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Seite 55 - 58

Vom Umgang mit den Flecken: die Zeitschrift „Naturschutz“ und der Nationalsozialismus

Confronting the stains: The “Naturschutz” journal and the Nazis

DOI: 10.19217/NuL2025-02-02 • Editor-/peer-reviewed, Einreichung: 15.4.2024, Annahme: 5.11.2024

Frank Uekötter

Zusammenfassung

Das Essay bietet einen Überblick über das inhaltliche Profil der Zeitschrift „Naturschutz“ in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft. Dabei wird deutlich, dass die von Walther Schoenichen herausgegebene Zeitschrift zunächst im Zeichen der Annäherungsversuche an die neuen Machthaber stand. Nach der Verabschiedung des Reichsnaturschutzgesetzes 1935 war die Zeitschrift Teil des Bestrebens, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten auszureizen. Damit stand der Naturschutz politisch und moralisch auf einer abschüssigen Ebene, die jedoch kaum als ernsthafte Herausforderung erkannt wurde. Die meisten Naturschützerinnen und Naturschützer nutzten die Möglichkeiten eines autoritären Regimes ohne erkennbare Skrupel. Die NS-Geschichte des Naturschutzes ist damit eine Warnung vor einem Natur- und Umweltschutz, der sich ganz auf sein Kernanliegen konzentriert und den gesellschaftlich-politischen Rahmen ausblendet.

Naturschutz – Nationalsozialismus – Drittes Reich – Reichsnaturschutzgesetz (1935) – Walther Schoenichen

Abstract

The essay provides an overview of the “Naturschutz” nature conservation journal during the Third Reich. It shows how the editor Walther Schoenichen used the journal as a vehicle to “work towards the Führer” and pitch nature protection as a quintessential Nazi goal. After the far-reaching National Conservation Law of 1935, the journal was part of the collective effort of the conservation community to tease out the new opportunities. This put conservationists on a slippery slope in political and moral terms, and few showed reservations in using the tools of an authoritarian regime. The article argues that the history of conservation in Nazi Germany demonstrates the dangers of a narrow focus on conservation issues without due consideration of political and social contexts.

Nature protection – Conservation – National Socialism – Third Reich – National Conservation Law (1935) – Walther Schoenichen

Inhalt

1 Das Zitat und die Tat

2 Annäherungsversuche

3 Auf der schiefen Ebene

4 Jenseits der Komfortzone

5 Literatur

Dank

Es gibt in jeder Zeitschrift Beiträge, die man besser abgelehnt hätte. Und es gibt die Aufsätze, die Walther Schoenichen in den Monaten nach der nationalsozialistischen Machtergreifung für die Zeitschrift „Naturschutz“ schrieb, aus der die heutige „Natur und Landschaft“ hervorging. Im Oktober 1933 erläuterte der Leiter der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen in einem rhetorischen Rundumschlag, warum „der Naturschutz dazu berufen erscheint, im Bildungswesen des Dritten Reiches eine bevorzugte Stellung einzunehmen“. Unter emsigem Verweis auf Zitate des „Führers“ kritisierte Schoenichen die Gefahren der modernen Technik, die Emanzipation der Frauen und „die Überheblichkeit eines übersteigerten Intellektualismus, der unser ganzes Kulturleben in naturentfremdete und naturwidrige, ungesunde und unvermeidlich ins Verderben führende Bahnen gelenkt hat“ (Schoenichen 1933c: 2 bzw. 1). Da bleibt auf den ersten Blick nicht viel zu diskutieren.

Es war auch keine einmalige Entgleisung. Im August 1933 hatte Schoenichen mit Hitler-Zitaten zum Kampf gegen den „Vergnügungskitsch“ aufgerufen, denn nur eine von solchem Schund gereinigte Landschaft könne dem deutschen Volk die nötige Stärke vermitteln: „Träger der Gedankenwelt des Nationalsozialismus kann nur ein Volk sein, das sicher in der für seine Art und Rasse bezeichnenden Eigenprägung ruht, das die Kraft findet, die an seinem Mark fressenden fremden Einflüsse grundsätzlich auszuschalten“ (Schoenichen 1933b: 208 bzw. 205). Es fehlt nicht an ideologisch einschlägigen Zitaten, die die unheilvolle Nähe des Naturschutzes zur Gedankenwelt des Nationalsozialismus dokumentieren, und etliche Veröffentlichungen haben solche Äußerungen mit empörtem Tonfall dokumentiert (vgl. jüngst Marian, Müller 2020; Franke 2024). In einer Zeit, in der Rechtspopulistinnen und -populisten sowie Rechtsextremistinnen und -extremisten Oberwasser verspüren, gewinnen solche Zitatcollagen unvermeidlich eine besondere Anziehungskraft. Im 21. Jahrhundert werden keine Naturschützerinnen und Naturschützer, die sich der freiheitlichen Demokratie verpflichtet fühlen, solche Äußerungen ohne ein Gefühl von Abscheu und Scham lesen können, und es liegt nahe, im Lichte dieser Zitate jede weitere Debatte für überflüssig zu erklären. Dabei bliebe jedoch die entscheidende Frage ungestellt: Wie kam es eigentlich zu diesen unsäglichen Zitaten? Indem dieser Aufsatz eine Antwort umreißt, möchte er zugleich aufzeigen, wie mit solchen Zitaten eine innere Fremdheit zwischen heutigem und damaligem Naturschutz suggeriert worden ist, die dringend hinterfragt werden muss.

1 Das Zitat und die Tat

Es ist frappierend, wie schnell einschlägige Autorinnen und Autoren ins Schleudern kommen, wenn sich der Blick über die literarischen Ergüsse hinaus auf die praktische Naturschutzarbeit weitet. Es ist kaum zu bezweifeln, dass es auch im NS-Staat aufrichtigen Einsatz für gefährdete Naturobjekte gab und manchmal auch naturschutzfachlich Neuland betreten wurde. Aber wie redet man über solche Erfolge, wenn sie „verstrickten“ Personen zu verdanken sind? Reinhard Piechocki erklärte kürzlich, es bedürfe hier „einer differenzierten Betrachtung und Wertung“ – eine Einschätzung, die längst nicht mehr zeitgemäß ist (Piechocki 2020). So schrieb man in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg über Menschen „mit Vergangenheit“, die verdienstvolle Arbeit geleistet hatten, aber leider ideologisch „anfällig“ gewesen waren. Im Stile der deutschen Zeugnisarithmetik wurden dann politische Defizite mit Leistungen auf anderen Feldern verrechnet, so dass es am Ende mit etwas gutem Willen noch für ein „vollbefriedigend“ reichte. Eine Biographie lässt sich nicht nachträglich in angenehme und anrüchige Teile separieren.

Die Fokussierung auf einzelne Personen und nationalsozialistische Rhetorik hat zu manchen historiographischen Verrenkungen geführt, die man als Kuriosum betrachten könnte, wenn sie nicht so gravierend wären. Ein Beispiel ist Hans-Werner Frohns Darstellung im Jubiläumsband des Bundesamtes für Naturschutz von 2006, wo er Schoenichen mit falschen Informationen zum überzeugten Nazi stilisierte. „Im Dezember 1932 kündigte Schoenichen der Weimarer Demokratie seine Loyalität auf und beantragte die Aufnahme in die NSDAP“, steht da zu lesen (Frohn 2006: 158). Tatsächlich ist Schoenichen in der Mitgliedskartei der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) mit dem Eintrittsdatum 1.3.1933 verzeichnet (Mitgliedsnummer 1510121)1; damit war er einer der „Märzgefallenen“, die auf Grund der offenkundigen opportunistischen Motive von den alten Kämpfern der Partei verachtet wurden.

Auch in den Veröffentlichungen des Vielschreibers Schoenichen deutet alles darauf hin, dass sein Gesinnungswandel in die Zeit nach der Machtergreifung fiel. „Insgesamt ergibt sich aus unseren kurzen Betrachtungen die Erkenntnis, daß wir in Deutschland auf dem Gebiet der Naturdenkmalpflege und des Naturschutzes auch nach dem Weltkriege weiterhin beachtliche Fortschritte erzielt haben, ja daß wir uns in mancher Hinsicht durchaus noch in führender Stellung befinden“, schrieb Schoenichen im Januar 1933 in „Naturschutz“ (Schoenichen 1933d: 66). Das klingt nicht gerade nach einem Autor, der mit der Republik von Weimar gebrochen hat. Wer die inneren Überzeugungen des obersten preußischen Naturschützers als Schlüssel zur NS-Geschichte des Naturschutzes betrachtet, läuft einer Chimäre nach, und das gilt gleichermaßen für das Gros der damaligen Naturschützerinnen und Naturschützer. In aller Regel folgten sie im NS-Staat nicht ideologischen Prinzipien, sondern politischen Opportunitäten (hierzu ausführlich Uekoetter 2006; für alle übergreifenden Aspekte wird auf diese Studie verwiesen).

Autoritäre Regime funktionieren nicht nur durch Repression, sondern auch durch positive Anreize für Funktionseliten. Die ungeheure Dynamik des NS-Staats wurzelte auch in seiner Anziehungskraft für Männer, die zur intellektuellen und praktischen Selbstmobilisierung bereit waren. Schoenichen war nur einer von zahlreichen Funktionsträgern, die das eigene Anliegen nach der Machtergreifung zu einem Kernanliegen der Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten erklärten, weil das in den neuen Zeiten der beste Weg zum Erfolg war. Im NS-Staat zählte die Bereitschaft zur Tat, jedenfalls für den männlichen Teil der Bevölkerung. Man wartete nicht passiv auf Anweisungen von oben, sondern schritt vielmehr mit maskuliner Tüchtigkeit voran, um dann vom Führer oder seinen Satrapen zu gegebener Zeit für seinen Einsatz belohnt zu werden. Man müsse „dem Führer entgegen arbeiten“, beschrieb Ian Kershaw die Gesinnung der nationalsozialistischen Funktionseliten unter Rückgriff auf ein Quellenzitat (Kershaw 1998: 663). Man kann die ersten Ausgaben von „Naturschutz“ im Dritten Reich auch als Deklaration verstehen, dass der Naturschutz verstand, was die Stunde geschlagen hatte.

2 Annäherungsversuche

In Schriften aus der frühen NS-Zeit kam es nicht zwingend auf plausible Argumente oder intellektuelle Stringenz an. Man kann die ziemlich wilde Mischung der Feindbilder in Schoenichens Aufsätzen auch als Ausdruck einer Unsicherheit verstehen, welcher der Punkte bei den neuen Machthabern verfangen würde. Auch die Annäherung an eine Diktatur wollte gelernt sein. Wie man es besser nicht anging, zeigte Schoenichen mit seinem eindringlichen „Appell der deutschen Landschaft an den Arbeitsdienst”, der 1933 im Mai-Heft von „Naturschutz“ erschien. Die Kultivierung von Ödland durch den Reichsarbeitsdienst gefährdete schützenswerte Gebiete und das vertraute Landschaftsbild, aber sie war zugleich ein propagandistisch aufgeladenes Lieblingsprojekt der neuen Machthaber. Die blieben unbeeindruckt, wenn Schoenichen vor der „öden Geometrisierung und Betonisierung der deutschen Landschaft“ warnte und im schönsten Behördendeutsch erklärte, die eigene Stelle halte sich „für jedwede weitere Auskunft […] zur Verfügung“ (Schoenichen 1933a: 146 bzw. 145).

Man sollte sich auch nicht zu sehr darüber wundern, dass Schoenichens Invokation von Hitler-Zitaten sich bei genauem Hinschauen als recht freihändig erweist. Joachim Radkau hat schon vor zwei Jahrzehnten darauf hingewiesen, dass die Kluft zwischen Hitlers Gedankenwelt und der Praxis des Naturschutzes ziemlich groß war. Erst im Zweiten Weltkrieg fand sich ein prägnantes Führerzitat mit klarem thematischem Bezug, als Hitler den Wert der Hecken bei der Landschaftsentwicklung in den eroberten Ostgebieten hervorhob. Die Vogelschützerinnen und Vogelschützer machten sich an die Arbeit und veröffentlichten eine Broschüre: „Der Führer hält seine schützende Hand über unsere Hecken” (Radkau 2003: 45). Philologische Sauberkeit war bei der Selbstmobilisierung eher hinderlich. Wenn man mit der eigenen Lesart falsch lag und das eigene Anliegen nicht verfing, merkte man das früher oder später, und zwar meist dadurch, dass Postulate ignoriert wurden. Kaum eine Naturschützerin bzw. kaum ein Naturschützer machte sich Sorgen, für unbotmäßige Äußerungen sanktioniert zu werden, und so gab es stets einen bemerkenswerten Pluralismus von Äußerungen und Tonlagen, der sich auch in den Beiträgen von „Naturschutz“ dokumentiert. Es gab politisch gesetzte Grenzen des Akzeptablen, aber keineswegs eine naturschutzfachliche offizielle Linie, der Autorinnen und Autoren unter Strafandrohung folgen mussten. Zudem gab es eine offenkundige Distanz zu den nationalsozialistischen Kernzielen. Schoenichen schrieb zwar 1935 in der Besprechung eines Buchs von Paul Schultze-Naumburg, dass „das Bestreben der Reinerhaltung der einzelnen Rassentypen ganz sicherlich in den Vorstellungskreis des Naturschutzgedankens gehört”, fügte jedoch im gleichen Atemzug an, dass „der praktische Naturschutz mit diesen Dingen unmittelbar nichts zu tun hat“ (Schoenichen 1935a: 321).

Nicht jeder, der „dem Führer entgegenarbeitete“, wurde für seinen Einsatz belohnt. Wenn der ersehnte Gunsterweis ausblieb, lief das in der Regel auf eine innere Distanz zum NS-Staat hinaus, die Martin Broszat als Resistenz bezeichnet hat (vgl. Broszat 1981: 697 – 699). Auch beim Naturschutz deutete zwei Jahre nach der Machtergreifung viel auf eine unenthusiastische Koexistenz von Naturschutz und Nationalsozialismus hin, die man keinesfalls als Widerstandsgeist missverstehen sollte. Es ging nicht um einen offenen Kampf gegen das NS-Regime und auch nicht um Zweifel an dessen politischer Legitimation, sondern eher um die resignierte Einsicht, dass sich die Ziele des Führers nun einmal von den eigenen unterschieden. Dann jedoch kam der Moment, der für den deutschen Naturschutz alles veränderte. Im Juni 1935 verabschiedete das nationalsozialistische Kabinett das Reichsnaturschutzgesetz, und damit ging – so Schoenichen in der nächsten verfügbaren Ausgabe von „Naturschutz“ – „ein langgehegter Wunsch aller Freunde der deutschen Heimatnatur in Erfüllung“ (Schoenichen 1935b: 243).

War das der Lohn für Schoenichens emsiges Werben um die Gunst der neuen Machthaber in den Seiten von „Naturschutz“? Mit dem Machtspiel, das zur Verabschiedung des Reichsnaturschutzgesetzes führte, hatte Schoenichen nicht viel zu tun, und entscheidend war letztlich die Initiative Hermann Görings, der den Naturschutz auf diesem Wege seinem Reichsforstamt unterordnete. Es lag freilich in der Natur autoritärer Regime, dass die Genese politischer Entscheidungen unklar blieb: Anders als Demokratien hatten sie kein Interesse, Transparenz über Entscheidungsprozesse zu schaffen. Die wichtigste Regel im NS-Staat war, dass es keine verlässlichen Regeln mehr gab, sondern vielmehr ein ewiges Ringen der mannigfaltigen Interessenten. Da galt das Gesetz des Dschungels, und selbst mächtige Verbündete waren kein Garant für Erfolg. So war das Gesetz von 1935 machtpolitisch gesehen ein ungedeckter Scheck, dessen Wert sich erst in den folgenden Auseinandersetzungen zeigen würde. Das war für viele Naturschützerinnen und Naturschützer aber zunächst weniger wichtig als das Gefühl, endlich am Tisch der Mächtigen zu sitzen. „Nun hat der Reichsforstmeister Göring auch den Naturschutz in seine starke Hand genommen und unseren Bestrebungen das reichsgesetzliche Rückgrat gegeben“, jubelte der Bund Naturschutz in Bayern in einem Rundschreiben an Gruppenführer und Vertrauensmänner vom August 1935.2

3 Auf der schiefen Ebene

Wer im Wissen um die nationalsozialistischen Verbrechen in den Ausgaben von „Naturschutz“ stöbert, wundert sich unvermeidlich über die profunde Harmlosigkeit vieler Beiträge. Der bisweilen martialische Tonfall, den Schoenichen in den Monaten nach der Machtergreifung anschlug, erwies sich weder für die Beiträge in „Naturschutz“ noch für ihn selbst als stilprägend. Schoenichens Kommentare zum Reichsnaturschutzgesetz spiegeln das gelassene Selbstbewusstsein eines Mannes, dem ein hervorragendes Gesetz in den Schoss gefallen war und der nun die eigenen Mitstreiterinnen und Mitstreiter mit „knappen Gebrauchsanweisungen” über die neuen Möglichkeiten aufklärte. Am Schluss seiner Ausführungen wollte Schoenichen „der Hoffnung Ausdruck geben“, dass sich die neuen Bestimmungen „bei der praktischen Naturschutzarbeit, die mit dem neuen Jahre überall tatkräftig einsetzen wird, als nützlich erweisen können“ (Schoenichen 1936b: 4). Diese Linie änderte sich auch nach 1938 unter Hans Klose nicht grundsätzlich.3

Schoenichen war klar, dass es bei der Umsetzung v. a. auf das Engagement und das taktische Geschick seiner Mitstreiterinnen und Mitstreiter ankam. Diese müssten „eine gewisse Findigkeit darin zeigen, wie man die hier und dort auftauchenden Schwierigkeiten überwinden kann”, erklärte er 1936 auf der ersten Reichstagung für Naturschutz (Schoenichen 1936c: 273). Die neuen Strukturen ließen Überlegungen zu strengen Direktiven von der Zentrale auch wenig Raum. Das Reichsnaturschutzgesetz hatte die preußische Aufgabenteilung von Naturschutzbeauftragten und Behörden übernommen, die Ersteren enorme Freiräume gewährte, die man im deutschen Obrigkeitsstaat nicht ohne Weiteres erwarten würde. Naturschutzbeauftragte konnten Themen und Vorgehensweisen nach eigenem Gutdünken festlegen, und wenn sie das als Lizenz interpretierten, in ihrem Zuständigkeitsbereich als Volkstribunen des Naturschutzes aufzutreten, dann war das kein juristisches Problem, sondern vielmehr vorbildhaftes Engagement.

Aber wie ermunterte man Naturschützerinnen und Naturschützer, das neue Gesetz nach Kräften auszureizen? Man konnte betonen, dass die neue Reichsstelle für Naturschutz unter Schoenichen „für Auskünfte und Ratschläge zur Verfügung“ stand. Es sprach ja auch alltagspraktisch einiges für eine „enge Fühlung zwischen den Stellen im Lande und der Reichsstelle“ und eine „einheitliche Gestaltung der deutschen Naturschutzarbeit“, aber es lässt die Unverbindlichkeit solcher Appelle erkennen, dass diese Sätze unter dem Titel „Winke für die praktische Naturschutzarbeit“ erschienen (Schoenichen 1936b: 4). Letztlich blieb nur moralischer Druck, der aber keinesfalls als Affront für jene wirken durfte, die es eher gemütlich angehen ließen: Viele Naturschutzbeauftragte arbeiteten ehrenamtlich und waren entsprechend sensibel, wenn sie von Menschen mit Vollzeitstellen ermahnt wurden. In einem Aufsatz schrieb Schoenichen, die Beauftragten seien „sozusagen die Stimme des Gewissens in allen Naturschutzfragen“, und diese Stimme möge „immer hell erklingen“. Behörden hatten das Recht, deren Vorschläge zu ignorieren, aber sie „übernehmen damit auch – wenn sie den Mahnungen ihres ‚Gewissens‘ nicht Folge geben können – die volle Verantwortung vor der Gegenwart und vor der Zukunft“ (Schoenichen 1936a: 27).

Auch nach dem Reichsnaturschutzgesetz finden sich in „Naturschutz“ tiefbraune Aufsätze. In dieser Hinsicht tat sich etwa Hans Schwenkel hervor, der im Mai 1937 auf dem Schwäbischen Lehrgang für Landschaftspflege zu den „praktischen Aufgaben der Landschaftspflege” erklärte: „Die treibende Kraft für diese neue Landschaftspflege kann nur die nationalsozialistische Weltanschauung mit ihren biologischen Grundgedanken sein“ (Schwenkel 1937: 138). Der Verzicht auf solche Formulierungen bedeutete jedoch keineswegs im Umkehrschluss, die Autorinnen und Autoren hätten sich gegenüber den Verlockungen des Nationalsozialismus als immun erwiesen. Man konnte auch ohne rhetorische Exzesse der Ansicht sein, dass im Führerstaat endlich Menschen regierten, die das Anliegen des Naturschutzes verstanden – ganz anders als die schwächliche Republik von Weimar. Es gab ein neues Gesetz und neue Verbündete, und das war für viele Naturschützerinnen und Naturschützer eine geradezu rauschhafte Erfahrung.

Man kann sich rückblickend nur wundern, wie vorbehaltlos die Aktiven das faustische Bündnis mit dem NS-Staat eingingen. Merkten sie nicht, dass sie sich damit politisch und moralisch korrumpierten? Gab es wirklich keine Gewissensbisse, wenn Naturschutzbeauftragte mit NS-Größen paktierten oder die entschädigungslose Enteignung naturschutzwürdiger Flächen betrieben, die Paragraph 24 des Reichsnaturschutzgesetzes ausdrücklich erlaubte? Es war riskant, in einem totalitären Staat über solche Zweifel zu reden, und natürlich kam niemand auf den Gedanken, darüber einen Aufsatz für „Naturschutz“ zu schreiben. Aber auch nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft finden sich kaum Indizien für selbstkritische Nachgedanken, inwiefern in der praktischen Naturschutzarbeit Grenzen überschritten wurden. Sehr wohl findet sich eine nostalgische Verklärung der kurzen Zeit, in der außergewöhnliche Dinge möglich schienen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erklärte Hans Klose, seit 1938 Schoenichens Nachfolger an der Spitze der Reichsstelle für Naturschutz, die Jahre nach dem Reichsnaturschutzgesetz müssten als die „hohe Zeit des deutschen Naturschutzes“ gelten (Klose 1949: 40). Inzwischen wissen wir, dass der Höhenrausch einen Preis hatte. Die Enteignungsoption wurde nachweislich genutzt, um Grundstücke für den Naturschutz zu sichern (Uekoetter 2006: 142 – 145). In Bayern betrieben Naturschützerinnen und Naturschützer die Arisierung eines Kalkwerks und versuchten, Insassinnen und Insassen des Konzentrationslagers Flossenbürg für Arbeiten in einem benachbarten Naturschutzgebiet zu rekrutieren (Hölzl 2013: 53 f.). Mitten im Weltkrieg versuchte Hans Klose, Heinrich Himmler im Kampf gegen einen Staudamm in der Wutachschlucht im Südschwarzwald zu mobilisieren. „Wenn überhaupt etwas zu machen sein wird, so nur auf dem Wege über die SS“, schrieb er im Juni 1943 ohne erkennbare Gewissensbisse und hoffte auf einen „Führerentscheid“.4 Für einige Zeit glaubte der Naturschutz, am ganz großen Rad drehen zu können, und das konnte man mit der entsprechenden mentalen Konditionierung als enthusiasmierend empfinden. Himmler spielte allerdings nicht mit. Bedauernd erklärte ein SS-Obergruppenführer im August 1943, der Reichsführer-SS habe „gerade in letzter Zeit unerhört wichtige und vordringliche Aufgaben zu meistern“.5 Wir wissen heute, dass er den Holocaust meinte.

4 Jenseits der Komfortzone

Es dürfte deutlich geworden sein, dass die populären Zitatcollagen auf ein fulminantes argumentatives Eigentor hinauslaufen. Sie propagieren ein Verdammungsurteil, das aber offenlässt, was da eigentlich verdammt werden soll. Für die Naturschützerinnen und Naturschützer der NS-Zeit ging es nicht darum, ob sie „Nazis sein“ oder „sauber bleiben“ wollten. Die ideologisch korrekte Haltung in naturschutzfachlichen Fragen blieb umstritten, und man konnte als Naturschützerin oder Naturschützer problemlos durch die NS-Zeit kommen, ohne je rhetorisch die Topoi der nationalsozialistischen Weltanschauung zu bedienen. Entscheidend war vielmehr die Bereitschaft der Naturschützerinnen und Naturschützer, die neuen Arbeitsmöglichkeiten im Rahmen eines totalitären Regimes nach Kräften auszureizen. In der Gesamtschau zeigen sich hier bestürzend wenige Vorbehalte, ja noch nicht einmal ein spürbares Bewusstsein, dass es solche Vorbehalte überhaupt geben sollte. Naturschützerinnen und Naturschützer standen damit im NS-Staat auf einer schiefen Ebene, und wie weit sie dort in Richtung Abgrund schlitterten, war eher eine Frage der Opportunitäten. Die NS-Geschichte des Naturschutzes ist damit eine Warnung vor einem Natur- und Umweltschutz, der sich ganz auf sein Kernanliegen konzentriert und den gesellschaftlich-politischen Rahmen ausblendet.

Die braunen Flecken des Naturschutzes sind seit Jahrzehnten unstrittig, und das ist auch gut so. Aber das Entsetzen über unsägliche Zitate läuft leicht auf einen Verfremdungseffekt hinaus, der unangenehme Fragen nach handlungsleitenden Motiven und habituellen Prägungen gar nicht erst aufkommen lässt. Man kann aus der NS-Erfahrung des Naturschutzes nur dann mehr als das Offenkundige lernen, wenn man den Gedanken zulässt, dass uns die damaligen Naturschützerinnen und Naturschützer ähnlicher waren, als es im Lichte der einschlägigen Zitate scheint. Hier stehen dem Naturschutz schwierige Debatten ins Haus, und sie werden nicht bloß theoretischer Natur sein. Schon bald könnte der deutsche Naturschutz sich in einer Situation wiederfinden, die jener von 1935 nicht ganz unähnlich ist. Inzwischen muss man mit der Möglichkeit rechnen, dass es in der Bundesrepublik eine Landesregierung unter Beteiligung einer rechtspopulistischen Partei geben wird. Es ist gut möglich, dass die Partei das Umweltressort übernimmt und ein bahnbrechendes Gesetz zum Schutz von Heimat und Natur auf den Weg bringt. Die folgenden Debatten kann man sich unschwer vorstellen, und es ist fatal, dass es kaum historische Studien gibt, die in einer solchen Situation Orientierung bieten. Mit simplen Zitatcollagen wird man jedenfalls nicht weit kommen. Das Problem wird nämlich noch längst nicht gelöst sein, wenn die einschlägigen xenophoben Reizvokabeln im Gesetzestext fehlen.

5 Literatur

  Broszat M. (1981): Resistenz und Widerstand. Eine Zwischenbilanz des Forschungsprojekts. In: Broszat M., Fröhlich E., Grossmann A. (Hrsg.): Bayern in der NS-Zeit. Bd. 4. Oldenbourg. München: 691 – 709.

  Franke N. (2024): Natur und Ideologie im Nationalsozialismus. In: Deutsches Historisches Museum (Hrsg.): Historische Urteilskraft 06. Stiftung Deutsches Historisches Museum. Berlin: 39 – 43.

  Frohn H.-W. (2006): Naturschutz macht Staat – Staat macht Naturschutz. Von der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen bis zum Bundesamt für Naturschutz 1906 bis 2006 – eine Institutionengeschichte. In: Frohn H.-W., Schmoll F. (Bearb.): Natur und Staat. Staatlicher Naturschutz in Deutschland 1906 – 2006. Naturschutz und Biologische Vielfalt 35. Bundesamt für Naturschutz. Bonn: 85 – 313.

  Hölzl R. (2013): Naturschutz in Bayern zwischen Staat und Zivilgesellschaft. Vom liberalen Aufbruch bis zur Eingliederung in das NS-Regime, 1913 bis 1945. Bund Naturschutz Forschung 11: 21 – 60.

  Kershaw I. (1998): Hitler 1889 – 1936. Deutsche Verlags-Anstalt. Stuttgart: 972 S.

  Klose H. (1949): Der Weg des deutschen Naturschutzes. In: Klose H., Ecke H. (Hrsg.): Verhandlungen deutscher Landes- und Bezirksbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege. Zweite Arbeitstagung 24. – 26. Oktober 1948 Bad Schwalbach und Schlangenbad. Ohne Verlagsangabe. Egestorf: 30 – 46.

  Marian H.-G., Müller M. (2020): Der Kampf um Lebensraum. Braune Ideologen im Umwelt- und Naturschutz. Blätter für deutsche und internationale Politik 20(2): 81 – 89.

  Piechocki R. (2020): Gegendarstellung zu Hans-Gerd Marian und Michael Müller: Der Kampf um Lebensraum. Braune Ideologen im Umwelt- und Naturschutz. In: Blätter für deutsche und internationale Politik 2-2020 vom 30.1.2020: 83 – 91. Natur und Landschaft. https://bit.ly/NuL_Piechocki-2020

  Radkau J. (2003): Naturschutz und Nationalsozialismus – wo ist das Problem? In: Radkau J., Uekötter F. (Hrsg.): Naturschutz und Nationalsozialismus. Campus. Frankfurt am Main: 41 – 54.

  Schoenichen W. (1933a): Appell der deutschen Landschaft an den Arbeitsdienst. Naturschutz 14(8): 145 – 149.

  Schoenichen W. (1933b): „Das deutsche Volk muß gereinigt werden.“ – Und die deutsche Landschaft? Naturschutz 14(11): 205 – 209.

  Schoenichen W. (1933c): Der Naturschutz – ein Menetekel für die Zivilisation! Naturschutz 15(1): 1 – 3.

  Schoenichen W. (1933d): Naturschutz und deutsche Kulturpolitik. Naturschutz 14(4): 61 – 67.

  Schoenichen W. (1935a): Alte Grabsteine und Rassenkunde. Naturschutz 16(14): 320 – 326.

  Schoenichen W. (1935b): Das Reichsnaturschutzgesetz vom 26. Juni 1935. Naturschutz 16(11): 241 – 243.

  Schoenichen W. (1936a): Die Naturschutzbehörden nach dem Reichsnaturschutzgesetz. Naturschutz 17(2): 25 – 27.

  Schoenichen W. (1936b): Winke für die praktische Naturschutzarbeit. Naturschutz 17(1): 1 – 4.

  Schoenichen W. (1936c): Zur Naturschutzverordnung vom 18. März 1936. Vortrag, gehalten auf der Ersten Reichstagung für Naturschutz. Naturschutz 17(12): 269 – 273.

  Schwenkel H. (1937): Die praktischen Aufgaben der Landschaftspflege. Vortrag, gehalten von Professor Dr. Hans Schwenkel auf dem Schwäbischen Lehrgang für Landschaftspflege in Stuttgart am 24. Mai 1937. Naturschutz 18(7): 136 – 150.

  Uekoetter F. (2006): The Green and the Brown. A history of conservation in Nazi Germany. Cambridge University Press. Cambridge: 230 S.

Dank

Ich danke Marie Eckardt für die Unterstützung bei der Recherche.

Fußnoten

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Prof. Dr. Frank Uekötter

Ruhr-Universität Bochum

Fakultät für Geschichtswissenschaften

Historisches Institut

44780 Bochum

E-Mail: frank.uekoetter@rub.de Frank Uekötter ist Professor für Technik- und Umweltgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum. Zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen zählen „The Green and the Brown. A History of Conservation in Nazi Germany“ (2006) und „Im Strudel. Eine Umweltgeschichte der modernen Welt“ (2020). Zusammen mit Joachim Radkau ist er Herausgeber des Aufsatzbands „Naturschutz und Nationalsozialismus“ (2003), der die Vorträge des gleichnamigen Fachkongresses dokumentiert.

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