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Deutschlands erster Aktionsplan: präventive Maßnahmen gegen die unbeabsichtigte Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entlang prioritärer Pfade

Germany's first action plan: Preventive measures against the unintentional introduction and spread of invasive alien species along priority pathways

DOI: 10.19217/NuL2023-12-03 • Manuskripteinreichung: 15.3.2023, Annahme: 25.8.2023

Katharina Mayer, Tina Heger, Ingolf Kühn, Annika Tiesmeyer, Stefan Nehring und Mirijam Gaertner

Zusammenfassung

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erstellt jeder Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) einen Aktionsplan mit Maßnahmen, die die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten verhindern sollen. Im vorliegenden Beitrag wird der erste deutsche Aktionsplan vorgestellt. Der Aktionsplan stützt sich auf eine vorangegangene Analyse, in der ermittelt wurde, welche Einbringungs- und Ausbreitungspfade invasiver gebietsfremder Arten für Deutschland als prioritär anzusehen sind. Für jeden prioritären Pfad erfolgte eine Literaturrecherche nach möglichen Maßnahmenvorschlägen, die mithilfe bilateraler Gespräche mit Expertinnen und Experten aller verantwortlichen Sektoren weiterentwickelt, gewichtet und konkretisiert wurden. Anhand eines Kriterienkatalogs wurden insgesamt 24 Maßnahmen für den Aktionsplan ausgewählt. Die Schwerpunkte dieser Maßnahmen sind, die Öffentlichkeit und betroffene Fachkreise zu sensibilisieren sowie die Kontaminierung, bspw. von Gütern, Fahrzeugen und Geräten, durch invasive gebietsfremde Arten zu minimieren. 19 verschiedene Sektoren werden bei der Umsetzung der Maßnahmen eingebunden. Für eine möglichst effektive Umsetzung wurden neben 20 pfadspezifischen Maßnahmen zusätzlich 4 sektoren- und pfadübergreifende Maßnahmen entwickelt. Der erste Aktionsplan stellt ein wichtiges Instrument im Naturschutz zur Prävention biologischer Invasionen in Deutschland dar.

Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – invasive gebietsfremde Arten – biologische Invasion – Prävention – Aktionsplan – Pfade – Einbringung – Ausbreitung

Abstract

To implement Regulation (EU) No. 1143/2014, an action plan for the prevention and management of the unintentional introduction and spread of invasive alien species needs to be developed by each EU member state. This paper presents the first German action plan. The action plan is based on a previous analysis of pathways of introduction and spread of invasive alien species which are to be regarded as having priority for Germany. For each priority pathway, a literature review was performed to propose possible actions, which were refined, assessed and substantiated with the help of bilateral talks with experts representing all sectors involved. Based on a catalogue of criteria, altogether 24 measures were selected for the action plan. The focus of the measures is to raise awareness among the public and affected stakeholder groups and to minimise the contamination, for example of goods, vehicles and equipment, by invasive alien species. 19 different sectors will be involved in implementing the measures. In addition to 20 measures specific to single pathways, four measures across sectors and pathways were developed to enhance implementation. The first action plan is an important tool in nature conservation for the prevention of biological invasions in Germany.

Regulation (EU) No 1143/2014 – Invasive alien species – Biological invasion – Prevention – Action plan – Pathways – Introduction – Spread

Inhalt

1 Einleitung

2 Die prioritären Pfade des Aktionsplans und verantwortliche Sektoren

3 Die Maßnahmen des Aktionsplans

3.1 Recherche und Auswahl der Maßnahmen

3.2 Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse

3.3 Ergebnis: Deutschlands erster Aktionsplan

4 Diskussion und Fazit

5 Literatur

Förderung und Dank

1 Einleitung

Durch globale Handels-, Reise- und Verkehrsströme werden verstärkt Tier- und Pflanzenarten aus ihren natürlichen Verbreitungsgebieten in neue Regionen transportiert (Seebens 2019). Diese sog. gebietsfremden Arten können sich in diesen Regionen nachteilig auf die biologische Vielfalt auswirken, indem sie bspw. geschützte Arten und Lebensräume gefährden (Vilà et al. 2010; Diagne etal. 2021). Da Beseitigungs- und Managementmaßnahmen meist mit einem sehr hohem Kosten- und Personalaufwand verbunden sind, ist es ratsam, präventive Maßnahmen insbesondere gegen invasive gebietsfremde Arten zu implementieren (Surkov et al. 2008; Schmiedel et al. 2016).

Die Verordnung (EU) Nr.1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (im Folgenden kurz EU-Verordnung) hat deshalb diese Ziele:

    die vorsätzliche oder nicht vorsätzliche Einbringung invasiver gebietsfremder Arten, die noch nicht in der Europäischen Union (EU) vorkommen, durch Präventivmaßnahmen zu verhindern,
    am Beginn der Ausbreitung stehende invasive gebietsfremde Arten möglichst frühzeitig zu bekämpfen und vollständig zu beseitigen und
    invasive gebietsfremde Arten, die schon weit verbreitet sind – sofern möglich und angebracht – zurückzudrängen oder zumindest deren weitere Ausbreitung zu verhindern.

Zentrales Element der EU-Verordnung ist die Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste; Nehring, Skowronek 2023). Zur Prävention der Auswirkungen dieser Arten enthält die EU-Verordnung zum einen Regelungen zu deren vorsätzlicher Einbringung und Ausbreitung: In Art. 7 der EU-Verordnung gibt es eine Reihe von Beschränkungen und Verboten in Bezug auf Einfuhr, Handel, Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung. Zum anderen enthält die EU-Verordnung in Art. 13 Regelungen zur Minimierung der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten.

Die Mitgliedstaaten der EU sind aufgefordert, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Unionsliste einen Aktionsplan für die Pfade invasiver gebietsfremder Arten zu erstellen (im Folgenden kurz Aktionsplan; Art. 13 Abs. 2 der EU-Verordnung), mit dem die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in die bzw. innerhalb der EU verhindert werden sollen. Die Maßnahmen des Aktionsplans sollen sich dabei nicht auf einzelne Arten, sondern auf die Pfade beziehen, entlang derer besonders häufig Arten der Unionsliste verschleppt werden oder die den höchsten potenziellen Schaden durch die verschleppten Arten der Unionsliste verursachen („prioritäre Pfade“; Rabitsch et al. 2018ab). Für eine effektive Prävention ist es daher unabdingbar, die Einbringungs- und Ausbreitungswege für invasive gebietsfremde Arten zu blockieren (siehe auch § 40d Bundesnaturschutzgesetz − BNatSchG). Die Maßnahmen sollen die Öffentlichkeit und betroffene Fachkreise sensibilisieren sowie die Kontaminierung von Waren, Gütern, Fahrzeugen und Ausrüstung durch Exemplare bzw. Diasporen dieser Arten minimieren. Dabei ist auch die Beförderung dieser Arten aus Nicht-EU-Ländern zu berück-sichtigen.

Im Folgenden wird der erste Aktionsplan für Deutschland vorgestellt und es wird zusammengefasst, mithilfe welcher Methoden Maßnahmenvorschläge erarbeitet wurden und eine Maßnahmenauswahl getroffen wurde. Eine detailliertere Darstellung findet sich in Mayer et al. (2023).

2 Die prioritären Pfade des Aktionsplans und verantwortliche Sektoren

Für die Entwicklung des Aktionsplans musste zunächst festgelegt werden, welche Einbringungs- und Ausbreitungspfade mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden sollen. Invasive gebietsfremde Arten können auf unterschiedlichen Pfaden in einem Gebiet ankommen (Einführungspfade), in die freie Natur (außerhalb menschlicher Obhut) gelangen (Ausbringungspfade) und sich dann ausbreiten (Ausbreitungspfade). Rabitsch et al. (2018ab) identifizierten 37 für Deutschland relevante Pfade für die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Davon wurden 14 Pfade als prioritär eingestuft. Pfade gelten als prioritär im Sinne der EU-Verordnung, wenn die Artenzahl (in der EU-Verordnung wörtlich das „Artenvolumen“) oder der potenzielle Schaden, den die über diese Pfade in die Union gelangenden Arten verursachen, prioritäre Maßnahmen erfordern. Diese 14 prioritären Pfade konnten nach UNEP (2014) gemäß Hulme et al. (2008) vier international anerkannten nicht vorsätzlichen Pfadkategorien zugeordnet werden (Tab. 1); die zusätzlich vorhandene fünfte Pfadkategorie „Eigenständig (ohne Hilfe durch den Menschen)“ wurde im Aktionsplan nicht berücksichtigt. Die weitere Ausarbeitung des Aktionsplans konzentrierte sich auf die identifizierten 14 prioritären Pfade. Zu den Zielen des Aktionsplans gehörte auch, alle relevanten Akteure derjenigen Sektoren mit einzubeziehen, die in direkter Verbindung zu den prioritären Pfaden stehen oder die auf diese einen relevanten Einfluss ausüben können. Insgesamt konnten dabei 19 Sektoren identifiziert werden (Tab. 2).

Tab. 1: Zuordnung der 14 prioritären Pfade des Aktionsplans zu international anerkannten Pfadkategorien.
Table 1: Assignment of the 14 priority pathways of the action plan to internationally recognised pathway categories.
Pfadkategorien Prioritäre Pfade des Aktionsplans
A. Entkommen aus Kultur oder Haltung

Botanischer Garten

Heimtierhandel/Aquaristik/Terraristik/Ziertiere

Tierpark (Zoo, Gehege, öffentliche Aquarien)

Zierpflanzen

B. Verunreinigung transportierter Güter
Mit Material aus Gärtnereien und Baumschulen und in oder an pflanzlichen Biovektoren
Verunreinigungen von Erdreich, Kies und totem Pflanzenmaterial
C. Blinde Passagiere in oder an Transportmitteln

In oder an Kraftfahrzeugen

Ballastwasser

Bewuchs/Anlagerung an Schiffsrümpfen

Fischerei und Angelzubehör

In oder an Geräten/Maschinen/Ausrüstung

In oder an Menschen oder ihrem Gepäck

In oder an Zügen

D. Eigenständige Bewegung (Korridor)
Eigenständige Bewegung entlang von Kanälen oder Wasserstraßen
Tab. 2: Verantwortliche Sektoren, die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans zuständig sind.
Table 2: Relevant sectors which are responsible for implementing the individual measures of the action plan.
Verantwortliche Sektoren
Abfallwirtschaft
Architektur- und Bauwesen
Bildungswesen
Binnenschifffahrt (Verkehr/Transport)
Eisenbahnwesen (Verkehr/Transport)
Fischerei
Flugverkehr (Verkehr/Transport)
Forstwirtschaft
Gartenbau inkl. Landschaftsbau, Landschaftsgärtnerei und -architektur
Handel
Jagd
Landwirtschaft
Naturschutz
Seeschifffahrt (Verkehr/Transport)
Straßenwesen (Verkehr/Transport)
Tourismus/Sport und Freizeit
Wasserwirtschaft
Wirtschaft
Wissenschaft

Anschließend wurden sektorübergreifende und sektorspezifische Maßnahmen für alle prioritären Pfade herausgearbeitet und mit betroffenen Akteuren aus allen Sektoren umfassend diskutiert. Tab. A im Online-Zusatzmaterial unter https://www.natur-und-landschaft.de/extras/zusatzmaterial/ ordnet die Sektoren, die für die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen verantwortlich sind, den einzelnen Maßnahmen zu.

3 Die Maßnahmen des Aktionsplans

3.1 Recherche und Auswahl der Maßnahmen

Für jeden der 14 prioritären Pfade wurde recherchiert, welche Maßnahmen und Verhaltenskodizes national oder international bereits vorgeschlagen oder ergriffen wurden, um die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entlang des jeweiligen Pfads zu verhindern (z. B. Humair et al. 2014). Anschließend wurde die Suche auf Maßnahmen ausgedehnt, für die noch keine Umsetzung dokumentiert ist, die aber ggf. an nationale Belange angepasst und jeweils pfadspezifischen Kategorien zugeschrieben werden können. Diese Literaturrecherche ergab eine Liste von 217 Maßnahmen.

Bilaterale Gespräche mit Expertinnen und Experten aus allen verantwortlichen Sektoren (Tab. 2) dienten dazu, die recherchierten Maßnahmen weiter zu entwickeln, zu priorisieren und zu konkretisieren sowie neue Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten, um vorhandene Erfahrungen und Erkenntnisse in den Aktionsplan einfließen zu lassen. Ein Schwerpunkt der bilateralen Gespräche war der Austausch mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie Akteuren, die im Bereich invasive gebietsfremde Arten bereits Aktivitäten verfolgen oder Strukturen und Netzwerke etabliert haben (z. B. BMVI Expertennetzwerk 2018).

Mithilfe der Erkenntnisse und Erfahrungen aus den bilateralen Gesprächen wurden die 217 ursprünglich gelisteten Maßnahmen durch weitere Maßnahmenvorschläge ergänzt, konkretisiert, zusammengefasst und gekürzt oder aussortiert. Ergebnis war eine Liste von 124 möglichen Maßnahmen (Abb. 1). Diese 124 Maßnahmenideen wurden für jeden Pfad einzeln anhand eines Kriterienkatalogs (vgl. Tab. 3) qualitativ bewertet und priorisiert (siehe Mayer et al. 2023). Für jeden Pfad wurden basierend auf diesen Kriterien mögliche Maßnahmen ausgewählt und weiter ausgearbeitet. Maßnahmen, die die Kriterien nicht oder nur zum Teil erfüllen, wurden ggf. angepasst oder aussortiert. Dabei wurden 38 Maßnahmenvorschläge ausgewählt, konkretisiert und zu 24 Maßnahmen zusammengefasst. Die weiteren aussortierten 86 Maßnahmenvorschläge wurden als mögliche Grundlage für die zukünftige Überarbeitung des Aktionsplans als Datensammlung dokumentiert (siehe Mayer et al. 2023).

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Abb. 1: Herangehensweise zur Erstellung des Maßnahmenkatalogs für den Aktionsplan. Die Zahlen in den eckigen Klammern geben die jeweilige Anzahl (n) von Maßnahmenvorschlägen an. 38 Maßnahmenvorschläge wurden ausgewählt und zu einem finalen Katalog von 24 konkretisierten Maßnahmen zusammengefasst und ergänzt.
Fig. 1: Process of developing the catalogue of measures for the action plan. The numbers in square brackets show the respective number (n) of proposed measures. 38 proposed measures were selected, summarised and supplemented to produce a final catalogue of 24 concrete measures.
Tab. 3: Kriterien zur Priorisierung der Maßnahmenvorschläge für den Aktionsplan (nach BMU 2021).
Table 3: Criteria for prioritising the proposed measures for the action plan (after BMU 2021).
Kriterien Erläuterungen
Baut auf Vorhandenem auf (Ausgangslage)
Es wurde versucht, auf bereits vorhandenen Strukturen, Regelungen, Empfehlungen, Maßnahmen oder Aktivitäten in Deutschland, Europa oder international aufzubauen.
Kosten-Nutzen-Verhältnis:
Hoher Nutzen bei geringen bis mittleren Kosten
Kosten gering
Vorhandene Mittel/Personalstrukturen genügen
Kosten mittel
Zusätzliche Mittel für begrenzten Zeitraum erforderlich
Kosten hoch
Dauerhafte Einrichtung zusätzlicher Personalstrukturen erforderlich
Nutzen gering
Lokale, kurzfristige Wirkung
Nutzen mittel
Regionale, mittelfristige Wirkung
Nutzen hoch
Überregionale, langfristige Wirkung
Einmal- oder Langzeiteffekt
Einmaleffekte mit kurzfristiger Wirkung wurden vermieden oder die Maßnahme so umformuliert, dass eine nachhaltige Langzeitwirkung erzielt werden kann.
Vermeidung eventueller Naturschutzkonflikte
Es wurde darauf geachtet, Konflikte mit anderen Zielen des Naturschutzes zu vermeiden.
Synergien mit anderen Maßnahmen
Die Begünstigung einer Maßnahme durch eine andere Maßnahme – innerhalb oder zwischen verschiedenen Pfaden – wurde als positiv bewertet.

3.2 Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse

Bei der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten spielen Akteure vieler unterschiedlicher Sektoren eine Rolle. Eine effektive Umsetzung von Maßnahmen zur Blockierung der Einbringungs- und Ausbreitungspfade erfordert deshalb eine aktive Beteiligung dieser Akteure. Aus diesem Grund wurden bereits frühzeitig Expertinnen und Experten aus Behörden, Verbänden und der Wissenschaft einbezogen, um gemeinsam zu erarbeiten, welche Maßnahmen im Aktionsplan enthalten sein sollten. Weiterhin wurde der Aktionsplan unter Anhörung der Bundesländer und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erstellt (§ 40d BNatSchG). Auch die Öffentlichkeit wurde frühzeitig und in angemessener Weise beteiligt (Art. 26 der EU-Verordnung).

3.3 Ergebnis: Deutschlands erster Aktionsplan

Der Aktionsplan benennt für jeden der 14 prioritären Pfade ein bis vier Maßnahmen, mit deren Hilfe die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung von Arten der Unionsliste in die bzw. innerhalb der EU verhindert werden sollen (siehe BMU 2021; Mayer et al. 2023). In Tab. A im Online-Zusatzmaterial sind die Bezeichnungen und verantwortlichen Sektoren aller Maßnahmen gelistet. Die folgenden Abschnitte geben einen kurzen Überblick. Kasten 1 zeigt einige Beispiele, auch anhand invasiver gebietsfremder Arten, die (noch) nicht auf der Unionsliste geführt werden.

Die Maßnahmen des Aktionsplans lassen sich in vier Themengruppen gliedern (Abb. 2). Ein wichtiger Hebel für die Prävention der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Fachkräfte, die mit gebietsfremden und insbesondere mit invasiven und potenziell invasiven gebietsfremden Arten in Kontakt kommen. Daher enthält ein Großteil der Maßnahmen (55 %) Aspekte zur Aufklärung oder Bildung. Die Öffentlichkeitsarbeit (A) und die Sensibilisierung und Bildung von Fachkräften (B) haben das Ziel, alle relevanten Akteure darüber aufzuklären, wie Arten entlang des entsprechenden Pfads verschleppt werden und welche Folgen dies haben kann. Weitere Maßnahmen (45 %) sollen zur Minimierung der Kontaminierung beitragen. Hierfür sind eine solide Wissensgrundlage und eine engagierte Kommunikation und Kooperation innerhalb und zwischen den verschiedenen Sektoren notwendig. Eine Minimierung der Kontaminierung soll durch die Erstellung bzw. Weiterentwicklung von Fachdokumenten (C) und durch Forschungsvorhaben (D) unterstützt werden. Die Fachdokumente beinhalten auch Empfehlungen für die Sensibilisierung von Fachkräften, die dazu beitragen sollen, die Kontaminierung zu minimieren.

Kasten 1: Beispiele für im Aktionsplan enthaltene Maßnahmen aus den Themengruppen Öffentlichkeitsarbeit (A), Sensibilisierung und Bildung von Fachkräften (B), Hilfestellungen bei der Minimierung der Kontaminierung durch die Erstellung oder Weiterentwicklung von Fachdokumenten (C) und durch Forschungsvorhaben (D); M = Maßnahme, PM = pfadübergreifende Maßnahme.
Box 1: Examples taken from the action plan describing measures in the four thematic groups public outreach (A), awareness and education of professionals (B), assistance in minimising contamination through the preparation or further development of technical documents (C) and through research projects (D); M = measure, PM = cross-pathway measure.

(A) Aufklärung der Öffentlichkeit über die Thematik invasiver gebietsfremder Arten anhand von Internetangeboten der Naturschutzbehörden (pfadübergreifende Maßnahme PM 3, Pfade „Heimtierhandel/Aquaristik/Terraristik/Ziertiere“, „Zierpflanzen“ und „In oder an Menschen oder ihrem Gepäck“). Für das Ausbringen von Arten bestehen vielfach Genehmigungsvorbehalte; dies ist jedoch häufig nicht bekannt. Im Vordergrund der Maßnahme stehen deshalb sowohl eine Information über die Gesetzeslage als auch die Aufklärung über die negativen Auswirkungen, die ein Ausbringen gebietsfremder Arten in die freie Natur mit sich bringen kann. Das Bild zeigt einen in ein Gewässer entlassenen Koi-Karpfen (Cyprinus carpio).

(B) Sensibilisierung angehender Fachkräfte in der Tierpflege während ihrer Berufsausbildung durch die Bereitstellung und Verwendung von Unterrichtsmaterialien zur Thematik invasiver gebietsfremder Arten. Diese pfad- und sektorübergreifende Maßnahme soll sowohl in Tierparks (M 6), als auch in der Land- und Forstwirtschaft (M 11) und im Gartenbau (M 9) pfadübergreifend umgesetzt werden. Das Bild zeigt einen Waschbären (Procyon lotor).

(C) Berücksichtigung invasiver gebietsfremder Arten bei der Planung, Anlage und Pflege von Straßenbegleitgrün. Wichtig sind u. a. die Verwendung neophytenfreien Bodenmaterials, eine zeitnahe Bepflanzung offengelegter Böden mit standortgerechten gebietseigenen Saaten und Gehölzen, eine Anpassung der Pflege, eine Reinigung verunreinigter Geräte und eine fachgerechte Entsorgung des Grünguts (M 15). Das Bild zeigt eine Anlage von Straßenbegleitgrün mit einheimischen Pflanzenarten.

(D) Forschung zur Ausbreitung von am Schiffsrumpf anhaftenden Organismen im Sportbootbereich und in der gewerblichen Binnenschifffahrt und Entwicklung entsprechender Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen (M 19). Das Foto zeigt einen Schiffsrumpf, der im Bereich der Schiffsschraube mit der invasiven gebietsfremden Wandermuschel (Dreissena polymorpha) bewachsen ist.

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Abb. 2: Verteilung der 24 Maßnahmen des Aktionsplans auf die 14 prioritären Pfade und inhaltliche Zuordnung der Maßnahmen zu den vier Themengruppen A – D. 20 pfadspezifische Maßnahmen beziehen sich auf jeweils nur einen Pfad, vier pfadübergreifende Maßnahmen beziehen sich jeweils auf mehrere Pfade und gehen teilweise mehrfach in die Zählungen ein (siehe Tab. A im Online-Zusatzmaterial).
Fig. 2: Distribution of the 24 measures of the action plan among the 14 priority pathways and content-based classification to the four thematic groups A – D. 20 measures specific to single pathways each refer to only one pathway, four measures across pathways refer to several pathways and are partly included in the counts more than once (see Table A in the online supplementary material).

Für jede Maßnahme wird im Aktionsplan ein Akteur benannt, der für deren Umsetzung verantwortlich ist. Für 14 Maßnahmen ist vorgesehen, mehr als einen Sektor an der Umsetzung zu beteiligen, während bei zehn Maßnahmen nur jeweils ein Sektor für die Umsetzung verantwortlich ist. Zusätzlich werden im Aktionsplan Kooperationspartner benannt, die zukünftig bei der Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen mit eingebunden werden sollten. Eine Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Sektoren und Interessensgruppen ist bei allen Maßnahmen von Bedeutung.

Einige Pfade hängen miteinander zusammen oder zeigen Übereinstimmungen hinsichtlich der Verschleppungsmechanismen, der Akteure oder der Zielgruppen. Aus diesem Grund wurden vier pfadübergreifende Maßnahmen (PM) vorgeschlagen, um eine effektive und synergistische Umsetzung zu erzielen. Die Durchführung naturschutzfachlicher Invasivitätsbewertungen bisher nicht bewerteter gebietsfremder Arten (vgl. Nehring et al. 2015) ist z. B. eine Maßnahme, die für die folgenden vier Pfade gleichermaßen wichtig ist: „Heimtierhandel/Aquaristik/Terraristik/Ziertiere“, „Zierpflanzen“, „Mit Material aus Gärtnereien und Baumschulen“ und „In oder an pflanzlichen Biovektoren“ (PM 5; siehe Tab. A im Online-Zusatzmaterial). Weiterhin gab es bei zwölf Pfaden inhaltliche Überschneidungen, die eine Zusammenarbeit bei der Durchführung von Maßnahmen sinnvoll erscheinen lassen. Der Aktionsplan enthält deshalb entsprechende Verweise, z. B. für die Pfade „In und an Kraftfahrzeugen“, „In und an Zügen“ und „Entlang von Kanälen und Wasserstraßen“, in denen jeweils Maßnahmen zur Anlage und Pflege von Verkehrsbegleitgrün enthalten sind.

4 Diskussion und Fazit

Der erste deutsche Aktionsplan zur Prävention biologischer Invasionen entstand in einem integrativen und offenen wissenschaftlichen Prozess. Teil des Abstimmungsprozesses im Verlauf des Projekts war es, Maßnahmen zu identifizieren, die zum einen effektiv wirken und zum anderen durch eine Anknüpfung an vorhandene Aktivitäten und Strukturen gut umsetzbar sind. Da die EU-Verordnung in Art. 13 Abs. 5 eine regelmäßige Aktualisierung der Aktionspläne in relativ kurzen Abständen (mindestens alle sechs Jahre) vorsieht, verfolgte das Projekt das Ziel, den ersten Aktionsplan nicht mit Maßnahmen zu überfrachten, sondern eine stufenweise Einführung von Maßnahmen zu unterstützen. So werden die verantwortlichen Sektoren und deren Akteure nicht direkt überfordert und die Erfahrungen, die sich aus der Implementierung des Aktionsplans ergeben, können in künftige Aktualisierungen einfließen. Hilfreich könnte dabei auch eine Dokumentation der einzelnen Maßnahmen des Aktionsplans durch die Akteure sein, auf deren Grundlage künftige Überarbeitungen des Aktionsplans gezielt vorgenommen werden könnten.

Bei der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs hat sich gezeigt, dass eine effektive Umsetzung der Maßnahmen häufig nur pfad- und sektorenübergreifend möglich sein wird. Invasive gebietsfremde Arten kommen in diversen Lebensräumen vor und die Habitate und Ausbreitungsgebiete vieler dieser Arten betreffen gleichzeitig mehrere unterschiedliche Zuständigkeiten. Bei vielen Pfaden und Maßnahmen lassen sich Ähnlichkeiten und Zusammenhänge zwischen Einbringungs- und Ausbreitungsmechanismen, den Akteuren oder den Zielgruppen finden. Eine Zusammenarbeit der verschiedenen betroffenen und zuständigen Sektoren und Ressorts ist deshalb essenziell für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen; nur so wird es möglich sein, gegenseitig von vorhandenen Erfahrungen und Erkenntnissen zu profitieren. Eine pfad- und sektorübergreifende Öffentlichkeitsarbeit bspw. erzeugt Synergien und spart langfristig Arbeitskräfte und Ressourcen. Das Gleiche gilt für präventive Maßnahmen, die eine Kontaminierung minimieren sollen. Je kooperativer die Herangehensweise ansetzt, desto wahrscheinlicher ist eine langfristige Wirkung.

In vielen Bereichen der Gesellschaft ist das Bewusstsein für die Auswirkungen, die durch die Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entstehen können, noch nicht stark ausgeprägt. Der Aktionsplan sieht deshalb zahlreiche Maßnahmen vor, die sowohl gewerbliche als auch private Akteure informieren und aufklären sollen. So kann der Aktionsplan die Bereitschaft der Menschen erhöhen, durch Änderungen ihres Verhaltens oder Konsums daran mitzuwirken, die Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu verringern.

Einige Einbringungs- und Ausbreitungspfade stehen direkt mit der Ausübung bestimmter Berufe im Zusammenhang (z. B. Garten- und Landschaftsbau, Tierpflege oder Einzelhandel). Bei diesen Pfaden wurde daher auch vorgesehen, dass diesen Berufsgruppen bereits während der Ausbildung wichtige Grundlagen zum Thema invasive gebietsfremde Arten vermittelt werden. Damit soll erreicht werden, dass ein Bewusstsein für diese Arten entsteht, ein fachgerechter Umgang mit diesen Arten erlernt und das entsprechende Wissen langfristig gefestigt wird.

Es gibt bei mehreren Pfaden verantwortliche Sektoren, in denen grundsätzlich bereits fachliche Grundkenntnisse und ein Bewusstsein über die Problematik invasiver gebietsfremder Arten bestehen (z. B. Fischerei, Gartenbau). Eine Anwendung präventiver Maßnahmen kann jedoch dadurch erschwert sein, dass keine umfassenden fachlichen Methoden, Konzepte oder Empfehlungen verfügbar oder bekannt sind, wie eine Einbringung und Ausbreitung dieser Arten effektiv minimiert werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt des Aktionsplans sieht daher vor, zum einen vorhandene Fachdokumente zu aktualisieren und zum anderen neue Fachkonzepte zu entwickeln, um über effektive Maßnahmen aufzuklären.

Für mehrere Pfade ist das Wissen über die Mechanismen der Einbringung und Ausbreitung und über das Spektrum der Arten, die diesen Pfad nutzen, begrenzt und es ist daher noch nicht möglich, effektive Maßnahmen zu entwickeln. Daher ist auch die Forschung zu verschiedenen Pfaden und Maßnahmen ein wichtiger Teil des Aktionsplans, um für die künftige Aktualisierung des Aktionsplans wirkungsvolle und sinnvolle Maßnahmen gegen die Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten entwickeln zu können.

Auch der Handel trägt eine große Verantwortung. Die Einfuhr invasiver gebietsfremder Arten findet im Zierpflanzenbereich und auch im Heimtierhandel zwar vorsätzlich statt, die Ausbringung und Ausbreitung der Pflanzen aus Gärten bzw. der Tiere aus der Obhut der Tierhalterinnen und -halter erfolgen jedoch meist unabsichtlich. Da gegen diese unabsichtliche Ausbringung und Ausbreitung nur schwer etwas unternommen werden kann, ist im Zierpflanzenbereich und im Heimtierhandel an der vorsätzlichen Einfuhr anzuknüpfen. Hier gilt es, ein Bewusstsein der Verantwortung zu etablieren und dieses in den Wandel des Markts einfließen zu lassen, um eine effektive Prävention an der ersten Invasionsstufe − der Einführung − vorzunehmen (Hulme et al. 2018).

Der Aktionsplan stellt einen ersten Meilenstein zur Prävention biologischer Invasionen im Naturschutz in Deutschland dar. Angesichts der relativ begrenzten Erfahrungen auf dem Gebiet der Prävention einer nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten wurde ein stufenweiser Ansatz verfolgt. Der Schwerpunkt des Aktionsplans sind v. a. Maßnahmen, die sich größtenteils auf eine Sensibilisierung, Wissensvermehrung und Bereitstellung von Fachdokumenten konzentrieren. Bei der geplanten Aktualisierung des Aktionsplans im Jahr 2025 sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen, die bei der Umsetzung dieser Maßnahmen gewonnen wurden, einfließen und zur Weiterentwicklung von Maßnahmen beitragen. Hierbei soll auch untersucht werden, ob zu einzelnen Pfaden für eine wirkungsvolle Minimierung der Einbringung und Ausbreitung möglicherweise Anpassungen rechtlicher Regelungen zu empfehlen sind. Die aus der EU-Verordnung erwachsende Pflicht zur stetigen Weiterentwicklung des Aktionsplans ist damit eine große Chance für den Naturschutz, die es zu nutzen gilt.

5 Literatur

  BMU/Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2021): Bekanntmachung des ersten Aktionsplans über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 21. Juni 2021. Bundesanzeiger. BAnz AT 9.8.2021 B3. BMU. Bonn: 42 S.

  BMVI Expertennetzwerk (2018): Die Rolle von Verkehrsträgern bei der Einfuhr und Ausbreitung von Neobiota. Verkehr und Infrastruktur 2018. 1. Tagung des BMVI-Expertennetzwerks. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Berlin: 13 S.

  Diagne C., Leroy B. et al. (2021): High and rising economic costs of biological invasions worldwide. Nature 592: 571 − 576. DOI: 10.1038/s41586-021-03405-6

  Hulme P.E., Bacher S. et al. (2008): Grasping at the routes of biological invasions: A framework for integrating pathways into policy. Journal of Applied Ecology 45(2): 403 − 414. DOI: 10.1111/j.1365-2664.2007.01442.x

  Hulme P.E., Brundu G. et al. (2018): Integrating invasive species policies across ornamental horticulture supply chains to prevent plant invasions. Journal of Applied Ecology 55(1): 92 − 98. DOI: 10.1111/1365-2664.12953

  Humair F., Siegrist M., Kueffer C. (2014): Working with the horticultural industry to limit invasion risks: The Swiss experience. EPPO Bulletin 44(2): 232 − 238. DOI: 10.1111/epp.12113

  Mayer K., Heger T. et al. (2023): Erster Aktionsplan für die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014: Grundlagen, Inhalte und Ausblick. In Vorb.

  Nehring S., Essl F., Rabitsch W. (2015): Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung für gebietsfremde Arten. Version 1.3. BfN-Skripten 401: 48 S.

  Nehring S., Skowronek S. (2023): Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. Dritte Fortschreibung 2022. BfN-Schriften 654: 231 S. DOI: 10.19217/skr654

  Rabitsch W., Heger T. et al. (2018a): Analyse und Priorisierung der Pfade nicht vorsätzlicher Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Deutschland gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014. BfN-Skripten 490: 103 S. DOI: 10.19217/skr490

  Rabitsch W., Heger T. et al. (2018b): Priorisierung der Pfade nicht vorsätzlicher Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Deutschland. Natur und Landschaft 93(9/10): 416 − 422. DOI: 10.17433/9.2018.50153617.416-422

  Schmiedel D., Wilhelm E.-G. et al. (2016): Aktueller Status von Managementmaßnahmen gegen gebietsfremde Arten in Deutschland: Eine bundesweite Umfrage. Natur und Landschaft 91(5): 201 − 209. DOI: 10.17433/5.2016.50153391.201-209

  Seebens H. (2019): Invasion ecology: Expanding trade and the dispersal of alien species. Current Biology 29(4): R120 − R122. DOI: 10.1016/j.cub.2018.12.047

  Surkov I.V., Oude Lansink A.G. et al. (2008): A model of optimal import phyto-sanitary inspection under capacity constraint. Agricultural Economics 38(3): 363 − 373. DOI: 10.1111/j.1574-0862.2008.00306.x

  UNEP/United Nations Environment Programme (2014): Pathways of introduction of invasive species, their prioritization and management. Decision COP XII/17. UNEP/CBD/SBSTTA/18/9/Add.1. UNEP. Montreal: 18 S.

  Vilà M., Basnou C. et al. (2010): How well do we understand the impacts of alien species on ecosystem services? A pan-European, cross-taxa assessment. Frontiers in Ecology and the Environment 8(3): 135 − 144. DOI: 10.1890/080083

Förderung und Dank

Die Arbeiten zum Aktionsplan wurden gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des F + E-Vorhabens „Erstellung eines Aktionsplans für die prioritären Pfade invasiver gebietsfremder Arten“ (FKZ 3518 82 0600). Wir danken den teilnehmenden Personen in der projektbegleitenden Arbeitsgruppe für hilfreiche und konstruktive Diskussionen. Wir danken zwei anonymen Gutachterinnen bzw. Gutachtern sowie der Redaktion von „Natur und Landschaft“ für zahlreiche fachlich versierte Anmerkungen zum Entwurf des Manuskripts.

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Prof. Dr. Mirijam Gaertner

Korrespondierende Autorin

Hochschule für Wirtschaft

und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

Schelmenwasen 4 – 8

72622 Nürtingen

E-Mail: mirijam.gaertner@hfwu.de

Studium der Landespflege an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Promotion an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Postdoc-Aufenthalt und mehrere Jahre wissenschaftliche Mitarbeit an der Universität Stellenbosch (Südafrika) im Institut für Invasionsbiologie; Koordinatorin für angewandte Forschung bei der Abteilung „Environmental Ressource Management“ in Kapstadt; seit März 2017 Professorin für Ökologie und Siedlungsökologie an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HFWU); insgesamt mehr als 10 Jahre Erfahrung in Forschung und Anwendung auf den Gebieten der Auswirkungen gebietsfremder Arten, Renaturierungsökologie sowie Ökologie und Siedlungsökologie.

NuL_12_2023_Gaertner_Vita.jpg

Katharina Mayer

Hochschule für Wirtschaft

und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

Schelmenwasen 4 – 8

72622 Nürtingen

Aktuell:

Ruth-Beutler-Straße 6

81829 München

E-Mail: mayaka@posteo.de

PD Dr. Tina Heger

Technische Universität München

School of Life Sciences

Emil-Ramann-Straße 6

85354 Freising

E-Mail: t.heger@wzw.tum.de

Prof. Dr. Ingolf Kühn

Helmholz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ

Theodor-Lieser-Straße 4

06120 Halle (Saale)

E-Mail: ingolf.kuehn@ufz.de

Dr. Annika Tiesmeyer

Bundesamt für Naturschutz

Fachgebiet II 1.1 „Zoologischer Artenschutz“

Konstantinstraße 110

53179 Bonn

E-Mail: annika.tiesmeyer@bfn.de

Dr. Stefan Nehring

Bundesamt für Naturschutz

Fachgebiet II 1.2 „Botanischer Artenschutz“

Konstantinstraße 110

53179 Bonn

E-Mail: stefan.nehring@bfn.de

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