Matthias Herbert
Zusammenfassung
Bestehende Nutzungen und Transformationsprozesse erfordern eine
vorausschauende, gleichberechtigte und planvolle Steuerung der Raumnutzung.
Landschaftsplanung als etablierte Fachplanung des Naturschutzes hat die Aufgabe,
die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege
einerseits im eigenen Interesse zu konkretisieren und andererseits diese
Anforderungen in Planungs- und Entscheidungsprozesse auf verschiedenen Ebenen
einzubringen. Anlässlich des Jubiläums zum 100. Jahrgang der Zeitschrift „Natur
und Landschaft“ und der Vorgänger zeichnet der vorliegende Beitrag die
Entwicklungslinien der Landschaftsplanung anhand der in der Zeitschrift
dokumentierten Aufsätze und Diskussionsbeiträge nach. Dabei war aus Platzgründen
eine Beschränkung auf ausgewählte Beiträge notwendig. Im Rückblick, aber auch im
Ausblick ist festzuhalten, dass Landschaftsplanung nicht als Selbstzweck
verstanden wurde, sondern unter Nützlichkeitsaspekten als zielgerichteter
Beitrag für einen nachhaltigen Natur- und Landschaftsschutz auszugestalten
ist.
Landschaftsplanung – Landschaftsplan – Landschaftsrahmenplan – Landespflege – Landschaftspflege – Raumordnung – Standardisierung – DigitalisierungAbstract
Existing uses and transformation processes require forward-looking,
equitable and planned management of land use. Landscape planning as an
established nature conservation planning discipline has the task of concretising
the objectives, requirements and measures of nature conservation and landscape
management in its own interests on the one hand and incorporating these
requirements into planning and decision-making processes at various levels on
the other. On the occasion of the 100th anniversary of the “Natur und
Landschaft” journal and its predecessors, this article traces the development of
landscape planning on the basis of articles and contributions documented in the
journal. For reasons of space, it was necessary to limit the scope to selected
contributions. Looking back, but also looking forward, it should be noted that
landscape planning was not understood as an end in itself, but rather as a
targeted contribution to sustainable nature and landscape conservation from a
utilitarian point of view.
Landscape planning – Landscape plan – Landscape framework plan – Landscape conservation – Landscape management – Spatial planning – Standardisation – DigitalisationInhalt
1 Einleitung
Deutschland ist eines der am dichtesten besiedelten Länder der Welt. Komplexe
Raumansprüche, bestehende Nutzungen und Transformationsprozesse erfordern eine
vorausschauende, gleichberechtigte und planvolle Steuerung der Raumnutzung. Zugleich
besteht der Anspruch an die Landschaftsplanung als Fachplanung des Naturschutzes und
der Landschaftspflege, mit deren Hilfe die nachhaltige Entwicklung von Natur und
Landschaft zu konzipieren und umzusetzen. Damit soll und muss die vorausschauende
Steuerung der Raumnutzung mit Blick auf Natur, Landschaft und biologische Vielfalt
möglichst durchgreifend beeinflusst werden. Diese grundsätzliche Herausforderung
bestand seit Beginn der Industrialisierung. Die gesellschaftspolitischen,
naturräumlichen und landschaftsökologischen Rahmenbedingungen waren und sind im
Umbruch. So stellte und stellt sich immer wieder die grundsätzliche Frage, wie mit
absehbaren Herausforderungen in der Landschaftsplanung möglichst sachgerecht
umgegangen werden sollte. Gleichzeitig lohnt sich die Betrachtung, welche der
genannten Fragen und Herausforderungen sich in der 100 Jahrgänge umspannenden
Geschichte der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ (NuL) und der Vorgänger in
wichtigen Aufsätzen niedergeschlagen hat.
Der vorliegende Beitrag kann die Geschichte der Landschaftsplanung nicht
vollständig abbilden. Dazu wird auf Runge
(1998), Herberg (2003)
sowie Wilke, Herbert (2006) verwiesen,
die die historische Entwicklung umfassend abgebildet haben. Auch würden Hinweise
bzw. Verweise auf die die Landschaftsplanung prägende Literatur außerhalb von NuL
den hier gesetzten Rahmen sprengen. Das Anliegen des vorliegenden Beitrags ist es,
die großen Linien und wesentliche Akzente in Hinblick auf die Entwicklung der
Landschaftsplanung, so wie sie sich aus NuL und deren Vorgänger „Naturschutz“
ergibt, nachzuzeichnen. Dazu wurden ausgewählte Beiträge vertiefend ausgewertet.
Eine vollständige Wiedergabe der Treffer einer Literaturrecherche in NuL und
„Naturschutz“ ist im Rahmen dieses Beitrags nicht möglich. Die Gliederung der
Zeitabschnitte folgt im Wesentlichen Runge
(1998) und Herberg
(2003).
2 Ausgangspunkte und Ansätze bis 1945
Beginnend mit dem Bewusstsein für die Notwendigkeit eines wirksamen Natur- und
Heimatschutzes angesichts landschaftsüberprägender Nutzungen sind Anfang des
20. Jahrhunderts zunächst punktuelle und auf Einzelobjekte abgestellte Aktivitäten
erkennbar (Wilke, Herbert 2006). Mit den
Forderungen nach einer planvollen Raumordnung in den 1920er-Jahren wird auch die
Notwendigkeit von Landespflege bzw. Landschaftsplanung verbunden.
Die Aufsätze der 1930er-Jahre sind eng mit der Terminologie des
Nationalsozialismus (NS) verknüpft, was die Auswertung des fachlichen Gehalts
erheblich erschwert hat. Die nachfolgenden Schlaglichter fokussieren auf den
fachlichen Kern im Kontext des vorliegenden Beitrags. Eine Auseinandersetzung mit
dem Wirken fachkompetenter Personen des Naturschutzes in der Zeit des NS ist im hier
gesetzten Rahmen ebenso wenig möglich wie die Rekonstruktion dieser Zeit allein aus
Beiträgen in der Zeitschrift „Naturschutz“ bis zu deren Einstellung
Ende 1944.
Auf einem Lehrgang über Landschaftspflege in Stuttgart im Mai 1937 erläutert
Schoenichen (1937) die gesetzlichen
Grundlagen des Reichsnaturschutzgesetzes von 1935 (Kasten 1). Er beruft sich auf Ernst Rudorff, der „als erster in
planvoller Entwicklung die Aufgaben der Landespflege umrissen“ habe. Demnach sei die
gesamte deutsche Landschaft schutzwürdig und ihr Schutz praktisch durchzuführen. Die
Einzelmaßnahmen bezogen auf einzelne Landschaftsteile (Flächen) bzw.
Landschaftsbestandteile (Einzelobjekte) seien in Landschaftsschutzkarten
darzustellen, die zugleich Bestandteil von Schutzverordnungen werden.
Kasten 1: Schwäbischer Lehrgang für Landschaftspflege, Stuttgart
1937.
Box 1: Swabian course for landscape management, Stuttgart
1937.
Im 18. Jahrgang von „Naturschutz“ werden 1937 die Ergebnisse des
Schwäbischen Lehrgangs für Landschaftspflege in Stuttgart am 24. und
25. Mai 1937 dokumentiert (Abb. K1-1;
Schoenichen 1937). Als Begründung
wird angeführt:
„Sicherlich ist gerade das Schwabenland für einen solchen
Landschaftslehrgang besonders geeignet. Es weist eine ganze Musterkarte von
Landschaften auf mit verschiedenen Gesteinen, wechselvollen Wasserverhältnissen,
örtlich stark unterschiedlichen Klima-Arten, äußerst mannigfaltigen
Wirtschaftsverhältnissen […].“ (Schwenkel
1937: 136)
Abb. K1-1: Feldsee im Schwarzwald. Radierung von Carl Rang,
Heidelberg.
Fig. K1-1: The Feldsee in the Black Forest. Etching by Carl Rang,
Heidelberg.
Aufbauend auf Schoenichen (1937)
gliedert Schwenkel (1937) seinen Aufsatz
zu den praktischen Aufgaben der Landschaftspflege in zwei Blöcke. Im ersten Block
setzt er sich mit der grundsätzlichen Verortung des Naturschutzes „im eigentlichen
Sinne“ gegenüber der Wirtschaft und den gesamtgesellschaftlichen, von der
NS-Ideologie geprägten Gestaltungsaufgaben auseinander. Im zweiten Block
strukturiert er die praktischen Aufgaben der Landschaftspflege, die in verschiedene
Teilgebiete, z. B. Wirtschaft, Wohlfahrt und Landschaftsbild, zu integrieren sei.
Abschließend fordert Schwenkel (1937),
die Schönheit der Heimat in allen Lebensbereichen und die Naturverbundenheit zu
erhalten.
In seinem Beitrag „Landschaftspflege und Landesplanung“ setzt sich Bohnert (1937) mit dem Verhältnis von
Raumordnung, Landesplanung und Landschaftspflege auseinander. Dabei wird
Landesplanung als „Durchführung der Raumordnung“ in den Ländern und Provinzen zur
langfristigen Schaffung günstiger Lebensvoraussetzungen verstanden. Die Schaffung in
sich ruhender, ausgewogener Teilräume solle zugleich den Gesamtraum – hier bezogen
auf den Planungsraum Württemberg-Hohenzollern – stärken. Die Raumordnung solle
insbesondere dazu beitragen, einer weiteren Verdichtung von Wohn- und
Industriegebieten vorzubeugen.
3 Entwicklungslinien in der Bundesrepublik Deutschland
Nachdem die Publikation der Zeitschrift seit Januar 1950 unter dem neuen Titel
„Natur und Landschaft“ (NuL) wieder aufgenommen wurde, sind in den Ausgaben
zahlreiche Beispiele von Beiträgen zur Landschaftsplanung zu finden. Dabei geht es
zum einen um einzelne Naturräume, z. B. Westharz, Saartal und Mosel. Zum anderen
werden einzelne Fragestellungen (z. B. Erholungs- und Naturparkplanungen oder
Auswirkungsprognosen) und ihr Verhältnis zum Landschaftsplan in den Vordergrund
gerückt.
3.1 Entwicklung bis Ende der 1960er-Jahre
Zu Beginn der 1960er-Jahre nehmen in NuL die Ausführungen zum Rollen-, Begriffs-
und Inhaltsverständnis der Landschaftsplanung zu. So berichtet Kragh (1959a) vom Deutschen Naturschutztag in
Bayreuth unter dem Thema „Ordnung der Landschaft – Ordnung des Raumes“. Die
Arbeitsmethode zur Erreichung der Naturschutzziele müssten Pläne zur Ordnung und
Pflege der Landschaft (Landschaftsordnungspläne) sein. Diese müssten eine Synthese
von Erhalten und Gestalten herstellen und eine praktisch zu verwirklichende Planung
enthalten. Die Pläne seien auf allen Ebenen aufzustellen, parallel zum
Landesentwicklungsplan über Regionalplanung bis zu Kreis- und lokalen Planungen
sowie auch für Spezialplanungen (Flurbereinigung, Wasserwirtschaft). Nach Kragh (1959b) liege die Methodik dafür vor,
allerdings fehle für die Ausführung die Ausstattung mit hauptamtlichen Mitarbeitern
in den Behörden (Bundesanstalt, Land, Bezirk, Kreis).
Anfang der 1960er-Jahre nehmen mehrere Aufsätze Bezug auf die „Grüne Charta von
der Mainau“, die 1961 von der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft veröffentlicht wird
(DGG 1961). Die Forderungen „um des
Menschen willen“ – unter Betonung des Rechts auf einen gesunden Lebensraum – stellen
u. a. auf eine rechtlich durchsetzbare Raumordnung für alle Planungsebenen unter
Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und auf die Aufstellung von
Landschafts- und Grünordnungsplänen in allen Gemeinden für Siedlungs-, Industrie-
und Verkehrsflächen ab (vgl. auch Wurzel et al.
2024). Daran anknüpfend führt im August 1965 die Bundesanstalt für
Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege zusammen mit der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Beauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege
(ABN) ein stark nachgefragtes Seminar durch, das sich ausschließlich mit dem
Landschaftsplan auseinandersetzt (Abb. 1,
Abb. 2, Kasten 2). Die Ergebnisse werden in
NuL 1965 dokumentiert, um das große Informationsbedürfnis zu bedienen. Als
Schlaglichter seien die beiden folgenden Beiträge kurz zusammengefasst.
Abb. 1: Landschaftsplan Bockholter Berge (Emsaue), Darstellung von
Landschaftsschutz und Landschaftspflege im Jahr 1965.
Fig. 1: Bockholter Berge (Ems floodplain) landscape plan, presentation
of landscape protection and landscape management in 1965.
Abb. 2: Methodische Schritte zur Aufstellung eines Landschaftsplans.
Fig. 2: Methodical steps for drawing up a landscape plan.
Kasten 2: Seminar zum Landschaftsplan, Bonn-Bad Godesberg, 1965.
Box 2: Seminar on the landscape plan, Bonn-Bad Godesberg,
1965.
Im August 1965 führt die Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und
Landschaftspflege zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Beauftragter
für Naturschutz und Landschaftspflege ein Seminar in Bad Godesberg durch, das
sich mit dem Landschaftsplan (ein Beispiel in Mrass 1965: 230; Abb. 1) auseinandersetzt. Die Ergebnisse werden in mehreren
Ausgaben von „Natur und Landschaft“ (NuL) im Jahr 1965 dokumentiert (u. a.
Schlüter 1965; Abb. 2), um das große
Informationsbedürfnis zu bedienen. Viele Autoren nehmen ausdrücklich Bezug auf
die „Grüne Charta von der Mainau“ von 1961 (DGG
1961). In weiteren NuL-Aufsätzen werden methodische Fragen
(Olschowy 1965), aber auch
praktische Aspekte (Lohmeyer 1965)
erörtert.
Unter Bezug auf die Grüne Charta geht Olschowy
(1965) auf das begriffliche Verhältnis von Landespflege,
Landschaftspflege, Naturschutz und Grünordnung ein. Der Landschaftsplan gliedere
sich in einen Grundlagen- oder Diagnoseteil, in dem Ergebnisse
landschaftsökologischer Untersuchungen aufbereitet werden, und einen
Entwicklungsteil zu landschaftspflegerischen Maßnahmen, um eine Kulturlandschaft
aufzubauen, „die in ihrem Naturhaushalt und in ihrem Wirkungsgefüge in Ordnung ist“.
Olschowy (1965) sieht den
Landschaftsplan nicht als eigenständigen Plan. Er sieht nur den Weg der Integration
in landschaftsbeeinflussende Planungen (Regional-, Bauleit-, Fachplanung), um
„vermeidbare Störungen“ auszuschließen und „unvermeidbare Schäden wieder in Ordnung
zu bringen“. Aus heutiger Sicht hat dies teilweise den Charakter eines
landschaftspflegerischen Begleitplans.
Unter Bezug auf die (in der Veranstaltung dargestellten) Potenziale des
Landschaftsplans schildert Lohmeyer
(1965) die vielfältigen und zunehmenden Aufgaben der Beauftragten für
Naturschutz und Landschaftspflege. Dabei hebt er die Ortskenntnis der jeweiligen
Beauftragten hervor, die diese in alle Entscheidungsprozesse einbringen sollen. Er
mahnt eine entsprechende landschaftsplanerische Ausbildung an.
3.2 Ausdifferenzierung auf Bundes- und Landesebene
Mitte der 1960er-Jahre nimmt die Diskussion in NuL um die Rolle von
Landschaftsplanung im Verhältnis zur Raum- und Fachplanung sowie die Diskussion um
die inhaltliche Ausrichtung der Landschaftsplanung einen gewissen Raum ein.
In seinem Beitrag „Grundlagenuntersuchungen und Auswertung von Grundlagen für
den Landschaftsplan“ gibt Schlüter (1965)
einen Überblick über die Grundlagen für den landschaftsplanerischen Planungsbeitrag.
Dabei geht es nicht um Grundlagenuntersuchungen im fachwissenschaftlichen Sinne. Im
Zuge der Auswertung seien diese Grundlagen zu bewerten und über Schlussfolgerungen
zum Planungsbeitrag zusammenzufassen. Schlüter setzt sich auch mit dem Vorwurf
auseinander, Landschaftsplaner würden unwissenschaftlich arbeiten. Diesem Vorwurf
tritt er entgegen und schließt eine Mängelanalyse der verwendeten Grundlagen
an.
Um der Begriffsvielfalt zu begegnen, veröffentlicht Olschowy (1969) zwei Beiträge in NuL mit
Begriffsdefinitionen auf dem Gebiet der Landespflege. Dazu hatte zuvor ein
Forschungsausschuss der Akademie für Raumordnung und Landesplanung gearbeitet. Zum
Ausschuss gehörten u. a. Konrad Buchwald und Wolfgang Haber. Sowohl der
Landschaftsplan als auch der Landschaftsrahmenplan wurden als Beiträge zur Bauleit-,
Fach-, Landes- und zur Regionalplanung gesehen (zitiert nach Herberg 2003).
Zu Beginn der 1970er-Jahre wird in NuL eine Vielzahl von Erfahrungsberichten aus
den Ländern veröffentlicht. Zum einen ist daraus abzulesen, dass einige Länder schon
vor dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1976 eigene Naturschutzgesetze erlassen
und darin die Landschaftsplanung verankert hatten. Zum anderen steigen die
Anforderungen an natur- und landschaftsbezogene Inhalte, weil die Einsicht reift,
dass allein Flurneuordnung und Raumplanung der zunehmenden Natur- und
Landschaftszerstörung nicht begegnen können (vgl. Peltzer 1973; Heintze, Munzel
1974; Krause 1975; Deixler 1976).
In NuL werden immer wieder inhaltlich-methodische Anregungen gegeben, die zu
einer Weiterentwicklung von Landschaftsplanungen beitragen sollen. So geben Krause, Olschowy (1977) einen Überblick über
wesentliche Inhalte und Methoden landschaftsökologischer Planung. Zur
Zielsetzung der Biotopkartierung führt Mayerl
(1979) aus und stellt deren Bedeutung in unterschiedlichen
Planungszusammenhängen in Bayern dar. Peters
(1987) beschreibt ein Vorgehen des bürgernahen Landschaftsrahmenplans,
mit dem die interessierte Öffentlichkeit möglichst aktiv an Planungsverfahren des
Naturschutzes teilnehmen kann. Amann et al.
(1988) stellen die Erarbeitung wissenschaftlich belastbarer Grundlagen
für die Planungspraxis in Baden-Württemberg insbesondere im Verhältnis zur
Raumplanung vor.
Die alleinige Betrachtung von NuL-Artikeln kann kein vollständiges Bild der
Ausdifferenzierung zeichnen. In verschiedenen Quellen außerhalb von NuL wird
deutlich, dass trotz unterschiedlicher Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland
bereits vor 1976 an weitgehend einheitlichen methodischen Zugängen einschließlich
der Beurteilung von deren Praxisrelevanz gearbeitet wurde. Eine weitere
Auseinandersetzung mit diesen Quellen kann aber angesichts des Grundansatzes der
hier vorgenommenen Auswertung nicht erfolgen.
3.3 Wirksamkeitsdiskussion
Spätestens seit der bundesrechtlichen Normierung der Landschaftsplanung im
BNatSchG 1976 findet eine Diskussion über Ziele, Aufgaben und Wirksamkeit von
Landschaftsplanung statt. Zugespitzt wird diese Diskussion in einem Plädoyer gegen
„Opas Landschaftsplanung“ von Hübler
(1988) in „Garten + Landschaft“. In NuL wird die
Wirksamkeitsdiskussion aufgegriffen und ist in den folgenden zwei Aufsätzen
nachzuvollziehen.
In einer qualitativen Auswertung von 1986 gehen Winkelbrandt, Geissler (1989) auf die Bedeutung und Wirksamkeit der
Landschaftsplanung ein. Auslöser war die rahmenrechtliche Verankerung der
Landschaftsplanung im BNatSchG 1976. Im Wege der Befragung mittels
Intensivinterviews werden die vier Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
und Rheinland-Pfalz untersucht. Auf Grund der Heterogenität der Länderpraxis können
die Autoren keine verallgemeinerbaren Ergebnisse bieten. Einige Fehlstellen werden
jedoch wie folgt aufgezeigt. Zu Funktion und Aufgabe der Landschaftsplanung
einschließlich der gesetzlichen Grundlagen gebe es keine klaren Vorstellungen. Die
Bestandsaufnahme habe zwar großen Stellenwert, jedoch sei zum Zeitpunkt der
Befragung in keiner der Gemeinden das notwendige Datenmaterial angemessen verfügbar.
Die anfängliche Einstellung der Befragten zur Landschaftsplanung sei durchweg
negativ. Erst die durch gesetzliche Vorgaben angestoßene Erarbeitung und
Fertigstellung von Landschaftsplänen verändere diese Haltung. Vorteile werden bei
der Flächennutzungsplanung, bei der Eingriffsbeurteilung und bei der Erlangung einer
Übersicht über den Zustand von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet gesehen.
Winkelbrandt, Geissler (1989) werben
dafür, Funktion, Aufgaben und Hemmnisse der Landschaftsplanung noch deutlicher unter
Vorteilsgesichtspunkten zu erörtern und auch Erfolge zu untersuchen.
Im Jahr 1996 blicken Leicht, Lippert
(1996) auf 25 Jahre Erfahrung mit der Landschaftsplanung in Bayern
zurück. Im rechtlichen Kontext ist Landschaftsplanung seit 1973 im Bayerischen
Naturschutzgesetz (BayNatSchG) verankert. Auch schon davor hätten Schwerpunkte auf
der Erstellung von Landschaftsplänen für Gemeindegebiete sowie für bestimmte
Landschaftsausschnitte gelegen, z. B. für Teile des Regnitztals oder des Altmühltals
(zitiert nach Leicht, Lippert 1996). In
der Entwicklung seit 1973 sei die Landschaftsplanung in Bayern zu einem anerkannten
Instrument geworden, das durch die Integration in die jeweilige Gesamtplanung
entsprechende Bindungswirkung entfaltet. Als Entwicklungslinien werden die
Verbesserung der Umsetzung in der gemeindlichen Praxis sowie
Landschaftsentwicklungskonzepte für Regionen aufgezeigt.
4 Entwicklungslinien in der Deutschen Demokratischen Republik
Die wesentlichen Eckpunkte der Entwicklung in der Deutschen Demokratischen
Republik (DDR) sind in Wilke, Herbert (2006)
umrissen. Im Folgenden sollen weitere ausgewählte Aufsätze beleuchtet
werden, die in NuL erschienen sind.
4.1 Landschaftsdiagnose
Von den Bemühungen um eine flächendeckende Landschaftsplanung in der DDR in den
1950er-Jahren berichtet Gelbrich (1995).
Die „Landschaftsdiagnose in der DDR“ – mit Vorarbeiten, Beginn, Abbruch und
Wiederaufnahme – zeigt erhebliche Landschaftsschäden auf. Dadurch ausgelöst, wird
zwischen 1951 und 1953 versucht, die Staats- und Parteiführung von einem „Plan zur
Entwicklung der Natur“ zu überzeugen (Gelbrich
1995). Dazu gehören
Die Aktivitäten scheitern aber am Unverständnis der politischen Kräfte, für die
eine sozialistische Landeskultur eng mit der notwendigen Erhöhung der ökonomischen
Leistungsfähigkeit und Effektivität der Volkswirtschaft zusammenhängt.
Um die weitere Verschlechterung des Landschaftsgefüges und -haushalts zu
stoppen, ist für Darmer (1959) die
„möglichst vielseitige Kenntnis des Landschaftsinhalts unerlässliche Voraussetzung“.
Er unterscheidet die Landschaftsanalyse als Erfassung der Struktur von
„Landschaftszellen“, „naturräumlichen Grundeinheiten“ oder „Fliesen“ von der
synthetischen Auswertung als Landschaftsdiagnose (Vorschlagsplan). Interessant an
diesem Beitrag ist, dass Forschungsarbeiten aus beiden deutschen Staaten einbezogen
werden (z. B. Schmidthüsen 1948; Neef 1955; Buchwald 1958; Krummsdorf
1958).
4.2 Landschaftspflege, Erholung, Rekultivierung
Nach Wilke, Herbert (2006) gibt es
Anfang der 1970er-Jahre Hoffnungen, im Landeskulturgesetz der DDR eine
querschnittsorientierte Landschaftsplanung verankern zu können. Letztendlich werden
nur Landschaftspflegepläne für Landschaftsschutzgebiete und Erholungsplanungen so
klar geregelt, dass davon ausgehend entsprechende Planungen ausgearbeitet werden.
Bis 1990 sind insgesamt 167 Landschaftspflegepläne für Landschaftsschutzgebiete
bekannt (Wilke, Herbert
2006; Abb. 3, Kasten 3). Für die Bezirke Halle und Dresden
entstehen in den 1980er-Jahren Generallandschaftspläne (Gelbrich 1995). Für fast jeden Bezirk der DDR
liegen Ende der 1970er-Jahre Erholungsplanungen vor (Wilke, Herbert 2006). Dabei lässt sich eine
enge Verknüpfung von Landschaftspflegeplänen und Erholungsgebieten erkennen, weil
nach damaliger Auffassung Landschaftsschutzgebiete auch Räume und Möglichkeiten für
die Erholung bieten sollten.
Abb. 3: Landschaftspflegepläne in der Deutschen Demokratischen Republik
im Jahr 1990 (aus Wilke, Herbert
2006: 32, verändert).
Fig. 3: Landscape management plans in the German Democratic Republic in
1990 (from
Wilke, Herbert 2006:
32, modified).
Kasten 3: Landschaftspflege- und Erholungsplanung in der Deutschen
Demokratischen Republik (DDR) bis 1990.
Box 3: Landscape management and recreation planning in the
German Democratic Republic (GDR) until 1990.
In Ausgabe 1-2006 von „Natur und Landschaft“ (NuL) anlässlich von 100 Jahren
staatlichen Naturschutzes in Deutschland beleuchten Wilke, Herbert (2006) die
Entwicklungslinien des Instruments Landschaftsplanung im Licht
gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Beginnend mit den 1920er-Jahren zeigen die
Autoren die Geschichte der Landschaftsplanung in beiden deutschen Staaten nach
dem Zweiten Weltkrieg auf. Die Autoren fassen die Entwicklungen in der DDR zu
Landeskultur, Landschaftspflege- und Erholungsplanung zusammen. Bis 1990 sind
für Landschaftsschutzgebiete 167 Landschaftspflegepläne dokumentiert (Abb. 3). Der enge Zusammenhang zu
Erholungsgebieten verdeutlicht, dass Landschaftsschutzgebiete auch Möglichkeiten
für die Erholung bieten sollten.
5 Schwerpunkte nach 1990
5.1 Landschaftsplanung in den östlichen Ländern
Wie in Abschnitt 4 verdeutlicht, war
eine flächendeckend strukturierte Landschaftsplanung in den östlichen Ländern nicht
etabliert. Nach 1990 lag deshalb das Augenmerk v. a. darauf, qualitativ hochwertige,
aktuelle Landschaftsplanungen möglichst schnell zu erstellen, um so die rasante
räumliche Entwicklung beeinflussen zu können.
Über die Einführung der Landschaftsrahmenplanung in Brandenburg im Zeitraum von
1992 bis 1995 berichten Rein, Schaepe
(1998) (Abb. 4, Kasten 4). Zielsetzung des Prozesses, der von
der Technischen Universität (TU) Berlin wissenschaftlich begleitet wurde, war der
„gezielte Aufbau einer zeitgemäßen Landschaftsrahmenplanung in Brandenburg“. Im
ersten Schritt wurden von der TU Berlin die Kritik- und Problempunkte der
Landschaftsplanung, die Ende der 1980er-Jahre diskutiert wurden (u. a. SRU 1987; Hübler 1988), aufgearbeitet. Der Prozess der Erarbeitung wurde in
drei Phasen gegliedert:
● Vorstudie innerhalb von sechs Monaten,
● Entwurf eines genehmigungsfähigen Landschaftsrahmenplans,
● Genehmigung durch das brandenburgische Umweltministerium und
Bekanntmachung in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Abb. 4: Stand der Landschaftsrahmenplanung in Brandenburg im Jahr 1998.
Fig. 4: Status of landscape framework planning in Brandenburg in
1998.
Kasten 4: Einführung der Landschaftsplanung in Brandenburg, Stand
1998.
Box 4: Introduction of landscape planning in Brandenburg,
status in 1998.
Über den Ansatz und ein Projekt zur Einführung der Landschaftsplanung in
Brandenburg berichten Rein, Schaepe
(1998) in „Natur und Landschaft“ (NuL). Der Beitrag ist im
Zusammenhang mit der Einführung der Landschaftsplanung in den neuen Ländern nach
1990 bedeutend. Das Ziel des Aufbaus einer zeitgemäßen Landschaftsplanung in
Brandenburg (Stand der Entwicklung im Jahr 1998 in Abb. 4) wird von dem Anspruch geleitet, im
Zeitraum von 1992 bis 1996 möglichst zügig zu einer qualitätsgerechten
Einführung zu kommen. Der Prozess wird durch ein Projekt der Technischen
Universität (TU) Berlin wissenschaftlich begleitet. Auf das – allerdings nicht
in NuL dokumentierte – Modellprojekt in Sachsen zur Einführung der
Landschaftsplanung (Landschaftsplan Stausee Quitzdorf) sei verwiesen (BDLA 1995).
Besonderes Augenmerk wurde dabei auf eine schnelle Erstellung und zugleich auf
eine vollständige sowie umsetzungsorientierte Ausarbeitung gelegt. Rein, Schaepe (1998) verdeutlichen auch, dass
ein breiter Beteiligungsprozess in allen Phasen organisiert wurde.
Weitere Aufsätze sind in NuL nicht dokumentiert. Es sei
aber darauf hingewiesen, dass das Modellprojekt Sachsen, u. a. mit dem
„Landschaftsplan Stausee Quitzdorf“ und der „gestuften Landschaftsplanung in der
örtlichen Landschaftsplanung“ (BDLA
1995), für die Etablierung der Landschaftsplanung in den östlichen Ländern
eine besondere Bedeutung hatte.
5.2 Diskussionsstand 1995
Einen guten Überblick über den Diskussionsstand 1995/1996 gibt der Schwerpunkt
in der NuL-Ausgabe 11-1996, in der die Ergebnisse einer Fachveranstaltung des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Leipzig dokumentiert werden (Winkelbrandt 1996; Kasten 5).
Kasten 5: Fachveranstaltung „Landschaftsplanung am Scheideweg“ des
Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Leipzig 1995.
Box 5: Symposium “Landscape planning at the crossroads” of
the German Federal Agency for Nature Conservation (BfN), Leipzig
1995.
Im September 1995 führt das Bundesamt für Naturschutz anlässlich der
Verlegung der Dienststelle von Dölzig nach Leipzig (Abb. K5-1) eine Fachveranstaltung in
Leipzig durch. Die Referate werden 1996 in einer Ausgabe von „Natur und
Landschaft“ (NuL) dokumentiert mit einer Einführung von Winkelbrandt (1996). In der Zusammenschau
ergibt sich ein gutes Bild über den rechtlichen und methodischen Stand der
Landschaftsplanung zu Beginn der 1990er-Jahre. Auch werden Bezüge von der
Landschaftsplanung zur Bauleitplanung und zur Eingriffsregelung
hergestellt.
Abb. K5-1: Dienstgebäude der Dienststelle des Bundesamtes für
Naturschutz in Leipzig von 1995 bis 2020 (Karl-Liebknecht-Straße 143
in Leipzig).
(Foto: Jens Schiller)
Fig. K5-1: Office building of the German Federal Agency for Nature
Conservation from 1995 to 2020 (Leipzig department,
Karl-Liebknecht-Straße 143).
Mit zahlreichen Kritikpunkten an der Landschaftsplanung setzen sich Uppenbrink, Gelbrich (1996) auseinander, um
daraus Anforderungen an eine künftige Ausgestaltung abzuleiten. Einerseits gibt es
Kritikpunkte, v. a. vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU 1987). Andererseits verweisen Uppenbrink, Gelbrich (1996) auch auf eine
Reihe von Autoren, die bei ihrer Analyse der Landschaftsplanung „von einer Position
berechtigten Selbstvertrauens“, d. h. von Wirksamkeit und Erfolg von
Landschaftsplanung, ausgehen. Wesentliche Kritikpunkte sind die fehlende inhaltliche
Standardisierung und die zu geringe Handlungsorientierung. Die Autoren ziehen daraus
den Schluss, dass sich Landschaftsplanung immer in ein Wirkungsgefüge von planerisch
vorsorgendem Naturschutz sowie anderen Planungen und Interessen einfügen müsse.
Wichtige Schwerpunkte erkennen sie in der Ausgestaltung des Verhältnisses von
Landschaftsplanung zur Bauleitplanung, zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur
Eingriffsregelung.
Die Möglichkeiten einer rechtlichen Stärkung der Landschaftsplanung sieht
Gassner (1996) restriktiv. Das
BNatSchG von 1976 biete auf Grund der rahmenrechtlichen Konstruktion zu der Zeit
wenig Ansatzpunkte. Hinzu kämen enge Grenzen einer standardisierten
Bestandserfassung, viel zu kurze Zeithorizonte und knappe Finanzmittel für die
Durchführung der Landschaftsplanung. Gleichwohl mahnt Gassner, dass das geltende
Recht bei der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft eine Planung ins Ungewisse,
„einen Schuss ins Dunkle“, nicht zulässt. „Das Dunkel […]lichtet sich eigentlich nur
im Horizont einer soliden Landschaftsplanung“ (Gassner 1996).
Ausgehend von der Arbeitsthese, die Gemeinden würden in der kommunalen
Landschaftsplanung ein Vorsorgeinstrument erkennen, das sie gezielt für ihre Zwecke
einsetzen, setzt sich Hahn-Herse (1996)
in seinem Beitrag mit Landschaftsplanung als Vorsorgeinstrument der
Gemeinde auseinander. Er hebt das zweistufige rheinland-pfälzische Modell
(Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung) hervor, weil es zur Herstellung der
Umweltverträglichkeit der Bauleitplanung dient. Zum Streitpunkt „verbindliche oder
gutachtliche Landschaftsplanung“ weist Hahn-Herse darauf hin, dass auch eine
gutachtliche Landschaftsplanung als Fachprogramm für die Naturschutzverwaltung
sinnvoll sein kann. Letztendlich werde es immer darauf ankommen,
landschaftsplanerische Inhalte in die räumliche Gesamtplanung zu integrieren.
Naturschutz werde ohne die Gemeinde nicht funktionieren, erst recht nicht gegen die
Gemeinde.
In seinem Beitrag „Landschaftsplanung: Fachplanung des Naturschutzes“ setzt sich
Heidtmann (1996) vor dem Hintergrund
der nordrhein-westfälischen Konstruktion der verbindlichen örtlichen
Landschaftsplanung mit anderen Ansätzen in den Ländern auseinander, deren Vielfalt
durch die Rahmengesetzgebung des Bundes bedingt ist. Einerseits verteidigt er den
Landschaftsplan als Fachplan in der Zuständigkeit der Fachbehörde, die sich
durchsetzen muss. Andererseits kritisiert er Unwilligkeit und fehlende Bereitschaft,
ganz generell Naturschutz zu vertreten, zumal auch entsprechende Finanzen fehlen
würden. Eine länderübergreifende Einigung auf ein Modell der Landschaftsplanung hält
Heidtmann im Jahr 1996 nicht für
möglich. Das könne aber auch dahingestellt bleiben, weil abstrakte
Modelldiskussionen am eigentlichen Kern der Aufgabe, der erfolgreichen Umsetzung von
Naturschutz und Landschaftspflege mit Hilfe des Instruments Landschaftsplanung,
vorbeigehen.
5.3 Instrumentelle Vielfalt
Mitte der 1990er-Jahre wird der Leitbildbegriff im Naturschutz und in breiten
gesellschaftlichen Kreisen stark diskutiert. Nach Gerhards (1997) wird dieser Bedarf durch einen zunehmenden
Wertewandel bzw. -verlust ausgelöst. An die Entwicklung von Leitbildern werde der
Anspruch geknüpft, die Entwicklungen der Zukunft transparent vorzuzeichnen und zu
diskutieren. Gerhards (1997) hält fest,
dass die gesetzlich vorgegebene Landschaftsplanung als „teilkoordinierende,
querschnittsorientierte Planung“ genau für diese Leitbilderstellung geeignet ist.
Diese Vorstellung findet sich auch in den „Mindestanforderungen an den Inhalt der
flächendeckenden örtlichen Landschaftsplanung“ (LANA 1995) wieder. Gerhards (1997)
äußert die Hoffnung, dass die Erwartung und die Bereitschaft der
Gesellschaft, sich mit künftigen Entwicklungen auseinanderzusetzen (Stichwort:
zukunftsfähiges Deutschland), durch das Vorlegen konkreter, möglichst
quantifizierbarer Leitbilder seitens des Naturschutzes nachhaltig beeinflusst werde.
Dabei komme es auch auf die naturschutzinterne Abwägung und Konsensfindung
an.
In ihrem Beitrag „Landschaftsplanung ist zukunftsorientiert“ setzen sich
Gelbrich, Uppenbrink (1998) mit der
Kritik auseinander, dass die allgemeine Diskussion um die Wirksamkeit der
Landschaftsplanung nicht empirisch fundiert sei (Hübler 1997). Stattdessen würden immer neue (unbegründete)
Forderungen erhoben, um die Reichweite zu steigern. Gelbrich, Uppenbrink (1998) zeigen auf, welche Forschungsergebnisse
im Auftrage des BfN aufbauend auf einer repräsentativen, bundesweiten Stichprobe
belegen, dass Landschaftsplanung eine nachweisbar qualifizierende Wirkung auf andere
räumliche Planungen hat (Gruehn, Kenneweg
1997). Vor dem Hintergrund, dass Landschaftsplanung sowohl Konzepte
als auch Umsetzung umfasst, sei sie für neue gesellschaftliche, rechtliche und
wissenschaftliche Herausforderungen gewappnet.
Über die Arbeiten zu Kulturlandschaften und deren Rolle in der
Landschaftsplanung Mecklenburg-Vorpommerns (MV) berichten Behrens et al. (2005). Mit der
anwendungsorientierten Forschung zu diesem Thema werden zwei Ziele verfolgt. Zum
einen sollen die Grundlagen für den Aufbau eines Kulturlandschaftskatasters in MV
geschaffen werden. Zum anderen soll diese Arbeit zur Berücksichtigung des
Kulturlandschaftsschutzes in Landschaftsplanung und anderer räumlicher Planung
führen. Die Arbeiten zur Erfassung von Kulturlandschaftselementen wurden in
verschiedenen Arbeitsformaten interdisziplinär diskutiert.
6 Entwicklungslinien seit den 2000er-Jahren
6.1 Biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen
Nachdem das Bundeskabinett im November 2007 die Nationale Strategie zur
biologischen Vielfalt (NBS) beschlossen hat, gewinnt das Themenfeld der Stadtnatur
mit ihren Leistungen für die biologische Vielfalt an Bedeutung. Damit kommt auch die
Frage auf, welche Funktion die Landschaftsplanung in Hinblick auf die biologische
Vielfalt im Allgemeinen und auf die NBS im Besonderen haben kann und soll.
Ausgelöst durch die internationale Untersuchung „The Economics of Ecosystems and
Biodiversity“ (TEEB 2010) und das
nationale Nachfolgeprojekt „Naturkapital Deutschland“ (Naturkapital Deutschland –
TEEB DE 2018) gewinnt das Konzept der Ökosystemleistungen an Bedeutung.
Stellvertretend sei hier ein Beitrag zusammengefasst, der sich mit der Erfassung und
Quantifizierung von Ökosystemleistungen und deren Integration in eine
landschaftsplanerische Bewertung auseinandersetzt. Brunzel et al. (2015) zeigen die zunehmende Herausforderung auf,
ökonomische und ökologische Szenarien in einen Abwägungszusammenhang zu bringen. Die
Monetarisierung von Funktionen des Naturhaushalts und von Ökosystemleistungen solle
dabei der Entscheidungsfindung, zumindest aber der Bildung von Rangfolgen für
vorzugswürdige Szenarien dienen. In einer Methodenkritik lehnen Brunzel et al.
(2015) ein punktebasiertes Vorgehen über Biotopwerte ab, da dieses zu viele variable
Einflussgrößen aufweist. Eine ausschließliche Bilanzierung über Artenzahlen wird
ebenso abgelehnt, weil damit kein Bezug zu Flächen und Nutzungen hergestellt werden
kann. Die Autoren stellen eine Arten-Areal-Beziehung her, mit der die
verschiedenen Szenarien der Nutzung in eine Rangfolge aus naturschutzfachlicher und
landschaftsplanerischer Sicht gebracht werden können. Das Kernanliegen einer
stärkeren Einbeziehung der biologischen Vielfalt in Entscheidungen könne nur durch
einen interdisziplinären Ansatz gelingen.
6.2 Weiterentwicklung der Landschaftsplanung
In ihrem Beitrag „Weiterentwicklung der Landschaftsplanung“ stellen Hoheisel et al. (2017) fest, dass die
Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlagen zur Landschaftsplanung sehr uneinheitlich
ist. Den Wunsch der Fachwelt nach einer stärkeren Vereinheitlichung greifen die
Autoren auf und geben Empfehlungen für alle Planungsebenen, die aus dem vom BfN
beauftragten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Planzeichen für die
Landschaftsplanung“ abgeleitet werden. Die Empfehlungen werden in folgende
Aufgabenbereiche gegliedert:
● Bestand, Bewertung, Konfliktanalyse,
● Leitbilder, Ziel- und Maßnahmenkonzept,
● adressatenbezogene Vorbereitung der instrumentellen
Umsetzung.
Bei den Vorschlägen wird Wert darauf gelegt, dass zum einen das Zielsystem des
Naturschutzes abgebildet wird. Zum anderen ist auf die Verwertbarkeit der
Landschaftsplanung in entsprechenden Anwendungsfällen zu achten. Um die
Möglichkeiten der Landschaftsplanung in unterschiedlichen Zusammenhängen stärker
auszuschöpfen, empfehlen Hoheisel et al.
(2017) eine Vereinheitlichung von Inhalt und Struktur v. a. auf Ebene
der Landschaftsrahmenplanung. Die lokale Landschaftsplanung solle sich darauf
aufbauend den kommunalen Anforderungen widmen. Voraussetzung für die
Wirkungsfähigkeit sei, dass ausreichend aktuelle Pläne vorgehalten werden.
Der Landschaftsrahmenplanung weist auch Taiber
(2023) einen erheblichen Stellenwert bei der Bewältigung dynamischer
Zukunftsanforderungen aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege zu (Abb. 5, Kasten 6). Dabei würden die Faktoren Inhalt, Aktualität und
Digitalität eine erhebliche Rolle spielen. Den Ausgangspunkt für die Auswertung
bildet das Landschaftsplanverzeichnis des BfN, ergänzt um bundesweite Recherchen in
allen Regionen. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich. Taiber (2023) hält fest, dass die
Landschaftsrahmenplanung im überwiegenden Teil der Regionen mindestens zehn Jahre
und älter ist. Nur ein Viertel der Regionen verfüge über digital zugängliche
Planbestandteile. Anlässe für eine Fortschreibung seien v. a. der Ausbau der
Windenergienutzung und des Biotopverbunds. Der Autor empfiehlt bei
Landschaftsrahmenplänen, die älter als zehn Jahre sind, eine Neuaufstellung, um alle
Inhalte (Bestand, Ziele und Maßnahmen) zu aktualisieren. Gleichzeitig ist künftig
verstärkt auf die Verwendbarkeit in anderen Planungszusammenhängen sowie im Rahmen
der Digitalisierung zu achten.
Abb. 5: Aktueller Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland im
Jahr 2022.
Fig. 5: Current status of landscape framework planning in Germany in
2022.
Kasten 6: Auswertung des Landschaftsplanverzeichnisses des Bundesamtes
für Naturschutz (BfN), Stand 2023.
Box 6: Review of the landscape plan directory of the German
Federal Agency for Nature Conservation, status in 2023.
Ausgehend von einer Auswertung des Landschaftsplanverzeichnisses des BfN
fasst Taiber (2023) den aktuellen
Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland 2023 zusammen (Abb. 5). Insbesondere geht er auf den
Stand der Aufstellung, der Fortschreibung und der Digitalisierung von
Landschaftsrahmenplänen ein. Anlässe für eine Fortschreibung sind vor allem der
Ausbau der Windenergienutzung und des Biotopverbunds. Vor dem Hintergrund dieser
und weiterer dynamischer Zukunftsanforderungen an Naturschutz und
Landschaftspflege müssen Inhalt, Aktualität und Digitalität so aufgestellt sein,
dass eine hohe Reaktionsfähigkeit entsteht. Der Autor appelliert an alle mit der
Landschaftsplanung Befassten, auf die Verwendbarkeit in anderen
Planungszusammenhängen sowie im Rahmen der Digitalisierung zu achten.
6.3 Digitalisierung der Landschaftsplanung
Das internationale Symposium „Landschafts-Informationssysteme“, das 1982 in
Bonn-Bad Godesberg stattfindet, ist in NuL in Ausgabe 12-1982 umfassend
dokumentiert.
Steinitz (1982) gibt darin einen
Überblick und einen Ausblick auf die Anwendung der Computertechnologie in der
Landschaftsplanung. Er zeichnet – zwar mit amerikanischem Blickwinkel, aber durchaus
die internationale Situation treffend – die rasante Entwicklung seit Mitte der
1960er- bis Anfang der 1980er-Jahre nach. Diese reicht von der Herstellung einfacher
Karten über Kombinationsanalysen bis hin zu vorausschauenden Analysen für die
Entscheidungsunterstützung. Die Anregungen von Steinitz (1982) können als Impuls für die Verwendung von
Computertechnologien in Landschaftsplanungen angesehen werden. Er verweist – aus
Sicht des Autors bis heute zutreffend – abschließend darauf, dass verbesserte
technologische Möglichkeiten weder Weisheit noch Einsicht ersetzen oder eine bessere
Durchführung garantieren.
Außerdem wird in der Ausgabe 12-1982 nicht nur über die Erfassung von Daten,
sondern auch über deren Auswertung und Anwendung bspw. im Kontext gemeindlicher
Entwicklungen oder von Umweltverträglichkeitsprüfungen berichtet. Die gesamte
Ausgabe 12-1982 gibt einen substanziierten Überblick darüber, welchen innovativen
Stand Informationssysteme in landschaftsplanerischen und praktischen Zusammenhängen
in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1982 haben.
Ein weiterer Impuls ist das vom BfN geförderte Entwicklungs- und
Erprobungsvorhaben „Interaktiver Landschaftsplan Königslutter am Elm“, über das
von Haaren et al. (2006) in NuL
berichtet. Das in diesem Vorhaben entwickelte und erprobte
Planungsunterstützungssystem verbessert den Informationsgehalt, die
Beteiligungsaspekte und die Anschaulichkeit des Landschaftsplans erheblich.
Hervorzuheben ist dieses Vorhaben, weil es zahlreiche Nachnutzungen gibt, u. a. auch
im Kontext von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Wirksamkeit der
Planungsunterstützung wurde mehrfach wissenschaftlich untersucht. Sowohl die
Wirksamkeitsuntersuchung als auch die Nachnutzungen zeigen, wie innovativ und
aktuell Landschaftsplanung bis heute sein kann.
Mit der Kommunikation der Europäischen Kommission zur grünen Infrastruktur 2013
beginnt sowohl die inhaltliche als auch die technisch-methodische Diskussion über
Natur, Landschaft und biologische Vielfalt im Verhältnis zur grünen Infrastruktur.
Um den Begriff inhaltlich auszufüllen und zugleich digitale Fachdaten in einem
angemessenen Maßstab auf Bundesebene vorzuhalten, legt das BfN im Jahre 2017 das
Bundeskonzept Grüne Infrastruktur (BKGI) vor. Ausgangspunkt dafür war das im Wege
eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens vergebene Fachgutachten BKGI. Darüber
berichten Heiland et al. (2018). Die Arbeitsgruppe orientiert sich an den
Zieldimensionen des BNatSchG, um Anforderungen an die bundesweite grüne
Infrastruktur zu adressieren. Das BKGI und die dazugehörigen digitalen Fachdaten
können beim BfN abgerufen werden (https://bit.ly/bfn_BKGI). Für die Zukunft besteht die Herausforderung
darin, die Fachdaten aktuell zu halten. Im Zuge der Aktualisierung des BKGI sollten
weitere Fachkonzepte ergänzt werden, die für die bundesweite Erhaltung und
Entwicklung der grünen Infrastruktur notwendig sind.
Für den objektorientierten, verlustfreien Datenaustausch in Raumplanung,
Bauleitplanung und Landschaftsplanung wurde der bundesweite Standard XPlanung
eingeführt. Das Fachdatenmodell Landschaftsplanung wird nach Schlaugat et al. (2023) auf einen Stand
gebracht, der die Umsetzung digitaler Planwerke der Landschaftsplanung in digitale
Raum- und Bauleitplanungen grundsätzlich ermöglicht. Damit wird eine Basis
geschaffen, die für die Anpassung von Softwareprodukten geeignet ist. Allerdings
sind noch weitere Schritte notwendig, um einen medienbruchfreien Datenaustausch im
Rahmen digitaler Planungen sicherzustellen. Nach Schlaugat et al. (2023) gehört u. a. die verstärkte Standardisierung
der Landschaftsplanung hinsichtlich Methoden, Inhalten und Maßnahmen dazu. Auch
müssen Wege gefunden werden, um Herausforderungen der Zukunft, z. B. eine Anpassung
an den Klimawandel, angemessen aufgreifen zu können.
7 Fazit
Die von Runge (1998) und Herberg (2003) nachgezeichneten Entwicklungen
der Landschaftsplanung spiegeln sich in den Ausgaben von NuL und „Naturschutz“ über
die lange Zeit von einhundert Jahrgängen in unterschiedlicher Weise wider. Eine
geschlossene und vollständige Übersicht ergibt sich daraus zwar nicht, wie der
vorliegende Beitrag verdeutlicht. In der Zusammenschau über etwas mehr als ein
Jahrhundert ist aber hervorzuheben, dass die Dokumentation bestimmter Themen in
Schwerpunktausgaben den Leserinnen und Lesern ermöglicht, damals aktuelle
Entwicklungen (z. B. Ausgabe 12-1965: „Der Landschaftsplan“; Ausgabe 11-1996:
„Landschaftsplanung am Scheideweg?“) oder Innovationen (z. B. Ausgabe 12-1982:
„Landschafts-Informationssysteme“) nachzuvollziehen. Es bleibt festzuhalten, dass
eine einzelne Fachzeitschrift keinen vollständigen Abriss bieten kann. Demzufolge
bedingt die Eingrenzung der vorliegenden Auswertungen auf die Zeitschriften NuL und
zuvor „Naturschutz“ in einigen Punkten ein lückenhaftes Bild.
Aus heutiger Sicht ist festzuhalten, dass die Landschaftsplanung ein etabliertes
und anerkanntes Instrument ist. Die grundsätzliche Aufgabe und Zielsetzung können
als geklärt angesehen werden, wenngleich gesellschaftliche Herausforderungen auch
neue Lösungen verlangen. Diskussionen um die Nützlichkeit und um die Wirksamkeit
ließen sich immer wieder führen. Das mag Ansporn für alle Planerinnen und Planer
sowie Nutzerinnen und Nutzer sein, Landschaftsplanung nicht als Selbstzweck, sondern
als zielgerichteten Beitrag zu unserer nachhaltigen Zukunft auszugestalten. Gerade
in den derzeitigen Transformationsprozessen werden die Potenziale von den
Nutzerinnen und Nutzern erkannt. Als Beispiele seien genannt das Projekt
„Landschaftsplanung, kommunal, innovativ“ im Auftrage des bayerischen
Umweltministeriums oder die zunehmenden, sektorspezifischen Vertiefungen in
Landschaftsplanungen bspw. für den Ausbau der erneuerbaren Energien oder für
naturbasierte Lösungen bei der Anpassung an den Klimawandel.
In der nahen Zukunft werden Wissenschaft und Praxis eine verstärkte
Standardisierung der Inhalte von Landschaftsplanung angehen müssen, um in zunehmend
digitalen Planungen und Entscheidungen, die prozesshaft ineinander übergehen, die
Erhaltung und Entwicklung von Natur, Landschaft und biologischer Vielfalt wirksam
einbringen und durchsetzen zu können.
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