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Seite 93 - 101

Macht und Ohnmacht des Naturschutzes

Power and powerlessness of nature conservation

DOI: 10.19217/NuL2025-02-06 • Double peer-reviewed, Einreichung: 21.5.2024, Annahme: 9.11.2024

Hubert Weiger

Zusammenfassung

Seitdem mit der Aufnahme von Natur- und Landschaftsschutzzielen in die Verfassung der jungen Weimarer Republik die allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes begann, vollzieht sich seine Geschichte im Spannungsfeld zwischen der sozialen Bewegung Naturschutz und dem staatlichen Naturschutz. Besonders die Zeit des Nationalsozialismus zeigt, wie scheinbare Macht des Naturschutzes als Herrschaftsinstrument für nationalsozialistische Interessen missbraucht wurde. Erst mit der beginnenden Natur- und Umweltschutzbewegung in demokratischen Zeiten – verstärkt in den 1970er-Jahren – gelang es dem Naturschutz, unter Nutzung demokratischer Instrumente dauerhafte Erfolge zu erzielen. Die Macht in der Demokratie war und ist damit auch für den Naturschutz eng mit der Unterstützung durch Öffentlichkeit und demokratische Politik verbunden. Auch Krisenzeiten, wie nach dem Ende der DDR, ermöglichen Erfolge im Naturschutz, wenn fachliche Grundlagen für einzelne Maßnahmen vorliegen und Maßnahmen damit auch rasch umgesetzt werden können, wie es für die ehemalige innerdeutsche Grenze, das heutige Grüne Band, der Fall war. Die Einbindung des nationalen Naturschutzes in die Naturschutzgesetzgebung der Europäischen Union hat in den letzten Jahrzehnten zu zentralen Fortschritten geführt, z. B. durch die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie. Eine wesentliche Rolle im Naturschutz, die auch in „Natur und Landschaft“ dokumentiert ist, spielt das Ehrenamt, ohne dass dessen starke Rolle jedoch zu einem Aufbau unabhängiger Naturschutzbehörden geführt hat. Gerade die Einbindung der Naturschutzbehörden in die Verwaltungsstrukturen hat zwar zu einer Stärkung des Naturschutzes im Verwaltungsvollzug geführt, ihn aber gleichzeitig bei staatlich geplanten Großprojekten geschwächt. Im Bereich der Landnutzung ist durch den Ausbau von Kooperationsprojekten in den letzten Jahren eine Trendwende hin zu einem neuen Verständnis für Naturschutzmaßnahmen auch der Landnutzerinnen und -nutzer eingeleitet worden, die aber noch eines gemeinsamen ökologisch-sozialen Rahmens bedarf, der nachhaltiges Wirtschaften auch dauerhaft ökonomisch honoriert.

Naturschutzgeschichte – Landnutzung – Ehrenamt – Naturschutzverbände – Europäisches Naturschutzjahr – Grünes Band – Europäische Naturschutzgesetzgebung – Kooperationsprojekte

Abstract

Ever since the gradual institutionalisation of nature conservation began with the inclusion of nature and landscape conservation goals in the constitution of the young Weimar Republic, its history has been acted out in a field of tension between the social movement for nature conservation and state nature conservation. The period of National Socialism in particular shows how the apparent power of nature conservation was misused as an instrument of power for National Socialist interests. It was not until the emergence of the conservation and environmental movement in later democratic times, which intensified in the 1970s, that nature conservation was able to achieve lasting success using democratic instruments. Power in democracy was and continues to be closely linked to support from the public and from democratic politics. In times of crisis as well, such as after the end of the German Democratic Republic, successes in nature conservation can be achieved if there is a technical basis for individual measures and their implementation can therefore take place quickly, as was the case for the former inner-German border, today's Green Belt. The integration of national nature conservation into European Union conservation legislation has led to significant progress in recent decades, e. g. through the implementation of the Habitats Directive. Volunteers play a key role in nature conservation, as regularly documented in the “Natur und Landschaft” (“Nature and Landscape”) journal. Nonetheless, their strong role has not led to the establishment of independent nature conservation authorities. The integration of such authorities into administrative structures in particular has led to a strengthening of nature conservation in law enforcement by the administration, but at the same time has weakened it in the case of large-scale projects planned by the state. In the area of land use, the ever-stronger role of cooperative projects in recent years has initiated a trend reversal towards a new understanding of conservation measures that includes land users, but this still requires a common ecological and social framework that also rewards sustainable management in the long term.

Nature conservation history – Land use – Voluntary work – Nature conservation associations – European Year of Nature Conservation – Green Belt – European nature conservation legislation – Cooperation projects

Inhalt

1 Einleitung

2 Die Anfänge

3 Erfolge des Naturschutzes

3.1 Europäisches Naturschutzjahr 1970 – Beginn der Wende im Naturschutz

3.2 Artenschutz und Leitbilder

3.3 Impulse der Europäischen Union

3.4 Von der Konfrontation zur Kooperation mit Landnutzerinnen und -nutzern

3.5 Erfolgsbeispiel Grünes Band

3.6 Zwischenfazit

4 Defizite und strukturelle Schwächen des westdeutschen Naturschutzes

4.1 Rolle des Ehrenamtes

4.2 Einbindung der Naturschutzbehörden in die öffentliche Verwaltung

4.3 Kaum erfolgreiche Einflussnahme bei staatlichen Projekten

4.4 Schwacher Einfluss auf die Intensität der Landnutzung

5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen

5.1 Neuer ökologischer Rahmen

5.2 Transparenz und Partizipation

5.3 Neues Denken – neues Handeln

6 Literatur

1 Einleitung

Blättert man durch „100 Jahre“ Naturschutzgeschichte, wie sie sich in der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ und deren Vorgängern darstellt, zeigt sich ein Spiegelbild der unterschiedlichen prägenden politischen Rahmensetzungen. Zugleich zeichnen sich sowohl die Möglichkeiten, günstigen Gelegenheiten und Erfolge als auch die Grenzen und Defizite des Naturschutzes ab – Rückenwind und Hindernisse, Gewinne und Verluste, Macht und Ohnmacht.

Eine aus der Vogelschutzbewegung stammende Mitgliederzeitschrift entwickelte sich zu einer Zeitschrift des staatlichen, institutionellen und fachwissenschaftlichen Naturschutzes. In der Geschichte dieses Organs bildet sich auch eine durchaus spannungsreiche Geschichte zwischen der sozialen Bewegung Naturschutz und dem staatlichen Naturschutz ab. Im Zentrum der Naturschutzbewegung, die sich zumindest anfänglich meist in der Defensive gegenüber privat- und volkswirtschaftlichen Interessen fand, standen seit jeher Forderungen nach einer staatlichen Legitimierung, einer verlässlichen Gesetzgebung und den entsprechenden Vollzügen zu Gunsten des langfristigen Schutzes von Natur und Umwelt. Naturschutz war demnach eine Gemeinwohlaufgabe (Calliess 2001: 80 ff.). Der Naturschutz schien deshalb auf den Staat als Garant für die Umsetzung angewiesen zu sein, aber auch setzen zu können. Es geht in diesem Beitrag also nicht nur um Macht und Ohnmacht des Naturschutzes, sondern immer wieder auch um Machtverhältnisse und Deutungshoheiten.

Im Folgenden soll den Fragen nachgegangen werden, welche Unterstützung und Begrenzung der Naturschutz erfahren hat, wo und warum er eher mächtig oder aber eher ohnmächtig war und wie sich Kooperationen, Synergien und Konkurrenzen des Naturschutzes mit anderen gesellschaftlichen Bereichen entwickelt haben. Einige Beiträge in „Natur und Landschaft“ vermitteln diese Entwicklungen ganz konkret. Der Schwerpunkt dieses Beitrags wird auf die letzten 50 Jahre der Naturschutzarbeit in Westdeutschland gelegt: Diese Zeitspanne hat der Autor selbst als Akteur im verbandlichen Naturschutz miterlebt und auch mitgestaltet. Auch Beiträge aus „Natur und Landwirtschaft“ sind mit zur Grundlage der folgenden Ausführungen geworden.

2 Die Anfänge

Die Geschichte der sozialen Bewegung Naturschutz und die allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes in deutschen Ländern und Regionen reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Bedingt nicht zuletzt durch die (bildungs)bürgerliche Prägung der frühen Naturschutzbewegung lässt sich eine relativ große Staatsnähe feststellen. Mit der demokratischen Verfassung der jungen Weimarer Republik von 1919 übernahm der Staat selbst eine Verantwortung für die Erhaltung von Natur, als im Artikel 150 festgehalten wurde: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates“ (WRV 1919: Art. 150). Damit erreichte der Naturschutz als Staatsaufgabe und Staatsziel konstitutionellen Rang. Beim ersten Deutschen Naturschutztag 1925 in München formulierte der Naturschutz seine Anforderung, die Natur vor der Gefahr durch „den schrankenlosen Materialismus der Neuzeit und durch die hemmungslose Ausbeutung aller ihrer Schätze, ihres belebten und unbelebten Inhalts […] zu schützen“ (Helfer 1925: 254).

Mit dem Reichsnaturschutzgesetz von 1935 erhielt der Naturschutz scheinbar einen neuen Stellenwert – auch innerhalb des nationalsozialistischen (NS) Staats. Die Naturschutzvereine wurden gleichgeschaltet, obwohl sie das NS-Regime als Garanten der Durchsetzung von Naturschutzinteressen unterstützt hatten. Enteignungen zu Gunsten von Schutzgebietsausweisungen und Naturschutzinteressen schienen machbar. Die Institutionalisierung, die strengere Gesetzeslage, die beginnende Schaffung von Naturschutzstellen und eine in Aussicht gestellte bessere Finanzierung passten gut dazu, den Eindruck eines effizienten Naturschutzes als Staatsaufgabe nach außen zu vermitteln und eine enge Koalition zwischen Politik und Naturschutzbewegung zu propagieren. Diese vermeintlich neuen Einflussmöglichkeiten sollten sich allerdings mittelfristig als äußerst begrenzt herausstellen. So wurden zwar im Laufe der 1930er-Jahre zahlreiche Naturschutzgebiete ausgewiesen, ehrenamtlich tätige Naturschutzbeauftragte als amtliche Sachverständige auf den verschiedenen Verwaltungsebenen installiert und der Naturschutz formell bei behördlichen Entscheidungsprozessen beteiligt (vgl. Schoenichen 1935). Aber sobald andere Interessen des NS-Staates betroffen waren, ob bei der Landgewinnung an der Nordseeküste, bei Entwässerung von Mooren, Straßenbau, Ausweisung militärischer Anlagen oder beim Bau von Kraftwerksanlagen in den Alpen, waren weder die Unversehrtheit der Natur noch der Einspruch von Naturschutzbeauftragten und Naturschutzvereinen relevant.

Die engen persönlichen Verflechtungen von Naturschutzvertreterinnen und -vertretern mit dem NS-Regime und seiner Bürokratie führten zu einer fast bedingungslosen Unterstützung des NS-Staates. Dem Naturschutz wurde eine Rolle innerhalb des Machtgefüges zugewiesen und er sollte selbst als Werkzeug diktatorischer und imperialer Herrschaft dienen. Aus den Verstrickungen und der Zusammenarbeit des Naturschutzes mit dem Nationalsozialismus sollte sich nach der NS-Diktatur für die Naturschutzarbeit eine eindeutige Verpflichtung ergeben: „Wer sich im Naturschutz engagiert, hat daher die besondere Verantwortung, demokratische, partizipative und inklusive Verfahren einzuhalten“, so Hölzl (2013: 60) als Fazit aus einer wissenschaftlichen Aufarbeitung der bayerischen Naturschutzgeschichte zwischen 1913 und 1945.

In den ersten Jahrzehnten nach Ende des Krieges, als das Reichsnaturschutzgesetz als Bundesgesetz fast unverändert in Kraft blieb, regten sich in Westdeutschland keine kritischen Stimmen. Das Reichsnaturschutzgesetz wurde nicht als „Nazigesetz“ angesehen, ja sogar als weltweit modernstes Naturschutzgesetz seinerzeit mystifiziert (Engels 2003). Begriffe wie „Natur“, „Landschaft“ oder „Heimat“ wurden trotz ihrer exzessiven Anwendung im Rahmen der rassistischen Weltanschauung und im Kontext der Blut-und-Boden-Rhetorik des Nationalsozialismus im Allgemeinen kaum als belastet wahrgenommen (Radkau 2003; Lekan 2004: 154–162). Das Reichsnaturschutzgesetz galt in Kreisen sowohl des amtlichen als auch des verbandlichen Naturschutzes weiterhin als verpflichtend – war aber in den Zeiten des Wiederaufbaus und sog. Wirtschaftswunders, deren Natur- und Landschaftsverbrauch bisweilen kritisch kommentiert wurde, ebenso wirkungsschwach wie zuvor.

3 Erfolge des Naturschutzes

3.1 Europäisches Naturschutzjahr 1970 – Beginn der Wende im Naturschutz

Das vom Europarat ausgerufene Europäische Naturschutzjahr 1970 markierte einen Wendepunkt des Naturschutzes in Deutschland. Das Jahr 1970 war natürlich nicht der Beginn des Naturschutzes, wohl aber „die große Wende im Naturschutz“, wie es der langjährige Vorsitzende des BUND Naturschutz in Bayern e. V. (BN) Hubert Weinzierl (1970) formulierte. Denn der Naturschutz trat zum ersten Mal aus seiner bisherigen gesellschaftlichen Nische in das breitere Bewusstsein der Bevölkerung, und es wurde zum ersten Mal in einer bis dahin nicht bekannten Breite und Intensität über Probleme des Naturschutzes, zu dem als moderner Begriff der des „Umweltschutzes“ hinzukam, informiert (Erz 1970). Die Kehrseite des sog. deutschen Wirtschaftswunders wurde häufig erstmals thematisiert und teilweise auch schonungslos dargestellt (z. B. Olschowy 1969; Buchwald 1970; Mrass 1970).

In diesem Umfeld wurde auch vom BN die Festveranstaltung des Europäischen Naturschutzjahres in München durchgeführt. Die Forderung nach einem eigenen Ministerium für Natur- und Umweltschutz war neben der v. a. von Hubert Weinzierl und Bernhard Grzimek seit 1966 erhobenen Forderung nach einem Nationalpark Bayerischer Wald auch der zentrale Appell des BN für das Europäische Naturschutzjahr 1970. Beide Forderungen wurden auch von der frisch gewählten Bayerischen Staatsregierung unter ihrem Ministerpräsidenten Dr. h. c. Alfons Goppel aufgegriffen, aktiv unterstützt und mit großer Mehrheit des Bayerischen Landtags umgesetzt (1969: Landtagsbeschluss zur Schaffung des Nationalparks Bayerischer Wald, 1970: Landtagsbeschluss zur Gründung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen).

Damit war der Freistaat Bayern 1970 das erste deutsche Bundesland mit einem Nationalpark und das erste europäische Land mit einem eigenen Umweltministerium. Zu den wichtigsten Projekten des ersten bayerischen Umweltministers, Dr. h. c. Max Streibl, zählten die Ersetzung des bis dahin gültigen Reichsnaturschutzgesetzes durch ein eigenes Bayerisches Naturschutzgesetz (1973) und die Erstellung des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (1976). Denn zu den herausragenden Merkmalen des neuen Ministeriums zählte die Verknüpfung von Natur- und Umweltschutz mit der Landesentwicklung und damit konzeptionell die Durchsetzung des Vorsorgeprinzips als Grundlage jeglicher Entwicklung.

Mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz wurden 1973 erste, schon 1970 eingebrachte Gesetzentwürfe von Alois Glück (CSU-Fraktion) und Dr. Reinhold Kaub (SPD-Fraktion) sowie Unterstützungsanträge von Wolf-Dietrich Großer (FDP-Fraktion) aufgegriffen. Der BN hatte 1972/1973 einen eigenen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der auch Forderungen wie die Verhinderung vermeidbarer Eingriffe, eine verbindliche Landschaftsplanung und eine stärkere Umweltbildung aufgriff, die 1961 schon in der „Grünen Charta von der Mainau“ (DGG 1961), nach der „das Recht auf einen gesunden Lebensraum zum Grundrecht des Menschen“ gehören solle, formuliert worden waren (vgl. auch Anonymus 1961). Entscheidend war, dass das Naturschutzrecht mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz erstmals für die gesamte Landschaft, d. h. für den besiedelten wie auch für den nichtbesiedelten Bereich, zu beachten war und damit durch das Gesetz die Stellung des Naturschutzes deutlich gestärkt wurde. Die Beteiligungsrechte von Naturschutzverbänden wie dem BN wurden gesetzlich abgesichert, das geforderte Verbandsklagerecht aber verweigert.

Auf bundespolitischer Ebene lag die umweltpolitische Initiative vorrangig bei der neuen sozial-liberalen Bundesregierung, die mit dem Sofortprogramm für Umweltschutz 1970 und dem ersten Umweltprogramm 1971 Maßstäbe setzte, v. a. hinsichtlich der langfristigen Ziele. In Bezug auf kurzfristig wirksame Maßnahmen blieb sie jedoch hinter den Erwartungen zurück (Olschowy 1970).

Diese Maßnahmen gingen nicht zuletzt auf wachsendes Bürgerengagement für Umweltschutz durch die Gründung von Bürgerinitiativen und regionalen Umwelt- und Naturschutzverbänden zurück, wie Hasenöhrl (2013) feststellte. Es war der wachsende Widerstand gegen Atomkraftwerke, Autobahnen, Müllverbrennungsanlagen und Chemiefabriken, der – getragen von meist jungen Menschen – zu einer neuen Ökologiebewegung führte und damit die konservativen Naturschutzkreise mit der neuen sozialen Bewegung verknüpfte (Hasenöhrl 2013). Öffentliche Verbreitung fanden diese Positionen durch eine Breite mediale Berichterstattung von Spiegel und Stern über Frankfurter Rundschau und Süddeutsche Zeitung bis hin zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der dann teilweise auch entsprechende Umweltredaktionen einführte, wie beim Westdeutschen Rundfunk (WDR), Hessischen Rundfunk (HR) und Bayerischen Rundfunk (BR). In diese Zeit fiel auch die Gründung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) 1975 in Marktheidenfeld, des ersten national tätigen Natur- und Umweltschutzverbands (Uekötter 2013).

Die großen Fortschritte im Naturschutz in Deutschland wurden also in der Zeit der großen öffentlichen Unterstützung, der beginnenden breiten Verankerung in der Bevölkerung und der aktiven Unterstützung durch die verantwortliche Politik – wie auf Bundesebene durch den damaligen FDP-Innenminister Hans-Dietrich Genscher und auf Landesebene z. B. durch den damaligen bayerischen Umweltminister Max Streibl (CSU) – erzielt.

Die Macht des Naturschutzes war eine Folge des progressiven Zeitgeistes. Dazu trugen Umweltkatastrophen wie die massenhaften Quecksilbervergiftungen von Menschen und Tieren Mitte der 1950er-Jahre im japanischen Minamata oder der drastische Rückgang von Arten und die Erkrankung von Menschen als Folge des Pestizideinsatzes in den USA (Carson 1962) bei. Aufgeschreckt durch die erste Umweltkonferenz der Vereinten Nationen (UN) 1972 in Stockholm mit der Thematisierung des sauren Regens als globales Umweltproblem wurde erkannt, dass die zunehmende Industrialisierung mit ihren Emissionen in die Umwelt auch zur Gefährdung des Menschen selbst führte. Es mussten deshalb dringend Vorsorgemaßnahmen ergriffen und Grenzen für die Belastung gesetzt werden, auch international. Es war auch die Zeit der Erkenntnis, dass der wachsende Wohlstand der Industrienationen immer größere Ungleichgewichte von Wohlstand und Armut auf dem Globus bewirkte und darüber hinaus der wachsende Ressourcenverbrauch zur Überlastung der Ökosysteme und zur Ressourcenerschöpfung führte (Meadows et al. 1972). Diese Erkenntnisse unterstützten massiv die Positionen des Naturschutzes als zentrale Vorsorgeaufgabe zur Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen und führten 1976 zur Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) mit zwei zentralen Zielsetzungen: dem Schutz der Natur in abgestufter Intensität auf der ganzen Landesfläche und dem umfassenden Schutz der biotischen, abiotischen und ästhetischen Ressourcen. Vermeidung und Minimierung von Eingriffen standen dabei im Vordergrund und nicht der Ausgleich von Eingriffen oder der Ersatz für Eingriffe (Emons, Kolodziejcok 1977).

3.2 Artenschutz und Leitbilder

Infolge der Festsetzung dieser gesetzlichen Grundlagen und Ziele waren in den 1970er-Jahren durchaus wichtige Erfolge im Naturschutz zu verzeichnen, besonders im Artenschutz. So wurden z. B. die ersten Verbote der Jagd auf bis dahin jagdbare, aber gefährdete Tierarten eingeführt. Mit Beginn der Erfassung schutzwürdiger Lebensräume mit ihren Tier- und Pflanzenarten, der sog. Biotopkartierung, wurde ein wichtiges Naturschutzinstrument geschaffen (Frobel, Weiger 1983). Die Roten Listen entfalteten ihre Wirksamkeit u. a. durch die Dokumentation von Verlusten in der Artenvielfalt. Zudem waren Bestandsveränderungen nun auch wissenschaftlich belegbar. Naturschutz hatte nicht mehr nur einen ideologischen, sondern auch einen fachlich begründeten Stellenwert.

In diesem Zusammenhang gelang es dem Naturschutz auch, Leitbilder zu verändern. Durch die unermüdliche und jahrzehntewährende Problematisierung der Flurbereinigung und der intensiven Landwirtschaft konnte z. B. das Leitbild der ausgeräumten, begradigten und maschinengerechten Landschaft erfolgreich in Frage gestellt werden. Die Leitbilder einer naturnahen Landschaft einschließlich Wildnisgebieten und frei fließender Flüsse (Abb. 1) sind heute weitgehend akzeptiert (vgl. BMUB, BfN 2014: 10, 23).

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Abb. 1: Die Beseitigung der Uferversteinung an der Donau gegenüber der Stadt Hainburg in Österreich ist das Ergebnis eines veränderten Leitbildes für Fließgewässer. Natürliche Uferstrukturen können sich dort nun wieder ausbilden und schaffen neuen Lebensraum: a) Zustand im Jahr 2005, b) Zustand im Jahr 2023.
(Fotos: Nationalpark Donau-Auen)
Fig. 1: The river bank stabilisation on the Danube opposite the town of Hainburg in Austria was removed as a result of a change in the guiding principles for watercourses. Natural bank structures can now form there again and create new habitats: a) Status in 2005, b) status in 2023.

3.3 Impulse der Europäischen Union

Wirkungsvoll war der Naturschutz v. a. dann, wenn er sich auf internationale Abkommen wie das Übereinkommen über die biologische Vielfalt („Biodiversitätskonvention“, 1992) berufen konnte, denen auch Deutschland unabhängig von der jeweiligen Regierung beigetreten war, und wenn er von der nationalen Regierung bei der Durchsetzung der Ziele unterstützt wurde. Nur durch konsequentes Regierungshandeln konnte der Widerstand der Nutzerlobby überwunden werden, so z. B. 2007 beim Kabinettsbeschluss zur Nationalen Biodiversitätsstrategie. Die Initiative zu diesem Projekt ergriff die Naturschutzabteilung des 1986 in Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl gegründeten Bundesumweltministeriums (BMU) unter der Leitung des ersten grünen Umweltministers Jürgen Trittin (1998 – 2005). Dies geschah nicht zuletzt mit dem Ziel, bei der für 2008 in Deutschland geplanten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt glaubwürdig eine Position zur Umsetzung der Biodiversitätskonvention von 1992 vertreten zu können.

Widerstand staatlicher Institutionen gab es dagegen bei der Durchsetzung dieser Strategie, v. a. auf Länderebene. Da es sich aber um einen Beschluss der damaligen Bundesregierung unter Leitung der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und des Bundesumweltministers Sigmar Gabriel (SPD) handelte, konnten mit der Nationalen Biodiversitätsstrategie wenigstens die Widerstände anderer Ressorts auf Bundesebene deutlich reduziert werden, z. B., indem im Bundeseigentum befindliche ehemalige militärische Übungsgebiete als Nationalparks oder andere hochwertige Schutzgebiete gesichert wurden. Auch die Entwicklung des Blauen Bandes als erstes gemeinsames Projekt des BMU mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit dem Ziel, die ökologische Situation der Bundeswasserstraßen zu verbessern und nicht mehr für die Schifffahrt benötigte Bundeswasserstraßen zu revitalisieren, war eine positive Maßnahme zur Umsetzung dieser Zielsetzungen. Zudem ist die Ausweisung und Sicherung von Naturwaldreservaten ein großer Erfolg dieser Strategie, auch wenn das Ziel, deren Anteil von weniger als 2 % auf 5 % der Waldflächen Deutschlands zu erhöhen, mit 3,1 % (Stand Ende 2020) noch nicht erreicht wurde (Umweltbundesamt 2024).

Alle diese Fortschritte hängen aber auch eng mit der Entwicklung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zur Europäischen Union (EU) und damit der Zielsetzung einer europäischen Wirtschafts- und Umweltgemeinschaft gemäß den Verträgen von Maastricht (1992) zusammen, denn mit diesen ist auch die umweltpolitische Rahmensetzung der EU zu einer Verpflichtung für die Mitgliedstaaten geworden. Die für den Naturschutz auch in Deutschland entscheidenden Fortschritte waren die Inkraftsetzung der Natura-2000-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie. Denn damit wurden die Ziele des Naturschutzes umfassend nicht nur definiert, sondern auch EU-rechtlich verbindlich. Die Macht des Naturschutzes auf nationaler Ebene ist damit eng verbunden auch mit den internationalen Regelungen, v. a. mit denen der EU. Die europäischen Zielsetzungen führten im nationalen Naturschutz zu einem Quantensprung, da damit auch die Widerstände auf Länderebene überwunden werden konnten, indem die Ziele mit der drohenden Einbehaltung von Agrar- oder sonstigen EU-Zahlungen bei Nichtumsetzung verknüpft wurden. Ohne diese klare EU-Politik einschließlich der Androhung von Klagen der EU wäre der Fortschritt bei der Ausweisung von Natura-2000-Gebieten auf inzwischen mehr als 15 % der Landesfläche und 45 % der Meeresfläche Deutschlands nie möglich geworden (Margraf 2022).

3.4 Von der Konfrontation zur Kooperation mit Landnutzerinnen und -nutzern

Erfolgreich war der Naturschutz auch bei der Entwicklung neuer Formen der Kooperation mit den Landnutzerinnen und -nutzern und bei der Durchsetzung von Honorierungssystemen für naturschutzkonforme Landbewirtschaftung. Im ersten BNatSchG von 1976 wurde durch den Einfluss des damals für den Naturschutz zuständigen Bundeslandwirtschaftsministeriums die sog. Landwirtschaftsklausel mit der Privilegierung und Definition der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung durchgesetzt. Damit hatte die agrar- und forstinteressenvertretende Verwaltung in Deutschland erreicht, dass damals knapp 90 % der Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und heute knapp 80 % der Gesamtfläche Deutschlands von der sog. Eingriffsregelung befreit wurden, weil land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung nicht als Eingriff in Natur- und Landschaft galt. Denn diese diente nach offizieller Lesart den Naturschutzzielen unabhängig von Art und Intensität der Nutzung. Dieser grundlegende Irrtum der staatlichen Naturschutzpolitik führte zu zahlreichen fachlichen Kontroversen und hatte vielfältige negative Wirkungen, z. B. dadurch, dass Umwandlung von Wiesen in Äcker nicht als Eingriff galt (z. B. Weiger 1982; Raths et al. 1995; Oppermann, Luick 1999; Krug et al. 2006; Heinze et al. 2019). Denn unbestritten haben zwar Land- wie Forstwirtschaft immer wieder auch Naturschutzzielen gedient und Naturschutzeffekte erzielt, aber eben nur dort, wo sie naturnah betrieben wurden und dadurch auch naturnahe Lebensräume sicherten. Die Vorgaben und Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EWG führten aber seit dem Vertrag von Rom 1957 immer weiter von diesen Zielsetzungen weg, nach dem Motto „wachse (in der Größe oder in der Intensität der Flächennutzung) oder weiche“, so dass die intensive land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung in den vergangenen Jahrzehnten zu einer der Hauptgefährdungen des Biotop- und Artenschutzes geworden ist (BfN 2016: 52; Hochkirch 2023).

Umso wichtiger war deshalb die Erarbeitung von Konzepten zur Honorierung besonderer Naturschutzleistungen der Bodennutzung, wofür die Landschaftspflege, Vertragsnaturschutz- und Kulturlandschaftsprogramme entwickelt wurden. Diese kooperativen Ansätze des Naturschutzes, die durch die Entwicklung von Landschaftspflege- und Landschaftserhaltungsverbänden institutionalisiert wurden, haben zu deutlichen Verbesserungen in der Erhaltung noch naturnaher Landschaften geführt und sind ein deutlicher Beleg dafür, dass Naturschutz als Gemeinwohlleistung so lange einer dauerhaften staatlichen Förderung und Unterstützung bedarf, bis die Gemeinwohlleistungen des Naturschutzes durch höhere Erzeugerpreise auch ökonomisch honoriert werden.

3.5 Erfolgsbeispiel Grünes Band

Zu den jüngeren Erfolgen des Naturschutzes in Deutschland zählt die Nutzung von Chancen, die sich durch singuläre politische Prozesse ergeben haben, wie etwa 1989 die friedliche Revolution in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), die zur deutschen Wiedervereinigung führte. In den Beiträgen von „Natur und Landschaft“ finden sich immer wieder Berichte über die Situation des Naturschutzes in der DDR (Erz 1973; 1989; Nowak 1988; Weiger 1990). Es war aber sehr schwierig, an objektive Daten über die dortige Situation der Natur und Landschaft zu kommen, da es seit dem Beginn des Baus der Berliner Mauer am 13.8.1961 keinen offiziellen Kontakt mehr zwischen dem westdeutschen und ostdeutschen Naturschutz gab. Es war deshalb ein großer Fortschritt, dass es dem BUND 1986 nach einem Gespräch des Autors mit dem damaligen Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker erlaubt wurde, offizielle Kontakte mit der Naturschutzabteilung des Kulturbundes der DDR aufzunehmen. Ab dieser Zeit gab es regelmäßige Informationsaustausche und Besuche zwischen west- und ostdeutschen Naturschutzvertreterinnen und -vertretern. Es lag deshalb nahe, am 8.12.1989, wenige Wochen nach dem Mauerfall im November 1989, zu einem ersten deutsch-deutschen Naturschutztreffen nach Hof einzuladen. Denn „die Biotop- und Strukturvielfalt, der enorme Flächenumfang des Grenzstreifens, das Fehlen von Düngungsmaßnahmen und Pestizideinsatz haben diesen ‚Todesstreifen‘ zum größten zusammenhängenden Biotop Deutschlands werden lassen“ (Weiger 1990). Kai Frobel, der durch seine jahrelangen ornithologischen Kartierungen im bayerisch-thüringischen Grenzgebiet die besondere Bedeutung dieser Zone erkannt hatte, und der Autor hatten auf Grund der ihnen bekannten Adressen mit maximal 40 Teilnehmern gerechnet, es kamen aber aus der ganzen DDR trotz Schnee und Regen über 400 (Frobel et al. 2009). Bei diesem Treffen wurde gemeinsam eine Resolution beschlossen, in der gefordert wurde, diesen ehemaligen ‚Todesstreifen‘ als Grünes Band zu sichern (ebd.). Daraus entstand nach über zehnjähriger, mühsamer Kärrnerarbeit des verbandlichen Naturschutzes, v. a. des BN, und Dank der massiven politischen und finanziellen Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) das inzwischen deutschlandweit bekannteste und erfolgreichste Naturschutzgroßprojekt (Abb. 2), dessen Fläche mittlerweile zu über 80 % als Naturschutzmonument geschützt ist (BUND Fachbereich Grünes Band 2021).

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Abb. 2: Luftaufnahme des Grünen Bandes bei Mackenrode zwischen Niedersachsen und Thüringen 2003.
(Foto: Klaus Leidorf)
Fig. 2: Aerial photograph of the Green Belt near Mackenrode between Lower Saxony and Thuringia in 2003.

Auch die Geschichte der Ausweisung der ostdeutschen Nationalparks und Biosphärenreservate hat einen langen fachlichen Vorlauf und dokumentiert besonders den Erfolg des Tätigwerdens des Naturschutzes in einer historisch singulären Situation (Knapp, Succow 2000). Denn erstmals in der deutschen Geschichte wurde die Ausweisung von Nationalparks und Biosphärenreservaten durch den Begriff „Tafelsilber der deutschen Einheit“ als bedeutend für die gesamte Nation bewertet (BMUV 2020).

Die Verbesserung des Schutzes der Natur im Bereich der Auen und der Moore geht ebenfalls auf singuläre Ereignisse wie Hochwasserkatastrophen (Oderhochwasser 1997, Elbehochwasser 2002, Donauhochwasser 2013) zurück. Es hat sich allerdings auch gezeigt, dass das politische Bewusstsein für die Stärkung des Naturschutzes fast genauso rasch schwindet, wie das Hochwasser zurückgeht, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit nachlässt und die Durchsetzung ökologischer Ziele konsequente, politische Entscheidungen zu Gunsten des Naturschutzes erfordert.

3.6 Zwischenfazit

Resümierend lässt sich festhalten, dass in Zeiten der Demokratie der Naturschutz immer dann durchsetzungsstark und -fähig war, wenn seine Ziele auch von breiten Kreisen der Öffentlichkeit engagiert und dauerhaft unterstützt wurden. Dann gelang es dem finanziell wie personell schwachen Naturschutz, gegenüber den politisch erheblich stärkeren und mächtigeren Eingriffsverwaltungen sowie Landnutzerinnen und -nutzern seine Ziele zumindest teilweise durchzusetzen, v. a. dann, wenn diese Ziele auch international politisch beschlossen und rechtlich verbindlich gemacht wurden. Die Demokratie ist damit auch zu einer zentralen Säule des Naturschutzes als Gemeinwohlaufgabe geworden.

4 Defizite und strukturelle Schwächen des westdeutschen Naturschutzes

4.1 Rolle des Ehrenamtes

Die von Anfang an in der Geschichte des Naturschutzes in Deutschland besondere Rolle des ehrenamtlichen Einsatzes für die Natur ist eine wichtige Grundlage für Erfolge. Obwohl Naturschutz eine zentrale Aufgabe des Staates ist, überragt in der öffentlichen Wahrnehmung häufig der ehrenamtliche Naturschutz, der in einer großen Anzahl lokal, regional und bundesweit tätiger Organisationen institutionalisiert ist. In Sonderausgaben der Zeitschrift „Natur und Landschaft“ zur „Naturschutzarbeit in Deutschland“ ist nicht nur die Breite dieses Engagements und dessen Vielfalt dokumentiert, sondern auch die hohe fachliche Qualität, die diesen Einsatz auszeichnet.

Das Ehrenamt im Naturschutz ist ein starkes demokratisches Fundament des Naturschutzes und häufig auch Voraussetzung für konkrete Fortschritte bei Gesetzesinitiativen, bei der Verhinderung von Naturzerstörung oder in der gesellschaftlichen Debatte über die Bedeutung des Naturschutzes und damit auch seinen Stellenwert in der Politik. Diese Stärke des Ehrenamtes wurde von der Politik aber lange Zeit genutzt, um zwingend notwendige behördliche Strukturen des Naturschutzes nur in minimalem Umfang aufzubauen. Die Stärke des Ehrenamtes hatte als Pendant also quasi die Schwäche der hauptamtlichen Verankerung im Bereich der behördlichen Strukturen auf allen Ebenen. Es war daher einer der großen Fortschritte, dass auch durch die Gesetzgebungen des Bundes und der Länder hauptamtliche Strukturen des Naturschutzes in Deutschland aufgebaut wurden, allerdings in einem wesentlich geringeren Umfang als im Bereich der Eingriffsverwaltungen (für das Beispiel Bayern vgl. Kotz 2009: 23).

4.2 Einbindung der Naturschutzbehörden in die öffentliche Verwaltung

Die unabhängigen Stimmen des ehrenamtlichen Naturschutzes waren und sind nicht zuletzt auch deshalb für den Naturschutz so unverzichtbar, weil der behördliche Naturschutz eng in staatliches Handeln eingebunden ist. Im Gegensatz zu anderen Fachverwaltungen wie der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft gab es in Deutschland bis heute nie eigene Naturschutzämter auf der unteren Verwaltungsebene, um die unabhängige Position des Naturschutzes in die Genehmigungsverfahren einzubringen.

Dies wäre v. a. in der Zeit nach 1990 notwendiger denn je gewesen. Denn seit dieser Zeit versteht sich der Staat verstärkt als Wegbereiter ökonomischer Wachstumsinteressen. Die jeweiligen Regierungen hatten also kein Interesse, starke Naturschutzbehörden in Deutschland aufzubauen, da dadurch die Durchsetzung kritischer Großprojekte auch innerbehördlich auf mehr Widerstand gestoßen wäre. Der Naturschutz wurde bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen eher als Blockierer denn als Gestalter staatlicher Ziele gesehen. Der Abbau von Entscheidungskompetenzen von Naturschutzbehörden wurde gegenüber der Öffentlichkeit als Maßnahme der Entbürokratisierung dargestellt, obwohl er in Wirklichkeit eine Schwächung der Vertretung der Gemeinwohlbelange bedeutete. Dieser Abbau führte auch dazu, dass die Eingriffsregelung als zentrales Instrument des Naturschutzes in ihrer Wirksamkeit zunehmend abgeschwächt wurde. Der in der Tat dringend notwendige Ausbau der erneuerbaren Energien ist inzwischen im Gegensatz zum Naturschutz zu einem Belang vorrangigen öffentlichen Interesses geworden. Statt notwendige Klimaschutzmaßnahmen mit Naturschutzzielen zu integrieren und damit zu optimieren, wurden die Naturschutzziele in der Abwägung weiter geschwächt (vgl. SRU 2007).

Ein weiteres Defizit der personell stets zu schwach besetzten Naturschutzbehörden war und ist, dass die fachlichen Argumente des behördlichen Naturschutzes nur behördenintern zu diskutieren und abzuwägen sind und auch zu Lasten der Natur abgewogen werden können, so dass alle – auch die in der Öffentlichkeit umstrittenen – Großprojekte in Deutschland offiziell naturschutzkonform genehmigt worden sind. Nur von Seiten des verbandlichen Naturschutzes gab es daran öffentliche Kritik, und seitdem 2002 die rot-grüne Bundesregierung die naturschutzrechtliche Verbandsklage in das BNatSchG aufgenommen hat, gibt es auch die Möglichkeit der naturschutzrechtlichen Überprüfung von Genehmigungen, was zu einer präventiven Wirkung der Verbandsklage geführt hat.

4.3 Kaum erfolgreiche Einflussnahme bei staatlichen Projekten

Die Ohnmacht des Naturschutzes bei zahlreichen Projekten erklärt sich also daraus, dass nicht private Investorinnen und Investoren allein in Natur und Landschaft eingreifen, sondern der Staat selbst direkt oder indirekt als Eingreifer tätig wird. Susanne Balzer (1989) untersuchte die Rechtswirklichkeit des Instruments der naturschutzrechtlichen Verbandsklage, die bis 2002 nur auf Landesebene in den meisten Bundesländern eingeführt worden war (1979 in Bremen, bis 2002 in allen anderen Bundesländern außer Baden-Württemberg und Bayern). Sie resümierte, dass das Verbandsklagerecht auf Länderebene „relativ machtlos“ sei und „Naturschutz nur in den Fällen möglich, wo dies nicht wirtschaftlichen und politischen Interessen widerspricht“ (Balzer 1989: 28). Deutlich positiv verändert hat sich die Situation erst seit der Einführung der naturschutzrechtlichen Verbandsklage auf Bundesebene 2002, auch in Verbindung mit der europäischen Naturschutzgesetzgebung. In zahlreichen Fällen konnten dadurch rechtswidrige Eingriffe in Natur und Landschaft verhindert werden. Gleichzeitig wurden aber seit dieser Zeit die u. a. zum vorsorgenden Schutz der Natur entwickelten planerischen Instrumente wie Regional- oder Landschaftsplanung Zug um Zug ausgehöhlt und in ihrer Verbindlichkeit geschwächt (Miosga 2019), so wurde z. B. der Bau von Infrastrukturmaßnahmen durch die Stärkung der Verbindlichkeit der Verkehrswegeplanung gesetzlich abgesichert.

4.4 Schwacher Einfluss auf die Intensität der Landnutzung

Die Dominanz sog. neoliberalen Denkens in den letzten drei Jahrzehnte führte auch dazu, dass Eigentümerinteressen immer stärker zu Lasten der Gemeinwohlverpflichtung gewichtet wurden und werden. Die Verpflichtung des Eigentums zum sozialen Gebrauch nach Art. 14 Grundgesetz wird in der öffentlichen Diskussion seit Jahren kaum mehr betont. Das führte z. B. in Verbindung mit agrarpolitischen Wachstums- und Industrialisierungszwängen auf Grund des internationalen Wettbewerbs zu wachsenden Konflikten mit der Landwirtschaft. Manifestiert hat sich dies auch in den massiven Bauernprotesten des Jahres 2024, die dahingehend erfolgreich waren, dass auf EU-Ebene die Fortschritte im Naturschutz der letzten zehn Jahre in der GAP zurückgenommen wurden. So wurde z. B. die Regel, eine mehrgliedrige Fruchtfolge einzuhalten, gelockert und es wurde die Pflicht aufgehoben, dass ein kleiner Anteil der gesamten Agrarfläche als Fläche für naturschutzwirksame Entwicklungen vorgehalten werden muss.

Aus dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ ergibt sich für die Landnutzerinnen und -nutzer ein Zielkonflikt, der durch den wirtschaftlichen Druck aus der forcierten Industrialisierung der Land- und Forstwirtschaft noch gesteigert wird. Anstatt sich aber dagegen aufzulehnen, machen Landwirtinnen und Landwirte oft lieber den Naturschutz für ihre Probleme verantwortlich. So werden Äcker leider immer noch bis dicht an angrenzende Bachläufe heran gepflügt und Biber oder Kormorane zu Feinden erklärt.

Dies alles dokumentiert allerdings auch eine Schwäche des verbandlichen Naturschutzes, nämlich das Fehlen einer sichtbaren, öffentlichen Mobilisierung für Naturschutzziele. Es ist erheblich schwieriger, für die Ziele des Naturschutzes Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern in relevanter Zahl zu mobilisieren als für die Interessen der Land- und Forstwirtschaft, weil es nicht um spezifische eigene Produktionsinteressen, sondern um übergeordnete Gemeinwohlinteressen geht. Damit fehlt das Korrektiv des Naturschutzes in der öffentlichen Wahrnehmung und Nutzerinteressen können sich leichter zu Lasten des Naturschutzes durchsetzen.

5 Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Die Zeit von Krisen war häufig die Zeit, in der es dem Naturschutz erfolgreich gelang, Ziele durchzusetzen, weil das Erreichen dieser Ziele häufig auch die Voraussetzung für die Lösung der Probleme war. Wir leben inzwischen national wie weltweit in Zeiten globaler, uns als Art existenziell bedrohender Krisen, der Biodiversitäts- und der Klimakrise. Dem Naturschutz eröffnet sich die historische Chance und Aufgabe zugleich, dass seine Ziele endlich erkannt und anerkannt werden als Ziele, die nicht abzuwägen und nicht zu ignorieren sind. Damit wird der Schutz von Flächen deutlich über die bisherigen Flächenanteile, einschließlich der Natura-2000-Flächen, hinaus zur zentralen Aufgabe des Staates. Dazu gehört insbesondere der Schutz von 5 % Wildnisfläche in Deutschland und 30 % der Landesfläche mit Vorrang für die Ziele des Naturschutzes. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen die personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, und auch für Verwaltungen, z. B. im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, müssen die Naturschutzziele zur Pflichtaufgabe werden.

Dies gilt insbesondere für den Bereich der ländlichen Entwicklung. Diese muss die vorrangige Aufgabe der Flurbereicherung ausgeräumter Agrarlandschaften und der Sicherung noch naturnaher Kulturlandschaften durch angepasste Nutzung und deren Honorierung erhalten. Dazu gibt es zahlreiche gute Beispiele, die endlich in die Gesamtfläche übertragen werden müssen. Die Flächennutzung muss als Basis des Naturschutzes flächendeckend ressourcenschützend erfolgen (Abb. 3). Werden die Naturschutzbehörden personell aufgestockt, sind diese Ziele politisch umsetzbar, nicht zuletzt durch eine qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit.

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Abb. 3: Modell einer differenzierten, flächendeckenden Einflussnahme des Naturschutzes auf die Landnutzung (Graphik: Weiger 1997: 18; Fortentwicklung einer Graphik von Erz 1978).
Fig. 3: Model of a differentiated, area-wide influence of nature conservation on land use (graphic: Weiger 1997: 18; further development of a graphic by Erz 1978).

Dies alles erfordert letztlich eine ökologisch-soziale Transformation unseres gesamten Wirtschaftssystems und eine Abkehr von der Wachstums- und Raubbauwirtschaft. Dieses Ziel ist heute nicht mehr utopisch, sondern steht sinngemäß im Grundsatzbeschluss der Bundesregierung von 2022 zu einer nachhaltigen Entwicklung (Bundesregierung 2022). Eine zunehmende Bedeutung für diese Transformation gewinnen die Zivilgesellschaft und mit ihr auch die großen Naturschutzverbände. Bürger, Bürgerinnen und Verbände haben die Möglichkeit, wichtige ökologische Inhalte und notwendige Korrekturen von Fehlentwicklungen im politischen Entscheidungsprozess einzufordern (Abb. 4). Damit wird die von den Parteien bestimmte repräsentative Demokratie maßgeblich erweitert und verbessert.

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Abb. 4: Fotoaktion zum Waldsterben im Frankenwald des BUND Naturschutz in Bayern e. V., Landkreis Kronach zwischen Ludwigstadt und Tettau, 2022.
(Foto: Jörg Farys)
Fig. 4: Photo campaign on forest dieback in the Franconian Forest organised by BUND Naturschutz in Bayern e. V., Kronach district between Ludwigstadt and Tettau, 2022.

5.1 Neuer ökologischer Rahmen

Erhebliche Verbesserungen am ökologischen Ordnungsrahmen sind aber noch immer nötig und möglich, etwa im gesamten Umweltrecht, in der Landwirtschaft und Gentechnik oder bei der Anlagenzulassung und bei Infrastrukturplanungen. Hier sind die nationale und internationale Politik gefordert. In Deutschland muss das Planungs- und Verwaltungsverfahrensrecht so geändert werden, dass sich ökologische Belange in den Verfahren auch durchsetzen können. Hierzu bedarf es eines Bündels von Maßnahmen, darunter eine wirksame Bürgerbeteiligung in den Genehmigungsverfahren und eine verbindliche Alternativenprüfung. Zudem muss die Umweltverwaltung so gestärkt werden, dass sie das Allgemeinwohl besser schützen und die Umweltgesetze besser umsetzen kann. Auch die Privatisierung öffentlicher Güter muss gestoppt werden.

5.2 Transparenz und Partizipation

Offene demokratische Verfahren brauchen Transparenz. Stets muss klar sein, wer von bestimmten Projekten profitiert und wer nicht. Transparenz ist sogar so wichtig, dass ein Anspruch der Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf Umwelt-, Finanz- und Wirtschaftsinformationen ins Grundgesetz geschrieben werden sollte. Gleiches gilt für die Möglichkeit von Volksbegehren auch auf nationaler Ebene. Auf internationaler Ebene ist das Demokratie- und Partizipationsdefizit noch gravierender, eine durchgreifende Demokratisierung der Vereinten Nationen und ihrer Organisationen wäre wünschenswert.

5.3 Neues Denken – neues Handeln

Damit die Bürgerinnen und Bürger aber auch „wissen“, worum es geht, ist eine Offensive zur Naturbildung auf allen Ebenen nötig: in Kindergärten und Schulen, in der Erwachsenenbildung ebenso wie in den Hochschulen oder in der Forschung. Es geht darum, der Gesellschaft in einer verständlichen Sprache zu verdeutlichen, dass ohne Naturschutz und damit ohne den Schutz und die Sicherung der biologischen Vielfalt die menschliche Zukunft gefährdet ist. Man schützt nur, was man kennt und schätzt. Naturbildung im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung vermittelt nicht nur Wissen, sondern auch die Fähigkeit zur Kommunikation sowie zu demokratischen und allgemeinwohlverträglichen Verhaltensweisen. Sie ist Voraussetzung für die Versöhnung von Ökologie, Ökonomie und sozialen Fragen.

Realisierbar wird die sozial-ökologische Transformation der Gesellschaft nur sein, wenn sie sich innerhalb der Logik und Gesetzmäßigkeiten der wirtschaftlichen sowie der demokratischen politischen Systeme bewegt. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung hat auch dem Naturschutz als dem Schutz unserer menschlichen Lebensressourcen einen ganz neuen Stellenwert als Basis der Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft gegeben.

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Prof. Dr. Hubert Weiger

Mozartstraße 9

90768 Fürth

E-Mail: hubert.weiger@bund-naturschutz.de Hubert Weiger (*1947) ist seit 1971 im verbandlichen Naturschutz aktiv. Von 2002 bis 2018 war er erster Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e. V. (BN), von 2007 bis 2019 Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), danach Ehrenvorsitzender beider Verbände. Er war 1989 Mitinitiator des Grünen Bandes Deutschland und 2002 Initiator des Grünen Bandes Europa sowie Mitglied in zahlreichen fachwissenschaftlichen Gremien, z. B. 2018/2019 in der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission). Von 2013 bis 2023 war er Mitglied des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) der Bundesregierung. Von 1994 bis 2024 war Weiger Honorarprofessor für Naturschutz und nachhaltige Landnutzung an der Universität Kassel, von 2002 bis 2011 Lehrbeauftragter für Naturschutzpolitik an der Technischen Universität München. Im Jahr 2010 erhielt er das Verdienstkreuz am Bande und 2021 das Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland. Den Deutschen Umweltpreis der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) erhielt er 2017 für seinen Einsatz für das Grüne Band Deutschland.

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