Ulrich Walz, Ulrich Schumacher und Tobias Krüger
Zusammenfassung
Große unzerschnittene Freiräume (UZF) und Wälder sind ein wichtiges Schutzgut, insbesondere in Hinblick auf die Überlebensfähigkeit von Tierpopulationen, aber auch für die naturbezogene Erholung des Menschen. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es zu analysieren, wie sich
Landschaftszerschneidung und Waldfragmentierung durch überörtliche Verkehrstrassen von Straße und Schiene in Deutschland seit 2000 verändert haben, welche Anteile Großschutzgebiete wie Nationalparks oder Biosphärenreservate an großen UZF haben und wie stark der menschliche Einfluss
auf diese Freiräume ist. Die Ergebnisse eines bundesweiten Monitorings auf Basis amtlicher topographischer Geodaten, die den Zeitraum seit dem Jahr 2000 abdecken, zeigen insgesamt wenig Dynamik, aber eine räumlich differenzierte Zunahme der Zerschneidung und Fragmentierung.
Nach wie vor existieren zahlreiche überregionale Infrastrukturprojekte, die zu weiterer Zerschneidung der Landschaft führen bzw. führen werden. Positive Wirkung kann hingegen das Prinzip der Trassenbündelung haben. Es zeigt sich, dass große unzerschnittene Freiräume und Wälder häufig
auch außerhalb von Großschutzgebieten liegen und damit ein eigenes Schutzgut darstellen. Eine Weiterentwicklung der aktuell verwendeten Indikatoren auf Bundes- und Landesebene wird empfohlen, insbesondere in Bezug auf die Durchlässigkeit des Straßennetzes sowie zu Kumulationseffekten
entlang der Verkehrswege (z. B. mit Photovoltaikanlagen). Schließlich wäre es angesichts des hohen Zerschneidungsgrads in Deutschland im europäischen Vergleich sinnvoll und zukunftsweisend für überörtliche Straßen im Bestand, ein weiteres Entschneidungsprogramm des Bundes und
der Länder aufzulegen.
Unzerschnittene Freiräume – Wald – Nationalpark – Biosphärenreservat – Landschaftszerschneidung – effektive Maschenweite – Hemerobie – RaumplanungAbstract
Large, unfragmented open spaces and forests are an important object of conservation, for example for the survival of animal populations, but also for nature-based recreation of people. The aim of this article is to analyse how landscape fragmentation and forest fragmentation have
changed in Germany due to supra-local roads and rail traffic routes since 2000, what share large-scale protected areas such as national parks or biosphere reserves have in large unfragmented open spaces and how strong human impacts on these open spaces are. The results of a nationwide
monitoring based on official topographical geodata in the period since 2000 show little dynamics overall, but nevertheless a spatially differentiated increase in fragmentation. There are still numerous infrastructure projects that lead to a further fragmentation of the landscape. The
principle of route bundling can have a positive effect. It can be seen that large, unfragmented open spaces and forests are often situated outside of large protected areas and thus represent an object of conservation value in their own right. Further development of the indicators
currently used at federal and state level is recommended, especially with regard to the permeability of the road network and cumulative effects along the traffic routes (e. g. with photovoltaic systems). Finally, in view of the high degree of fragmentation in Germany compared
to other European countries, it would be useful and forward-looking to set up a further defragmentation programme by the federal government and the federal states for existing supra-local roads.
Unfragmented open space – Forest – National park – Biosphere reserve – Landscape fragmentation – Effective mesh size – Hemeroby – Spatial planningInhalt
1 Einführung
Landschaftszerschneidung ist ein Phänomen, das vom Menschen lokal sinnlich wahrgenommen werden kann. In seiner räumlichen und zeitlichen Dimension wird es jedoch erst durch eine Betrachtung von Karten oder vergleichbaren Darstellungen im regionalen bzw. überregionalen
Maßstab – also durch Verkleinerung – sichtbar. Überörtliche Verkehrstrassen verbinden einerseits verschiedene Standorte miteinander, andererseits zerschneiden sie bereits durch ihre physische Existenz ökologisch wertvolle Freiräume und beeinträchtigen Mensch und Tier vor
allem durch Lärm und Barrierewirkung. In der Öffentlichkeit wird dies kontrovers diskutiert, je nachdem ob der betreffende Akteur auf Wirtschaft und Verkehr fokussiert oder vorrangig eine nachhaltige Gestaltung unserer Lebensgrundlagen im Blick hat. Diese Grundsatzfrage stellt sich beim
Bau jeder neuen Verkehrsverbindung immer wieder (Abb. 1).
Abb. 1: Bei Ludwigslust (Mecklenburg-Vorpommern) endete ein Teilstück der im Bau befindlichen Autobahn A14 am 31.7.2014 im Wald.
Fig. 1: Near Ludwigslust (Mecklenburg-Western Pomerania) a section of the A14 motorway under construction ended in the forest on 31 July 2014.
(Foto: picture alliance/dpa | Bernd Wüstneck)
In der Raumplanung und -entwicklung wird die Landschaftszerschneidung als ein wesentliches Problem in Bezug auf Fragen des Umwelt- und Naturschutzes identifiziert und wahrgenommen. Das zeigt sich bereits daran, dass das Thema in die Grundsätze der Raumordnung im
Raumordnungsgesetz (ROG) aufgenommen wurde. Dort heißt es: „Die weitere Zerschneidung der freien Landschaft und von Waldflächen ist dabei so weit wie möglich zu vermeiden“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG).
Die Autoren nehmen das Vorliegen eigener, nun 20-jähriger Analysen zum Anlass, Stand und Entwicklung der Landschaftszerschneidung in Deutschland darzustellen (Schumacher, Walz 2000; Walz, Schauer 2009;
Walz et al. 2011, 2013). Die entsprechenden Indikatoren zur Landschaftszerschneidung bzw. Waldfragmentierung sind im „Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ (IÖR-Monitor) in der Kategorie
Landschaftsqualität zu finden und werden alle vier Jahre aktualisiert. Durch Aufbereitung von Geobasisdaten aus dem Jahr 2000 konnte die bestehende Zeitreihe von 2008 bis 2020 retrospektiv verlängert werden. Der bundesweite Monitor wird vom Leibniz-Institut für ökologische
Raumentwicklung (IÖR) in Dresden seit 2010 betrieben (https://www.ioer-monitor.de).
1.1 Landschaftszerschneidung
Jaeger et al. (2005) definieren die Landschaftszerschneidung als „[…] ein Zertrennen von gewachsenen ökologischen Zusammenhängen zwischen räumlich verbundenen Landschaftsbereichen“. Bereits 1979 führt Reichelt weitergehend auch die
Trennung von Siedlungs- und Erholungsräumen an (Reichelt 1979). Als zerschneidende Elemente gelten „[…] vom Menschen geschaffene, vorwiegend linienhafte [Landschafts-]Strukturen[, Stoff- und Energieströme] (vor allem Straßen, Bahnlinien und
Leitungstrassen), mit denen Barriere-, Emissions- oder Kollisionswirkungen sowie ästhetische Beeinträchtigungen verbunden sind“ (Grau 1998a, 1998b; Jaeger et al.
2005). Zusätzlich stellen flächenhafte Elemente wie Siedlungen Hindernisse für die Fortbewegung von Organismen dar und können somit zur Trennung von Lebensräumen führen (Waterstraat et al. 1996). Technische Infrastruktur wie
Straßen, Bahnlinien und bebaute Bereiche bilden Hindernisse für terrestrische, flugunfähige Lebewesen. Selbst flugfähige Lebewesen wie Insekten, Fledermäuse und Vögel können hohe Verluste an solchen Barrieren erleiden (siehe dazu Fahrig 1997;
Glitzner et al. 1999; Holzgang et al. 2000; Reck et al. 2001; Kostrzewa 2006; Roth et al. 2006; Benítez-López et al. 2010).
Für den Menschen sind solche Objekte beispielsweise bei der Erholung störend, stellen Lärmquellen dar und beeinträchtigen das Landschaftsbild. Da es sich immer um ganz spezifische Beeinträchtigungen abhängig von der betrachteten Artengruppe bzw. der speziellen Art handelt, die
jedoch nicht für viele einzelne Arten bundesweit im Detail analysierbar sind, wird hier grundsätzlich von der Existenz des Objekts bzw. Hindernisses selbst ausgegangen. Damit werden verallgemeinerte Aussagen zum generellen Zustand der Landschaft in Bezug auf die Zerschneidung und zu
Entwicklungstrends möglich. Konkrete, ggf. lokale Untersuchungen zur Barrierewirkung für einzelne Arten (bspw. im Rahmen von Eingriffen) sind damit selbstverständlich nicht zu ersetzen.
Daneben gibt es auch die geogen bedingte Zerschneidung, deren Zerschneidungsstrukturen durch natürliche Landschaftselemente gebildet werden. Solche Elemente sind z. B. begradigte und verbaute Gewässer sowie hohe Felskanten, die als Hindernisse bei der Ausbreitung bzw.
Wanderung von Tieren in einer Landschaft wirken können (Gerlach, Musolf 2000). Abgesehen davon entsteht Landschaftszerschneidung aus einzelnen Maßnahmen des Infrastrukturausbaus und der Siedlungserweiterung, die in der Summe in Form eines „Netzes“
zusammenwirken. Es handelt sich also um einen kumulativen, aus vielen Einzelentscheidungen resultierenden Prozess. Demzufolge stellt die Landschaftszerschneidung einen flächendeckenden strukturellen Effekt dar (Jaeger 2002). Die Räume zwischen den
zerschneidungswirksamen linienhaften Infrastrukturtrassen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Siedlungsflächen werden als „unzerschnittene Freiräume“ (UZF), „unzerschnittene verkehrsarme Räume“ (UZVR) oder „unzerschnittene Funktionsräume“ (UFR) bezeichnet, wobei die Autoren den
Begriff der UZF geprägt haben (für vertiefende Informationen siehe Abschnitt 1 im Online-Zusatzmaterial).
1.2 Waldfragmentierung
Als Wald betrachten wir im Sinne des ATKIS-Objektartenkatalogs alle Flächen die „[…] mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher) bestockt […]“ sind (AdV 2018). Dies deckt sich im Wesentlichen mit dem Bundeswaldgesetz (§ 2). Damit
wird in diesem Beitrag nicht zwischen Wirtschaftswäldern und naturnahen Wäldern unterschieden. Zum Begriff der Waldfragmentierung siehe Walz et al. (2013). Mit dem Fokus auf ein Monitoring der Waldflächen und ihrer Größe soll hier der
Begriff Fragmentierung verwendet werden, da dieser in Anlehnung an Roth et al. (2006) die „räumliche Zergliederung […] durch alle Arten menschlicher Raumnutzungsaktivitäten mit Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild“ bezeichnet.
Neben der Zerschneidung durch Infrastruktur können sich Waldflächen in ihrer Größe außerdem durch Siedlungsinanspruchnahme, aber auch durch Aufforstung verändern. Zur Fragmentierung von Wäldern in Deutschland gibt es mehrere Untersuchungen (Fritz
1984; Heiss 1992; Walz et al. 2013). Zu den Auswirkungen der Waldfragmentierung siehe beispielsweise Köhler et al. (2010), Köhler, Eggers (2012) sowie Aßmann et al. (2017, 2020).
Im vorliegenden Beitrag sollen folgende Fragen erörtert werden:
● Wie haben sich Landschaftszerschneidung und Waldfragmentierung in Deutschland seit 2000 insgesamt entwickelt?
● Wie stellt sich die Zerschneidung von Großschutzgebieten (Nationalparks/Biosphärenreservate) dar?
● Wie ist die Landschaftszerschneidung in Deutschland im europäischen Kontext einzuordnen?
● Sind die landes- oder bundesweit gegenwärtig verfügbaren Indikatoren ausreichend?
2 Methoden
Die Analysen basieren auf den bundesweit verfügbaren amtlichen Daten (ATKIS Basis-DLM) des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG). Diese werden, insbesondere im Bereich der Verkehrsinfrastruktur regelmäßig aktualisiert. Als Zerschneidungsgeometrie wurden das überörtliche
Straßennetz, Verkehrsflächen wie Flughäfen und Bahnhofsflächen, Bahnlinien, Kanäle sowie Siedlungsflächen (Ortslagen) > 5 ha einbezogen.
Als Indikatoren zur Landschaftszerschneidung bzw. der Waldfragmentierung wurden die „effektive Maschenweite“ nach Jaeger (Jaeger 2000, 2002), die „modifizierte effektive Maschenweite“ nach Moser
(Moser et al. 2007) sowie der Flächenanteil unzerschnittener Freiräume ≥ 100 km² bzw. unzerschnittener Wälder ≥ 50 km² – bezogen auf die jeweilige Gebietseinheit (z. B. Bundesland oder
Landkreis) – berechnet (für ausführliche Informationen zu den Methoden siehe Abschnitt 2 im Online-Zusatzmaterial).
3 Ergebnisse
3.1 Stand und Entwicklung: Ergebnisse eines Monitorings von 2000 bis 2016
Landschaftszerschneidung
Die Ergebnisse zum aktuellen Stand der Landschaftszerschneidung in Deutschland zeigen, dass es zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede gibt (Abb. 2 und Tab. 1). Die stärkste
Zerschneidung – gemessen an der kleinsten effektiven Maschenweite der Freiräume – zeigt Nordrhein-Westfalen, gefolgt vom Saarland, von Rheinland-Pfalz, Sachsen, Hessen und Baden-Württemberg. Im Kontrast dazu weisen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die mit Abstand
größten Maschenweiten auf.
Abb. 2: Schematische Darstellung der Landschaftszerschneidung als reguläres Gitternetz nach Bundesländern (Darstellungsweise in Anlehnung an Jaeger et al. 2007: 18). Fig. 2: Landscape fragmentation as a regular grid, by federal states (mode of presentation based on
Jaeger et al. 2007: 18.
Tab. 1: Indikator „Effektive Maschenweite der Freiräume (modifiziert)“ für Deutschland auf Ebene der Bundesländer, ohne Stadtstaaten (Angaben in km², Datengrundlage: IÖR-Monitor, Datenstand
2019).
Table 1: “Effective mesh size of open spaces (modified)” indicator for Germany at the level of the federal states, excluding city states (data in km², data basis: IÖR-Monitor, data as of 2019).
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Bundesland | Indikatorwert 2000 | Indikatorwert 2008 | Indikatorwert 2012 | Indikatorwert 2016 | Indikatorwert 2020 | Differenz 2020 zu 2000 |
Baden-Württemberg | 21,16 | 22,59 | 22,58 | 22,46 | 22,40 | 1,24 |
Bayern | 35,36 | 36,60 | 36,67 | 36,48 | 36,49 | 1,13 |
Brandenburg | 56,83 | 53,20 | 54,51 | 53,19 | 53,27 | – 3,56 |
Hessen | 19,92 | 20,23 | 20,47 | 20,42 | 20,50 | 0,58 |
Mecklenburg-Vorpommern | 61,79 | 55,93 | 56,54 | 54,40 | 55,04 | – 6,75 |
Niedersachsen | 33,41 | 35,34 | 35,98 | 35,25 | 35,50 | 2,09 |
Nordrhein-Westfalen | 13,84 | 13,94 | 14,02 | 13,95 | 13,95 | 0,11 |
Rheinland-Pfalz | 18,22 | 18,45 | 18,50 | 18,51 | 18,54 | 0,32 |
Saarland | 10,99 | 13,80 | 13,11 | 12,98 | 17,04 | 6,05 |
Sachsen | 20,05 | 19,89 | 20,04 | 20,14 | 19,88 | – 0,17 |
Sachsen-Anhalt | 56,54 | 45,28 | 45,66 | 45,23 | 45,23 | – 11,31 |
Schleswig-Holstein | 29,75 | 38,15 | 38,30 | 36,82 | 37,85 | 8,10 |
Thüringen | 30,77 | 30,81 | 32,48 | 34,49 | 34,98 | 4,21 |
Deutschland | 32,99 | 32,82 | 33,24 | 32,76 | 32,97 | – 0,02 |
Betrachtet man die Entwicklung der effektiven Maschenweite über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2020, so ist auf den ersten Blick keine größere Dynamik im Bundesmaßstab zu verzeichnen. Dennoch gab es regional offensichtlich erhebliche Veränderungen. Auffällig ist die deutliche
Verkleinerung der effektiven Maschenweite in einigen östlichen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (siehe Tab. 1). Offensichtlich nimmt die Landschaftszerschneidung gerade in Bundesländern mit noch vorhandenen großen
UZF und bisher vergleichsweise geringer Zerschneidung absolut stärker zu. Gleichwohl sollten auch hier weitere Zerschneidungen entsprechend den Grundsätzen der Raumordnung vermieden werden. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung formuliert als Ziel: „Der
derzeitige Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume ≥ 100 km2 (UZVR) bleibt erhalten“ (BMU 2007). Zweifellos ist die potenzielle Gefährdung der Landschaft durch neue Barrieren mit Zerschneidungswirkung in bisher
relativ gering zerschnittenen Bundesländern absolut größer als in Agglomerationsräumen.
In anderen Bundesländern ist auch eine Entwicklung zu größeren Maschenweiten zu erkennen, z. B. in Schleswig-Holstein, im Saarland und in Thüringen. Vergrößerte Indikatorwerte der effektiven Maschenweite sind theoretisch durch den Wegfall bzw. die Verlegung von Straßen, die
Stilllegung von Bahnlinien oder durch den Rückbau von Siedlungen (einschließlich Industrieanlagen) zu erreichen. Wodurch die Änderungen tatsächlich hervorgerufen werden, kann nur durch detaillierte Betrachtung der konkreten Fälle geklärt werden. In diesem Kontext wären auch
ATKIS-Dateneffekte wie die engere Abgrenzung von Ortslagen oder die Umwidmung von (ehemaligen) Militärflächen aus dem Siedlungsbereich zum Freiraum denkbar.
Vergleicht man die hier vorgestellten Ergebnisse des IÖR-Monitors für die UZF-Maschenweiten auf Bundeslandebene mit den entsprechenden UZVR-Werten der Indikatoren der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) (LIKI 2020), so fallen die Werte des
IÖR-Monitors jeweils deutlich geringer aus. Dies ist grundsätzlich plausibel, weil bei LIKI Straßenabschnitte mit geringer Verkehrsstärke ggf. aus der Zerschneidungsgeometrie herausfallen, was die daraus resultierenden UZF und deren Maschenweiten vergrößert. Die LIKI-Werte zeigen
ebenfalls wenig Dynamik im Zeitraum von 2005 bis 2015, wobei es in den Bundesländern sowohl Zerschneidungen als auch Entschneidungen gibt. Leider sind hier keine Werte für die Flächenländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg verfügbar.
Waldfragmentierung
Bei der Waldfragmentierung (Tab. 2) scheint es – rein quantitativ betrachtet – sogar eine leichte Entspannung im Zeitraum von 2000 bis 2020 zu geben. In einigen Fällen nimmt die Maschenweite der Waldfläche leicht zu oder
nur geringfügig ab. Bundesländer mit Zunahmen sind insbesondere Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Brandenburg. Die stärkste Waldfragmentierung gibt es in Schleswig-Holstein, die größten unzerschnittenen Wälder in Brandenburg. Die Auswertungen
beziehen sich dabei auf die in den amtlichen Kartenwerken als Wald und Gehölz ausgewiesenen Flächen; Rückschlüsse auf Zustand oder Alter des Waldes lassen sich daraus nicht ableiten.
Tab. 2: Indikator „Effektive Maschenweite der Wälder (modifiziert)“ für Deutschland auf Ebene der Bundesländer, ohne Stadtstaaten (Angaben in km², Datengrundlage: IÖR-Monitor, Datenstand
2019).
Table 2: “Effective mesh size of forests (modified)” indicator for Germany at the level of the federal states, without city states (data in km², data basis: IÖR-Monitor, data as of 2019).
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Bundesland | Indikatorwert 2000 | Indikatorwert 2008 | Indikatorwert 2012 | Indikatorwert 2016 | Indikatorwert 2020 | Differenz 2020 zu 2000 |
Baden-Württemberg | 7,18 | 7,23 | 7,18 | 7,16 | 7,26 | 0,08 |
Bayern | 7,99 | 8,30 | 8,38 | 8,41 | 8,60 | 0,61 |
Brandenburg | 10,03 | 10,32 | 10,86 | 10,58 | 10,50 | 0,47 |
Hessen | 6,52 | 6,72 | 6,66 | 6,71 | 6,81 | 0,29 |
Mecklenburg-Vorpommern | 2,78 | 3,20 | 3,22 | 3,52 | 3,58 | 0,80 |
Niedersachsen | 4,04 | 3,96 | 3,96 | 4,01 | 4,14 | 0,10 |
Nordrhein-Westfalen | 3,66 | 3,59 | 3,53 | 3,48 | 3,48 | – 0,18 |
Rheinland-Pfalz | 6,85 | 7,23 | 7,31 | 7,49 | 7,45 | 0,60 |
Saarland | 2,46 | 2,59 | 2,55 | 2,55 | 2,57 | 0,11 |
Sachsen | 3,79 | 4,13 | 4,28 | 4,48 | 4,41 | 0,62 |
Sachsen-Anhalt | 6,32 | 5,52 | 5,80 | 6,19 | 6,23 | – 0,09 |
Schleswig-Holstein | 0,32 | 0,36 | 0,36 | 0,37 | 0,37 | 0,05 |
Thüringen | 6,59 | 6,72 | 6,93 | 7,26 | 7,34 | 0,75 |
Deutschland | 5,85 | 5,97 | 6,05 | 6,11 | 6,18 | 0,33 |
3.2 Landschaftszerschneidung und Schutzgebiete (Nationalparks und Biosphärenreservate)
Die Überlagerung von großen UZF mit den Grenzen von Großschutzgebieten wie Nationalparks und Biosphärenreservaten zeigt, dass diese Schutzgebiete mit den UZF nur teilweise räumlich korrespondieren. Einerseits umfassen große UZF nicht per se überwiegend naturnahe, schützenswerte
Bereiche. Andererseits können naturnahe Landschaftsbereiche trotz starker Zerschneidung wertvolle Lebensräume aufweisen, die einen hohen Schutzstatus rechtfertigen. Dies gilt insbesondere für Biosphärenreservate, die ja gerade vielfältige Kulturlandschaften schützen und durch weitere
nachhaltige Nutzung erhalten sollen.
Eine Übersichtskarte zu UZF zeigt, welche Nationalparks in welchem Maße mit UZF korrespondieren (Abb. 3). So gibt es durchaus Nationalparks, die überwiegend in großen UZF größer als 100 km² liegen, z. B. Berchtesgaden und
Kellerwald-Edersee (Gebietsstand 2016) sogar zu 100 % (Tab. 3). Nationalparks in Deutschland werden durchaus von Bundesstraßen gequert (z. B. Eifel, Hunsrück-Hochwald oder Unteres Odertal). Einige Nationalparks sind stärker
zerschnitten oder einfach klein: So bleiben die Eifel, der Hunsrück-Hochwald, der Jasmund, die Sächsische Schweiz oder das Untere Odertal ohne Anteil an großen UZF. Allerdings relativieren sich diese extremen Unterschiede, wenn man UZF bereits ab 50 km² betrachtet – dann
haben alle terrestrischen Nationalparks signifikante Flächenanteile zu verzeichnen.
Abb. 3: Nationalparks, Biosphärenreservate und große unzerschnittene Freiräume (UZF) in Deutschland 2016.
Fig. 3: National parks, biosphere reserves and large undissected open spaces (UOS) in Germany in 2016.
Tab. 3: Anteil unzerschnittener Freiräume (UZF) > 100 km² an den terrestrischen Nationalparks in Deutschland 2016 (Datenquelle: © GeoBasis-DE/BKG 2017; Bundesamt für Naturschutz, nach Angaben der Landesbehörden 2017;
Bearbeitung: Tobias Krüger/Ulrich Schumacher, 2019).
Table 3: Proportion of undissected open spaces (UOS) > 100 km² of terrestrial national parks in Germany in 2016 (data source: © GeoBasis-DE/BKG 2017; Federal Agency for Nature Conservation, according to the authorities of the German
states 2017; edited by Tobias Krüger/Ulrich Schumacher, 2019).
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Nationalpark | Gesamtfläche ohne Meeresgewässer [km²] | UZF-Fläche [km²] | UZF-Anteil [%] |
Bayerischer Wald | 242,15 | 224,83 | 92,8 |
Berchtesgaden | 208,13 | 208,13 | 100,0 |
Eifel | 108,71 | 0,00 | 0,0 |
Hainich | 75,16 | 69,68 | 92,7 |
Harz | 247,74 | 191,66 | 77,4 |
Hunsrück-Hochwald | 104,56 | 0,00 | 0,0 |
Jasmund | 24,49 | 0,00 | 0,0 |
Kellerwald-Edersee | 57,39 | 57,39 | 100,0 |
Müritz | 321,95 | 299,24 | 93,0 |
Sächsische Schweiz | 93,47 | 0,00 | 0,0 |
Schwarzwald | 100,61 | 43,02 | 42,8 |
Unteres Odertal | 104,42 | 0,00 | 0,0 |
Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich in Nationalparks wie dem Unteren Odertal oder der Sächsischen Schweiz aufgrund ihrer Grenzlage zum Nachbarstaat bei grenzüberschreitender Betrachtung zusammen mit den dortigen Großschutzgebieten UZF größer als 100 km² ergeben
können – z. B. Steckbrief Elbsandsteingebirge rechtselbisch (UZF 2, Schumacher, Walz 2006). Ein Sonderfall ist der kleinste
deutsche Nationalpark Jasmund, bei dem es wegen seiner Größe und Lage gar keinen großen UZF geben kann.
Die Überlagerungen der UZF mit den Biosphärenreservaten zeigen sich ähnlich heterogen wie bei den Nationalparks (Abb. 3). So weisen auch einige Biosphärenreservate größere Anteile von UZF auf, z. B. die Reservate Berchtesgadener
Land, Flusslandschaft Elbe, Schorfheide-Chorin oder Spreewald. Insgesamt sind die UZF-Anteile der Biosphärenreservate aber kleiner als die der Nationalparks (Tab. 4). Lediglich das Berchtesgadener Land erreicht über 50 %, wobei hier
der Nationalpark Berchtesgaden bereits enthalten ist. Besonders hervorzuheben ist das flächengrößte, langgestreckte Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe entlang des mittleren Flussabschnittes, das auch die mit Abstand größte UZF-Fläche in Deutschland besitzt.
Tab. 4: Anteil unzerschnittener Freiräume (UZF) > 100 km² an den terrestrischen Biosphärenreservaten in Deutschland 2016 (Datenquelle: © GeoBasis-DE/BKG 2017; Bundesamt für Naturschutz, nach Angaben der
Landesbehörden 2017; Bearbeitung: Tobias Krüger/Ulrich Schumacher, 2019).
Table 4: Proportion of undissected open spaces (UOS) > 100 km² of terrestrial biosphere reserves in Germany in 2016 (data source: © GeoBasis-DE/BKG 2017; Federal Agency for Nature Conservation, according to the authorities of the
German states 2017; edited by Tobias Krüger/Ulrich Schumacher, 2019).
|
Biosphärenreservat | Gesamtfläche ohne Meeresgewässer [km²] | UZF-Fläche [km²] | UZF-Anteil [%] |
Berchtesgadener Land | 839,80 | 432,51 | 51,5 |
Biosphärengebiet Schwarzwald | 632,26 | 73,28 | 11,6 |
Bliesgau | 361,46 | 0,00 | 0,0 |
Flusslandschaft Elbe | 2.821,73 | 1.108,70 | 39,3 |
Karstlandschaft Südharz | 300,32 | 57,01 | 19,0 |
Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft | 300,94 | 30,77 | 10,2 |
Pfälzerwald-Nordvogesen | 1.786,11 | 256,06 | 14,3 |
Rhön | 2.431,26 | 182,01 | 7,5 |
Schaalsee | 309,87 | 0,00 | 0,0 |
Schorfheide-Chorin | 1.292,40 | 382,47 | 29,6 |
Schwäbische Alb | 852,66 | 0,00 | 0,0 |
Spreewald | 473,83 | 127,74 | 27,0 |
Südost-Rügen | 106,84 | 0,00 | 0,0 |
Thüringer Wald | 336,67 | 0,00 | 0,0 |
3.3 Landschaftszerschneidung und Hemerobie
Die Flächengröße der UZF sagt noch nichts über deren weitere Eigenschaften aus. Eine Möglichkeit zur Charakterisierung besteht darin, die Hemerobie der Landbedeckung auszuwerten (Stein, Walz 2012; Walz, Stein
2014). Die Hemerobie ist ein Maß für die Gesamtheit aller Eingriffe des Menschen in den Naturhaushalt (Sukopp 1972; Kowarik 2006) und kann vereinfachend als inverses Maß der Naturnähe verstanden
werden. Dabei wird den einzelnen Landbedeckungsarten folgende Hemerobie-Klassifikation zugeordnet:
● Stufe 1: ahemerob (nicht kulturbeeinflusst),
● Stufe 2: oligohemerob (schwach kulturbeeinflusst),
● Stufe 3: mesohemerob (mäßig kulturbeeinflusst),
● Stufe 4: beta-euhemerob (mäßig bis stark kulturbeeinflusst),
● Stufe 5: alpha-euhemerob (stark kulturbeeinflusst),
● Stufe 6: polyhemerob (sehr stark kulturbeeinflusst),
● Stufe 7: metahemerob (übermäßig stark kulturbeeinflusst/Biozönose zerstört).
Eine kombinierte Betrachtung der Landschaftszerschneidung (effektive Maschenweite der Freiräume) mit dem Hemerobieindex auf Landkreisebene (siehe dazu auch entsprechendes Indikatorkennblatt beim IÖR-Monitor sowie Walz, Stein 2014) zeigt einen
geringen, aber statistisch gesicherten gegenläufigen Zusammenhang (Abb. 4). Landkreise mit kleiner effektiver Maschenweite (stark zerschnitten) können immerhin mittlere Hemerobieindexwerte aufweisen, wenngleich die Mehrheit solcher
zerschnittener Landkreise eher geringe Anteile naturbetonter Flächen besitzt. Große UZF und gleichzeitig hohe Anteile naturbetonter Flächen (kleine Hemerobieindexwerte) sind insgesamt selten, können aber u. a. im Alpenraum gefunden werden – z. B. in den Landkreisen
Garmisch-Partenkirchen und Berchtesgadener Land. Andererseits gibt es auch Landkreise mit großer Maschenweite und relativ starkem Kultureinfluss (Beispiel Stade). Es zeigt sich hier also, dass Unzerschnittenheit nicht unbedingt auch mit geringer Hemerobie einhergeht, aber große
unzerschnittene Räume mit einem hohen Anteil an Flächen geringer Hemerobie ein seltenes und daher besonders wertvolles Schutzgut darstellen. Andererseits können kleine Freiräume durchaus wertvoll sein, da sie vom Menschen wenig beeinflusste Elemente enthalten können, die dann oft
isoliert liegen.
Abb. 4: Landschaftszerschneidung und Hemerobie nach Landkreisen in Deutschland. Hohe Hemerobiewerte bedeuten eine intensive Landnutzung durch den Menschen, niedrige Werte einen geringen Kultureinfluss (Bearbeitung: Ulrich
Schumacher). Fig. 4: Landscape fragmentation and hemeroby by districts in Germany. High hemerobic values mean a high intensity of land use, low values mean less human impact (editing:
Ulrich Schumacher).
3.4 Stichstraßen und Flächenform der Freiräume
Stichstraßen in ansonsten unzerschnittenen Freiräumen sowie unterschiedliche geometrische Formen der Freiräume (z. B. langgestreckt und schmal versus kompakt mit großem geschlossenen Kernbereich) werden in den üblicherweise verwendeten Indikatoren nicht berücksichtigt. Als
ein Ansatz dazu wurde die Kenngröße „Mittlere Distanz zum nächsten Zerschneidungselement“ bundesweit berechnet, um die unzerschnittenen Freiräume weiter in ihrer Ausprägung zu differenzieren (für ausführlichere Informationen siehe Abschnitt 3 im Online-Zusatzmaterial).
4 Diskussion
4.1 Entwicklungstrends
Die geringe Dynamik der Landschaftszerschneidung in Deutschland seit 2000 ist sicherlich mit dem bereits erreichten hohen Zerschneidungsniveau im internationalen Vergleich zu erklären (siehe Abschnitt 4 im Online-Zusatzmaterial). So ist in Deutschland in einigen Regionen bereits ein so hohes Niveau erreicht, dass eine weitere Verdichtung des Straßen- und
Schienennetzes kaum notwendig erscheint. In der Raumplanung wird beim Neubau von Trassen die Bündelung mit bestehender Infrastruktur als Zielvorgabe definiert. Damit verbunden haben vor allem Ortsumgehungsstraßen sehr häufig Auswirkungen auf die UZF. Allerdings verlaufen diese Straßen
meist siedlungsnah und tangieren große UZF nur in Randbereichen. Neubauten in ohnehin schon stark zerschnittenen Landschaften besitzen kaum Einfluss auf den Zerschneidungsindex der effektiven Maschenweite, da aus kleinen Räumen nur noch kleinere Räume werden. Umweltauswirkungen solcher
Maßnahmen können mit diesem Indikator definitionsgemäß nicht gemessen werden.
Allerdings gibt es auch Beispiele dafür, dass nach wie vor große unzerschnittene Räume durch Fernstraßenprojekte zerschnitten werden. So wird die Nordverlängerung der Autobahn A14 (Magdeburg – Wittenberge – Schwerin) in Sachsen-Anhalt (https://bit.ly/Autobahn-A14) den bisher größten autobahnfreien Raum in Deutschland im Städtedreieck Berlin – Hamburg – Hannover zerschneiden. Im südlichen Teil verläuft die im Bau befindliche Trasse nahezu parallel zur
bestehenden Bundesstraße B189 – am östlichen Rand des großen Truppenübungsplatzes Altmark in der Colbitz-Letzlinger Heide. In der dünnbesiedelten Altmark weicht die Autobahntrasse der geplanten A14 von der bestehenden Bundesstraße B189 wesentlich ab, wodurch ein großer UZF mit
einer Fläche von etwa 110 km² nordwestlich von Stendal zerschnitten wird (Abb. 5). Im Ergebnis der Zerschneidung werden die resultierenden Teilflächen deutlich unter 100 km² liegen.
Abb. 5: Lage der geplanten Autobahntrasse A14 im Kontext mit unzerschnittenen Freiräumen (UZF) in der Altmark bei Stendal (Bearbeitung: Ulrich Schumacher). Fig. 5: Location of the planned A14 motorway route in the context of undissected open spaces (UOS) in the Altmark region near Stendal (editing:
Ulrich Schumacher).
Sicherlich haben sich die Diskussionen um die Landschaftszerschneidung und damit die Bearbeitungsschwerpunkte in Behörden und in der Forschung weiterentwickelt. So liegt ein wesentliches Augenmerk von Arbeiten aus den letzten Jahren auf der Wiedervernetzung. Dabei geht es konkret
darum, durch Barrieren unterbrochene großräumige Biotopverbundkorridore wieder zu verbinden (BMU 2012; Reck et al. 2019).
Handlungsbedarf besteht weiterhin in der Entwicklung eines Indikators, der Entschneidungsmaßnahmen wie Grünbrücken oder Durchlässe berücksichtigt. Bestehende Indikatorsysteme wie die LIKI-Indikatoren oder der IÖR-Monitor berücksichtigen solche Maßnahmen bisher nicht oder nur in
geringem Umfang. Dies liegt nicht zuletzt an der Datenverfügbarkeit zu Grünbrücken und anderen Querungshilfen.
Im Kontext des Indikators zur Waldfragmentierung lässt sich anführen, dass die Waldmehrung ein erklärtes Ziel der Landesentwicklung in einigen Bundesländern wie z. B. Sachsen ist (SMI 2013). Allerdings kann die Fragmentierung naturnaher
Wälder durch die Forstwirtschaft selbst bedingt sein, z. B. durch die Anlage von Monokulturen oder breiten Forststraßen.
Insgesamt stellt der Wald jedoch dort ein hohes Schutzgut dar, wo es für eine Umwandlung in Wohn- oder Gewerbefläche bisher recht hohe Hürden nach Bundeswaldgesetz gibt. Zahlreiche aktuelle Beispiele von Waldrodungen für Siedlungen und Gewerbe zeigen aber den hohen Druck,
der heute auf den Waldflächen lastet. Prominentes, aber keineswegs alleiniges Beispiel, ist die Waldrodung für die Tesla-Fabrik in Grünheide bei Berlin (https://bit.ly/Giga-Factory). Andere Beispiele wie die geplante und nun durch
Bürgerentscheid abgesagte Rodung von mehr als 65 ha Wald zum Gewerbegebiet „Weiden West IV“ (https://bit.ly/Weiden-West), die geplante Rodung von fast 2 ha Waldfläche im Waldkraiburger Gewerbegebiet (https://bit.ly/Waldkraiburg), die Rodung von 21 ha Wald für ein Gewerbegebiet in Calw im Nordschwarzwald (https://bit.ly/Calw) sowie 46 ha für ein Gewerbegebiet im
Nürnberger Reichswald (https://bit.ly/Lorenzer-Reichswald) belegen, dass Waldrodungen keine Einzelfälle sind. Diese Beispiele und der damit einhergehende Widerstand in der Bevölkerung zeigen deutlich die Problematik.
Insgesamt ist zur Entwicklung des Schutzguts „Große UZF“ festzustellen, dass der Fragmentierungsprozess zwar verlangsamt erscheint, jedoch weiterhin große Aufmerksamkeit erfordert. Gerade die verbliebenen UZF in dünnbesiedelten Räumen sind offensichtlich sehr anfällig für weitere
Zerschneidung, da große Straßenbauprojekte nach wie vor als geeignetes Mittel gelten, um strukturschwache Regionen zu wirtschaftlicher Entwicklung zu verhelfen.
Im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien werden vermehrt Freiflächen-Photovoltaikanlagen entlang von Verkehrstrassen installiert (Niemann et al. 2017; Göhler et al. 2019). Das liegt vor
allem an der mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2010 eingeführten Vergütungsgarantie für Freiflächenanlagen, die in einem Abstand bis zu 110 m entlang von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden. Diese Regelung war dazu gedacht, aus raumordnerischer Sicht solche
technischen Anlagen zu bündeln. In der Regel sind derartige Anlagen jedoch eingezäunt. Damit wird möglicherweise die Barrierewirkung des Verkehrswegs weiter erhöht (Abb. 6).
Abb. 6: Solarflächen entlang der Autobahn A6 bei Dettelsau.
Fig. 6: Solar panels along the A6 motorway near Dettelsau.
(Luftbild: Google Earth, GeoBasis-DE/BKG © 2009)(Aerial image: Google Earth, GeoBasis-DE/BKG © 2009)
Die Bündelung von Trassen kann zwar die Landschaftszerschneidung im Sinne der Erhaltung großer UZF begrenzen, gleichzeitig aber zu einer stärkeren Barrierewirkung an bestimmten Abschnitten und damit einer höheren funktionalen Zerschneidung beitragen. Wenn mehrere
Hauptverkehrstrassen wie Autobahn und Fernbahnstrecke nebeneinanderliegen, sind diese praktisch nicht mehr zu überwinden – außer es gibt geeignete Überwindungshilfen wie Grünbrücken, Talbrücken oder genügend große Durchlässe. Außerdem wäre zu klären, ob sich durch die
Trassenbündelung die lokale Flächeninanspruchnahme ggf. vergrößert (z. B. komplizierte, raumgreifende Gestaltung von Zu- und Abfahrten bzw. Kreuzungen und damit verbundene Restflächen). Gleichwohl wäre es kontraproduktiv, das Bündelungsprinzip aufzugeben, da unzerschnittene Räume
nicht vermehrbar sind. Die Trassenbündelung hilft, finanzielle Mittel für technische Maßnahme wie Querungshilfen gezielt einzusetzen.
Zur Einordnung des Landschaftszerschneidungsgrads in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern siehe Abschnitt 4 im Online-Zusatzmaterial.
4.2 Bedarf
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stellt „Erhalt und Ersatz vor Aus- und Neubau“ und „Engpassbeseitigung“ in den Mittelpunkt. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Verkehrsleistung im Personenverkehr in Deutschland bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2010 um 12 %
zunehmen wird. Bei der Transportleistung im Güterverkehr wird eine Zunahme um 38 % erwartet. Der BVWP stellt in diesem Kontext fest: „An vielen Stellen der Netze besteht daher ein Bedarf für Aus- und Neubauvorhaben“ (BMVI 2016).
Dementsprechend lang ist die Liste der Vorhaben: Über 2.000 Maßnahmen wurden geprüft. Weiterhin stellt die Bundesanstalt für Straßenwesen fest, dass ca. 24.000 Lkw-Stellplätze entlang der Bundesfernstraßen fehlen (BASt 2019). Aus
dieser Sicht ist eine weitere Zunahme der Landschaftszerschneidung mit entsprechendem Druck auf die Landschaft zu erwarten.
Zur Abmilderung der Auswirkungen auf Landschaft, Mensch und Tierwelt werden schon seit Längerem Anstrengungen unternommen, um das Straßenverkehrsnetz durchlässiger zu gestalten. In Forschungs- und Entwicklungsprojekten wurde untersucht, wo Konflikte zwischen Verkehrsinfrastruktur
und Biotopverbundkorridoren bestehen und prioritär entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollten (Hänel, Reck 2011). Auch die zusätzliche Zerschneidung durch Siedlungserweiterung wurde untersucht (Hänel
et al. 2016). Im Jahr 2012 gab es das Bundesprogramm Wiedervernetzung – mit einer konkreten Liste zu realisierender Querungshilfen. Davon wurden 14 Maßnahmen im Rahmen des damaligen Konjunkturpakets II finanziert (BMU 2012). In Anbetracht der zu erwartenden Zunahme der Verkehrsmengen und des Ausbaudrucks ist das Bundesprogramm unbedingt fortzuführen und finanziell aufzustocken.
Wenn bei Neubaumaßnahmen inzwischen auch Querungshilfen wie Grünbrücken und Durchlässe regelmäßig gebaut werden, so gibt es doch viele Strecken im Bestand, die eine sehr geringe Durchlässigkeit für querende Tiere aufweisen. An diesen Strecken muss die Durchlässigkeit verbessert
werden. Dies wird umso dringlicher, wenn durch die zunehmende Verkehrsdichte andere Schutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände entlang von Siedlungen und die Zäunung gegen Wildunfälle (auch an Fernverkehrsstrecken der Bahn) ergriffen werden. Dadurch nimmt die Barrierewirkung des
überregionalen Verkehrsnetzes massiv zu – an manchen Stellen bis zur weitgehenden Undurchlässigkeit für nicht flugfähige, rein terrestrische Biota. Durch eine Reduktion der Verkehrsgeschwindigkeiten könnte hingegen ein erheblicher Freiraumschutz (v. a. für Menschen) erzielt
werden, da sich die Lärmbänder und die notwendige Verkehrswegebreite reduzieren.
5 Fazit und Ausblick
Die vorgestellten Auswertungen zeigen, dass sich die Landschaftszerschneidung in Deutschland nach wie vor auf einem hohen Niveau befindet. Auf den ersten Blick scheint es zwar eine Verlangsamung des Trends zur weiteren Zerschneidung zu geben. Der zweite Blick zeigt jedoch, dass dies
nur für bestimmte Regionen gilt. Nach wie vor existieren zahlreiche überregionale Straßenbauprojekte, die zu weiterer Landschaftszerschneidung führen bzw. führen werden. Positiv im Sinne der Erhaltung großer UZF ist das bei Neubaumaßnahmen häufig umgesetzte raumplanerische Prinzip der
Trassenbündelung zu bewerten. Gleichwohl kann die Bündelung neuer mit bereits vorhandenen Verkehrstrassen die bereits bestehende Zerschneidungswirkung im funktionalen Sinne verstärken. Hier sind geeignete Entschneidungsmaßnahmen notwendig, auch für die Verkehrswege im Bestand. Die mit
neuen Infrastrukturprojekten verbundenen Belastungen für Natur und Mensch sind nach wie vor als hoch einzustufen, es gibt aber auch eine erhöhte Sensibilität der Bevölkerung hierfür.
Insbesondere in großen Schutzgebieten wie Nationalparks stellt die Landschaftszerschneidung nach wie vor ein aktuelles Problem dar. Hier sollte die Zerschneidung in Zukunft verringert werden, um die natürlichen Prozesse in der Landschaft zu bewahren. Dazu gehören große UZF, da diese
ungestörte Migrations- und Austauschbewegungen von Tieren (z. B. großer Säugetiere) ermöglichen und gleichzeitig für den Menschen große, durch Verkehrslärm ungestörte Bereiche für eine naturbezogene Erholung bilden. Die Übersichtskarte von Deutschland (Abb. 3) verdeutlicht, dass wir von einem solchen Ziel in zahlreichen Regionen noch weit entfernt und Anstrengungen für eine Verringerung der Zerschneidung gerade in Großschutzgebieten nötig sind.
Die aktuell verwendeten Indikatoren auf Bundes- und Landesebene können nicht alle Aspekte der Landschaftszerschneidung aufzeigen. So spiegelt sich der Aspekt der Durchlässigkeit des Straßennetzes nicht wider. Es fehlen einerseits aktuelle Zahlen zur Durchlässigkeit des
Straßennetzes und konkreter Streckenabschnitte. Anderseits schlagen sich Anstrengungen, die Durchlässigkeit zu erhöhen (einschl. des teilweise erheblichen finanziellen Aufwands) nicht in den Indikatorwerten nieder. Hier besteht Bedarf an der Entwicklung eines geeigneten Indikators.
Außerdem berücksichtigen die bisherigen Indikatoren keine funktionelle Vernetzung und keine Kumulationseffekte entlang der Verkehrswege (z. B. mit Photovoltaikanlagen). Daher ist eine Weiterentwicklung der Indikatoren in den genannten Punkten notwendig. Dabei sollten zusätzlich
die Flächenform der Freiräume sowie Stichstraßen berücksichtigt werden. Außerdem könnte die Hemerobie der Freiräume neben der Flächengröße in die Bewertung der einzelnen UZF einfließen. Um die Verkehrsstärke von Straßen zu berücksichtigen, könnte möglicherweise die Nutzung von
Mobilfunkdaten hilfreich sein, wie dies z. B. in Navigationsgeräten oder Apps wie Google Maps ja bereits erfolgt.
Gleichwohl bleibt die Zerschneidung der Landschaft ein wichtiger Indikator zum Zustand der Landschaft, da mit der Erhaltung großer UZF wichtige Funktionen verbunden sind: Man denke an Lebensräume für große Säugetiere, Erholungsräume für den Menschen, unverlärmte Bereiche und die
technische Überprägung der Landschaft, die sich nicht einfach durch einige punktuelle Minderungsmaßnahmen wie Grünbrücken – so sinnvoll diese im jeweiligen Einzelfall sind – insgesamt aufheben lassen.
Es wird klar, dass Großschutzgebiete nicht per se große UZF umfassen, was auch umgekehrt gilt. Umso wichtiger ist es, UZF in der Raumplanung weiterhin als eigenständiges Schutzgut zu betrachten, um solche Räume auch ohne offiziellen Schutzstatuts zu bewahren. Insgesamt zeigt sich,
dass das Monitoring der Landschaftszerschneidung weiterhin große Aufmerksamkeit erfordert.
Vor dem Hintergrund des insgesamt hohen Zerschneidungsgrads in Deutschland im europäischen Vergleich wäre es sinnvoll und zukunftsweisend, für überörtliche Straßen – insbesondere im Bestand – ein weiteres Entschneidungsprogramm des Bundes und der Länder
aufzulegen.
Zusatzmaterial zum Beitrag
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