Hubert Weiger
Zusammenfassung
Seitdem mit der Aufnahme von Natur- und Landschaftsschutzzielen in die
Verfassung der jungen Weimarer Republik die allmähliche Institutionalisierung
des Naturschutzes begann, vollzieht sich seine Geschichte im Spannungsfeld
zwischen der sozialen Bewegung Naturschutz und dem staatlichen Naturschutz.
Besonders die Zeit des Nationalsozialismus zeigt, wie scheinbare Macht des
Naturschutzes als Herrschaftsinstrument für nationalsozialistische Interessen
missbraucht wurde. Erst mit der beginnenden Natur- und Umweltschutzbewegung in
demokratischen Zeiten – verstärkt in den 1970er-Jahren – gelang es dem
Naturschutz, unter Nutzung demokratischer Instrumente dauerhafte Erfolge zu
erzielen. Die Macht in der Demokratie war und ist damit auch für den Naturschutz
eng mit der Unterstützung durch Öffentlichkeit und demokratische Politik
verbunden. Auch Krisenzeiten, wie nach dem Ende der DDR, ermöglichen Erfolge im
Naturschutz, wenn fachliche Grundlagen für einzelne Maßnahmen vorliegen und
Maßnahmen damit auch rasch umgesetzt werden können, wie es für die ehemalige
innerdeutsche Grenze, das heutige Grüne Band, der Fall war. Die Einbindung des
nationalen Naturschutzes in die Naturschutzgesetzgebung der Europäischen Union
hat in den letzten Jahrzehnten zu zentralen Fortschritten geführt, z. B. durch
die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie. Eine wesentliche Rolle im
Naturschutz, die auch in „Natur und Landschaft“ dokumentiert ist, spielt das
Ehrenamt, ohne dass dessen starke Rolle jedoch zu einem Aufbau unabhängiger
Naturschutzbehörden geführt hat. Gerade die Einbindung der Naturschutzbehörden
in die Verwaltungsstrukturen hat zwar zu einer Stärkung des Naturschutzes im
Verwaltungsvollzug geführt, ihn aber gleichzeitig bei staatlich geplanten
Großprojekten geschwächt. Im Bereich der Landnutzung ist durch den Ausbau von
Kooperationsprojekten in den letzten Jahren eine Trendwende hin zu einem neuen
Verständnis für Naturschutzmaßnahmen auch der Landnutzerinnen und -nutzer
eingeleitet worden, die aber noch eines gemeinsamen ökologisch-sozialen Rahmens
bedarf, der nachhaltiges Wirtschaften auch dauerhaft ökonomisch
honoriert.
Naturschutzgeschichte – Landnutzung – Ehrenamt – Naturschutzverbände – Europäisches Naturschutzjahr – Grünes Band – Europäische Naturschutzgesetzgebung – KooperationsprojekteAbstract
Ever since the gradual institutionalisation of nature conservation began
with the inclusion of nature and landscape conservation goals in the
constitution of the young Weimar Republic, its history has been acted out in a
field of tension between the social movement for nature conservation and state
nature conservation. The period of National Socialism in particular shows how
the apparent power of nature conservation was misused as an instrument of power
for National Socialist interests. It was not until the emergence of the
conservation and environmental movement in later democratic times, which
intensified in the 1970s, that nature conservation was able to achieve lasting
success using democratic instruments. Power in democracy was and continues to be
closely linked to support from the public and from democratic politics. In times
of crisis as well, such as after the end of the German Democratic Republic,
successes in nature conservation can be achieved if there is a technical basis
for individual measures and their implementation can therefore take place
quickly, as was the case for the former inner-German border, today's Green Belt.
The integration of national nature conservation into European Union conservation
legislation has led to significant progress in recent decades, e. g. through the
implementation of the Habitats Directive. Volunteers play a key role in nature
conservation, as regularly documented in the “Natur und Landschaft” (“Nature and
Landscape”) journal. Nonetheless, their strong role has not led to the
establishment of independent nature conservation authorities. The integration of
such authorities into administrative structures in particular has led to a
strengthening of nature conservation in law enforcement by the administration,
but at the same time has weakened it in the case of large-scale projects planned
by the state. In the area of land use, the ever-stronger role of cooperative
projects in recent years has initiated a trend reversal towards a new
understanding of conservation measures that includes land users, but this still
requires a common ecological and social framework that also rewards sustainable
management in the long term.
Nature conservation history – Land use – Voluntary work – Nature conservation associations – European Year of Nature Conservation – Green Belt – European nature conservation legislation – Cooperation projectsInhalt
1 Einleitung
Blättert man durch „100 Jahre“ Naturschutzgeschichte, wie sie sich in der
Zeitschrift „Natur und Landschaft“ und deren Vorgängern darstellt, zeigt sich ein
Spiegelbild der unterschiedlichen prägenden politischen Rahmensetzungen. Zugleich
zeichnen sich sowohl die Möglichkeiten, günstigen Gelegenheiten und Erfolge als auch
die Grenzen und Defizite des Naturschutzes ab – Rückenwind und Hindernisse, Gewinne
und Verluste, Macht und Ohnmacht.
Eine aus der Vogelschutzbewegung stammende Mitgliederzeitschrift entwickelte
sich zu einer Zeitschrift des staatlichen, institutionellen und
fachwissenschaftlichen Naturschutzes. In der Geschichte dieses Organs bildet sich
auch eine durchaus spannungsreiche Geschichte zwischen der sozialen Bewegung
Naturschutz und dem staatlichen Naturschutz ab. Im Zentrum der
Naturschutzbewegung, die sich zumindest anfänglich meist in der Defensive
gegenüber privat- und volkswirtschaftlichen Interessen fand, standen seit jeher
Forderungen nach einer staatlichen Legitimierung, einer verlässlichen Gesetzgebung
und den entsprechenden Vollzügen zu Gunsten des langfristigen Schutzes von Natur und
Umwelt. Naturschutz war demnach eine Gemeinwohlaufgabe (Calliess 2001: 80 ff.). Der Naturschutz schien
deshalb auf den Staat als Garant für die Umsetzung angewiesen zu sein, aber auch
setzen zu können. Es geht in diesem Beitrag also nicht nur um Macht und Ohnmacht des
Naturschutzes, sondern immer wieder auch um Machtverhältnisse und
Deutungshoheiten.
Im Folgenden soll den Fragen nachgegangen werden, welche Unterstützung und
Begrenzung der Naturschutz erfahren hat, wo und warum er eher mächtig oder aber eher
ohnmächtig war und wie sich Kooperationen, Synergien und Konkurrenzen des
Naturschutzes mit anderen gesellschaftlichen Bereichen entwickelt haben. Einige
Beiträge in „Natur und Landschaft“ vermitteln diese Entwicklungen ganz konkret. Der
Schwerpunkt dieses Beitrags wird auf die letzten 50 Jahre der Naturschutzarbeit in
Westdeutschland gelegt: Diese Zeitspanne hat der Autor selbst als Akteur im
verbandlichen Naturschutz miterlebt und auch mitgestaltet. Auch Beiträge aus „Natur
und Landwirtschaft“ sind mit zur Grundlage der folgenden Ausführungen
geworden.
2 Die Anfänge
Die Geschichte der sozialen Bewegung Naturschutz und die allmähliche
Institutionalisierung des Naturschutzes in deutschen Ländern und Regionen reicht bis
ins 19. Jahrhundert zurück. Bedingt nicht zuletzt durch die (bildungs)bürgerliche
Prägung der frühen Naturschutzbewegung lässt sich eine relativ große Staatsnähe
feststellen. Mit der demokratischen Verfassung der jungen Weimarer Republik von 1919
übernahm der Staat selbst eine Verantwortung für die Erhaltung von Natur, als im
Artikel 150 festgehalten wurde: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der
Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates“ (WRV 1919: Art. 150). Damit erreichte der
Naturschutz als Staatsaufgabe und Staatsziel konstitutionellen Rang. Beim ersten
Deutschen Naturschutztag 1925 in München formulierte der Naturschutz seine
Anforderung, die Natur vor der Gefahr durch „den schrankenlosen Materialismus der
Neuzeit und durch die hemmungslose Ausbeutung aller ihrer Schätze, ihres belebten
und unbelebten Inhalts […] zu schützen“ (Helfer
1925: 254).
Mit dem Reichsnaturschutzgesetz von 1935 erhielt der Naturschutz scheinbar einen
neuen Stellenwert – auch innerhalb des nationalsozialistischen (NS) Staats. Die
Naturschutzvereine wurden gleichgeschaltet, obwohl sie das NS-Regime als Garanten
der Durchsetzung von Naturschutzinteressen unterstützt hatten. Enteignungen zu
Gunsten von Schutzgebietsausweisungen und Naturschutzinteressen schienen machbar.
Die Institutionalisierung, die strengere Gesetzeslage, die beginnende Schaffung von
Naturschutzstellen und eine in Aussicht gestellte bessere Finanzierung passten gut
dazu, den Eindruck eines effizienten Naturschutzes als Staatsaufgabe nach außen zu
vermitteln und eine enge Koalition zwischen Politik und Naturschutzbewegung zu
propagieren. Diese vermeintlich neuen Einflussmöglichkeiten sollten sich allerdings
mittelfristig als äußerst begrenzt herausstellen. So wurden zwar im Laufe der
1930er-Jahre zahlreiche Naturschutzgebiete ausgewiesen, ehrenamtlich tätige
Naturschutzbeauftragte als amtliche Sachverständige auf den verschiedenen
Verwaltungsebenen installiert und der Naturschutz formell bei behördlichen
Entscheidungsprozessen beteiligt (vgl. Schoenichen
1935). Aber sobald andere Interessen des NS-Staates betroffen waren,
ob bei der Landgewinnung an der Nordseeküste, bei Entwässerung von Mooren,
Straßenbau, Ausweisung militärischer Anlagen oder beim Bau von Kraftwerksanlagen in
den Alpen, waren weder die Unversehrtheit der Natur noch der Einspruch von
Naturschutzbeauftragten und Naturschutzvereinen relevant.
Die engen persönlichen Verflechtungen von Naturschutzvertreterinnen und
-vertretern mit dem NS-Regime und seiner Bürokratie führten zu einer fast
bedingungslosen Unterstützung des NS-Staates. Dem Naturschutz wurde eine Rolle
innerhalb des Machtgefüges zugewiesen und er sollte selbst als Werkzeug
diktatorischer und imperialer Herrschaft dienen. Aus den Verstrickungen und der
Zusammenarbeit des Naturschutzes mit dem Nationalsozialismus sollte sich nach der
NS-Diktatur für die Naturschutzarbeit eine eindeutige Verpflichtung ergeben: „Wer
sich im Naturschutz engagiert, hat daher die besondere Verantwortung, demokratische,
partizipative und inklusive Verfahren einzuhalten“, so Hölzl (2013: 60) als Fazit aus einer
wissenschaftlichen Aufarbeitung der bayerischen Naturschutzgeschichte zwischen 1913
und 1945.
In den ersten Jahrzehnten nach Ende des Krieges, als das Reichsnaturschutzgesetz
als Bundesgesetz fast unverändert in Kraft blieb, regten sich in Westdeutschland
keine kritischen Stimmen. Das Reichsnaturschutzgesetz wurde nicht als „Nazigesetz“
angesehen, ja sogar als weltweit modernstes Naturschutzgesetz seinerzeit
mystifiziert (Engels 2003). Begriffe wie
„Natur“, „Landschaft“ oder „Heimat“ wurden trotz ihrer exzessiven Anwendung im
Rahmen der rassistischen Weltanschauung und im Kontext der Blut-und-Boden-Rhetorik
des Nationalsozialismus im Allgemeinen kaum als belastet wahrgenommen (Radkau 2003; Lekan 2004: 154–162). Das Reichsnaturschutzgesetz galt in Kreisen
sowohl des amtlichen als auch des verbandlichen Naturschutzes weiterhin als
verpflichtend – war aber in den Zeiten des Wiederaufbaus und sog.
Wirtschaftswunders, deren Natur- und Landschaftsverbrauch bisweilen kritisch
kommentiert wurde, ebenso wirkungsschwach wie zuvor.
3 Erfolge des Naturschutzes
3.1 Europäisches Naturschutzjahr 1970 – Beginn der Wende im
Naturschutz
Das vom Europarat ausgerufene Europäische Naturschutzjahr 1970 markierte einen
Wendepunkt des Naturschutzes in Deutschland. Das Jahr 1970 war natürlich nicht der
Beginn des Naturschutzes, wohl aber „die große Wende im Naturschutz“, wie es der
langjährige Vorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern e. V. (BN) Hubert Weinzierl (1970) formulierte. Denn der
Naturschutz trat zum ersten Mal aus seiner bisherigen gesellschaftlichen Nische in
das breitere Bewusstsein der Bevölkerung, und es wurde zum ersten Mal in einer bis
dahin nicht bekannten Breite und Intensität über Probleme des Naturschutzes, zu dem
als moderner Begriff der des „Umweltschutzes“ hinzukam, informiert (Erz 1970). Die Kehrseite des sog. deutschen
Wirtschaftswunders wurde häufig erstmals thematisiert und teilweise auch
schonungslos dargestellt (z. B. Olschowy
1969; Buchwald 1970;
Mrass 1970).
In diesem Umfeld wurde auch vom BN die Festveranstaltung des Europäischen
Naturschutzjahres in München durchgeführt. Die Forderung nach einem eigenen
Ministerium für Natur- und Umweltschutz war neben der v. a. von Hubert Weinzierl und
Bernhard Grzimek seit 1966 erhobenen Forderung nach einem Nationalpark Bayerischer
Wald auch der zentrale Appell des BN für das Europäische Naturschutzjahr 1970. Beide
Forderungen wurden auch von der frisch gewählten Bayerischen Staatsregierung unter
ihrem Ministerpräsidenten Dr. h. c. Alfons Goppel aufgegriffen, aktiv unterstützt
und mit großer Mehrheit des Bayerischen Landtags umgesetzt (1969: Landtagsbeschluss
zur Schaffung des Nationalparks Bayerischer Wald, 1970: Landtagsbeschluss zur
Gründung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und
Umweltfragen).
Damit war der Freistaat Bayern 1970 das erste deutsche Bundesland mit einem
Nationalpark und das erste europäische Land mit einem eigenen Umweltministerium. Zu
den wichtigsten Projekten des ersten bayerischen Umweltministers, Dr. h. c. Max
Streibl, zählten die Ersetzung des bis dahin gültigen Reichsnaturschutzgesetzes
durch ein eigenes Bayerisches Naturschutzgesetz (1973) und die
Erstellung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (1976). Denn zu den
herausragenden Merkmalen des neuen Ministeriums zählte die Verknüpfung von Natur-
und Umweltschutz mit der Landesentwicklung und damit konzeptionell die Durchsetzung
des Vorsorgeprinzips als Grundlage jeglicher Entwicklung.
Mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz wurden 1973 erste, schon 1970 eingebrachte
Gesetzentwürfe von Alois Glück (CSU-Fraktion) und Dr. Reinhold Kaub (SPD-Fraktion)
sowie Unterstützungsanträge von Wolf-Dietrich Großer (FDP-Fraktion) aufgegriffen.
Der BN hatte 1972/1973 einen eigenen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der auch
Forderungen wie die Verhinderung vermeidbarer Eingriffe, eine verbindliche
Landschaftsplanung und eine stärkere Umweltbildung aufgriff, die 1961 schon in der
„Grünen Charta von der Mainau“ (DGG 1961),
nach der „das Recht auf einen gesunden Lebensraum zum Grundrecht des Menschen“
gehören solle, formuliert worden waren (vgl. auch Anonymus 1961). Entscheidend war, dass das Naturschutzrecht mit dem
Bayerischen Naturschutzgesetz erstmals für die gesamte Landschaft, d. h. für den
besiedelten wie auch für den nichtbesiedelten Bereich, zu beachten war und damit
durch das Gesetz die Stellung des Naturschutzes deutlich gestärkt wurde. Die
Beteiligungsrechte von Naturschutzverbänden wie dem BN wurden gesetzlich
abgesichert, das geforderte Verbandsklagerecht aber verweigert.
Auf bundespolitischer Ebene lag die umweltpolitische Initiative vorrangig bei
der neuen sozial-liberalen Bundesregierung, die mit dem Sofortprogramm für
Umweltschutz 1970 und dem ersten Umweltprogramm 1971 Maßstäbe setzte, v. a.
hinsichtlich der langfristigen Ziele. In Bezug auf kurzfristig wirksame Maßnahmen
blieb sie jedoch hinter den Erwartungen zurück (Olschowy 1970).
Diese Maßnahmen gingen nicht zuletzt auf wachsendes Bürgerengagement für
Umweltschutz durch die Gründung von Bürgerinitiativen und regionalen Umwelt- und
Naturschutzverbänden zurück, wie Hasenöhrl
(2013) feststellte. Es war der wachsende Widerstand gegen
Atomkraftwerke, Autobahnen, Müllverbrennungsanlagen und Chemiefabriken, der –
getragen von meist jungen Menschen – zu einer neuen Ökologiebewegung führte und
damit die konservativen Naturschutzkreise mit der neuen sozialen Bewegung verknüpfte
(Hasenöhrl 2013). Öffentliche
Verbreitung fanden diese Positionen durch eine Breite mediale Berichterstattung von
Spiegel und Stern über Frankfurter Rundschau und Süddeutsche Zeitung bis hin zum
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der dann teilweise auch entsprechende
Umweltredaktionen einführte, wie beim Westdeutschen Rundfunk (WDR), Hessischen
Rundfunk (HR) und Bayerischen Rundfunk (BR). In diese Zeit fiel auch die Gründung
des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) 1975 in
Marktheidenfeld, des ersten national tätigen Natur- und Umweltschutzverbands
(Uekötter 2013).
Die großen Fortschritte im Naturschutz in Deutschland wurden also in der Zeit
der großen öffentlichen Unterstützung, der beginnenden breiten Verankerung in der
Bevölkerung und der aktiven Unterstützung durch die verantwortliche Politik – wie
auf Bundesebene durch den damaligen FDP-Innenminister Hans-Dietrich Genscher und auf
Landesebene z. B. durch den damaligen bayerischen Umweltminister Max Streibl (CSU) –
erzielt.
Die Macht des Naturschutzes war eine Folge des progressiven Zeitgeistes. Dazu
trugen Umweltkatastrophen wie die massenhaften Quecksilbervergiftungen von Menschen
und Tieren Mitte der 1950er-Jahre im japanischen Minamata oder der drastische
Rückgang von Arten und die Erkrankung von Menschen als Folge des Pestizideinsatzes
in den USA (Carson 1962) bei.
Aufgeschreckt durch die erste Umweltkonferenz der Vereinten Nationen (UN) 1972 in
Stockholm mit der Thematisierung des sauren Regens als globales Umweltproblem wurde
erkannt, dass die zunehmende Industrialisierung mit ihren Emissionen in die Umwelt
auch zur Gefährdung des Menschen selbst führte. Es mussten deshalb dringend
Vorsorgemaßnahmen ergriffen und Grenzen für die Belastung gesetzt werden, auch
international. Es war auch die Zeit der Erkenntnis, dass der wachsende Wohlstand der
Industrienationen immer größere Ungleichgewichte von Wohlstand und Armut auf dem
Globus bewirkte und darüber hinaus der wachsende Ressourcenverbrauch zur Überlastung
der Ökosysteme und zur Ressourcenerschöpfung führte (Meadows et al. 1972). Diese Erkenntnisse unterstützten massiv die
Positionen des Naturschutzes als zentrale Vorsorgeaufgabe zur Sicherung der
menschlichen Lebensgrundlagen und führten 1976 zur Verabschiedung des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) mit zwei zentralen Zielsetzungen: dem Schutz
der Natur in abgestufter Intensität auf der ganzen Landesfläche und dem umfassenden
Schutz der biotischen, abiotischen und ästhetischen Ressourcen. Vermeidung und
Minimierung von Eingriffen standen dabei im Vordergrund und nicht der Ausgleich von
Eingriffen oder der Ersatz für Eingriffe (Emons,
Kolodziejcok 1977).
3.2 Artenschutz und Leitbilder
Infolge der Festsetzung dieser gesetzlichen Grundlagen und Ziele waren in den
1970er-Jahren durchaus wichtige Erfolge im Naturschutz zu verzeichnen, besonders im
Artenschutz. So wurden z. B. die ersten Verbote der Jagd auf bis dahin jagdbare,
aber gefährdete Tierarten eingeführt. Mit Beginn der Erfassung schutzwürdiger
Lebensräume mit ihren Tier- und Pflanzenarten, der sog. Biotopkartierung, wurde ein
wichtiges Naturschutzinstrument geschaffen (Frobel,
Weiger 1983). Die Roten Listen entfalteten ihre Wirksamkeit u. a.
durch die Dokumentation von Verlusten in der Artenvielfalt. Zudem waren
Bestandsveränderungen nun auch wissenschaftlich belegbar. Naturschutz hatte nicht
mehr nur einen ideologischen, sondern auch einen fachlich begründeten
Stellenwert.
In diesem Zusammenhang gelang es dem Naturschutz auch, Leitbilder zu verändern.
Durch die unermüdliche und jahrzehntewährende Problematisierung der Flurbereinigung
und der intensiven Landwirtschaft konnte z. B. das Leitbild der ausgeräumten,
begradigten und maschinengerechten Landschaft erfolgreich in Frage gestellt werden.
Die Leitbilder einer naturnahen Landschaft einschließlich Wildnisgebieten und frei
fließender Flüsse (Abb. 1) sind heute
weitgehend akzeptiert (vgl. BMUB, BfN
2014: 10, 23).
Abb. 1: Die Beseitigung der Uferversteinung an der Donau gegenüber der
Stadt Hainburg in Österreich ist das Ergebnis eines veränderten
Leitbildes für Fließgewässer. Natürliche Uferstrukturen können sich dort
nun wieder ausbilden und schaffen neuen Lebensraum: a) Zustand im
Jahr 2005, b) Zustand im Jahr 2023.
(Fotos: Nationalpark Donau-Auen)
Fig. 1: The river bank stabilisation on the Danube opposite the town of
Hainburg in Austria was removed as a result of a change in the guiding
principles for watercourses. Natural bank structures can now form there
again and create new habitats: a) Status in 2005, b) status in
2023.
3.3 Impulse der Europäischen Union
Wirkungsvoll war der Naturschutz v. a. dann, wenn er sich auf internationale
Abkommen wie das Übereinkommen über die biologische Vielfalt
(„Biodiversitätskonvention“, 1992) berufen konnte, denen auch Deutschland unabhängig
von der jeweiligen Regierung beigetreten war, und wenn er von der nationalen
Regierung bei der Durchsetzung der Ziele unterstützt wurde. Nur durch konsequentes
Regierungshandeln konnte der Widerstand der Nutzerlobby überwunden werden, so z. B.
2007 beim Kabinettsbeschluss zur Nationalen Biodiversitätsstrategie. Die Initiative
zu diesem Projekt ergriff die Naturschutzabteilung des 1986 in Reaktion auf die
Reaktorkatastrophe von Tschernobyl gegründeten Bundesumweltministeriums (BMU) unter
der Leitung des ersten grünen Umweltministers Jürgen Trittin (1998 – 2005). Dies
geschah nicht zuletzt mit dem Ziel, bei der für 2008 in Deutschland geplanten
Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
glaubwürdig eine Position zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention von 1992
vertreten zu können.
Widerstand staatlicher Institutionen gab es dagegen bei der Durchsetzung dieser
Strategie, v. a. auf Länderebene. Da es sich aber um einen Beschluss der damaligen
Bundesregierung unter Leitung der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und des
Bundesumweltministers Sigmar Gabriel (SPD) handelte, konnten mit der Nationalen
Biodiversitätsstrategie wenigstens die Widerstände anderer Ressorts auf Bundesebene
deutlich reduziert werden, z. B., indem im Bundeseigentum befindliche ehemalige
militärische Übungsgebiete als Nationalparks oder andere hochwertige Schutzgebiete
gesichert wurden. Auch die Entwicklung des Blauen Bandes als erstes gemeinsames
Projekt des BMU mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit dem
Ziel, die ökologische Situation der Bundeswasserstraßen zu verbessern und nicht mehr
für die Schifffahrt benötigte Bundeswasserstraßen zu revitalisieren, war eine
positive Maßnahme zur Umsetzung dieser Zielsetzungen. Zudem ist die Ausweisung und
Sicherung von Naturwaldreservaten ein großer Erfolg dieser Strategie, auch wenn das
Ziel, deren Anteil von weniger als 2 % auf 5 % der Waldflächen Deutschlands zu
erhöhen, mit 3,1 % (Stand Ende 2020) noch nicht erreicht wurde (Umweltbundesamt 2024).
Alle diese Fortschritte hängen aber auch eng mit der Entwicklung der
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zur Europäischen Union (EU) und damit der
Zielsetzung einer europäischen Wirtschafts- und Umweltgemeinschaft gemäß den
Verträgen von Maastricht (1992) zusammen, denn mit diesen ist auch die
umweltpolitische Rahmensetzung der EU zu einer Verpflichtung für die Mitgliedstaaten
geworden. Die für den Naturschutz auch in Deutschland entscheidenden Fortschritte
waren die Inkraftsetzung der Natura-2000-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie.
Denn damit wurden die Ziele des Naturschutzes umfassend nicht nur definiert, sondern
auch EU-rechtlich verbindlich. Die Macht des Naturschutzes auf nationaler Ebene ist
damit eng verbunden auch mit den internationalen Regelungen, v. a. mit denen der EU.
Die europäischen Zielsetzungen führten im nationalen Naturschutz zu einem
Quantensprung, da damit auch die Widerstände auf Länderebene überwunden werden
konnten, indem die Ziele mit der drohenden Einbehaltung von Agrar- oder sonstigen
EU-Zahlungen bei Nichtumsetzung verknüpft wurden. Ohne diese klare EU-Politik
einschließlich der Androhung von Klagen der EU wäre der Fortschritt bei der
Ausweisung von Natura-2000-Gebieten auf inzwischen mehr als 15 % der Landesfläche
und 45 % der Meeresfläche Deutschlands nie möglich geworden (Margraf 2022).
3.4 Von der Konfrontation zur Kooperation mit Landnutzerinnen und
-nutzern
Erfolgreich war der Naturschutz auch bei der Entwicklung neuer Formen der
Kooperation mit den Landnutzerinnen und -nutzern und bei der Durchsetzung von
Honorierungssystemen für naturschutzkonforme Landbewirtschaftung. Im ersten BNatSchG
von 1976 wurde durch den Einfluss des damals für den Naturschutz zuständigen
Bundeslandwirtschaftsministeriums die sog. Landwirtschaftsklausel mit der
Privilegierung und Definition der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen
Bodennutzung durchgesetzt. Damit hatte die agrar- und forstinteressenvertretende
Verwaltung in Deutschland erreicht, dass damals knapp 90 % der Gesamtfläche der
Bundesrepublik Deutschland (BRD) und heute knapp 80 % der Gesamtfläche Deutschlands
von der sog. Eingriffsregelung befreit wurden, weil land- und forstwirtschaftliche
Bodennutzung nicht als Eingriff in Natur- und Landschaft galt. Denn diese diente
nach offizieller Lesart den Naturschutzzielen unabhängig von Art und Intensität der
Nutzung. Dieser grundlegende Irrtum der staatlichen Naturschutzpolitik führte zu
zahlreichen fachlichen Kontroversen und hatte vielfältige negative Wirkungen, z. B.
dadurch, dass Umwandlung von Wiesen in Äcker nicht als Eingriff galt (z. B. Weiger 1982; Raths et al. 1995; Oppermann, Luick
1999; Krug et al. 2006;
Heinze et al. 2019). Denn unbestritten
haben zwar Land- wie Forstwirtschaft immer wieder auch Naturschutzzielen gedient und
Naturschutzeffekte erzielt, aber eben nur dort, wo sie naturnah betrieben wurden und
dadurch auch naturnahe Lebensräume sicherten. Die Vorgaben und Ziele der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) der EWG führten aber seit dem Vertrag von Rom 1957 immer weiter
von diesen Zielsetzungen weg, nach dem Motto „wachse (in der Größe oder in der
Intensität der Flächennutzung) oder weiche“, so dass die intensive land- und
forstwirtschaftliche Bodennutzung in den vergangenen Jahrzehnten zu einer der
Hauptgefährdungen des Biotop- und Artenschutzes geworden ist (BfN 2016: 52; Hochkirch 2023).
Umso wichtiger war deshalb die Erarbeitung von Konzepten zur Honorierung
besonderer Naturschutzleistungen der Bodennutzung, wofür die Landschaftspflege,
Vertragsnaturschutz- und Kulturlandschaftsprogramme entwickelt wurden. Diese
kooperativen Ansätze des Naturschutzes, die durch die Entwicklung von
Landschaftspflege- und Landschaftserhaltungsverbänden institutionalisiert wurden,
haben zu deutlichen Verbesserungen in der Erhaltung noch naturnaher Landschaften
geführt und sind ein deutlicher Beleg dafür, dass Naturschutz als Gemeinwohlleistung
so lange einer dauerhaften staatlichen Förderung und Unterstützung bedarf, bis die
Gemeinwohlleistungen des Naturschutzes durch höhere Erzeugerpreise auch ökonomisch
honoriert werden.
3.5 Erfolgsbeispiel Grünes Band
Zu den jüngeren Erfolgen des Naturschutzes in Deutschland zählt die Nutzung von
Chancen, die sich durch singuläre politische Prozesse ergeben haben, wie etwa 1989
die friedliche Revolution in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR),
die zur deutschen Wiedervereinigung führte. In den Beiträgen von „Natur und
Landschaft“ finden sich immer wieder Berichte über die Situation des Naturschutzes
in der DDR (Erz 1973; 1989; Nowak
1988; Weiger 1990). Es war
aber sehr schwierig, an objektive Daten über die dortige Situation der Natur und
Landschaft zu kommen, da es seit dem Beginn des Baus der Berliner Mauer am 13.8.1961
keinen offiziellen Kontakt mehr zwischen dem westdeutschen und ostdeutschen
Naturschutz gab. Es war deshalb ein großer Fortschritt, dass es dem BUND 1986 nach
einem Gespräch des Autors mit dem damaligen Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker
erlaubt wurde, offizielle Kontakte mit der Naturschutzabteilung des Kulturbundes der
DDR aufzunehmen. Ab dieser Zeit gab es regelmäßige Informationsaustausche und
Besuche zwischen west- und ostdeutschen Naturschutzvertreterinnen und -vertretern.
Es lag deshalb nahe, am 8.12.1989, wenige Wochen nach dem Mauerfall im
November 1989, zu einem ersten deutsch-deutschen Naturschutztreffen nach Hof
einzuladen. Denn „die Biotop- und Strukturvielfalt, der enorme Flächenumfang des
Grenzstreifens, das Fehlen von Düngungsmaßnahmen und Pestizideinsatz haben diesen
‚Todesstreifen‘ zum größten zusammenhängenden Biotop Deutschlands werden lassen“
(Weiger 1990). Kai Frobel, der durch
seine jahrelangen ornithologischen Kartierungen im bayerisch-thüringischen
Grenzgebiet die besondere Bedeutung dieser Zone erkannt hatte, und der Autor hatten
auf Grund der ihnen bekannten Adressen mit maximal 40 Teilnehmern gerechnet, es
kamen aber aus der ganzen DDR trotz Schnee und Regen über 400 (Frobel et al. 2009). Bei diesem Treffen wurde
gemeinsam eine Resolution beschlossen, in der gefordert wurde, diesen ehemaligen
‚Todesstreifen‘ als Grünes Band zu sichern (ebd.). Daraus entstand nach über zehnjähriger, mühsamer Kärrnerarbeit
des verbandlichen Naturschutzes, v. a. des BN, und Dank der massiven politischen und
finanziellen Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) das inzwischen
deutschlandweit bekannteste und erfolgreichste Naturschutzgroßprojekt (Abb. 2), dessen Fläche mittlerweile zu über
80 % als Naturschutzmonument geschützt ist (BUND
Fachbereich Grünes Band 2021).
Abb. 2: Luftaufnahme des Grünen Bandes bei Mackenrode zwischen
Niedersachsen und Thüringen 2003.
(Foto: Klaus Leidorf)
Fig. 2: Aerial photograph of the Green Belt near Mackenrode between
Lower Saxony and Thuringia in 2003.
Auch die Geschichte der Ausweisung der ostdeutschen Nationalparks und
Biosphärenreservate hat einen langen fachlichen Vorlauf und dokumentiert besonders
den Erfolg des Tätigwerdens des Naturschutzes in einer historisch singulären
Situation (Knapp, Succow 2000). Denn
erstmals in der deutschen Geschichte wurde die Ausweisung von Nationalparks und
Biosphärenreservaten durch den Begriff „Tafelsilber der deutschen Einheit“ als
bedeutend für die gesamte Nation bewertet (BMUV
2020).
Die Verbesserung des Schutzes der Natur im Bereich der Auen und der Moore geht
ebenfalls auf singuläre Ereignisse wie Hochwasserkatastrophen (Oderhochwasser 1997,
Elbehochwasser 2002, Donauhochwasser 2013) zurück. Es hat sich allerdings auch
gezeigt, dass das politische Bewusstsein für die Stärkung des Naturschutzes fast
genauso rasch schwindet, wie das Hochwasser zurückgeht, wenn die öffentliche
Aufmerksamkeit nachlässt und die Durchsetzung ökologischer Ziele konsequente,
politische Entscheidungen zu Gunsten des Naturschutzes erfordert.
3.6 Zwischenfazit
Resümierend lässt sich festhalten, dass in Zeiten der Demokratie der Naturschutz
immer dann durchsetzungsstark und -fähig war, wenn seine Ziele auch von breiten
Kreisen der Öffentlichkeit engagiert und dauerhaft unterstützt wurden. Dann gelang
es dem finanziell wie personell schwachen Naturschutz, gegenüber den politisch
erheblich stärkeren und mächtigeren Eingriffsverwaltungen sowie Landnutzerinnen und
-nutzern seine Ziele zumindest teilweise durchzusetzen, v. a. dann, wenn diese Ziele
auch international politisch beschlossen und rechtlich verbindlich gemacht wurden.
Die Demokratie ist damit auch zu einer zentralen Säule des Naturschutzes als
Gemeinwohlaufgabe geworden.
4 Defizite und strukturelle Schwächen des westdeutschen Naturschutzes
4.1 Rolle des Ehrenamtes
Die von Anfang an in der Geschichte des Naturschutzes in Deutschland besondere
Rolle des ehrenamtlichen Einsatzes für die Natur ist eine wichtige Grundlage für
Erfolge. Obwohl Naturschutz eine zentrale Aufgabe des Staates ist, überragt in der
öffentlichen Wahrnehmung häufig der ehrenamtliche Naturschutz, der in einer großen
Anzahl lokal, regional und bundesweit tätiger Organisationen institutionalisiert
ist. In Sonderausgaben der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ zur „Naturschutzarbeit
in Deutschland“ ist nicht nur die Breite dieses Engagements und dessen Vielfalt
dokumentiert, sondern auch die hohe fachliche Qualität, die diesen Einsatz
auszeichnet.
Das Ehrenamt im Naturschutz ist ein starkes demokratisches
Fundament des Naturschutzes und häufig auch Voraussetzung für konkrete Fortschritte
bei Gesetzesinitiativen, bei der Verhinderung von Naturzerstörung oder in der
gesellschaftlichen Debatte über die Bedeutung des Naturschutzes und damit auch
seinen Stellenwert in der Politik. Diese Stärke des Ehrenamtes wurde von der Politik
aber lange Zeit genutzt, um zwingend notwendige behördliche Strukturen des
Naturschutzes nur in minimalem Umfang aufzubauen. Die Stärke des Ehrenamtes hatte
als Pendant also quasi die Schwäche der hauptamtlichen Verankerung im Bereich der
behördlichen Strukturen auf allen Ebenen. Es war daher einer der großen
Fortschritte, dass auch durch die Gesetzgebungen des Bundes und der Länder
hauptamtliche Strukturen des Naturschutzes in Deutschland aufgebaut wurden,
allerdings in einem wesentlich geringeren Umfang als im Bereich der
Eingriffsverwaltungen (für das Beispiel Bayern vgl. Kotz 2009: 23).
4.2 Einbindung der Naturschutzbehörden in die öffentliche Verwaltung
Die unabhängigen Stimmen des ehrenamtlichen Naturschutzes waren und sind nicht
zuletzt auch deshalb für den Naturschutz so unverzichtbar, weil der behördliche
Naturschutz eng in staatliches Handeln eingebunden ist. Im Gegensatz zu anderen
Fachverwaltungen wie der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft gab es in
Deutschland bis heute nie eigene Naturschutzämter auf der unteren
Verwaltungsebene, um die unabhängige Position des Naturschutzes in die
Genehmigungsverfahren einzubringen.
Dies wäre v. a. in der Zeit nach 1990 notwendiger denn je gewesen. Denn seit
dieser Zeit versteht sich der Staat verstärkt als Wegbereiter ökonomischer
Wachstumsinteressen. Die jeweiligen Regierungen hatten also kein Interesse, starke
Naturschutzbehörden in Deutschland aufzubauen, da dadurch die Durchsetzung
kritischer Großprojekte auch innerbehördlich auf mehr Widerstand gestoßen wäre. Der
Naturschutz wurde bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen eher als
Blockierer denn als Gestalter staatlicher Ziele gesehen. Der Abbau von
Entscheidungskompetenzen von Naturschutzbehörden wurde gegenüber der Öffentlichkeit
als Maßnahme der Entbürokratisierung dargestellt, obwohl er in Wirklichkeit eine
Schwächung der Vertretung der Gemeinwohlbelange bedeutete. Dieser Abbau führte auch
dazu, dass die Eingriffsregelung als zentrales Instrument des Naturschutzes in ihrer
Wirksamkeit zunehmend abgeschwächt wurde. Der in der Tat dringend notwendige Ausbau
der erneuerbaren Energien ist inzwischen im Gegensatz zum Naturschutz zu einem
Belang vorrangigen öffentlichen Interesses geworden. Statt notwendige
Klimaschutzmaßnahmen mit Naturschutzzielen zu integrieren und damit zu optimieren,
wurden die Naturschutzziele in der Abwägung weiter geschwächt (vgl. SRU 2007).
Ein weiteres Defizit der personell stets zu schwach besetzten
Naturschutzbehörden war und ist, dass die fachlichen Argumente des behördlichen
Naturschutzes nur behördenintern zu diskutieren und abzuwägen sind und auch zu
Lasten der Natur abgewogen werden können, so dass alle – auch die in der
Öffentlichkeit umstrittenen – Großprojekte in Deutschland offiziell
naturschutzkonform genehmigt worden sind. Nur von Seiten des verbandlichen
Naturschutzes gab es daran öffentliche Kritik, und seitdem 2002 die rot-grüne
Bundesregierung die naturschutzrechtliche Verbandsklage in das BNatSchG aufgenommen
hat, gibt es auch die Möglichkeit der naturschutzrechtlichen Überprüfung von
Genehmigungen, was zu einer präventiven Wirkung der Verbandsklage geführt
hat.
4.3 Kaum erfolgreiche Einflussnahme bei staatlichen Projekten
Die Ohnmacht des Naturschutzes bei zahlreichen Projekten erklärt sich also
daraus, dass nicht private Investorinnen und Investoren allein in Natur und
Landschaft eingreifen, sondern der Staat selbst direkt oder indirekt als Eingreifer
tätig wird. Susanne Balzer (1989)
untersuchte die Rechtswirklichkeit des Instruments der naturschutzrechtlichen
Verbandsklage, die bis 2002 nur auf Landesebene in den meisten Bundesländern
eingeführt worden war (1979 in Bremen, bis 2002 in allen anderen Bundesländern außer
Baden-Württemberg und Bayern). Sie resümierte, dass das Verbandsklagerecht auf
Länderebene „relativ machtlos“ sei und „Naturschutz nur in den Fällen möglich, wo
dies nicht wirtschaftlichen und politischen Interessen widerspricht“ (Balzer 1989: 28). Deutlich positiv verändert
hat sich die Situation erst seit der Einführung der naturschutzrechtlichen
Verbandsklage auf Bundesebene 2002, auch in Verbindung mit der europäischen
Naturschutzgesetzgebung. In zahlreichen Fällen konnten dadurch rechtswidrige
Eingriffe in Natur und Landschaft verhindert werden. Gleichzeitig wurden aber seit
dieser Zeit die u. a. zum vorsorgenden Schutz der Natur entwickelten planerischen
Instrumente wie Regional- oder Landschaftsplanung Zug um Zug ausgehöhlt und in ihrer
Verbindlichkeit geschwächt (Miosga 2019),
so wurde z. B. der Bau von Infrastrukturmaßnahmen durch die Stärkung der
Verbindlichkeit der Verkehrswegeplanung gesetzlich abgesichert.
4.4 Schwacher Einfluss auf die Intensität der Landnutzung
Die Dominanz sog. neoliberalen Denkens in den letzten drei Jahrzehnte führte
auch dazu, dass Eigentümerinteressen immer stärker zu Lasten der
Gemeinwohlverpflichtung gewichtet wurden und werden. Die Verpflichtung des Eigentums
zum sozialen Gebrauch nach Art. 14 Grundgesetz wird in der öffentlichen Diskussion
seit Jahren kaum mehr betont. Das führte z. B. in Verbindung mit agrarpolitischen
Wachstums- und Industrialisierungszwängen auf Grund des internationalen Wettbewerbs
zu wachsenden Konflikten mit der Landwirtschaft. Manifestiert hat sich dies auch in
den massiven Bauernprotesten des Jahres 2024, die dahingehend erfolgreich waren,
dass auf EU-Ebene die Fortschritte im Naturschutz der letzten zehn Jahre in der GAP
zurückgenommen wurden. So wurde z. B. die Regel, eine mehrgliedrige Fruchtfolge
einzuhalten, gelockert und es wurde die Pflicht aufgehoben, dass ein kleiner Anteil
der gesamten Agrarfläche als Fläche für naturschutzwirksame Entwicklungen
vorgehalten werden muss.
Aus dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ ergibt sich für die Landnutzerinnen
und -nutzer ein Zielkonflikt, der durch den wirtschaftlichen Druck aus der
forcierten Industrialisierung der Land- und Forstwirtschaft noch gesteigert wird.
Anstatt sich aber dagegen aufzulehnen, machen Landwirtinnen und Landwirte oft lieber
den Naturschutz für ihre Probleme verantwortlich. So werden Äcker leider immer noch
bis dicht an angrenzende Bachläufe heran gepflügt und Biber oder Kormorane zu
Feinden erklärt.
Dies alles dokumentiert allerdings auch eine Schwäche des verbandlichen
Naturschutzes, nämlich das Fehlen einer sichtbaren, öffentlichen Mobilisierung für
Naturschutzziele. Es ist erheblich schwieriger, für die Ziele des Naturschutzes
Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern in relevanter Zahl zu mobilisieren
als für die Interessen der Land- und Forstwirtschaft, weil es nicht um spezifische
eigene Produktionsinteressen, sondern um übergeordnete Gemeinwohlinteressen geht.
Damit fehlt das Korrektiv des Naturschutzes in der öffentlichen
Wahrnehmung und Nutzerinteressen können sich leichter zu Lasten des Naturschutzes
durchsetzen.
5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Die Zeit von Krisen war häufig die Zeit, in der es dem Naturschutz erfolgreich
gelang, Ziele durchzusetzen, weil das Erreichen dieser Ziele häufig auch die
Voraussetzung für die Lösung der Probleme war. Wir leben inzwischen national wie
weltweit in Zeiten globaler, uns als Art existenziell bedrohender Krisen, der
Biodiversitäts- und der Klimakrise. Dem Naturschutz eröffnet sich die historische
Chance und Aufgabe zugleich, dass seine Ziele endlich erkannt und anerkannt werden
als Ziele, die nicht abzuwägen und nicht zu ignorieren sind. Damit wird der Schutz
von Flächen deutlich über die bisherigen Flächenanteile, einschließlich der
Natura-2000-Flächen, hinaus zur zentralen Aufgabe des Staates. Dazu gehört
insbesondere der Schutz von 5 % Wildnisfläche in Deutschland und 30 % der
Landesfläche mit Vorrang für die Ziele des Naturschutzes. Um diese Aufgabe zu
erfüllen, müssen die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden,
und auch für Verwaltungen, z. B. im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, müssen
die Naturschutzziele zur Pflichtaufgabe werden.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der ländlichen Entwicklung. Diese muss
die vorrangige Aufgabe der Flurbereicherung ausgeräumter Agrarlandschaften und der
Sicherung noch naturnaher Kulturlandschaften durch angepasste Nutzung und deren
Honorierung erhalten. Dazu gibt es zahlreiche gute Beispiele, die endlich in die
Gesamtfläche übertragen werden müssen. Die Flächennutzung muss als Basis des
Naturschutzes flächendeckend ressourcenschützend erfolgen (Abb. 3). Werden die Naturschutzbehörden
personell aufgestockt, sind diese Ziele politisch umsetzbar, nicht zuletzt durch
eine qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit.
Abb. 3: Modell einer differenzierten, flächendeckenden Einflussnahme des
Naturschutzes auf die Landnutzung (Graphik: Weiger 1997: 18; Fortentwicklung
einer Graphik von Erz
1978).
Fig. 3: Model of a differentiated, area-wide influence of nature
conservation on land use (graphic:
Weiger
1997: 18; further development of a graphic by
Erz 1978).
Dies alles erfordert letztlich eine ökologisch-soziale Transformation unseres
gesamten Wirtschaftssystems und eine Abkehr von der Wachstums- und
Raubbauwirtschaft. Dieses Ziel ist heute nicht mehr utopisch, sondern steht
sinngemäß im Grundsatzbeschluss der Bundesregierung von 2022 zu einer nachhaltigen
Entwicklung (Bundesregierung 2022). Eine
zunehmende Bedeutung für diese Transformation gewinnen die Zivilgesellschaft und mit
ihr auch die großen Naturschutzverbände. Bürger, Bürgerinnen und Verbände haben die
Möglichkeit, wichtige ökologische Inhalte und notwendige Korrekturen von
Fehlentwicklungen im politischen Entscheidungsprozess einzufordern (Abb. 4). Damit wird die von den Parteien
bestimmte repräsentative Demokratie maßgeblich erweitert und verbessert.
Abb. 4: Fotoaktion zum Waldsterben im Frankenwald des BUND Naturschutz in
Bayern e. V., Landkreis Kronach zwischen Ludwigstadt und Tettau, 2022.
(Foto: Jörg Farys)
Fig. 4: Photo campaign on forest dieback in the Franconian Forest
organised by BUND Naturschutz in Bayern e. V., Kronach district between
Ludwigstadt and Tettau, 2022.
5.1 Neuer ökologischer Rahmen
Erhebliche Verbesserungen am ökologischen Ordnungsrahmen sind aber noch immer
nötig und möglich, etwa im gesamten Umweltrecht, in der Landwirtschaft und
Gentechnik oder bei der Anlagenzulassung und bei Infrastrukturplanungen. Hier sind
die nationale und internationale Politik gefordert. In Deutschland muss das
Planungs- und Verwaltungsverfahrensrecht so geändert werden, dass sich ökologische
Belange in den Verfahren auch durchsetzen können. Hierzu bedarf es eines Bündels von
Maßnahmen, darunter eine wirksame Bürgerbeteiligung in den Genehmigungsverfahren und
eine verbindliche Alternativenprüfung. Zudem muss die Umweltverwaltung so gestärkt
werden, dass sie das Allgemeinwohl besser schützen und die Umweltgesetze besser
umsetzen kann. Auch die Privatisierung öffentlicher Güter muss gestoppt
werden.
5.2 Transparenz und Partizipation
Offene demokratische Verfahren brauchen Transparenz. Stets muss klar sein, wer
von bestimmten Projekten profitiert und wer nicht. Transparenz ist sogar so wichtig,
dass ein Anspruch der Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf Umwelt-, Finanz-
und Wirtschaftsinformationen ins Grundgesetz geschrieben werden sollte. Gleiches
gilt für die Möglichkeit von Volksbegehren auch auf nationaler Ebene. Auf
internationaler Ebene ist das Demokratie- und Partizipationsdefizit noch
gravierender, eine durchgreifende Demokratisierung der Vereinten Nationen und ihrer
Organisationen wäre wünschenswert.
5.3 Neues Denken – neues Handeln
Damit die Bürgerinnen und Bürger aber auch „wissen“, worum es geht, ist eine
Offensive zur Naturbildung auf allen Ebenen nötig: in Kindergärten und Schulen, in
der Erwachsenenbildung ebenso wie in den Hochschulen oder in der Forschung. Es geht
darum, der Gesellschaft in einer verständlichen Sprache zu verdeutlichen, dass ohne
Naturschutz und damit ohne den Schutz und die Sicherung der biologischen Vielfalt
die menschliche Zukunft gefährdet ist. Man schützt nur, was man kennt und schätzt.
Naturbildung im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung vermittelt nicht nur
Wissen, sondern auch die Fähigkeit zur Kommunikation sowie zu demokratischen und
allgemeinwohlverträglichen Verhaltensweisen. Sie ist Voraussetzung für die
Versöhnung von Ökologie, Ökonomie und sozialen Fragen.
Realisierbar wird die sozial-ökologische Transformation der
Gesellschaft nur sein, wenn sie sich innerhalb der Logik und Gesetzmäßigkeiten der
wirtschaftlichen sowie der demokratischen politischen Systeme bewegt. Das Leitbild
der nachhaltigen Entwicklung hat auch dem Naturschutz als dem Schutz unserer
menschlichen Lebensressourcen einen ganz neuen Stellenwert als Basis der Sicherung
unserer gemeinsamen Zukunft gegeben.
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