
Transportmitteln | • In oder an Kraftfahrzeugen • Bewuchs/Anlagerung an Schiffsrümpfen • Fischerei und Angelzubehör • In oder an Geräten/Maschinen/Ausrüstung • In oder an Menschen oder ihrem Gepäck |
D. Eigenständige Bewegung (Korridor) | • Eigenständige Bewegung entlang von Kanälen oder
Wasserstraßen |
Tab. 2: Verantwortliche Sektoren, die für die Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen des Aktionsplans zuständig sind.
Table 2: Relevant sectors which are responsible for implementing the
individual measures of the action plan.
Verantwortliche Sektoren
|
Abfallwirtschaft |
Architektur- und Bauwesen |
Bildungswesen |
Binnenschifffahrt (Verkehr/Transport) |
Eisenbahnwesen (Verkehr/Transport) |
Fischerei |
Flugverkehr (Verkehr/Transport) |
Forstwirtschaft |
Gartenbau inkl. Landschaftsbau, Landschaftsgärtnerei und
-architektur |
Handel |
Jagd |
Landwirtschaft |
Naturschutz |
Seeschifffahrt (Verkehr/Transport) |
Straßenwesen (Verkehr/Transport) |
Tourismus/Sport und Freizeit |
Wasserwirtschaft |
Wirtschaft |
Wissenschaft |
Anschließend wurden sektorübergreifende und sektorspezifische
Maßnahmen für alle prioritären Pfade herausgearbeitet und mit betroffenen Akteuren
aus allen Sektoren umfassend diskutiert. Tab. A im Online-Zusatzmaterial unter
https://www.natur-und-landschaft.de/extras/zusatzmaterial/ ordnet die
Sektoren, die für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen verantwortlich sind, den
einzelnen Maßnahmen zu.
3 Die Maßnahmen des Aktionsplans
3.1 Recherche und Auswahl der Maßnahmen
Für jeden der 14 prioritären Pfade wurde recherchiert, welche Maßnahmen und
Verhaltenskodizes national oder international bereits vorgeschlagen oder ergriffen
wurden, um die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten entlang des jeweiligen Pfads zu verhindern (z. B. Humair et al. 2014). Anschließend wurde die
Suche auf Maßnahmen ausgedehnt, für die noch keine Umsetzung dokumentiert ist, die
aber ggf. an nationale Belange angepasst und jeweils pfadspezifischen Kategorien
zugeschrieben werden können. Diese Literaturrecherche ergab eine Liste von
217 Maßnahmen.
Bilaterale Gespräche mit Expertinnen und Experten aus allen verantwortlichen
Sektoren (Tab. 2) dienten dazu, die
recherchierten Maßnahmen weiter zu entwickeln, zu priorisieren und zu konkretisieren
sowie neue Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten, um vorhandene Erfahrungen und
Erkenntnisse in den Aktionsplan einfließen zu lassen. Ein Schwerpunkt der
bilateralen Gespräche war der Austausch mit Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartnern sowie Akteuren, die im Bereich invasive gebietsfremde Arten bereits
Aktivitäten verfolgen oder Strukturen und Netzwerke etabliert haben (z. B. BMVI Expertennetzwerk 2018).
Mithilfe der Erkenntnisse und Erfahrungen aus den bilateralen Gesprächen wurden
die 217 ursprünglich gelisteten Maßnahmen durch weitere Maßnahmenvorschläge ergänzt,
konkretisiert, zusammengefasst und gekürzt oder aussortiert. Ergebnis war eine Liste
von 124 möglichen Maßnahmen (Abb. 1).
Diese 124 Maßnahmenideen wurden für jeden Pfad einzeln anhand eines
Kriterienkatalogs (vgl. Tab. 3)
qualitativ bewertet und priorisiert (siehe Mayer
et al. 2023). Für jeden Pfad wurden basierend auf diesen Kriterien
mögliche Maßnahmen ausgewählt und weiter ausgearbeitet. Maßnahmen, die die Kriterien
nicht oder nur zum Teil erfüllen, wurden ggf. angepasst oder aussortiert. Dabei
wurden 38 Maßnahmenvorschläge ausgewählt, konkretisiert und zu 24 Maßnahmen
zusammengefasst. Die weiteren aussortierten 86 Maßnahmenvorschläge wurden als
mögliche Grundlage für die zukünftige Überarbeitung des Aktionsplans als
Datensammlung dokumentiert (siehe Mayer et al.
2023).
Abb. 1: Herangehensweise zur Erstellung des Maßnahmenkatalogs für den
Aktionsplan. Die Zahlen in den eckigen Klammern geben die jeweilige
Anzahl (n) von Maßnahmenvorschlägen an. 38 Maßnahmenvorschläge wurden
ausgewählt und zu einem finalen Katalog von 24 konkretisierten Maßnahmen
zusammengefasst und ergänzt.
Fig. 1: Process of developing the catalogue of measures for the action
plan. The numbers in square brackets show the respective number (n) of
proposed measures. 38 proposed measures were selected, summarised and
supplemented to produce a final catalogue of 24 concrete measures.
Tab. 3: Kriterien zur Priorisierung der Maßnahmenvorschläge für den
Aktionsplan (nach BMU
2021).
Table 3: Criteria for prioritising the proposed measures for the action
plan (after BMU 2021).
Kriterien
|
Erläuterungen
|
Baut auf Vorhandenem auf (Ausgangslage) | Es wurde versucht, auf bereits vorhandenen Strukturen,
Regelungen, Empfehlungen, Maßnahmen oder Aktivitäten in
Deutschland, Europa oder international aufzubauen. |
Kosten-Nutzen-Verhältnis: | Hoher Nutzen bei geringen bis mittleren Kosten |
Kosten gering | Vorhandene Mittel/Personalstrukturen genügen |
Kosten mittel | Zusätzliche Mittel für begrenzten Zeitraum
erforderlich |
Kosten hoch | Dauerhafte Einrichtung zusätzlicher Personalstrukturen
erforderlich |
Nutzen gering | Lokale, kurzfristige Wirkung |
Nutzen mittel | Regionale, mittelfristige Wirkung |
Nutzen hoch | Überregionale, langfristige Wirkung |
Einmal- oder Langzeiteffekt | Einmaleffekte mit kurzfristiger Wirkung wurden vermieden
oder die Maßnahme so umformuliert, dass eine nachhaltige
Langzeitwirkung erzielt werden kann. |
Vermeidung eventueller Naturschutzkonflikte | Es wurde darauf geachtet, Konflikte mit anderen Zielen des
Naturschutzes zu vermeiden. |
Synergien mit anderen Maßnahmen | Die Begünstigung einer Maßnahme durch eine andere Maßnahme –
innerhalb oder zwischen verschiedenen Pfaden – wurde als positiv
bewertet. |
3.2 Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse
Bei der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder
Arten spielen Akteure vieler unterschiedlicher Sektoren eine Rolle. Eine effektive
Umsetzung von Maßnahmen zur Blockierung der Einbringungs- und Ausbreitungspfade
erfordert deshalb eine aktive Beteiligung dieser Akteure. Aus diesem Grund wurden
bereits frühzeitig Expertinnen und Experten aus Behörden, Verbänden und der
Wissenschaft einbezogen, um gemeinsam zu erarbeiten, welche Maßnahmen im Aktionsplan
enthalten sein sollten. Weiterhin wurde der Aktionsplan unter Anhörung der
Bundesländer und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) erstellt (§ 40d BNatSchG). Auch die Öffentlichkeit wurde
frühzeitig und in angemessener Weise beteiligt (Art. 26 der EU-Verordnung).
3.3 Ergebnis: Deutschlands erster Aktionsplan
Der Aktionsplan benennt für jeden der 14 prioritären Pfade ein bis vier
Maßnahmen, mit deren Hilfe die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung von
Arten der Unionsliste in die bzw. innerhalb der EU verhindert werden sollen (siehe
BMU 2021; Mayer et al. 2023). In Tab. A im Online-Zusatzmaterial sind die Bezeichnungen und verantwortlichen
Sektoren aller Maßnahmen gelistet. Die folgenden Abschnitte geben einen kurzen
Überblick. Kasten 1 zeigt einige
Beispiele, auch anhand invasiver gebietsfremder Arten, die (noch) nicht auf der
Unionsliste geführt werden.
Die Maßnahmen des Aktionsplans lassen sich in vier Themengruppen gliedern
(Abb. 2). Ein wichtiger Hebel für
die Prävention der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ist
die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Fachkräfte, die mit gebietsfremden
und insbesondere mit invasiven und potenziell invasiven gebietsfremden Arten in
Kontakt kommen. Daher enthält ein Großteil der Maßnahmen (55 %) Aspekte zur
Aufklärung oder Bildung. Die Öffentlichkeitsarbeit (A) und die Sensibilisierung und
Bildung von Fachkräften (B) haben das Ziel, alle relevanten Akteure darüber
aufzuklären, wie Arten entlang des entsprechenden Pfads verschleppt werden und
welche Folgen dies haben kann. Weitere Maßnahmen (45 %) sollen zur Minimierung der
Kontaminierung beitragen. Hierfür sind eine solide Wissensgrundlage und eine
engagierte Kommunikation und Kooperation innerhalb und zwischen den verschiedenen
Sektoren notwendig. Eine Minimierung der Kontaminierung soll durch die
Erstellung bzw. Weiterentwicklung von Fachdokumenten (C) und durch
Forschungsvorhaben (D) unterstützt werden. Die Fachdokumente beinhalten auch
Empfehlungen für die Sensibilisierung von Fachkräften, die dazu beitragen sollen,
die Kontaminierung zu minimieren.
Kasten 1: Beispiele für im Aktionsplan enthaltene
Maßnahmen aus den Themengruppen Öffentlichkeitsarbeit (A),
Sensibilisierung und Bildung von Fachkräften (B), Hilfestellungen bei
der Minimierung der Kontaminierung durch die Erstellung oder
Weiterentwicklung von Fachdokumenten (C) und durch
Forschungsvorhaben (D); M = Maßnahme, PM = pfadübergreifende
Maßnahme.
Box 1: Examples taken from the action plan describing
measures in the four thematic groups public outreach (A), awareness and
education of professionals (B), assistance in minimising contamination
through the preparation or further development of technical documents (C)
and through research projects (D); M = measure, PM = cross-pathway
measure.
(A) Aufklärung der Öffentlichkeit über die
Thematik invasiver gebietsfremder Arten anhand von
Internetangeboten der Naturschutzbehörden (pfadübergreifende
Maßnahme PM 3, Pfade
„Heimtierhandel/Aquaristik/Terraristik/Ziertiere“,
„Zierpflanzen“ und „In oder an Menschen oder ihrem Gepäck“).
Für das Ausbringen von Arten bestehen vielfach
Genehmigungsvorbehalte; dies ist jedoch häufig nicht
bekannt. Im Vordergrund der Maßnahme stehen deshalb sowohl
eine Information über die Gesetzeslage als auch die
Aufklärung über die negativen Auswirkungen, die ein
Ausbringen gebietsfremder Arten in die freie Natur mit sich
bringen kann. Das Bild zeigt einen in ein Gewässer
entlassenen Koi-Karpfen (Cyprinus carpio).
(B) Sensibilisierung angehender Fachkräfte in der
Tierpflege während ihrer Berufsausbildung durch die
Bereitstellung und Verwendung von Unterrichtsmaterialien zur
Thematik invasiver gebietsfremder Arten. Diese pfad- und
sektorübergreifende Maßnahme soll sowohl in Tierparks (M 6),
als auch in der Land- und Forstwirtschaft (M 11) und im
Gartenbau (M 9) pfadübergreifend umgesetzt werden. Das Bild
zeigt einen Waschbären (Procyon lotor).
(C) Berücksichtigung invasiver gebietsfremder
Arten bei der Planung, Anlage und Pflege von
Straßenbegleitgrün. Wichtig sind u. a. die Verwendung
neophytenfreien Bodenmaterials, eine zeitnahe Bepflanzung
offengelegter Böden mit standortgerechten gebietseigenen
Saaten und Gehölzen, eine Anpassung der Pflege, eine
Reinigung verunreinigter Geräte und eine fachgerechte
Entsorgung des Grünguts (M 15). Das Bild zeigt eine Anlage
von Straßenbegleitgrün mit einheimischen
Pflanzenarten.
(D) Forschung zur Ausbreitung von am Schiffsrumpf
anhaftenden Organismen im Sportbootbereich und in der
gewerblichen Binnenschifffahrt und Entwicklung
entsprechender Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen (M 19).
Das Foto zeigt einen Schiffsrumpf, der im Bereich der
Schiffsschraube mit der invasiven gebietsfremden
Wandermuschel (Dreissena polymorpha) bewachsen
ist.
Abb. 2: Verteilung der 24 Maßnahmen des Aktionsplans auf die
14 prioritären Pfade und inhaltliche Zuordnung der Maßnahmen zu den vier
Themengruppen A – D. 20 pfadspezifische Maßnahmen beziehen sich auf
jeweils nur einen Pfad, vier pfadübergreifende Maßnahmen beziehen sich
jeweils auf mehrere Pfade und gehen teilweise mehrfach in die Zählungen
ein (siehe Tab. A im Online-Zusatzmaterial). Fig. 2: Distribution of the 24 measures of the action plan among the
14 priority pathways and content-based classification to the four thematic
groups A – D. 20 measures specific to single pathways each refer to only one
pathway, four measures across pathways refer to several pathways and are
partly included in the counts more than once (see Table A in the
online supplementary material).
Für jede Maßnahme wird im Aktionsplan ein Akteur benannt, der für deren
Umsetzung verantwortlich ist. Für 14 Maßnahmen ist vorgesehen, mehr als einen Sektor
an der Umsetzung zu beteiligen, während bei zehn Maßnahmen nur jeweils ein Sektor
für die Umsetzung verantwortlich ist. Zusätzlich werden im Aktionsplan
Kooperationspartner benannt, die zukünftig bei der Entwicklung und Umsetzung der
Maßnahmen mit eingebunden werden sollten. Eine Zusammenarbeit zwischen
unterschiedlichen Sektoren und Interessensgruppen ist bei allen Maßnahmen von
Bedeutung.
Einige Pfade hängen miteinander zusammen oder zeigen Übereinstimmungen
hinsichtlich der Verschleppungsmechanismen, der Akteure oder der Zielgruppen. Aus
diesem Grund wurden vier pfadübergreifende Maßnahmen (PM) vorgeschlagen, um eine
effektive und synergistische Umsetzung zu erzielen. Die Durchführung
naturschutzfachlicher Invasivitätsbewertungen bisher nicht bewerteter gebietsfremder
Arten (vgl. Nehring et al. 2015) ist
z. B. eine Maßnahme, die für die folgenden vier Pfade gleichermaßen wichtig ist:
„Heimtierhandel/Aquaristik/Terraristik/Ziertiere“, „Zierpflanzen“, „Mit Material aus
Gärtnereien und Baumschulen“ und „In oder an pflanzlichen Biovektoren“ (PM 5; siehe
Tab. A im Online-Zusatzmaterial). Weiterhin gab es bei zwölf Pfaden inhaltliche
Überschneidungen, die eine Zusammenarbeit bei der Durchführung von Maßnahmen
sinnvoll erscheinen lassen. Der Aktionsplan enthält deshalb entsprechende Verweise,
z. B. für die Pfade „In und an Kraftfahrzeugen“, „In und an Zügen“ und „Entlang von
Kanälen und Wasserstraßen“, in denen jeweils Maßnahmen zur Anlage und Pflege von
Verkehrsbegleitgrün enthalten sind.
4 Diskussion und Fazit
Der erste deutsche Aktionsplan zur Prävention biologischer Invasionen entstand
in einem integrativen und offenen wissenschaftlichen Prozess. Teil des
Abstimmungsprozesses im Verlauf des Projekts war es, Maßnahmen zu identifizieren,
die zum einen effektiv wirken und zum anderen durch eine Anknüpfung an vorhandene
Aktivitäten und Strukturen gut umsetzbar sind. Da die EU-Verordnung in Art. 13
Abs. 5 eine regelmäßige Aktualisierung der Aktionspläne in relativ kurzen Abständen
(mindestens alle sechs Jahre) vorsieht, verfolgte das Projekt das Ziel, den ersten
Aktionsplan nicht mit Maßnahmen zu überfrachten, sondern eine stufenweise Einführung
von Maßnahmen zu unterstützen. So werden die verantwortlichen Sektoren und deren
Akteure nicht direkt überfordert und die Erfahrungen, die sich aus der
Implementierung des Aktionsplans ergeben, können in künftige Aktualisierungen
einfließen. Hilfreich könnte dabei auch eine Dokumentation der einzelnen Maßnahmen
des Aktionsplans durch die Akteure sein, auf deren Grundlage künftige
Überarbeitungen des Aktionsplans gezielt vorgenommen werden könnten.
Bei der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs hat sich gezeigt, dass eine effektive
Umsetzung der Maßnahmen häufig nur pfad- und sektorenübergreifend möglich sein wird.
Invasive gebietsfremde Arten kommen in diversen Lebensräumen vor und die Habitate
und Ausbreitungsgebiete vieler dieser Arten betreffen gleichzeitig mehrere
unterschiedliche Zuständigkeiten. Bei vielen Pfaden und Maßnahmen lassen sich
Ähnlichkeiten und Zusammenhänge zwischen Einbringungs- und Ausbreitungsmechanismen,
den Akteuren oder den Zielgruppen finden. Eine Zusammenarbeit der verschiedenen
betroffenen und zuständigen Sektoren und Ressorts ist deshalb essenziell für eine
erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen; nur so wird es möglich sein, gegenseitig von
vorhandenen Erfahrungen und Erkenntnissen zu profitieren. Eine pfad- und
sektorübergreifende Öffentlichkeitsarbeit bspw. erzeugt Synergien und
spart langfristig Arbeitskräfte und Ressourcen. Das Gleiche gilt für präventive
Maßnahmen, die eine Kontaminierung minimieren sollen. Je kooperativer die
Herangehensweise ansetzt, desto wahrscheinlicher ist eine langfristige
Wirkung.
In vielen Bereichen der Gesellschaft ist das Bewusstsein für die Auswirkungen,
die durch die Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entstehen
können, noch nicht stark ausgeprägt. Der Aktionsplan sieht deshalb zahlreiche
Maßnahmen vor, die sowohl gewerbliche als auch private Akteure informieren und
aufklären sollen. So kann der Aktionsplan die Bereitschaft der Menschen erhöhen,
durch Änderungen ihres Verhaltens oder Konsums daran mitzuwirken, die Einbringung
und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu verringern.
Einige Einbringungs- und Ausbreitungspfade stehen direkt mit der Ausübung
bestimmter Berufe im Zusammenhang (z. B. Garten- und Landschaftsbau, Tierpflege oder
Einzelhandel). Bei diesen Pfaden wurde daher auch vorgesehen, dass diesen
Berufsgruppen bereits während der Ausbildung wichtige Grundlagen zum Thema invasive
gebietsfremde Arten vermittelt werden. Damit soll erreicht werden, dass ein
Bewusstsein für diese Arten entsteht, ein fachgerechter Umgang mit diesen Arten
erlernt und das entsprechende Wissen langfristig gefestigt wird.
Es gibt bei mehreren Pfaden verantwortliche Sektoren, in denen grundsätzlich
bereits fachliche Grundkenntnisse und ein Bewusstsein über die Problematik invasiver
gebietsfremder Arten bestehen (z. B. Fischerei, Gartenbau). Eine Anwendung
präventiver Maßnahmen kann jedoch dadurch erschwert sein, dass keine umfassenden
fachlichen Methoden, Konzepte oder Empfehlungen verfügbar oder bekannt sind, wie
eine Einbringung und Ausbreitung dieser Arten effektiv minimiert werden kann. Ein
weiterer Schwerpunkt des Aktionsplans sieht daher vor, zum einen vorhandene
Fachdokumente zu aktualisieren und zum anderen neue Fachkonzepte zu entwickeln, um
über effektive Maßnahmen aufzuklären.
Für mehrere Pfade ist das Wissen über die Mechanismen der Einbringung und
Ausbreitung und über das Spektrum der Arten, die diesen Pfad nutzen, begrenzt und es
ist daher noch nicht möglich, effektive Maßnahmen zu entwickeln. Daher ist auch die
Forschung zu verschiedenen Pfaden und Maßnahmen ein wichtiger Teil des Aktionsplans,
um für die künftige Aktualisierung des Aktionsplans wirkungsvolle und sinnvolle
Maßnahmen gegen die Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
entwickeln zu können.
Auch der Handel trägt eine große Verantwortung. Die Einfuhr invasiver
gebietsfremder Arten findet im Zierpflanzenbereich und auch im Heimtierhandel zwar
vorsätzlich statt, die Ausbringung und Ausbreitung der Pflanzen aus Gärten bzw. der
Tiere aus der Obhut der Tierhalterinnen und -halter erfolgen jedoch meist
unabsichtlich. Da gegen diese unabsichtliche Ausbringung und Ausbreitung nur schwer
etwas unternommen werden kann, ist im Zierpflanzenbereich und im Heimtierhandel an
der vorsätzlichen Einfuhr anzuknüpfen. Hier gilt es, ein Bewusstsein der
Verantwortung zu etablieren und dieses in den Wandel des Markts einfließen zu
lassen, um eine effektive Prävention an der ersten Invasionsstufe − der Einführung −
vorzunehmen (Hulme et al.
2018).
Der Aktionsplan stellt einen ersten Meilenstein zur Prävention biologischer
Invasionen im Naturschutz in Deutschland dar. Angesichts der relativ begrenzten
Erfahrungen auf dem Gebiet der Prävention einer nicht vorsätzlichen Einbringung und
Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurde ein stufenweiser Ansatz verfolgt.
Der Schwerpunkt des Aktionsplans sind v. a. Maßnahmen, die sich größtenteils auf
eine Sensibilisierung, Wissensvermehrung und Bereitstellung von Fachdokumenten
konzentrieren. Bei der geplanten Aktualisierung des Aktionsplans im Jahr 2025 sollen
die Erkenntnisse und Erfahrungen, die bei der Umsetzung dieser Maßnahmen gewonnen
wurden, einfließen und zur Weiterentwicklung von Maßnahmen beitragen. Hierbei soll
auch untersucht werden, ob zu einzelnen Pfaden für eine wirkungsvolle Minimierung
der Einbringung und Ausbreitung möglicherweise Anpassungen rechtlicher Regelungen zu
empfehlen sind. Die aus der EU-Verordnung erwachsende Pflicht zur stetigen
Weiterentwicklung des Aktionsplans ist damit eine große Chance für den Naturschutz,
die es zu nutzen gilt.
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Förderung und Dank
Die Arbeiten zum Aktionsplan wurden gefördert durch das Bundesamt für
Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des F + E-Vorhabens
„Erstellung eines Aktionsplans für die prioritären Pfade invasiver gebietsfremder
Arten“ (FKZ 3518 82 0600). Wir danken den teilnehmenden Personen in der
projektbegleitenden Arbeitsgruppe für hilfreiche und konstruktive Diskussionen. Wir
danken zwei anonymen Gutachterinnen bzw. Gutachtern sowie der Redaktion von „Natur
und Landschaft“ für zahlreiche fachlich versierte Anmerkungen zum Entwurf des
Manuskripts.