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Seite 81 - 92

Entstehung und Entwicklung der Landschaftsplanung – eine Auswertung von Aufsätzen in den Zeitschriften „Naturschutz“ und „Natur und Landschaft“

Genesis and development of landscape planning – An evaluation of articles in the “Naturschutz” and “Natur und Landschaft” journals

DOI: 10.19217/NuL2025-02-05 • Double peer-reviewed, Einreichung: 17.5.2024, Annahme: 7.11.2024

Matthias Herbert

Zusammenfassung

Bestehende Nutzungen und Transformationsprozesse erfordern eine vorausschauende, gleichberechtigte und planvolle Steuerung der Raumnutzung. Landschaftsplanung als etablierte Fachplanung des Naturschutzes hat die Aufgabe, die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege einerseits im eigenen Interesse zu konkretisieren und andererseits diese Anforderungen in Planungs- und Entscheidungsprozesse auf verschiedenen Ebenen einzubringen. Anlässlich des Jubiläums zum 100. Jahrgang der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ und der Vorgänger zeichnet der vorliegende Beitrag die Entwicklungslinien der Landschaftsplanung anhand der in der Zeitschrift dokumentierten Aufsätze und Diskussionsbeiträge nach. Dabei war aus Platzgründen eine Beschränkung auf ausgewählte Beiträge notwendig. Im Rückblick, aber auch im Ausblick ist festzuhalten, dass Landschaftsplanung nicht als Selbstzweck verstanden wurde, sondern unter Nützlichkeitsaspekten als zielgerichteter Beitrag für einen nachhaltigen Natur- und Landschaftsschutz auszugestalten ist.

Landschaftsplanung – Landschaftsplan – Landschaftsrahmenplan – Landespflege – Landschaftspflege – Raumordnung – Standardisierung – Digitalisierung

Abstract

Existing uses and transformation processes require forward-looking, equitable and planned management of land use. Landscape planning as an established nature conservation planning discipline has the task of concretising the objectives, requirements and measures of nature conservation and landscape management in its own interests on the one hand and incorporating these requirements into planning and decision-making processes at various levels on the other. On the occasion of the 100th anniversary of the “Natur und Landschaft” journal and its predecessors, this article traces the development of landscape planning on the basis of articles and contributions documented in the journal. For reasons of space, it was necessary to limit the scope to selected contributions. Looking back, but also looking forward, it should be noted that landscape planning was not understood as an end in itself, but rather as a targeted contribution to sustainable nature and landscape conservation from a utilitarian point of view.

Landscape planning – Landscape plan – Landscape framework plan – Landscape conservation – Landscape management – Spatial planning – Standardisation – Digitalisation

Inhalt

1 Einleitung

2 Ausgangspunkte und Ansätze bis 1945

3 Entwicklungslinien in der Bundesrepublik Deutschland

3.1 Entwicklung bis Ende der 1960er-Jahre

3.2 Ausdifferenzierung auf Bundes- und Landesebene

3.3 Wirksamkeitsdiskussion

4 Entwicklungslinien in der Deutschen Demokratischen Republik

4.1 Landschaftsdiagnose

4.2 Landschaftspflege, Erholung, Rekultivierung

5 Schwerpunkte nach 1990

5.1 Landschaftsplanung in den östlichen Ländern

5.2 Diskussionsstand 1995

5.3 Instrumentelle Vielfalt

6 Entwicklungslinien seit den 2000er-Jahren

6.1 Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen

6.2 Weiterentwicklung der Landschaftsplanung

6.3 Digitalisierung der Landschaftsplanung

7 Fazit

8 Literatur

1 Einleitung

Deutschland ist eines der am dichtesten besiedelten Länder der Welt. Komplexe Raumansprüche, bestehende Nutzungen und Transformationsprozesse erfordern eine vorausschauende, gleichberechtigte und planvolle Steuerung der Raumnutzung. Zugleich besteht der Anspruch an die Landschaftsplanung als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, mit deren Hilfe die nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft zu konzipieren und umzusetzen. Damit soll und muss die vorausschauende Steuerung der Raumnutzung mit Blick auf Natur, Landschaft und biologische Vielfalt möglichst durchgreifend beeinflusst werden. Diese grundsätzliche Herausforderung bestand seit Beginn der Industrialisierung. Die gesellschaftspolitischen, naturräumlichen und landschaftsökologischen Rahmenbedingungen waren und sind im Umbruch. So stellte und stellt sich immer wieder die grundsätzliche Frage, wie mit absehbaren Herausforderungen in der Landschaftsplanung möglichst sachgerecht umgegangen werden sollte. Gleichzeitig lohnt sich die Betrachtung, welche der genannten Fragen und Herausforderungen sich in der 100 Jahrgänge umspannenden Geschichte der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ (NuL) und der Vorgänger in wichtigen Aufsätzen niedergeschlagen hat.

Der vorliegende Beitrag kann die Geschichte der Landschaftsplanung nicht vollständig abbilden. Dazu wird auf Runge (1998), Herberg (2003) sowie Wilke, Herbert (2006) verwiesen, die die historische Entwicklung umfassend abgebildet haben. Auch würden Hinweise bzw. Verweise auf die die Landschaftsplanung prägende Literatur außerhalb von NuL den hier gesetzten Rahmen sprengen. Das Anliegen des vorliegenden Beitrags ist es, die großen Linien und wesentliche Akzente in Hinblick auf die Entwicklung der Landschaftsplanung, so wie sie sich aus NuL und deren Vorgänger „Naturschutz“ ergibt, nachzuzeichnen. Dazu wurden ausgewählte Beiträge vertiefend ausgewertet. Eine vollständige Wiedergabe der Treffer einer Literaturrecherche in NuL und „Naturschutz“ ist im Rahmen dieses Beitrags nicht möglich. Die Gliederung der Zeitabschnitte folgt im Wesentlichen Runge (1998) und Herberg (2003).

2 Ausgangspunkte und Ansätze bis 1945

Beginnend mit dem Bewusstsein für die Notwendigkeit eines wirksamen Natur- und Heimatschutzes angesichts landschaftsüberprägender Nutzungen sind Anfang des 20. Jahrhunderts zunächst punktuelle und auf Einzelobjekte abgestellte Aktivitäten erkennbar (Wilke, Herbert 2006). Mit den Forderungen nach einer planvollen Raumordnung in den 1920er-Jahren wird auch die Notwendigkeit von Landespflege bzw. Landschaftsplanung verbunden.

Die Aufsätze der 1930er-Jahre sind eng mit der Terminologie des Nationalsozialismus (NS) verknüpft, was die Auswertung des fachlichen Gehalts erheblich erschwert hat. Die nachfolgenden Schlaglichter fokussieren auf den fachlichen Kern im Kontext des vorliegenden Beitrags. Eine Auseinandersetzung mit dem Wirken fachkompetenter Personen des Naturschutzes in der Zeit des NS ist im hier gesetzten Rahmen ebenso wenig möglich wie die Rekonstruktion dieser Zeit allein aus Beiträgen in der Zeitschrift „Naturschutz“ bis zu deren Einstellung Ende 1944.

Auf einem Lehrgang über Landschaftspflege in Stuttgart im Mai 1937 erläutert Schoenichen (1937) die gesetzlichen Grundlagen des Reichsnaturschutzgesetzes von 1935 (Kasten 1). Er beruft sich auf Ernst Rudorff, der „als erster in planvoller Entwicklung die Aufgaben der Landespflege umrissen“ habe. Demnach sei die gesamte deutsche Landschaft schutzwürdig und ihr Schutz praktisch durchzuführen. Die Einzelmaßnahmen bezogen auf einzelne Landschaftsteile (Flächen) bzw. Landschaftsbestandteile (Einzelobjekte) seien in Landschaftsschutzkarten darzustellen, die zugleich Bestandteil von Schutzverordnungen werden.

Kasten 1: Schwäbischer Lehrgang für Landschaftspflege, Stuttgart 1937.
Box 1: Swabian course for landscape management, Stuttgart 1937.

Im 18. Jahrgang von „Naturschutz“ werden 1937 die Ergebnisse des Schwäbischen Lehrgangs für Landschaftspflege in Stuttgart am 24. und 25. Mai 1937 dokumentiert (Abb. K1-1; Schoenichen 1937). Als Begründung wird angeführt:

„Sicherlich ist gerade das Schwabenland für einen solchen Landschaftslehrgang besonders geeignet. Es weist eine ganze Musterkarte von Landschaften auf mit verschiedenen Gesteinen, wechselvollen Wasserverhältnissen, örtlich stark unterschiedlichen Klima-Arten, äußerst mannigfaltigen Wirtschaftsverhältnissen […].“ (Schwenkel 1937: 136)

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Abb. K1-1: Feldsee im Schwarzwald. Radierung von Carl Rang, Heidelberg.
(Quelle: Schoenichen 1937: 113)
Fig. K1-1: The Feldsee in the Black Forest. Etching by Carl Rang, Heidelberg.
(Source: Schoenichen 1937: 113)

Aufbauend auf Schoenichen (1937) gliedert Schwenkel (1937) seinen Aufsatz zu den praktischen Aufgaben der Landschaftspflege in zwei Blöcke. Im ersten Block setzt er sich mit der grundsätzlichen Verortung des Naturschutzes „im eigentlichen Sinne“ gegenüber der Wirtschaft und den gesamtgesellschaftlichen, von der NS-Ideologie geprägten Gestaltungsaufgaben auseinander. Im zweiten Block strukturiert er die praktischen Aufgaben der Landschaftspflege, die in verschiedene Teilgebiete, z. B. Wirtschaft, Wohlfahrt und Landschaftsbild, zu integrieren sei. Abschließend fordert Schwenkel (1937), die Schönheit der Heimat in allen Lebensbereichen und die Naturverbundenheit zu erhalten.

In seinem Beitrag „Landschaftspflege und Landesplanung“ setzt sich Bohnert (1937) mit dem Verhältnis von Raumordnung, Landesplanung und Landschaftspflege auseinander. Dabei wird Landesplanung als „Durchführung der Raumordnung“ in den Ländern und Provinzen zur langfristigen Schaffung günstiger Lebensvoraussetzungen verstanden. Die Schaffung in sich ruhender, ausgewogener Teilräume solle zugleich den Gesamtraum – hier bezogen auf den Planungsraum Württemberg-Hohenzollern – stärken. Die Raumordnung solle insbesondere dazu beitragen, einer weiteren Verdichtung von Wohn- und Industriegebieten vorzubeugen.

3 Entwicklungslinien in der Bundesrepublik Deutschland

Nachdem die Publikation der Zeitschrift seit Januar 1950 unter dem neuen Titel „Natur und Landschaft“ (NuL) wieder aufgenommen wurde, sind in den Ausgaben zahlreiche Beispiele von Beiträgen zur Landschaftsplanung zu finden. Dabei geht es zum einen um einzelne Naturräume, z. B. Westharz, Saartal und Mosel. Zum anderen werden einzelne Fragestellungen (z. B. Erholungs- und Naturparkplanungen oder Auswirkungsprognosen) und ihr Verhältnis zum Landschaftsplan in den Vordergrund gerückt.

3.1 Entwicklung bis Ende der 1960er-Jahre

Zu Beginn der 1960er-Jahre nehmen in NuL die Ausführungen zum Rollen-, Begriffs- und Inhaltsverständnis der Landschaftsplanung zu. So berichtet Kragh (1959a) vom Deutschen Naturschutztag in Bayreuth unter dem Thema „Ordnung der Landschaft – Ordnung des Raumes“. Die Arbeitsmethode zur Erreichung der Naturschutzziele müssten Pläne zur Ordnung und Pflege der Landschaft (Landschaftsordnungspläne) sein. Diese müssten eine Synthese von Erhalten und Gestalten herstellen und eine praktisch zu verwirklichende Planung enthalten. Die Pläne seien auf allen Ebenen aufzustellen, parallel zum Landesentwicklungsplan über Regionalplanung bis zu Kreis- und lokalen Planungen sowie auch für Spezialplanungen (Flurbereinigung, Wasserwirtschaft). Nach Kragh (1959b) liege die Methodik dafür vor, allerdings fehle für die Ausführung die Ausstattung mit hauptamtlichen Mitarbeitern in den Behörden (Bundesanstalt, Land, Bezirk, Kreis).

Anfang der 1960er-Jahre nehmen mehrere Aufsätze Bezug auf die „Grüne Charta von der Mainau“, die 1961 von der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft veröffentlicht wird (DGG 1961). Die Forderungen „um des Menschen willen“ – unter Betonung des Rechts auf einen gesunden Lebensraum – stellen u. a. auf eine rechtlich durchsetzbare Raumordnung für alle Planungsebenen unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und auf die Aufstellung von Landschafts- und Grünordnungsplänen in allen Gemeinden für Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen ab (vgl. auch Wurzel et al. 2024). Daran anknüpfend führt im August 1965 die Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Beauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege (ABN) ein stark nachgefragtes Seminar durch, das sich ausschließlich mit dem Landschaftsplan auseinandersetzt (Abb. 1, Abb. 2, Kasten 2). Die Ergebnisse werden in NuL 1965 dokumentiert, um das große Informationsbedürfnis zu bedienen. Als Schlaglichter seien die beiden folgenden Beiträge kurz zusammengefasst.

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Abb. 1: Landschaftsplan Bockholter Berge (Emsaue), Darstellung von Landschaftsschutz und Landschaftspflege im Jahr 1965.
(Quelle: Mrass 1965: 230)
Fig. 1: Bockholter Berge (Ems floodplain) landscape plan, presentation of landscape protection and landscape management in 1965.
(Source: Mrass 1965: 230)
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Abb. 2: Methodische Schritte zur Aufstellung eines Landschaftsplans.
(Quelle: Schlüter 1965: 237)
Fig. 2: Methodical steps for drawing up a landscape plan.
(Source: Schlüter 1965: 237)
Kasten 2: Seminar zum Landschaftsplan, Bonn-Bad Godesberg, 1965.
Box 2: Seminar on the landscape plan, Bonn-Bad Godesberg, 1965.

Im August 1965 führt die Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Beauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege ein Seminar in Bad Godesberg durch, das sich mit dem Landschaftsplan (ein Beispiel in Mrass 1965: 230; Abb. 1) auseinandersetzt. Die Ergebnisse werden in mehreren Ausgaben von „Natur und Landschaft“ (NuL) im Jahr 1965 dokumentiert (u. a. Schlüter 1965; Abb. 2), um das große Informationsbedürfnis zu bedienen. Viele Autoren nehmen ausdrücklich Bezug auf die „Grüne Charta von der Mainau“ von 1961 (DGG 1961). In weiteren NuL-Aufsätzen werden methodische Fragen (Olschowy 1965), aber auch praktische Aspekte (Lohmeyer 1965) erörtert.

Unter Bezug auf die Grüne Charta geht Olschowy (1965) auf das begriffliche Verhältnis von Landespflege, Landschaftspflege, Naturschutz und Grünordnung ein. Der Landschaftsplan gliedere sich in einen Grundlagen- oder Diagnoseteil, in dem Ergebnisse landschaftsökologischer Untersuchungen aufbereitet werden, und einen Entwicklungsteil zu landschaftspflegerischen Maßnahmen, um eine Kulturlandschaft aufzubauen, „die in ihrem Naturhaushalt und in ihrem Wirkungsgefüge in Ordnung ist“. Olschowy (1965) sieht den Landschaftsplan nicht als eigenständigen Plan. Er sieht nur den Weg der Integration in landschaftsbeeinflussende Planungen (Regional-, Bauleit-, Fachplanung), um „vermeidbare Störungen“ auszuschließen und „unvermeidbare Schäden wieder in Ordnung zu bringen“. Aus heutiger Sicht hat dies teilweise den Charakter eines landschaftspflegerischen Begleitplans.

Unter Bezug auf die (in der Veranstaltung dargestellten) Potenziale des Landschaftsplans schildert Lohmeyer (1965) die vielfältigen und zunehmenden Aufgaben der Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege. Dabei hebt er die Ortskenntnis der jeweiligen Beauftragten hervor, die diese in alle Entscheidungsprozesse einbringen sollen. Er mahnt eine entsprechende landschaftsplanerische Ausbildung an.

3.2 Ausdifferenzierung auf Bundes- und Landesebene

Mitte der 1960er-Jahre nimmt die Diskussion in NuL um die Rolle von Landschaftsplanung im Verhältnis zur Raum- und Fachplanung sowie die Diskussion um die inhaltliche Ausrichtung der Landschaftsplanung einen gewissen Raum ein.

In seinem Beitrag „Grundlagenuntersuchungen und Auswertung von Grundlagen für den Landschaftsplan“ gibt Schlüter (1965) einen Überblick über die Grundlagen für den landschaftsplanerischen Planungsbeitrag. Dabei geht es nicht um Grundlagenuntersuchungen im fachwissenschaftlichen Sinne. Im Zuge der Auswertung seien diese Grundlagen zu bewerten und über Schlussfolgerungen zum Planungsbeitrag zusammenzufassen. Schlüter setzt sich auch mit dem Vorwurf auseinander, Landschaftsplaner würden unwissenschaftlich arbeiten. Diesem Vorwurf tritt er entgegen und schließt eine Mängelanalyse der verwendeten Grundlagen an.

Um der Begriffsvielfalt zu begegnen, veröffentlicht Olschowy (1969) zwei Beiträge in NuL mit Begriffsdefinitionen auf dem Gebiet der Landespflege. Dazu hatte zuvor ein Forschungsausschuss der Akademie für Raumordnung und Landesplanung gearbeitet. Zum Ausschuss gehörten u. a. Konrad Buchwald und Wolfgang Haber. Sowohl der Landschaftsplan als auch der Landschaftsrahmenplan wurden als Beiträge zur Bauleit-, Fach-, Landes- und zur Regionalplanung gesehen (zitiert nach Herberg 2003).

Zu Beginn der 1970er-Jahre wird in NuL eine Vielzahl von Erfahrungsberichten aus den Ländern veröffentlicht. Zum einen ist daraus abzulesen, dass einige Länder schon vor dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1976 eigene Naturschutzgesetze erlassen und darin die Landschaftsplanung verankert hatten. Zum anderen steigen die Anforderungen an natur- und landschaftsbezogene Inhalte, weil die Einsicht reift, dass allein Flurneuordnung und Raumplanung der zunehmenden Natur- und Landschaftszerstörung nicht begegnen können (vgl. Peltzer 1973; Heintze, Munzel 1974; Krause 1975; Deixler 1976).

In NuL werden immer wieder inhaltlich-methodische Anregungen gegeben, die zu einer Weiterentwicklung von Landschaftsplanungen beitragen sollen. So geben Krause, Olschowy (1977) einen Überblick über wesentliche Inhalte und Methoden landschaftsökologischer Planung. Zur Zielsetzung der Biotopkartierung führt Mayerl (1979) aus und stellt deren Bedeutung in unterschiedlichen Planungszusammenhängen in Bayern dar. Peters (1987) beschreibt ein Vorgehen des bürgernahen Landschaftsrahmenplans, mit dem die interessierte Öffentlichkeit möglichst aktiv an Planungsverfahren des Naturschutzes teilnehmen kann. Amann et al. (1988) stellen die Erarbeitung wissenschaftlich belastbarer Grundlagen für die Planungspraxis in Baden-Württemberg insbesondere im Verhältnis zur Raumplanung vor.

Die alleinige Betrachtung von NuL-Artikeln kann kein vollständiges Bild der Ausdifferenzierung zeichnen. In verschiedenen Quellen außerhalb von NuL wird deutlich, dass trotz unterschiedlicher Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland bereits vor 1976 an weitgehend einheitlichen methodischen Zugängen einschließlich der Beurteilung von deren Praxisrelevanz gearbeitet wurde. Eine weitere Auseinandersetzung mit diesen Quellen kann aber angesichts des Grundansatzes der hier vorgenommenen Auswertung nicht erfolgen.

3.3 Wirksamkeitsdiskussion

Spätestens seit der bundesrechtlichen Normierung der Landschaftsplanung im BNatSchG 1976 findet eine Diskussion über Ziele, Aufgaben und Wirksamkeit von Landschaftsplanung statt. Zugespitzt wird diese Diskussion in einem Plädoyer gegen „Opas Landschaftsplanung“ von Hübler (1988) in „Garten + Landschaft“. In NuL wird die Wirksamkeitsdiskussion aufgegriffen und ist in den folgenden zwei Aufsätzen nachzuvollziehen.

In einer qualitativen Auswertung von 1986 gehen Winkelbrandt, Geissler (1989) auf die Bedeutung und Wirksamkeit der Landschaftsplanung ein. Auslöser war die rahmenrechtliche Verankerung der Landschaftsplanung im BNatSchG 1976. Im Wege der Befragung mittels Intensivinterviews werden die vier Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz untersucht. Auf Grund der Heterogenität der Länderpraxis können die Autoren keine verallgemeinerbaren Ergebnisse bieten. Einige Fehlstellen werden jedoch wie folgt aufgezeigt. Zu Funktion und Aufgabe der Landschaftsplanung einschließlich der gesetzlichen Grundlagen gebe es keine klaren Vorstellungen. Die Bestandsaufnahme habe zwar großen Stellenwert, jedoch sei zum Zeitpunkt der Befragung in keiner der Gemeinden das notwendige Datenmaterial angemessen verfügbar. Die anfängliche Einstellung der Befragten zur Landschaftsplanung sei durchweg negativ. Erst die durch gesetzliche Vorgaben angestoßene Erarbeitung und Fertigstellung von Landschaftsplänen verändere diese Haltung. Vorteile werden bei der Flächennutzungsplanung, bei der Eingriffsbeurteilung und bei der Erlangung einer Übersicht über den Zustand von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet gesehen. Winkelbrandt, Geissler (1989) werben dafür, Funktion, Aufgaben und Hemmnisse der Landschaftsplanung noch deutlicher unter Vorteilsgesichtspunkten zu erörtern und auch Erfolge zu untersuchen.

Im Jahr 1996 blicken Leicht, Lippert (1996) auf 25 Jahre Erfahrung mit der Landschaftsplanung in Bayern zurück. Im rechtlichen Kontext ist Landschaftsplanung seit 1973 im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) verankert. Auch schon davor hätten Schwerpunkte auf der Erstellung von Landschaftsplänen für Gemeindegebiete sowie für bestimmte Landschaftsausschnitte gelegen, z. B. für Teile des Regnitztals oder des Altmühltals (zitiert nach Leicht, Lippert 1996). In der Entwicklung seit 1973 sei die Landschaftsplanung in Bayern zu einem anerkannten Instrument geworden, das durch die Integration in die jeweilige Gesamtplanung entsprechende Bindungswirkung entfaltet. Als Entwicklungslinien werden die Verbesserung der Umsetzung in der gemeindlichen Praxis sowie Landschaftsentwicklungskonzepte für Regionen aufgezeigt.

4 Entwicklungslinien in der Deutschen Demokratischen Republik

Die wesentlichen Eckpunkte der Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sind in Wilke, Herbert (2006) umrissen. Im Folgenden sollen weitere ausgewählte Aufsätze beleuchtet werden, die in NuL erschienen sind.

4.1 Landschaftsdiagnose

Von den Bemühungen um eine flächendeckende Landschaftsplanung in der DDR in den 1950er-Jahren berichtet Gelbrich (1995). Die „Landschaftsdiagnose in der DDR“ – mit Vorarbeiten, Beginn, Abbruch und Wiederaufnahme – zeigt erhebliche Landschaftsschäden auf. Dadurch ausgelöst, wird zwischen 1951 und 1953 versucht, die Staats- und Parteiführung von einem „Plan zur Entwicklung der Natur“ zu überzeugen (Gelbrich 1995). Dazu gehören

    die Gründung eines Staatssekretariats „Umgestaltung der Natur“,

    die Gründung zentraler Forschungsinstitute und

    eine umfassende Landschaftsanalyse und -sanierung.

Die Aktivitäten scheitern aber am Unverständnis der politischen Kräfte, für die eine sozialistische Landeskultur eng mit der notwendigen Erhöhung der ökonomischen Leistungsfähigkeit und Effektivität der Volkswirtschaft zusammenhängt.

Um die weitere Verschlechterung des Landschaftsgefüges und -haushalts zu stoppen, ist für Darmer (1959) die „möglichst vielseitige Kenntnis des Landschaftsinhalts unerlässliche Voraussetzung“. Er unterscheidet die Landschaftsanalyse als Erfassung der Struktur von „Landschaftszellen“, „naturräumlichen Grundeinheiten“ oder „Fliesen“ von der synthetischen Auswertung als Landschaftsdiagnose (Vorschlagsplan). Interessant an diesem Beitrag ist, dass Forschungsarbeiten aus beiden deutschen Staaten einbezogen werden (z. B. Schmidthüsen 1948; Neef 1955; Buchwald 1958; Krummsdorf 1958).

4.2 Landschaftspflege, Erholung, Rekultivierung

Nach Wilke, Herbert (2006) gibt es Anfang der 1970er-Jahre Hoffnungen, im Landeskulturgesetz der DDR eine querschnittsorientierte Landschaftsplanung verankern zu können. Letztendlich werden nur Landschaftspflegepläne für Landschaftsschutzgebiete und Erholungsplanungen so klar geregelt, dass davon ausgehend entsprechende Planungen ausgearbeitet werden. Bis 1990 sind insgesamt 167 Landschaftspflegepläne für Landschaftsschutzgebiete bekannt (Wilke, Herbert 2006; Abb. 3, Kasten 3). Für die Bezirke Halle und Dresden entstehen in den 1980er-Jahren Generallandschaftspläne (Gelbrich 1995). Für fast jeden Bezirk der DDR liegen Ende der 1970er-Jahre Erholungsplanungen vor (Wilke, Herbert 2006). Dabei lässt sich eine enge Verknüpfung von Landschaftspflegeplänen und Erholungsgebieten erkennen, weil nach damaliger Auffassung Landschaftsschutzgebiete auch Räume und Möglichkeiten für die Erholung bieten sollten.

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Abb. 3: Landschaftspflegepläne in der Deutschen Demokratischen Republik im Jahr 1990 (aus Wilke, Herbert 2006: 32, verändert).
Fig. 3: Landscape management plans in the German Democratic Republic in 1990 (from Wilke, Herbert 2006: 32, modified).
Kasten 3: Landschaftspflege- und Erholungsplanung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bis 1990.
Box 3: Landscape management and recreation planning in the German Democratic Republic (GDR) until 1990.

In Ausgabe 1-2006 von „Natur und Landschaft“ (NuL) anlässlich von 100 Jahren staatlichen Naturschutzes in Deutschland beleuchten Wilke, Herbert (2006) die Entwicklungslinien des Instruments Landschaftsplanung im Licht gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Beginnend mit den 1920er-Jahren zeigen die Autoren die Geschichte der Landschaftsplanung in beiden deutschen Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg auf. Die Autoren fassen die Entwicklungen in der DDR zu Landeskultur, Landschaftspflege- und Erholungsplanung zusammen. Bis 1990 sind für Landschaftsschutzgebiete 167 Landschaftspflegepläne dokumentiert (Abb. 3). Der enge Zusammenhang zu Erholungsgebieten verdeutlicht, dass Landschaftsschutzgebiete auch Möglichkeiten für die Erholung bieten sollten.

5 Schwerpunkte nach 1990

5.1 Landschaftsplanung in den östlichen Ländern

Wie in Abschnitt 4 verdeutlicht, war eine flächendeckend strukturierte Landschaftsplanung in den östlichen Ländern nicht etabliert. Nach 1990 lag deshalb das Augenmerk v. a. darauf, qualitativ hochwertige, aktuelle Landschaftsplanungen möglichst schnell zu erstellen, um so die rasante räumliche Entwicklung beeinflussen zu können.

Über die Einführung der Landschaftsrahmenplanung in Brandenburg im Zeitraum von 1992 bis 1995 berichten Rein, Schaepe (1998) (Abb. 4, Kasten 4). Zielsetzung des Prozesses, der von der Technischen Universität (TU) Berlin wissenschaftlich begleitet wurde, war der „gezielte Aufbau einer zeitgemäßen Landschaftsrahmenplanung in Brandenburg“. Im ersten Schritt wurden von der TU Berlin die Kritik- und Problempunkte der Landschaftsplanung, die Ende der 1980er-Jahre diskutiert wurden (u. a. SRU 1987; Hübler 1988), aufgearbeitet. Der Prozess der Erarbeitung wurde in drei Phasen gegliedert:

    Vorstudie innerhalb von sechs Monaten,

    Entwurf eines genehmigungsfähigen Landschaftsrahmenplans,

    Genehmigung durch das brandenburgische Umweltministerium und Bekanntmachung in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
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Abb. 4: Stand der Landschaftsrahmenplanung in Brandenburg im Jahr 1998.
(Quelle: Rein, Schaepe 1998: 379)
Fig. 4: Status of landscape framework planning in Brandenburg in 1998.
(Source: Rein, Schaepe 1998: 379)
Kasten 4: Einführung der Landschaftsplanung in Brandenburg, Stand 1998.
Box 4: Introduction of landscape planning in Brandenburg, status in 1998.

Über den Ansatz und ein Projekt zur Einführung der Landschaftsplanung in Brandenburg berichten Rein, Schaepe (1998) in „Natur und Landschaft“ (NuL). Der Beitrag ist im Zusammenhang mit der Einführung der Landschaftsplanung in den neuen Ländern nach 1990 bedeutend. Das Ziel des Aufbaus einer zeitgemäßen Landschaftsplanung in Brandenburg (Stand der Entwicklung im Jahr 1998 in Abb. 4) wird von dem Anspruch geleitet, im Zeitraum von 1992 bis 1996 möglichst zügig zu einer qualitätsgerechten Einführung zu kommen. Der Prozess wird durch ein Projekt der Technischen Universität (TU) Berlin wissenschaftlich begleitet. Auf das – allerdings nicht in NuL dokumentierte – Modellprojekt in Sachsen zur Einführung der Landschaftsplanung (Landschaftsplan Stausee Quitzdorf) sei verwiesen (BDLA 1995).

Besonderes Augenmerk wurde dabei auf eine schnelle Erstellung und zugleich auf eine vollständige sowie umsetzungsorientierte Ausarbeitung gelegt. Rein, Schaepe (1998) verdeutlichen auch, dass ein breiter Beteiligungsprozess in allen Phasen organisiert wurde.

Weitere Aufsätze sind in NuL nicht dokumentiert. Es sei aber darauf hingewiesen, dass das Modellprojekt Sachsen, u. a. mit dem „Landschaftsplan Stausee Quitzdorf“ und der „gestuften Landschaftsplanung in der örtlichen Landschaftsplanung“ (BDLA 1995), für die Etablierung der Landschaftsplanung in den östlichen Ländern eine besondere Bedeutung hatte.

5.2 Diskussionsstand 1995

Einen guten Überblick über den Diskussionsstand 1995/1996 gibt der Schwerpunkt in der NuL-Ausgabe 11-1996, in der die Ergebnisse einer Fachveranstaltung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Leipzig dokumentiert werden (Winkelbrandt 1996; Kasten 5).

Kasten 5: Fachveranstaltung „Landschaftsplanung am Scheideweg“ des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Leipzig 1995.
Box 5: Symposium “Landscape planning at the crossroads” of the German Federal Agency for Nature Conservation (BfN), Leipzig 1995.

Im September 1995 führt das Bundesamt für Naturschutz anlässlich der Verlegung der Dienststelle von Dölzig nach Leipzig (Abb. K5-1) eine Fachveranstaltung in Leipzig durch. Die Referate werden 1996 in einer Ausgabe von „Natur und Landschaft“ (NuL) dokumentiert mit einer Einführung von Winkelbrandt (1996). In der Zusammenschau ergibt sich ein gutes Bild über den rechtlichen und methodischen Stand der Landschaftsplanung zu Beginn der 1990er-Jahre. Auch werden Bezüge von der Landschaftsplanung zur Bauleitplanung und zur Eingriffsregelung hergestellt.

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Abb. K5-1: Dienstgebäude der Dienststelle des Bundesamtes für Naturschutz in Leipzig von 1995 bis 2020 (Karl-Liebknecht-Straße 143 in Leipzig).
(Foto: Jens Schiller)
Fig. K5-1: Office building of the German Federal Agency for Nature Conservation from 1995 to 2020 (Leipzig department, Karl-Liebknecht-Straße 143).

Mit zahlreichen Kritikpunkten an der Landschaftsplanung setzen sich Uppenbrink, Gelbrich (1996) auseinander, um daraus Anforderungen an eine künftige Ausgestaltung abzuleiten. Einerseits gibt es Kritikpunkte, v. a. vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU 1987). Andererseits verweisen Uppenbrink, Gelbrich (1996) auch auf eine Reihe von Autoren, die bei ihrer Analyse der Landschaftsplanung „von einer Position berechtigten Selbstvertrauens“, d. h. von Wirksamkeit und Erfolg von Landschaftsplanung, ausgehen. Wesentliche Kritikpunkte sind die fehlende inhaltliche Standardisierung und die zu geringe Handlungsorientierung. Die Autoren ziehen daraus den Schluss, dass sich Landschaftsplanung immer in ein Wirkungsgefüge von planerisch vorsorgendem Naturschutz sowie anderen Planungen und Interessen einfügen müsse. Wichtige Schwerpunkte erkennen sie in der Ausgestaltung des Verhältnisses von Landschaftsplanung zur Bauleitplanung, zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Eingriffsregelung.

Die Möglichkeiten einer rechtlichen Stärkung der Landschaftsplanung sieht Gassner (1996) restriktiv. Das BNatSchG von 1976 biete auf Grund der rahmenrechtlichen Konstruktion zu der Zeit wenig Ansatzpunkte. Hinzu kämen enge Grenzen einer standardisierten Bestandserfassung, viel zu kurze Zeithorizonte und knappe Finanzmittel für die Durchführung der Landschaftsplanung. Gleichwohl mahnt Gassner, dass das geltende Recht bei der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft eine Planung ins Ungewisse, „einen Schuss ins Dunkle“, nicht zulässt. „Das Dunkel […]lichtet sich eigentlich nur im Horizont einer soliden Landschaftsplanung“ (Gassner 1996).

Ausgehend von der Arbeitsthese, die Gemeinden würden in der kommunalen Landschaftsplanung ein Vorsorgeinstrument erkennen, das sie gezielt für ihre Zwecke einsetzen, setzt sich Hahn-Herse (1996) in seinem Beitrag mit Landschaftsplanung als Vorsorgeinstrument der Gemeinde auseinander. Er hebt das zweistufige rheinland-pfälzische Modell (Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung) hervor, weil es zur Herstellung der Umweltverträglichkeit der Bauleitplanung dient. Zum Streitpunkt „verbindliche oder gutachtliche Landschaftsplanung“ weist Hahn-Herse darauf hin, dass auch eine gutachtliche Landschaftsplanung als Fachprogramm für die Naturschutzverwaltung sinnvoll sein kann. Letztendlich werde es immer darauf ankommen, landschaftsplanerische Inhalte in die räumliche Gesamtplanung zu integrieren. Naturschutz werde ohne die Gemeinde nicht funktionieren, erst recht nicht gegen die Gemeinde.

In seinem Beitrag „Landschaftsplanung: Fachplanung des Naturschutzes“ setzt sich Heidtmann (1996) vor dem Hintergrund der nordrhein-westfälischen Konstruktion der verbindlichen örtlichen Landschaftsplanung mit anderen Ansätzen in den Ländern auseinander, deren Vielfalt durch die Rahmengesetzgebung des Bundes bedingt ist. Einerseits verteidigt er den Landschaftsplan als Fachplan in der Zuständigkeit der Fachbehörde, die sich durchsetzen muss. Andererseits kritisiert er Unwilligkeit und fehlende Bereitschaft, ganz generell Naturschutz zu vertreten, zumal auch entsprechende Finanzen fehlen würden. Eine länderübergreifende Einigung auf ein Modell der Landschaftsplanung hält Heidtmann im Jahr 1996 nicht für möglich. Das könne aber auch dahingestellt bleiben, weil abstrakte Modelldiskussionen am eigentlichen Kern der Aufgabe, der erfolgreichen Umsetzung von Naturschutz und Landschaftspflege mit Hilfe des Instruments Landschaftsplanung, vorbeigehen.

5.3 Instrumentelle Vielfalt

Mitte der 1990er-Jahre wird der Leitbildbegriff im Naturschutz und in breiten gesellschaftlichen Kreisen stark diskutiert. Nach Gerhards (1997) wird dieser Bedarf durch einen zunehmenden Wertewandel bzw. -verlust ausgelöst. An die Entwicklung von Leitbildern werde der Anspruch geknüpft, die Entwicklungen der Zukunft transparent vorzuzeichnen und zu diskutieren. Gerhards (1997) hält fest, dass die gesetzlich vorgegebene Landschaftsplanung als „teilkoordinierende, querschnittsorientierte Planung“ genau für diese Leitbilderstellung geeignet ist. Diese Vorstellung findet sich auch in den „Mindestanforderungen an den Inhalt der flächendeckenden örtlichen Landschaftsplanung“ (LANA 1995) wieder. Gerhards (1997) äußert die Hoffnung, dass die Erwartung und die Bereitschaft der Gesellschaft, sich mit künftigen Entwicklungen auseinanderzusetzen (Stichwort: zukunftsfähiges Deutschland), durch das Vorlegen konkreter, möglichst quantifizierbarer Leitbilder seitens des Naturschutzes nachhaltig beeinflusst werde. Dabei komme es auch auf die naturschutzinterne Abwägung und Konsensfindung an.

In ihrem Beitrag „Landschaftsplanung ist zukunftsorientiert“ setzen sich Gelbrich, Uppenbrink (1998) mit der Kritik auseinander, dass die allgemeine Diskussion um die Wirksamkeit der Landschaftsplanung nicht empirisch fundiert sei (Hübler 1997). Stattdessen würden immer neue (unbegründete) Forderungen erhoben, um die Reichweite zu steigern. Gelbrich, Uppenbrink (1998) zeigen auf, welche Forschungsergebnisse im Auftrage des BfN aufbauend auf einer repräsentativen, bundesweiten Stichprobe belegen, dass Landschaftsplanung eine nachweisbar qualifizierende Wirkung auf andere räumliche Planungen hat (Gruehn, Kenneweg 1997). Vor dem Hintergrund, dass Landschaftsplanung sowohl Konzepte als auch Umsetzung umfasst, sei sie für neue gesellschaftliche, rechtliche und wissenschaftliche Herausforderungen gewappnet.

Über die Arbeiten zu Kulturlandschaften und deren Rolle in der Landschaftsplanung Mecklenburg-Vorpommerns (MV) berichten Behrens et al. (2005). Mit der anwendungsorientierten Forschung zu diesem Thema werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollen die Grundlagen für den Aufbau eines Kulturlandschaftskatasters in MV geschaffen werden. Zum anderen soll diese Arbeit zur Berücksichtigung des Kulturlandschaftsschutzes in Landschaftsplanung und anderer räumlicher Planung führen. Die Arbeiten zur Erfassung von Kulturlandschaftselementen wurden in verschiedenen Arbeitsformaten interdisziplinär diskutiert.

6 Entwicklungslinien seit den 2000er-Jahren

6.1 Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen

Nachdem das Bundeskabinett im November 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) beschlossen hat, gewinnt das Themenfeld der Stadtnatur mit ihren Leistungen für die biologische Vielfalt an Bedeutung. Damit kommt auch die Frage auf, welche Funktion die Landschaftsplanung in Hinblick auf die biologische Vielfalt im Allgemeinen und auf die NBS im Besonderen haben kann und soll.

Ausgelöst durch die internationale Untersuchung „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ (TEEB 2010) und das nationale Nachfolgeprojekt „Naturkapital Deutschland“ (Naturkapital Deutschland – TEEB DE 2018) gewinnt das Konzept der Ökosystemleistungen an Bedeutung. Stellvertretend sei hier ein Beitrag zusammengefasst, der sich mit der Erfassung und Quantifizierung von Ökosystemleistungen und deren Integration in eine landschaftsplanerische Bewertung auseinandersetzt. Brunzel et al. (2015) zeigen die zunehmende Herausforderung auf, ökonomische und ökologische Szenarien in einen Abwägungszusammenhang zu bringen. Die Monetarisierung von Funktionen des Naturhaushalts und von Ökosystemleistungen solle dabei der Entscheidungsfindung, zumindest aber der Bildung von Rangfolgen für vorzugswürdige Szenarien dienen. In einer Methodenkritik lehnen Brunzel et al. (2015) ein punktebasiertes Vorgehen über Biotopwerte ab, da dieses zu viele variable Einflussgrößen aufweist. Eine ausschließliche Bilanzierung über Artenzahlen wird ebenso abgelehnt, weil damit kein Bezug zu Flächen und Nutzungen hergestellt werden kann. Die Autoren stellen eine Arten-Areal-Beziehung her, mit der die verschiedenen Szenarien der Nutzung in eine Rangfolge aus naturschutzfachlicher und landschaftsplanerischer Sicht gebracht werden können. Das Kernanliegen einer stärkeren Einbeziehung der biologischen Vielfalt in Entscheidungen könne nur durch einen interdisziplinären Ansatz gelingen.

6.2 Weiterentwicklung der Landschaftsplanung

In ihrem Beitrag „Weiterentwicklung der Landschaftsplanung“ stellen Hoheisel et al. (2017) fest, dass die Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen zur Landschaftsplanung sehr uneinheitlich ist. Den Wunsch der Fachwelt nach einer stärkeren Vereinheitlichung greifen die Autoren auf und geben Empfehlungen für alle Planungsebenen, die aus dem vom BfN beauftragten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Planzeichen für die Landschaftsplanung“ abgeleitet werden. Die Empfehlungen werden in folgende Aufgabenbereiche gegliedert:

    Bestand, Bewertung, Konfliktanalyse,

    Leitbilder, Ziel- und Maßnahmenkonzept,

    adressatenbezogene Vorbereitung der instrumentellen Umsetzung.

Bei den Vorschlägen wird Wert darauf gelegt, dass zum einen das Zielsystem des Naturschutzes abgebildet wird. Zum anderen ist auf die Verwertbarkeit der Landschaftsplanung in entsprechenden Anwendungsfällen zu achten. Um die Möglichkeiten der Landschaftsplanung in unterschiedlichen Zusammenhängen stärker auszuschöpfen, empfehlen Hoheisel et al. (2017) eine Vereinheitlichung von Inhalt und Struktur v. a. auf Ebene der Landschaftsrahmenplanung. Die lokale Landschaftsplanung solle sich darauf aufbauend den kommunalen Anforderungen widmen. Voraussetzung für die Wirkungsfähigkeit sei, dass ausreichend aktuelle Pläne vorgehalten werden.

Der Landschaftsrahmenplanung weist auch Taiber (2023) einen erheblichen Stellenwert bei der Bewältigung dynamischer Zukunftsanforderungen aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege zu (Abb. 5, Kasten 6). Dabei würden die Faktoren Inhalt, Aktualität und Digitalität eine erhebliche Rolle spielen. Den Ausgangspunkt für die Auswertung bildet das Landschaftsplanverzeichnis des BfN, ergänzt um bundesweite Recherchen in allen Regionen. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich. Taiber (2023) hält fest, dass die Landschaftsrahmenplanung im überwiegenden Teil der Regionen mindestens zehn Jahre und älter ist. Nur ein Viertel der Regionen verfüge über digital zugängliche Planbestandteile. Anlässe für eine Fortschreibung seien v. a. der Ausbau der Windenergienutzung und des Biotopverbunds. Der Autor empfiehlt bei Landschaftsrahmenplänen, die älter als zehn Jahre sind, eine Neuaufstellung, um alle Inhalte (Bestand, Ziele und Maßnahmen) zu aktualisieren. Gleichzeitig ist künftig verstärkt auf die Verwendbarkeit in anderen Planungszusammenhängen sowie im Rahmen der Digitalisierung zu achten.

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Abb. 5: Aktueller Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland im Jahr 2022.
(Quelle: Taiber 2023: 235)
Fig. 5: Current status of landscape framework planning in Germany in 2022.
(Source: Taiber 2023: 235)
Kasten 6: Auswertung des Landschaftsplanverzeichnisses des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Stand 2023.
Box 6: Review of the landscape plan directory of the German Federal Agency for Nature Conservation, status in 2023.

Ausgehend von einer Auswertung des Landschaftsplanverzeichnisses des BfN fasst Taiber (2023) den aktuellen Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland 2023 zusammen (Abb. 5). Insbesondere geht er auf den Stand der Aufstellung, der Fortschreibung und der Digitalisierung von Landschaftsrahmenplänen ein. Anlässe für eine Fortschreibung sind vor allem der Ausbau der Windenergienutzung und des Biotopverbunds. Vor dem Hintergrund dieser und weiterer dynamischer Zukunftsanforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege müssen Inhalt, Aktualität und Digitalität so aufgestellt sein, dass eine hohe Reaktionsfähigkeit entsteht. Der Autor appelliert an alle mit der Landschaftsplanung Befassten, auf die Verwendbarkeit in anderen Planungszusammenhängen sowie im Rahmen der Digitalisierung zu achten.

6.3 Digitalisierung der Landschaftsplanung

Das internationale Symposium „Landschafts-Informationssysteme“, das 1982 in Bonn-Bad Godesberg stattfindet, ist in NuL in Ausgabe 12-1982 umfassend dokumentiert.

Steinitz (1982) gibt darin einen Überblick und einen Ausblick auf die Anwendung der Computertechnologie in der Landschaftsplanung. Er zeichnet – zwar mit amerikanischem Blickwinkel, aber durchaus die internationale Situation treffend – die rasante Entwicklung seit Mitte der 1960er- bis Anfang der 1980er-Jahre nach. Diese reicht von der Herstellung einfacher Karten über Kombinationsanalysen bis hin zu vorausschauenden Analysen für die Entscheidungsunterstützung. Die Anregungen von Steinitz (1982) können als Impuls für die Verwendung von Computertechnologien in Landschaftsplanungen angesehen werden. Er verweist – aus Sicht des Autors bis heute zutreffend – abschließend darauf, dass verbesserte technologische Möglichkeiten weder Weisheit noch Einsicht ersetzen oder eine bessere Durchführung garantieren.

Außerdem wird in der Ausgabe 12-1982 nicht nur über die Erfassung von Daten, sondern auch über deren Auswertung und Anwendung bspw. im Kontext gemeindlicher Entwicklungen oder von Umweltverträglichkeitsprüfungen berichtet. Die gesamte Ausgabe 12-1982 gibt einen substanziierten Überblick darüber, welchen innovativen Stand Informationssysteme in landschaftsplanerischen und praktischen Zusammenhängen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1982 haben.

Ein weiterer Impuls ist das vom BfN geförderte Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben „Interaktiver Landschaftsplan Königslutter am Elm“, über das von Haaren et al. (2006) in NuL berichtet. Das in diesem Vorhaben entwickelte und erprobte Planungsunterstützungssystem verbessert den Informationsgehalt, die Beteiligungsaspekte und die Anschaulichkeit des Landschaftsplans erheblich. Hervorzuheben ist dieses Vorhaben, weil es zahlreiche Nachnutzungen gibt, u. a. auch im Kontext von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Wirksamkeit der Planungsunterstützung wurde mehrfach wissenschaftlich untersucht. Sowohl die Wirksamkeitsuntersuchung als auch die Nachnutzungen zeigen, wie innovativ und aktuell Landschaftsplanung bis heute sein kann.

Mit der Kommunikation der Europäischen Kommission zur grünen Infrastruktur 2013 beginnt sowohl die inhaltliche als auch die technisch-methodische Diskussion über Natur, Landschaft und biologische Vielfalt im Verhältnis zur grünen Infrastruktur. Um den Begriff inhaltlich auszufüllen und zugleich digitale Fachdaten in einem angemessenen Maßstab auf Bundesebene vorzuhalten, legt das BfN im Jahre 2017 das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur (BKGI) vor. Ausgangspunkt dafür war das im Wege eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens vergebene Fachgutachten BKGI. Darüber berichten Heiland et al. (2018). Die Arbeitsgruppe orientiert sich an den Zieldimensionen des BNatSchG, um Anforderungen an die bundesweite grüne Infrastruktur zu adressieren. Das BKGI und die dazugehörigen digitalen Fachdaten können beim BfN abgerufen werden (https://bit.ly/bfn_BKGI). Für die Zukunft besteht die Herausforderung darin, die Fachdaten aktuell zu halten. Im Zuge der Aktualisierung des BKGI sollten weitere Fachkonzepte ergänzt werden, die für die bundesweite Erhaltung und Entwicklung der grünen Infrastruktur notwendig sind.

Für den objektorientierten, verlustfreien Datenaustausch in Raumplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung wurde der bundesweite Standard XPlanung eingeführt. Das Fachdatenmodell Landschaftsplanung wird nach Schlaugat et al. (2023) auf einen Stand gebracht, der die Umsetzung digitaler Planwerke der Landschaftsplanung in digitale Raum- und Bauleitplanungen grundsätzlich ermöglicht. Damit wird eine Basis geschaffen, die für die Anpassung von Softwareprodukten geeignet ist. Allerdings sind noch weitere Schritte notwendig, um einen medienbruchfreien Datenaustausch im Rahmen digitaler Planungen sicherzustellen. Nach Schlaugat et al. (2023) gehört u. a. die verstärkte Standardisierung der Landschaftsplanung hinsichtlich Methoden, Inhalten und Maßnahmen dazu. Auch müssen Wege gefunden werden, um Herausforderungen der Zukunft, z. B. eine Anpassung an den Klimawandel, angemessen aufgreifen zu können.

7 Fazit

Die von Runge (1998) und Herberg (2003) nachgezeichneten Entwicklungen der Landschaftsplanung spiegeln sich in den Ausgaben von NuL und „Naturschutz“ über die lange Zeit von einhundert Jahrgängen in unterschiedlicher Weise wider. Eine geschlossene und vollständige Übersicht ergibt sich daraus zwar nicht, wie der vorliegende Beitrag verdeutlicht. In der Zusammenschau über etwas mehr als ein Jahrhundert ist aber hervorzuheben, dass die Dokumentation bestimmter Themen in Schwerpunktausgaben den Leserinnen und Lesern ermöglicht, damals aktuelle Entwicklungen (z. B. Ausgabe 12-1965: „Der Landschaftsplan“; Ausgabe 11-1996: „Landschaftsplanung am Scheideweg?“) oder Innovationen (z. B. Ausgabe 12-1982: „Landschafts-Informationssysteme“) nachzuvollziehen. Es bleibt festzuhalten, dass eine einzelne Fachzeitschrift keinen vollständigen Abriss bieten kann. Demzufolge bedingt die Eingrenzung der vorliegenden Auswertungen auf die Zeitschriften NuL und zuvor „Naturschutz“ in einigen Punkten ein lückenhaftes Bild.

Aus heutiger Sicht ist festzuhalten, dass die Landschaftsplanung ein etabliertes und anerkanntes Instrument ist. Die grundsätzliche Aufgabe und Zielsetzung können als geklärt angesehen werden, wenngleich gesellschaftliche Herausforderungen auch neue Lösungen verlangen. Diskussionen um die Nützlichkeit und um die Wirksamkeit ließen sich immer wieder führen. Das mag Ansporn für alle Planerinnen und Planer sowie Nutzerinnen und Nutzer sein, Landschaftsplanung nicht als Selbstzweck, sondern als zielgerichteten Beitrag zu unserer nachhaltigen Zukunft auszugestalten. Gerade in den derzeitigen Transformationsprozessen werden die Potenziale von den Nutzerinnen und Nutzern erkannt. Als Beispiele seien genannt das Projekt „Landschaftsplanung, kommunal, innovativ“ im Auftrage des bayerischen Umweltministeriums oder die zunehmenden, sektorspezifischen Vertiefungen in Landschaftsplanungen bspw. für den Ausbau der erneuerbaren Energien oder für naturbasierte Lösungen bei der Anpassung an den Klimawandel.

In der nahen Zukunft werden Wissenschaft und Praxis eine verstärkte Standardisierung der Inhalte von Landschaftsplanung angehen müssen, um in zunehmend digitalen Planungen und Entscheidungen, die prozesshaft ineinander übergehen, die Erhaltung und Entwicklung von Natur, Landschaft und biologischer Vielfalt wirksam einbringen und durchsetzen zu können.

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Matthias Herbert

Bundesamt für Naturschutz, Dienststelle LeipzigLeiter der Abteilung „Natur und Landschaft in Planung und Projekten, erneuerbare Energie“

Alte Messe 6

04103 Leipzig

E-Mail: matthias.herbert@bfn.de Geboren 1966 in Greiz/Thüringen. Schule, Berufsausbildung, Abitur in Greiz und Gera. Studium der Landwirtschaft und Geographie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit 1993 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundesamt für Naturschutz. Seit 1999 Leiter der Abteilung „Landschaftsplanung“. Arbeitsschwerpunkte Verträglichkeitsprüfungen, Eingriffsregelung, Landschaftsplanung, naturschutzverträgliche Verkehrswegeplanung

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