Benedikt Taiber
Zusammenfassung
Die Landschaftsrahmenplanung zählt zu den zentralen räumlichen Planungsinstrumenten des Naturschutzes und der Landespflege in
Deutschland. Zur Erfüllung der gesetzlichen und planerischen Anforderungen bedarf es neben einer flächendeckenden Umsetzung
insbesondere einer regelmäßigen Fortschreibung der Planwerke. Gleichzeitig steigt im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung von
Planverfahren die Bedeutung einer zügigen und nutzerfreundlichen Bereitstellung von Planungsdokumenten. Um den daraus
resultierenden Handlungsbedarf zu ermitteln, wurde der aktuelle Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland ausgewertet. Die
Untersuchung offenbart einen hohen Handlungsbedarf hinsichtlich der Fortschreibung, Aktualisierung und digitalen Bereitstellung
von Plänen der Landschaftsrahmenplanung. Der überwiegende Teil der Regionen überschreitet einen Planungshorizont von zehn Jahren.
Auch die Digitalisierung der Landschaftsrahmenplanung weist erhebliche Defizite auf: Trotz vorhandener Infrastruktur verfügen nur
ein Viertel der Regionen über ein aktuelles Online-Angebot mit digitalen Kartenanwendungen und frei zugänglichen
Geodaten.
Landschaftsrahmenplan – Landschaftsplanung – Digitalisierung – Fortschreibung – Planstand – Online-AngebotAbstract
Landscape master planning (sometimes known as landscape framework planning) is one of the main spatial planning instruments of
nature conservation and landscape management in Germany. In order to meet the legal and planning requirements, regular updating of
the plans is necessary in addition to area-wide implementation. At the same time, the progressing digitisation of planning
processes makes it increasingly important to provide planning documents quickly and in a user-friendly manner. To determine the
resulting need for action, the current status of landscape master planning in Germany was evaluated. The study found a major need
for action with regard to the updating and digital provision of landscape master plans. The great majority of regions exceed a
planning horizon of 10 years. Major shortcomings were also found with regard to the digitisation of landscape master planning:
Despite existing infrastructure, only a quarter of the regions have up-to-date online provision with digital map applications and
freely accessible geodata.
Landscape master plan – Landscape planning – Digitisation – Update – Status of plan – Online provisionInhalt
1 Einleitung
Die Landschaftsrahmenplanung zählt zu den wesentlichen planerischen Instrumenten des vorsorgenden Naturschutzes. Durch eine
integrierte Betrachtung sollen Landschaftsrahmenpläne (LRP) den Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft für Teilbereiche
eines Landes sicherstellen. Solche vorausschauenden Planwerke gewinnen insbesondere zu Zeiten des Klimawandels, vermehrt auftretender
Hochwasserereignisse und eines signifikanten Biodiversitätsverlusts an Bedeutung. Aus planerischer Sicht sollten LRP deshalb stets die
aktuelle Bestandssituation widerspiegeln und bewerten sowie zeitnah auf Veränderungen in der Landschaft mit einer Anpassung der
entsprechenden Planaussagen reagieren.
Bisher waren die Länder einzig dazu verpflichtet, die Landschaftsrahmenplanung in geeigneter Form umzusetzen. Eine verbindliche
Fortschreibungsfrist und damit regelmäßige Aktualisierung der Planwerke war nicht vorgesehen. Dies änderte sich mit der zum
1. März 2022 in Kraft getretenen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Nunmehr sieht das Gesetz eine
Fortschreibungspflicht mindestens alle zehn Jahre für LRP vor (§ 10 Abs. 4 BNatSchG). Neben der Erarbeitung aktueller Pläne der
Landschaftsrahmenplanung sollten außerdem deren Bereitstellung, Nutzung und Verwertbarkeit gewährleistet werden. Speziell Webseiten
und frei zugängliche Geoportale bieten eine gute Ausgangslage, um Planungsinformationen barrierearm zugänglich und einsehbar zu
machen. Komplettiert wird dies bestenfalls durch eine offene Bereitstellung zugehöriger Geodaten, die in entsprechende Software
eingebunden und hinsichtlich landschaftsplanerischer Fragestellungen ausgewertet werden können.
Ausgehend von den genannten Anforderungen soll eine Bilanz gezogen werden: Wie steht es um die Aktualität der
Landschaftsrahmenplanung in Deutschland? Und wie groß ist der Handlungsbedarf in Bezug auf Aktualität, Fortschreibung und
Digitalisierung?
2 Gesetzliche Grundlagen und Integrationsmodelle
Die Landschaftsrahmenplanung ist seit 1976 im BNatSchG verankert. Als landschaftsplanerisches Instrument sollen LRP die
Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege für Teilbereiche eines Landes darstellen
(§ 10 Abs. 1 BNatSchG). Ausgehend von der letzten Änderung des Gesetzes sind LRP nunmehr alle 10 Jahre fortzuschreiben (§ 10 Abs. 4
BNatSchG) und landschaftsplanerische Inhalte eigenständig zu erarbeiten und darzustellen (§ 10 Abs. 5 BNatSchG).
Obgleich die Aufstellung von LRP in Deutschland obligatorisch ist, gestattet § 10 Abs. 3 BNatSchG unterschiedliche
Ausgestaltungsformen der Landschaftsrahmenplanung (vgl. Lipp 2016; Schmidt 2018). Grundlegend kann zwischen der direkten Integration der Inhalte in die überörtliche
Gesamtplanung (sog. Primärintegration) und der eigenständigen und vorauslaufenden Aufstellung eines LRP mit anschließender Integration
(sog. Sekundärintegration) unterschieden werden. Laut den Naturschutzgesetzen der Länder sehen aktuell nur das Land Hessen sowie der
Freistaat Bayern eine Primärintegration für die überörtliche Landschaftsplanung vor (Mitschang
2022; Kasten 1).
Kasten 1: Landschaftsrahmenplanung in Bayern und Hessen.
Box 1: Landscape master planning in Bavaria and Hesse.
Der Freistaat Bayern plant laut Art. 4 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ohne verbindlichen Fachbeitrag zur
Landschaftsrahmenplanung. Zur Stärkung landschaftsplanerischer Inhalte auf Ebene der Regionalplanung erprobte Bayern dennoch
informelle Fachbeiträge für die Regionalplanung: Zwischen 1997 und 2008 wurden für 6 der 16 Planungsregionen sog.
Landschaftsentwicklungskonzepte (LEK) erarbeitet (BLfU 2021). Weiterführend kam es 2011
innerhalb eines Pilotprojekts zur Erstellung eines Landschaftsrahmenplans (LRP) für die Planungsregion „Donau Wald“. Da Bayern
jedoch die Erstellung von LRP nicht gesetzlich vorsieht und der Konkretisierungsgrad teilweise von den Anforderungen nach § 10
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abweicht, werden für die hier vorliegende Untersuchung die Regionalpläne mit primärintegrierten
Inhalten der Landschaftsplanung zugrunde gelegt.
Im Gegensatz dazu sah das Land Hessen noch bis Mitte der 1990er-Jahre die Aufstellung von LRP vor (§ 4 Hessisches
Naturschutzgesetz – HENatG in der Fassung von 1994). Die daraus entwickelten LRP wurden im Jahr 2018 durch den § 6 Abs. 1
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) abgelöst. Seitdem werden die Ziele, Erfordernisse und
Maßnahmen von Naturschutz und Landespflege im hessischen Landschaftsprogramm als Bestandteil des Landesentwicklungsplans
dargestellt. Hessen hat somit nur eine zweistufige Landschaftsplanung mit einer einzigen, landesweiten Planungsregion zur
Umsetzung der Landschaftsrahmenplanung.
Weiterführend sind hinsichtlich der Ausführungsart der Landschaftsrahmenplanung folgende Bestimmungen zu beachten: Von der
Aufstellung eines LRP kann abgesehen werden, wenn der Konkretisierungsgrad des Landschaftsprogramms den Anforderungen und Inhalten
eines LRP entspricht (§ 10 Abs. 2 BNatSchG). Entsprechende Regelungen finden sich in den Naturschutzgesetzen der Stadtstaaten und des
Saarlands. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist es zudem möglich, von der Aufstellung eines LRP abzusehen, wenn ein flächendeckender
örtlicher Landschaftsplan aufgestellt wurde und dieser gleichzeitig die Funktion des LRP übernimmt (vgl. § 4 Abs. 4 Brandenburgisches
Naturschutzausführungsgesetz − BbgNatSchAG). Ebenso können die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landespflege bei
entsprechender Gesetzeslage durch einen Schutzgebietsplan dargestellt werden (vgl. § 4 Abs. 2 BbgNatSchAG).
3 Untersuchungsrahmen und Methodik
In der vorliegenden Untersuchung wurde die Landschaftsrahmenplanung in der Bundesrepublik Deutschland betrachtet. Für eine
flächendeckende Auswertung mussten die gegebenen Rahmenbedingungen teilweise generalisiert und die beiden unterschiedlichen
Integrationsmodelle einander gleichgesetzt werden. Diese Vorgehensweise ist der Tatsache geschuldet, dass nicht jedes Land ein
eigenständiges Planwerk der Landschaftsrahmenplanung vorsieht bzw. vorschreibt. Gleichzeitig variiert die Planungsebene zur
Erarbeitung landschaftsplanerischer Inhalte in den Ländern. Die nachfolgende Betrachtung umfasst deshalb alle sekundärintegrierten
Planwerke der Landschaftsplanung mit der Funktion eines LRP sowie die primärintegrierten Planwerke in Bayern und Hessen (Abb. 1).
Abb. 1: Ausführung der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland (Stand: 30.6.2022).
Fig. 1: Execution of landscape master planning in Germany (status: 30.6.2022).
Ausgangspunkt der Erhebung war das Landschaftsplanverzeichnis des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), das einen tabellarischen
Überblick der an das BfN gemeldeten LRP mit Titel, zugehöriger Region und den Planungsständen bietet. Aufbauend auf dieser Struktur
wurden alle Regionen hinsichtlich aktueller Planwerke überprüft sowie die Planungsträger und nicht aufgelisteten Planwerke ergänzt. In
einer internetgestützten Recherche erfolgte anschließend die vollständige Erhebung hinsichtlich des Aufstellungsjahrs, des aktuellen
Planstands mit jeweiligen Fortschreibungen, des Online-Angebots zum Planwerk sowie zugehöriger Geodaten. Angaben, die nicht online
verfügbar waren, wurden bei den jeweiligen Planungsträgern eingeholt. Die Erhebung umfasst alle Pläne, die bis einschließlich
30.6.2022 fertiggestellt bzw. rechtskräftig wurden.
Pläne können entweder als Erst- oder Neuaufstellung vorliegen. Eine Erstaufstellung verweist darauf, dass es sich um das erste
Aufstellungsverfahren oder den ersten umgesetzten Plan im entsprechenden Gebiet handelt. Im Falle einer Neuaufstellung wird ein neues
Aufstellungsverfahrens eingeleitet und ein neuer Plan erarbeitet. Der zuvor bestehende Plan verliert nach Abschluss des Verfahrens
seine Verbindlichkeit. Ein Änderungsverfahren hingegen führt zur Überarbeitung des bestehenden Plans, wodurch eine Aktualisierung
ausgelöst wird und der Plan seine Verbindlichkeit behält. Durch eine Gesamtfortschreibung oder gesamtheitliche Fortschreibung wird ein
aufgestellter Plan vollständig und umfassend überarbeitet. Von einer Teilfortschreibung wird gesprochen, wenn nur einzelne Themen oder
spezifische Kapitel überarbeitet werden. Zusätzlich finden sich auch Änderungen, bei denen sich nur einzelne Darstellungen im Planwerk
ändern. In der Praxis lassen sich Teilfortschreibung und Änderung jedoch nicht immer eindeutig voneinander unterscheiden und werden in
dieser Betrachtung einander gleichgesetzt.
Die gesammelten Informationen dieser Auswertungen können auf der Website des BfN im Themenbereich „Planung und Prüfung“ eingesehen
werden (https://bfn.de/landschaftsplanverzeichnis). Die
Überführung der gesammelten Informationen in eine digitale Kartenanwendung befindet sich aktuell im Aufbau.
4 Übersicht und Vergleich der aktuellen Planungen
4.1 Regionen der Landschaftsrahmenplanung
Die Landschaftsrahmenplanung ist prinzipiell für Teilbereiche eines Landes aufzustellen (§ 10 Abs. 1 BNatSchG) und es obliegt den
Ländern, die Zuständigkeiten und Verfahren zur flächendeckenden Umsetzung zu regeln. Dabei orientieren sich die Bundesländer
überwiegend am Aufbau der Regionalplanung (bspw. Baden-Württemberg und Sachsen), wodurch Planwerke entstehen, die in der Regel
flächenmäßig deckungsgleich mit den Regionalplänen sind. Niedersachsen orientiert sich vornehmlich an den administrativen Grenzen der
Landkreise, während die Landschaftsprogramme der Stadtstaaten und des Saarlands die Funktion des LRP übernehmen. In
Nordrhein-Westfalen werden bei der Erstellung der Fachbeiträge die Regierungsbezirke zugrunde gelegt, wodurch auf die
14 Planungsregionen der Regionalplanung nur 8 Regionen der Landschaftsrahmenplanung fallen. Im Folgenden werden deshalb als Regionen
der Landschaftsrahmenplanung jene Raumeinheiten benannt, für die nach § 10 Abs. 5 BNatSchG ein eigenständiger LRP aufzustellen
ist.
Demnach existieren in Deutschland aktuell 177 Regionen mit Auftrag, die Landschaftsrahmenplanung in entsprechender
Form umzusetzen. Davon wenden 158 Regionen das Modell der Sekundärintegration an. Mit aufgenommen sind dabei die
5 Landschaftsprogramme der 3 Stadtstaaten (Bremen ist aufgeteilt in den Teil „Stadtgemeinde Bremen“ und den Teil „Bremerhaven“) und
des Saarlands, die zwei Schutzgebietspläne des Nationalparks „Unteres Odertal“ und des Biosphärenreservats „Niedersächsische
Elbtalaue“ sowie die 4 Landschaftspläne der Städte Frankfurt (Oder), Potsdam, Cottbus und Magdeburg.
Die Regionen variieren in ihrer Flächengröße zwischen 210 km2 und 5.200 km2 . Im bundesweiten Durchschnitt
haben die Regionen eine Flächengröße von ca. 3.100 km2 . Regionen mit Sekundärintegration (∅ ca. 2.600 km2)
fallen im Vergleich zur Primärintegration (∅ ca. 4.500 km2) deutlich kleiner aus, was auf die großflächigen
Planungsregionen in Bayern und Hessen zurückzuführen ist (Tab. 1).
|
Primärintegration
|
Sekundärintegration
|
Gesamt
|
Zahl der Regionen | N = 19 | N = 158 | N = 177 |
Größe der Planungsregion (Ø) | ca. 4.500 km² | ca. 2.600 km² | ca. 3.100 km² |
Aufgestellte Pläne | 19 (100 %) | 153 (97 %) | 172 (97 %) |
Planungsregionen mit Planstand ab 2012 Erfüllung der 10-jährigen Fortschreibungspflicht | 19 (100 %) | 50 (32 %) | 69 (40 %) |
ca. 91.700 km² (100 %) | ca. 102.400 km² (39 %) | ca. 194.100 km² (55 %) |
Bereitstellung des vollständigen Planwerks im Dokumentenformat | 19 (100 %) | 79 (50 %) | 98 (55 %) |
Kartenanwendungen mit landschaftsplanerischen Darstellungen | 19 (100 %) | 23 (15 %) | 42 (24 %) |
Verfügbarkeit freier Geodaten: WMS, WFS, XML-Datei | 19 (100 %) | 24 (15 %) | 43 (24 %) |
Tab. 1: Übersicht zur Anzahl und Größe der Regionen, zum aktuellen Planstand von Landschaftsrahmenplänen sowie zu den
digitalen Angeboten der Regionen differenziert nach Integrationsmodell (Stand: 30.6.2022).
Table 1: Overview of the amount and size of the regions, current plan status of landscape master plans and digital
services of the regions according to the integration model (status: 30.6.2022).
Im vergangenen Jahrzehnt entfallene Regionen sind u. a. die drei hessischen Regionen auf Ebene der Regionalplanung durch
Umstellung auf eine zweistufige Landschaftsplanung sowie drei kleinräumige Regionen in Sachsen-Anhalt im Zuge der Neuaufstellung des
LRP „Altmarkkreis-Salzwedel“ (ehemalige Regionen der LRP „Gardelegen“, „Klötze“ und „Salzwedel“). In absehbarer Zukunft wird zudem der
baden-württembergische LRP „Donau-Iller“ entfallen. Der landesübergreifende Planungsverband hat sich 2016 für die ausschließliche
Anwendung der bayerischen Rechtsprechung mit Primärintegration entschieden. In der aktuell laufenden Gesamtfortschreibung wird der
noch gültige LRP in den Regionalplan integriert; er verliert nach Abschluss des Verfahrens seine Gültigkeit (Regionalverband
Donau-Iller 2016).
4.2 Aufstellung, Fortschreibung und Aktualisierung
Von den 177 Regionen sind 172 beplant und es liegen behördenverbindliche Planwerke vor. Derzeitig liegt kein LRP vor für die
Region des Regionalverbands „Bodensee-Oberschwaben“, für die Landkreise „Märkisch-Oderland“ sowie „Lüchow-Dannenberg“, für
eine Teilfläche des Landkreises „Harz“ um Quedlinburg sowie für die Region „Hochsauerlandkreis und Kreis Soest“ (Abb. 2, links). Die Planungsträger dieser Regionen sehen eine Erstaufstellung durch entsprechende
Beschlüsse vor. Für zwei Regionen liegen bereits erste Entwürfe vor, in einer Region wurde die Planung in Auftrag gegeben und eine
Region hat die Aufstellung in ihre Haushaltsplanung aufgenommen.
Abb. 2: Stand der Landschaftsrahmenplanungen in Hinblick auf beplante Regionen sowie die Aktualität der Planwerke (blau
hervorgehoben) (Stand: 30.6.2022).
Fig. 2: Status of landscape master planning with regard to planned regions as well as updating of the plans (highlighted
in blue) (status: 30.6.2022).
Die Erst- oder Neuaufstellung der aktuell gültigen Pläne erfolgte überwiegend in den 1990er-Jahren, wobei wiederum mehr als ein
Drittel der Planwerke in der Zeitspanne von 1995 bis 1999 aufgestellt wurde. Seitdem wurden durchschnittlich zwei Pläne pro Jahr erst-
oder neuaufgestellt (Abb. 3). Im Ländervergleich haben Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Sachsen und Schleswig-Holstein flächenmäßig die jüngsten Neu-/Erstaufstellungen. Ein erhebliches Gefälle zwischen den Jahren der
Aufstellung findet sich in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg. Die bayerischen Regionalpläne wurden größtenteils vor
1990 aufgestellt, wodurch das Bundesland neben Thüringen die ältesten Aufstellungsjahre aufweist (Abb. 4 oben).
Abb. 3: Aufstellungsjahr, letzte Fortschreibung und aktueller Planstand von Landschaftsrahmenplänen in
Fünfjahresabschnitten (Stand: 30.6.2022).
Fig. 3: Year of preparation, last update and current status of landscape master plans in five-year sections (status:
30.6.2022).
Zum Zeitpunkt der Auswertung arbeiten neun Regionen an einer Neuaufstellung. Eine Neuaufstellung erfolgt für drei
brandenburgische, drei niedersächsische und zwei sachsen-anhaltische LRP sowie für den Teil Bremerhaven des Landschaftsprogramms
Bremen. Begründet wurden diese Neuaufstellungen durch veraltete Planstände oder planerische Erfordernisse wie bspw. die
Berücksichtigung des Landschaftswandels, die Klimafolgenanpassung oder eine grundlegende Überarbeitung des Biotopverbunds (vgl.
Landkreis Havelland 2014; MELUND 2020). Mit
Ausnahme des LRP „Osterburg“ sind die bestehenden Pläne dieser Regionen über 20 Jahre alt.
Zur Aktualisierung der Pläne besteht neben einer Neuaufstellung auch die Möglichkeit einer gesamtheitlichen Fortschreibung
oder einer Teilfortschreibung ausgewählter Planinhalte. Von den aktuell aufgestellten Plänen sind
59 (teil)fortgeschrieben. Dabei verfügen einige Regionen sowohl über eine gesamtheitliche Fortschreibung als auch über eine
Teilfortschreibung, wodurch insgesamt 35 Planwerke fortgeschrieben und 28 Planwerke teilfortgeschrieben wurden (Tab. 2). Während primärintegrierte Planwerke regelmäßig in Teilfortschreibungen aktualisiert
werden und teilweise bereits das 20. Änderungsverfahren durchlaufen haben, werden LRP nur in wenigen Fällen teilfortgeschrieben. Auch
die gesamtheitliche Fortschreibung eigenständiger Pläne der Landschaftsrahmenplanung ist eher selten und wurde aktuell nur in
5 Bundesländern angewendet. Die einzigen Länder mit flächendeckenden Fortschreibungen sind Bayern, Hessen sowie Mecklenburg-Vorpommern
(Abb. 4, unten).
Abb. 4: Überblick zur Landschaftsrahmenplanung in Deutschland: Aufstellungsjahr und Fortschreibung der Planwerke
(Stand: 30.6.2022).
Fig. 4: Overview of landscape master planning in Germany: Year of preparation and update of the plans (status:
30.6.2022).
|
Planungsregionen [Anzahl]
|
Aufgestellte Pläne [Anzahl]
|
Pläne mit FS [Anzahl]
|
Pläne mit TFS [Anzahl]
|
Aktualisierung in Bearbeitung [Anzahl]
|
Ältester Plan [Jahr]
|
Aktuellster Plan [Jahr]
|
Primärintegration |
BY | 18 | 18 | 3 | 18 | 10 | 2015 | 2022 |
HE | 1 | 1 | — | 1 | — | — | 2021 |
Sekundärintegration |
BB | 22 | 21 | 4 | — | 5 | 1996 | 2021 |
BE | 1 | 1 | — | — | — | — | 2016 |
BW | 12 | 11 | — | 2 | 4 | 1985 | 2020 |
HB | 2 | 2 | — | — | 1 | 1991 | 2015 |
HH | 1 | 1 | — | 1 | — | — | 2021 |
MV | 4 | 4 | 4 | — | — | 2007 | 2011 |
NI | 52 | 51 | 16 | 5 | 13 | 1986 | 2022 |
NW | 8 | 7 | — | — | 1 | 2009 | 2020 |
RP | 5 | 5 | — | — | — | 2009 | 2010 |
SH | 3 | 3 | — | — | — | 2020 | 2020 |
SL | 1 | 1 | — | — | — | 2009 | 2009 |
SN | 4 | 4 | 2 | — | — | 2007 | 2019 |
ST | 39 | 38 | 6 | 1 | 3 | 1992 | 2021 |
TH | 4 | 4 | — | — | — | 1994 | 1994 |
Gesamt |
| 177 | 172 | 35 | 28 | 37 | 1985 | 2022 |
FS = Fortschreibung, TFS = Teilfortschreibung/Änderung BB = Brandenburg, BE = Berlin, BW = Baden-Württemberg, BY = Bayern, HB = Bremen, HE = Hessen, HH = Hamburg,
MV = Mecklenburg-Vorpommern, NI = Niedersachsen, NW = Nordrhein-Westfalen, RP = Rheinland-Pfalz,
SH = Schleswig-Holstein, SL = Saarland, SN = Sachsen, ST = Sachsen-Anhalt, TH = Thüringen |
Tab. 2: Länderübersicht mit Angaben zur Anzahl der aufgestellten Landschaftsrahmenpläne und zum Stand der Planung sowie
mit Jahresangaben zum jeweils ältesten und aktuellsten Plan (Stand: 30.6.2022).
Table 2: Regional state (Land) overview with details on the number of landscape master plans drawn up, on the status of
planning and on the year of the oldest and most recent plan in each case (status: 30.6.2022).
Die Fertiggestellung der Fortschreibungen erfolgte nach 2000, die meisten nach 2015 (Abb. 3). In den Begründungen zu den (Teil)fortschreibungen findet sich in jeder fünften das Thema „Biotopverbund“, in
jeder sechsten das Thema „Windenergie“ und in jeder achten eine Überarbeitung einzelner Schutzgüter. Jede zehnte (Teil)fortschreibung
wurde durch eine Anpassung der Landschaftsbildbewertung oder Überarbeitung der Entwicklungskonzeption ausgelöst. Nur vereinzelt sind
Themen wie geänderte gesetzliche Vorgaben, Auswirkungen des Klimawandels, Schutzgebiete sowie Vorgaben des Landschaftsprogramms
Auslöser für eine (Teil)fortschreibung.
Ein Verweis auf die Neuregelungen des BNatSchG zur zehnjährigen Fortschreibungspflicht findet sich in keinem der laufenden
Fortschreibungsverfahren. Hierbei ist auch festzuhalten, dass nur für die LRP „Havelland“, „Stadt Dessau“ und „Wolfsbüttel“ sowie für
den Fachbeitrag „Oberes Elbtal/Osterzgebirge“ weniger als zehn Jahre zwischen Aufstellung und Fortschreibung liegen. Bei der
überwiegenden Anzahl an sekundärintegrierten Plänen mit Fortschreibung erfolgt eine Aktualisierung deutlich später und in mehreren
Fällen erst nach über 20 Jahren.
4.3 Planstand
Als Planstand wird im Folgenden jenes Jahr betrachtet, in dem ein Planwerk zuletzt aufgestellt oder aktualisiert bzw.
fortgeschrieben wurde. Er bildet somit den aktuellen Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland ab. Die Bundesländer mit den
flächendeckend aktuellsten Planständen sind Hamburg und Schleswig-Holstein. Für das hamburgische Landschaftsprogramm wurde im
Dezember 2021 die 159. Änderung beschlossen und die drei LRP für Schleswig-Holstein wurden als Neuaufstellung zeitgleich im Jahr 2020
bekannt gemacht. Daran schließen mit einen Planstand nach 2015 die primärintegrierten LRP in Bayern sowie das Landschaftsprogramm als
Teil des Landesentwicklungsplans in Hessen an. Bundesländer mit überwiegendem Planstand nach 2011 sind Berlin, Nordrhein-Westfalen und
Sachsen. Neben Sachsen-Anhalt weist insbesondere Thüringen flächenmäßig die Regionen mit den ältesten Planständen auf.
In Hinblick auf die gesetzliche Fortschreibungspflicht (vgl. § 10 Abs. 4 BNatSchG) und mit Bezugsjahr 2012 ist festzuhalten, dass
derzeitig 40 % der Regionen bzw. 55 % der Bundesfläche formal dieser Anforderung genügen (Abb. 2 rechts). Bei Betrachtung der Länder mit Sekundärintegration sind nur 41 Pläne (dies entspricht 29 % der
Regionen) nicht älter als zehn Jahre. Insgesamt erreichen fünf Bundesländer einen hundertprozentigen Erfüllungsgrad und drei weitere
Länder können zumindest für die Hälfte ihrer Regionen einen Planstand nach 2012 vorweisen (Abb. 5).
Abb. 5: Erfüllung der zehnjährigen Fortschreibungspflicht von Landschaftsrahmenplänen in Hinblick auf die gesetzlichen
Anforderungen nach § 10 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) differenziert nach Integrationsmodell (Primär- und
Sekundärintegration) und in den einzelnen Ländern (Stand: 30.6.2022).
Fig. 5: Fulfillment of the ten-year update obligation of landscape master plans with regard to the legal requirements
under Section 10 (4) of the German Federal Nature Conservation Act (BNatSchG) according to the integration model (primary or
secondary integration) and in Germany's individual regional states (status: 30.6.2022).
Bei ausschließlicher Betrachtung aktueller Planwerke hinsichtlich ihrer räumlichen Verteilung liegt eine hohe Anzahl innerhalb der
deutschen Metropolregionen. Speziell die Metropolregionen „Stuttgart“ und „Hamburg“ aber auch „Bremen-Oldenburg“ und
„Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg“ verfügen mehrheitlich über Planungen mit Planstand nach 2012 oder eine Fortschreibung
befindet sich in Bearbeitung (Abb. 6). Dabei tendieren kleinräumige Regionen zu veralteten
Planständen und eine Aktualisierung der Landschaftsrahmenplanung erfolgt in der Regel seltener als in großflächigen
Regionen. Insgesamt variiert das Alter äußerst stark und es lassen sich ähnliche räumliche Ungleichheiten wie bei der überörtlichen
Raumplanung feststellen (BBSR 2020).
Abb. 6: Aktueller Stand der Landschaftsrahmenplanung in Deutschland (Stand: 30.6.2022).
Fig. 6: The current status of landscape master planning in Germany (status: 30.6.2022).
4.4 Digitale Angebote
Neben den fachlichen Anforderungen und der inhaltlichen Weiterentwicklung der Landschaftsrahmenplanung stellt auch die zunehmende
Digitalisierung im Planungssektor neue Ansprüche an die Landschaftsplanung. Dabei rücken die Umsetzung digitaler
Bürgerbeteiligungsverfahren im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG), die Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen
Union(INSPIRE) und die Arbeit mit objektorientierten Datenstandards zum verlustfreien Austausch von Plänen (Schlaugat et al. 2023) in das Handlungsfeld der Landschaftsplanung. Ausgangspunkt dieser
Entwicklung ist bereits heute die internetgestützte Bereitstellung von Planunterlagen und -daten.
In Deutschland stehen Planungsinformationen auf kommunalen, regionalen und länderbehördlichen Webseiten zur Verfügung. Dieses
Online-Angebot besteht vornehmlich aus einem kurzen Erläuterungstext zur Aufgabe und Funktion der Landschaftsrahmenplanung, einem
Verweis auf die gesetzlichen Grundlagen sowie einem Überblick zum Stand der Planung. In der Regel werden auch Kontaktpersonen oder
zuständige Institutionen benannt. Ein solches Online-Angebot liegt derzeitig in 107 Regionen (60 %) vor. Davon bieten wiederum
98 Planungsträger den direkten Download aller Planungsdokumente im Dokumentenformat (PDF) an (Abb. 7 links). Ein fehlendes Online-Angebot in 40 % der Regionen korreliert zudem häufig mit einem veralteten
Planstand: Von den 70 Regionen ohne Online-Angebot haben 59 Pläne einen Planstand vor 2000.
Abb. 7: Bereitstellung und Verfügbarkeit von Landschaftsrahmenplänen als Online-Angebot (blau hervorgehoben; Stand:
30.6.2022).
Fig. 7: Provision and accessibility of landscape master plans in online formats (highlighted in blue; status:
30.6.2022).
Einige Planungsträger bieten zusätzlich Kartendienste oder eine Web-GIS-Anwendung an, die entweder direkt in die Webseite
eingebunden sind oder auf die verwiesen wird. Diese ermöglichen eine georeferenzierte Darstellung der erarbeiteten
landschaftsplanerischen Inhalte. In die Untersuchung wurden sowohl die kommunalen und regionalen Kartenanwendungen als auch die
Geoportale der Länder aufgenommen. Dabei wurde betrachtet, ob mindestens eine thematische Plandarstellung aus dem LRP (ausgenommen
nachrichtliche Übernahmen, insbesondere geschützte Bereiche nach Naturschutzrecht) in den Kartendienst eingelesen werden kann. Während
aktuell zwar ca. 86 % der Regionen über eine entsprechende Kartenanwendung verfügen, bieten nur ca. ein Viertel der Kartendienste die
Einbindung und Darstellung landschaftsplanerischer Inhalte und Pläne (Abb. 7
Mitte).
Zur eigenen Verwendung und Nutzung der Geofachdaten im Sinne der INSPIRE-Richtlinie können zudem die Planinhalte der LRP als freie
Geodaten bereitgestellt werden. Diese potenziell verfügbaren Geofachdaten wurden in diesem Fall jedoch nicht auf ihre
INSPIRE-Konformität geprüft, sondern einzig auf eine Bereitstellung der Planinformationen als WMS-/WFS-Dienst oder als XML-Datei. Eine
solche Bereitstellung erfolgt derzeit für nur 24 % der Regionen (Abb. 7 rechts).
Die digitalen Angebote der Länder zeigen ein ähnliches Bild wie der aktuelle Planstand der Landschaftsrahmenplanung: Die Länder
Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen sowie die Stadtstaaten Hamburg und Berlin verfügen über das umfassendste Angebot hinsichtlich
digitaler Bereitstellung und Verfügbarkeit der LRP. Gleiches gilt für die Regionen um Stuttgart, Bremen und Hannover. Jedoch
korrespondiert ein aktueller Planstand der Landschaftsrahmenplanung nicht immer mit einem umfangreichen digitalen Angebot
(bspw. Nordrhein-Westfalen). Der überwiegende Teil der deutschen Regionen verfügt aktuell über ein unzureichendes digitales Angebot
der LRP.
5 Fazit
Die Auswertung des aktuellen Stands der Landschaftsrahmenplanung zeigt einen erwartungsgemäß heterogenen Zustand hinsichtlich
Aufstellung, Fortschreibung und Aktualisierung der Pläne. Während einige Regionen über sehr aktuelle Pläne verfügen, überschreitet der
überwiegende Teil der Regionen den zehnjährigen Planungshorizont. Besonders kritisch sind Regionen mit einem Planstand vor 2000 zu
bewerten. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass keine oder kaum landschaftsplanerische Aussagen zu aktuellen Herausforderungen −
z. B. Anpassung an den Klimawandel, Ausbau erneuerbarer Energien − enthalten sind. Dies schränkt die Verfügbarkeit und Qualität
landschaftsplanerischer Aussagen für die Integration in die Regionalplanung sowie als Grundlage für die örtliche Landschaftsplanung
deutlich ein. Um ihrer Funktion als vorsorgeorientiertes Planungsinstrument nachzukommen, sind Pläne regelmäßig auf
Fortschreibungsbedarf zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Gleichzeitig kommt es seit 2005 zu einer steigenden Anzahl an abgeschlossenen Fortschreibungen. Speziell die Thematik Windenergie
sowie der Biotopverbund sind die häufigsten Auslöser einer Fortschreibung. Damit reagiert die Landschaftsrahmenplanung auf aktuelle
Herausforderungen und geänderte Rahmenbedingungen. Zukünftige Fortschreibungen sollten sich neben der Integration neuer Inhalte auch
immer mit bestehenden Elementen auseinandersetzen. Durch die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Umweltgütern wird in der Regel
eine Neubewertung unabdingbar. Bei einer deutlichen Überschreitung des zehnjährigen Planungshorizonts ist daher regelmäßig eine
Neuaufstellung in Betracht zu ziehen, um alle landschaftsplanerischen Belange gesamtheitlich fortzuschreiben.
Hinsichtlich der Verfügbarkeit und des Angebots digitaler Informationen und Planungsdaten zeichnen sich ebenfalls räumliche
Ungleichheiten ab. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung digitaler Planungsprozesse besteht für die Landschaftsrahmenplanung ein
deutlicher Handlungsbedarf, ihre Inhalte frei zugänglich und verlustfrei an die Raumordnung bzw. Planungen Dritter übergeben zu können
(vgl. Schlaugat et al. 2023). Der Ausbau digitaler Angebote bietet sich darüber hinaus zur
Beschleunigung von Planverfahren an. Diese haben im vergangenen Jahrzehnt zunehmend an Komplexität und Dauer gewonnen. Durch eine
barrierefreie Online-Beteiligung und eine technisch gestützte Verarbeitung und Auswertung von Stellungnahmen lassen sich Potenziale
für den gesamten Planungsprozess ableiten.
Zukünftig spielt neben der Verfügbarkeit planungsbezogener Informationen auch deren Verwertbarkeit eine entscheidende Rolle. Im
digitalen Raum gewinnen Datenformate für die internetgestützte Bereitstellung sowie mögliche Implementierung in andere
Planungsverfahren der Raum- und Fachplanung an Bedeutung. Bei der künftigen Erstellung und Fortschreibung von LRP sind deshalb zu
Beginn des Planprozesses auch entsprechende Zielformate zu berücksichtigen. Im Speziellen wird für die Landschaftsplanung ab
Februar 2023 die Anwendung des Datenaustauschstandards XPlanung verpflichtend (IT-Planungsrat
2017). Die aktuelle Spezifikation wird von der Leitstelle XPlanung/XBau zur Verfügung gestellt und erhielt durch
Version 6.0 eine umfassende Erweiterung und Anpassung der landschaftsplanerischen Inhalte (Leitstelle
XPlanung 2022; Schlaugat et al. 2023). Der Standard zielt dabei auch auf die
Beschleunigung von Planungsverfahren, wodurch weitere Synergieeffekte für eine aktuelle, digitale Landschaftsrahmenplanung in
Deutschland geschaffen werden.
6 Literatur
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BBSR/Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.) (2020): Wie aktuell sind die Raumordnungspläne in Deutschland? Eine bundesweite Analyse der Landes- und
Regionalpläne. BBSR-Analysen KOMPAKT 03/2020. BBSR. Bonn: 16 S.
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BLfU/Bayerisches Landesamt für Umwelt (2021): Planungsebenen − Integration der Landschaftsplanung in
die Räumliche Gesamtplanung. Regionale Ebene: Landschaftsentwicklungskonzept. https://www.lfu.bayern.de/natur/landschaftsplanung/planungsebenen/index.htm (aufgerufen am 22.3.2022).
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IT-Planungsrat (2017): Standardisierungsagenda: Austausch im Bau- und Planungsbereich. 24. Sitzung.
Beschluss 2017/37. https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2017-37 (aufgerufen am 6.2.2023).
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Landkreis Havelland (2014): Landkreis Havelland. Landschaftsrahmenplan. Entwurf. Stand: Juli 2014. Landkreis Havelland:
1 S.
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Leitstelle XPlanung (Hrsg.) (2022): Objektartenkatalog XPlanung 6.0. 24.1.2022. Leitstelle XPlanung. Hamburg:
150 S.
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Lipp T. (2016): Landschaftsrahmenplan. In: Riedel W., Lange H. et al. (Hrsg.): Landschaftsplanung.
3. Aufl. Springer. Berlin: 237 – 249.
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MELUND/Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2020): Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I. Kreisfreie Stadt Flensburg. Kreise Nordfriesland und
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Mitschang S. (2022): Die überörtliche Landschaftsplanung und ihre Rechtsbeziehung zur
Raumordnungsplanung. ZfBR − Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht 45(8): 742 –760.
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Regionalverband Donau-Iller (2016): TOP 4. Fortschreibung des Regionalplans – Freiraumkonzept und Integration
des Landschaftsrahmenplans (2016-03VV-1178). Beschluss auf der Sitzung der Verbandsversammlung am 13.12.2016 in Erbach. Unveröff.
Regionalverband Donau-Iller. Ulm: 4 S.
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Schlaugat J., Pietsch M. et al. (2023): Das neue Fachdatenmodell Landschaftsplanung im Standard XPlanung – ein
Beitrag für den verlustfreien Datenaustausch. Natur und Landschaft 98(2): 58 – 65.
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Schmidt C. (2018): Landschaftsplanung. In: ARL − Akademie für Raumforschung und Landesplanung
(Hrsg.): Handwörterbuch der Stadt- und Raumplanung. ARL. Hannover: 1.355 – 1.366.
Dank
Ich möchte mich recht herzlich für die umfangreichen Vorarbeiten als Grundlage der Aktualisierung des
Landschaftsplanverzeichnisses bei Jens Schiller und Melanie Mewes bedanken. Florian Mayer danke ich für die fachlichen Hinweise und
inhaltlichen Anregungen. Bedanken möchte ich mich auch bei den beiden anonymen Gutachterinnen/Gutachtern sowie Dr. Ulrich Sukopp für
Literaturhinweise und hilfreiche Anmerkungen. Ganz besonders bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der
Verwaltung, in Planungsverbänden und Planungsbüros, die zur Aktualität des Landschaftsplanverzeichnisses beigetragen haben. Das BfN
nimmt auch zukünftig gerne alle Informationen über aktuelle Planungsverfahren entgegen.