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Corporate biodiversity reporting im Wandel – Chancen, Herausforderungen und die Bedeutung der Corporate Sustainability Reporting Directive der Europäischen Union

Corporate biodiversity reporting in transition – Opportunities, challenges and the importance of the Corporate Sustainability Reporting Directive of the European Union

DOI: 10.19217/NuL2024-06-04 • Manuskripteinreichung: 28.11.2023, Annahme: 15.3.2024

Tobias Maximilian Wildner

Zusammenfassung

Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) legt einen besonderen Schwerpunkt auf Biodiversität und verändert die Art und Weise, wie Unternehmen über ihre Umweltauswirkungen und -abhängigkeiten berichten. Sie fordert einen mehrdimensionalen Ansatz in der Rechnungslegung, der die Einflüsse eines Unternehmens auf die Natur (impact driver accounting), die möglichen Veränderungen der Ökosysteme durch die Geschäftstätigkeit (ecosystem accounting), die Abhängigkeit des Unternehmens von natürlichen Ökosystemleistungen (dependency accounting) und die mit diesen Wechselwirkungen verbundenen finanziellen Risiken und Chancen (nature-related risks and opportunities accounting) erfasst. Obwohl die Methoden zu einigen Aspekten dieses umfassenden Rechnungslegungsrahmens bereits entwickelt wurden, besteht insbesondere im Bereich des dependency accounting und des nature-related risks and opportunities accounting ein dringender Bedarf an harmonisierten Methoden. Dieser Bedarf ergibt sich aus der starken Nachfrage seitens der Regulierungsbehörden, der Unternehmen und des Finanzsektors. Darüber hinaus werden bevorstehende Gesetze wie die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD), die Erweiterung der EU-Taxonomie und die Aufnahme der Berichterstattung über die biologische Vielfalt in internationale Berichtsstandards die Bedeutung des Themas weiter erhöhen.

Biodiversität – Ökosystemleistungen – Unternehmensberichterstattung – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – sustainable finance

Abstract

The EU's Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) places a special focus on biodiversity and changes the way companies report on their environmental impacts and dependencies. It calls for a multidimensional approach to accounting that recognises a company's impact on nature (impact driver accounting), the potential changes to ecosystems through business activities (ecosystem accounting), the company’s dependence on natural ecosystem services (dependency accounting) and the financial risks and opportunities associated with these interactions (nature-related risks and opportunities accounting). Although the methods for some aspects of this comprehensive accounting framework have already been developed, there is an urgent need for harmonised methods, particularly in the area of dependency and nature-related risks and opportunities accounting. This need arises from the strong demand from regulators, companies and the financial sector. Upcoming legislation such as the EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), the expansion of the EU Taxonomy and the inclusion of biodiversity reporting in international reporting standards will further increase the importance of the topic.

Biodiversity – Ecosystem services – Corporate reporting – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Sustainable finance

Inhalt

1 Die gesellschaftliche Funktion der Unternehmensberichterstattung

2 Aktueller Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung

2.1 Perspektive der Europäischen Union

2.2 Internationale Perspektive

3 Die Rolle von Biodiversität, Ökosystemen und deren Leistungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

3.1 Impact driver accounting (Bilanzierung von Einflussfaktoren)

3.2 Ecosystem accounting (Bilanzierung von Ökosystemen)

3.3 Dependency accounting (Bilanzierung von Abhängigkeiten von Unternehmen)

3.4 Nature-related risks and opportunities accounting (Bilanzierung naturbezogener Risiken und Chancen)

4 Fazit und Ausblick

5 Literatur

1 Die gesellschaftliche Funktion der Unternehmensberichterstattung

Der Zweck der Rechnungslegung und Berichterstattung von Unternehmen besteht darin, relevante Prozesse oder Sachverhalte in einer Weise darzustellen, die für Nutzerinnen und Nutzer der generierten Informationen transparent und verständlich ist (Coffie et al. 2018). Dabei werden die Qualität und der Nutzen solcher Rechnungslegungs- und Berichtsdaten hauptsächlich durch die Relevanz der offengelegten Informationen in Bezug auf das zu Grunde liegende Phänomen, das beschrieben wird, sowie durch die beabsichtigte Verwendung in Entscheidungsprozessen definiert. Was als relevant angesehen wird, wird im Wesentlichen und kontinuierlich von den am Prozess beteiligten Stakeholdern – in der Regel Unternehmen sowie Nutzerinnen und Nutzern der Berichte – bestimmt (Wildner et al. 2023).

Während eine fundierte und informative Finanzberichterstattung v. a. für Kapitalgeber und den Staat in seiner Doppelrolle als Fiskal- und Regulierungsbehörde von Interesse ist, befasst sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung in erster Linie mit gesellschaftlichen Herausforderungen und Abhängigkeiten. Diese Themen haben oft keine unmittelbaren oder kurzfristigen Auswirkungen auf die finanziellen Ergebnisse eines berichtenden Unternehmens und werden daher zum überwiegenden Teil nicht von der traditionellen und weltweit seit Jahrhunderten etablierten Finanzberichterstattung berücksichtigt (Wildner et al. 2022).

Gerade in Hinblick auf ein zunehmendes Interesse an Nachhaltigkeitsthemen in weiten Teilen der Privatgesellschaft, der Politik und des Finanzmarkts tritt diese gesellschaftliche Funktion der Unternehmensberichterstattung verstärkt in den Vordergrund. Sie soll objektive und zuverlässige Informationen zu unternehmerischen Aktivitäten sowie zu deren Auswirkungen und Abhängigkeiten liefern und somit die Grundlage für nachhaltige Geschäftsmodelle sowohl aus kapitalistischer als auch aus gesellschaftlicher Sicht schaffen.

2 Aktueller Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die wirtschaftliche und politische Notwendigkeit, weltweit anerkannte Standards für die Finanzberichterstattung zu schaffen und zu etablieren, hat zu einer beträchtlichen, wenn auch nicht erschöpfenden Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Unternehmen geführt. Im Gegensatz dazu befindet sich der Prozess der Sichtbarmachung der sozial-ökologischen Beiträge von Unternehmen noch im Anfangsstadium (Laine et al. 2022). Anders als bei der Entwicklung etablierter Standards der Finanzberichterstattung wurde der Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung maßgeblich von privatwirtschaftlichen Institutionen und Verbänden initiiert und wird von diesen vorangetrieben. Akademische Expertise aus dem Bereich der Soziologie, Ökologie und Ökonomie spielt hierbei eine vergleichsweise große Rolle (Bebbington et al. 2021). Erst in den letzten Jahren, ausgelöst durch den zunehmenden gesellschaftlichen Druck und die Verabschiedung internationaler rechtlicher Rahmenwerke wie des Pariser Klimaabkommens oder des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal, hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der nationalen und internationalen Politik- und Regulierungsagenda mehr Aufmerksamkeit erlangt. Insbesondere die Berichterstattung über die Natur sowie über deren Vielfalt und Leistungsfähigkeit spielt hierbei eine zunehmend zentrale Rolle.

2.1 Perspektive der Europäischen Union

Im Rahmen ihres europäischen Green Deal und insbesondere seit der Erstanwendung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) im Jahr 2017 hat die Europäische Union (EU) eine führende Rolle bei der Standardisierung einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen übernommen (Breijer, Orij 2022). Mit den Berichtspflichten der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten (EU-Taxonomie) ab 2021 bzw. 2022 hat die EU zudem ausdrücklich auch den Finanzsektor ins Visier genommen und umfangreiche und strenge Offenlegungspflichten auferlegt (Cremasco, Boni 2022). Die NFRD definierte allerdings für sehr weite Teile der Wirtschaft keine umfassende und verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies hat zu einer Situation geführt, in der der Finanzsektor Nachhaltigkeitsaspekte seiner Kunden bewerten und offenlegen muss, ohne jedoch Zugang zu einer relevanten, transparenten und gesetzlich standardisierten Datenbasis über eben jene Kunden zu haben. Dieser Mangel an relevanten und verlässlichen Daten führt in einem sehr stark wachsenden Markt für nachhaltige Finanzprodukte zu deutlich erhöhter Intransparenz und somit letztendlich zu einem zunehmenden Greenwashing-Risiko (Wildner et al. 2022).

Vor diesem Hintergrund gewannen freiwillige, zumeist privatwirtschaftliche Berichterstattungsstandards und Rahmenwerke wie bspw. die der Global Reporting Initiative (GRI), des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) oder des International Integrated Reporting Council (IIRC) verstärkt an Bedeutung. Gleiches gilt für stark regionalisierte Leitlinien wie in Deutschland den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Eine Standardisierung von Nachhaltigkeitsinformationen, auf deren Grundlage eine Vergleichbarkeit von Unternehmen und Branchen erreicht werden könnte, fand nur bedingt statt (Wildner et al. 2022).

Um auch dieser zum Teil selbst geförderten Problematik zu begegnen, verpflichtet die EU im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) seit dem 1.1.2024 schrittweise und laut offizieller Schätzung etwa 50.000 EU-Unternehmen* (European Commission 2021) zur Implementierung entsprechend umfassender und verbindlicher Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Betroffene Unternehmen müssen dabei sowohl über ihre Einflüsse auf als auch über ihre Abhängigkeiten von Natur und Gesellschaft sowie die damit einhergehenden Risiken berichten, und zwar standortspezifisch und über ihre gesamte Wertschöpfungskette hinweg (European Union 2023c). Die umfassende und detaillierte Betrachtung von Nachhaltigkeitsthemen und deren Auswirkungen sowohl auf das Unternehmen (Outside-in-Perspektive) als auch durch das Unternehmen (Inside-out-Perspektive) wird gemeinsam unter dem Begriff der Doppelten Wesentlichkeit subsumiert. Dies in Verbindung mit der Forderung nach einer kontinuierlichen Abstimmung mit relevanten Stakeholdern und nach einer Validierung durch diese unterscheidet die CSRD und den ihr zu Grunde liegenden Berichtsrahmen, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), deutlich von anderen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (Wildner et al. 2022).

Von zentraler Bedeutung, auch und gerade in Hinblick auf den Umfang einer ESRS-konformen Unternehmensberichterstattung, ist die Wesentlichkeitsanalyse. In ihr ermittelt das berichtspflichtige Unternehmen, auf welche Nachhaltigkeitsaspekte es selbst und seine Wertschöpfungskette Einfluss haben bzw. von welchen Nachhaltigkeitsaspekten es selbst und seine Wertschöpfungskette abhängig sind. Nur über diese Aspekte muss es dann nach den einzelnen Vorgaben der ESRS berichten (European Union 2023a). Während eine solche Berichterstattung, die sich im wahrsten Sinne des Wortes auf das Wesentliche konzentriert, sinnvoll erscheint, ist zu kritisieren, dass lediglich die allgemeine Methodik einer solchen Analyse (European Union 2023b), nicht jedoch – mit Ausnahme des Teilaspekts Klimawandel – die Begründung, warum einzelne Themen als nicht wesentlich identifiziert wurden, offengelegt werden muss (European Union 2023a). Eine solche Intransparenz konterkariert sowohl die Vergleichbarkeit als auch die Glaubwürdigkeit einer gesetzlich verpflichtenden Berichterstattung.

Um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit einer derart umfassenden Berichterstattung nicht zu überfordern, sind die ESRS-Berichtspflichten in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße zwischen 2024 und 2028 erstmalig verpflichtend anzuwenden (European Union 2022). Darüber hinaus wird für einige Anforderungen eine stufenweise Einführung zugelassen (European Union 2023a). In Bezug auf die Berichterstattung über die Natur ist der Themenstandard ESRS E4 von zentraler Bedeutung. Unternehmen müssen gemäß diesem Standard sowohl ihren Einfluss auf als auch ihre Abhängigkeit von der Natur sowie deren Ökosystemen, Arten und Leistungen bewerten, messen und letztendlich offenlegen (European Union 2023c).

2.2 Internationale Perspektive

Auf internationaler Ebene sind die privatwirtschaftlichen Berichterstattungsstandards der Global Reporting Initiative (GRI, einer unabhängigen privaten internationalen Organisation), die 1999 eingeführt wurden und von rund 10.000 Unternehmen in mehr als 100 Ländern verwendet werden, insbesondere in Bezug auf die Berichterstattung zur biologischen Vielfalt von hoher Relevanz (Almeida Machado et al. 2020). Im Gegensatz zu den verpflichtenden ESRS der EU konzentriert sich die freiwillige Berichterstattung nach den GRI-Standards allerdings auf die Inside-out-Perspektive (Global Reporting Initiative 2016, 2024). In diesem Zusammenhang wird die globale Bedeutung der ESRS bzw. des ESRS E4 als verpflichtende Berichtsstandards bereits deutlich: Während der aktuell gültige Biodiversitätsstandard der GRI ausschließlich die Offenlegung von Einflüssen unternehmerischen Handelns auf die Natur adressiert (Global Reporting Initiative 2016), fordert der überarbeitete Standard GRI 101, der im Januar 2024 veröffentlicht wurde und ab 2026 anzuwenden ist, auch eine Untersuchung der Abhängigkeiten der Unternehmen von Naturleistungen (Global Reporting Initiative 2024). Obwohl er im Gegensatz zum ESRS E4 keine detaillierte Berichterstattung von Indikatoren oder Maßnahmen bezüglich solcher Abhängigkeiten erfordert und auch keine weitere Bewertung dieser Abhängigkeiten hinsichtlich unternehmerischer Chancen und Risiken, somit der Outside-in-Perspektive, verlangt (Global Reporting Initiative 2024), ist hier doch deutlich erkennbar, dass die GRI bestrebt ist, möglichst kompatibel mit den verpflichtenden Berichtsstandards der ESRS zu sein (EFRAG, GRI 2023). Eine solche Angleichung durch eine zaghafte Erweiterung der Berichterstattung um Teilaspekte der Outside-in-Perspektive ist im Sinne einer standardisierten globalen Berichterstattung zu begrüßen. Die fehlende Detailtiefe der Outside-in-Perspektive ist dagegen zu kritisieren.

Da das International Sustainability Standards Board (ISSB) als Teil der International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation von deren Ruf als internationaler Standardsetzer in Bezug auf die Finanzberichterstattung von Unternehmen profitiert, sind seine teils veröffentlichten, teils im Entstehen begriffenen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von großer Bedeutung (Förster et al. 2023). Ihre Relevanz begründet sich zudem in der Tatsache, dass die international weit verbreiteten Berichtsstandards des SASB sowie des IIRC 2022 in ihnen aufgegangen sind und seither somit auch eine Grundlage der Arbeit des ISSB bilden (IFRS Foundation 2022).

Die aktuellen ISSB-Nachhaltigkeitsstandards konzentrieren sich im Gegensatz zu den ESRS der EU auf die Outside-in-Perspektive mit einem ausschließlichen Fokus auf die Klimaberichterstattung (IFRS Foundation 2023a). Auf Grund starker Marktnachfrage und einer öffentlichen Konsultation (IFRS Foundation 2023b) erwägt das ISSB jedoch, einen eigenen Berichtsstandard zur Natur und deren Leistungen als zweiten Umweltstandard zu erarbeiten (IFRS Foundation 2024). Es ist davon auszugehen, dass sich das ISSB stark an den bestehenden Vorgaben und Anforderungen des ESRS E4 orientieren wird (IFRS Foundation 2023c).

Bereits kurze Zeit nach In-Kraft-Treten des mit den ESRS-Berichtspflichten verbundenen delegierten Rechtsakts wird deutlich, dass diese im Allgemeinen und der ESRS E4 im Besonderen einen starken Einfluss auf internationale Berichtsstandards haben. Dadurch werden auch Rolle und Bedeutung einer umfassenden Berichterstattung zur Interaktion von Unternehmen mit der Natur, deren Bestandteilen und Leistungen international stark zunehmen.

3 Die Rolle von Biodiversität, Ökosystemen und deren Leistungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Unternehmensberichterstattung zur Natur – also zu Arten, Ökosystemen und deren Leistungen, letztendlich zur biologischen Vielfalt – spielt innerhalb der CSRD und deren ESRS eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zu dieser holistischen Sichtweise adressieren andere Berichterstattungsstandards und Regularien zumeist einzelne Teilaspekte, wie etwa den Klimawandel, oder wählen zwischen Inside-out- und Outside-in-Perspektive (Abb. 1). Der entsprechende Themenstandard der ESRS, der ESRS E4, sollte somit als konsolidierender, übergreifender Standard für alle Umwelthemen verstanden werden. So haben die Einflussfaktoren (impact driver) „Klimawandel“ und „Umweltverschmutzung“ mit dem ESRS E1 bzw. E2 jeweils ihren eigenen thematischen Standard, zentrale Messgrößen und Informationen sind aber auch im ESRS E4 zu berichten oder zumindest entsprechend zu referenzieren. Im ESRS E3 muss das Unternehmen seinen Einfluss (impact) auf und seine Abhängigkeit (dependency) von Wasser und marinen Ressourcen betrachten, während im ESRS E5 der Verbrauch anderer natürlicher Ressourcen und dessen Folgen für Unternehmen, Natur und Gesellschaft explizit adressiert werden. Auch diese Aspekte sind Teil des Umfangs des ESRS E4 (Abb. 1). Ziel einer Berichterstattung nach dem ESRS E4 ist demnach eine ganzheitliche Darstellung im Sinne der Doppelten Wesentlichkeit. Es sollen sowohl die Einflüsse eines Unternehmens auf die Natur, deren Ökosysteme, Arten und Ökosystemleistungen als auch die Abhängigkeiten eines Unternehmens von diesen Faktoren dargestellt werden (European Union 2023b). Entsprechend muss sich auch die Analyse der für das Unternehmen wesentlichen Aspekte (Wesentlichkeitsanalyse) – zumindest in Bezug auf Umweltfaktoren – am Themenspektrum und Umfang des ESRS E4 orientieren (European Union 2023a).

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Abb. 1: Thematischer Umfang der Biodiversitätsberichterstattung nach European Sustainability Reporting Standard E4 (ESRS E4; European Union 2023a, b, c) sowie Verortung weiterer internationaler Berichtsstandards (IFRS Foundation 2023a, b; Global Reporting Initiative 2024). CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive, GRI = Global Reporting Initiative.Fig. 1: Thematic scope of biodiversity reporting in accordance with European Sustainability Reporting Standards E4 (ESRS E4; European Union 2023a, b, c) including references to relevant international reporting standards (IFRS Foundation 2023a, b; Global Reporting Initiative 2024). CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive, GRI = Global Reporting Initiative.

Während die übergeordnete Bedeutung des ESRS E4 sowohl aus dem definierten Themenspektrum (European Union 2023a) als auch aus dem Wortlaut des ESRS E4 (European Union 2023c) hervorgeht, spiegelt sie sich weder im Aufbau der ESRS noch an geeigneten Stellen im konzeptionellen Rahmenwerk des ESRS 1 und 2 deutlich wider. Dieser Mangel erschwert nicht nur eine wissenschaftlich sowie praktisch sinnvolle Berichterstattung, sondern führt auch zu einer ggf. sehr engen und somit falschen Interpretation und Anwendung des ESRS E4.

Von grundlegender Bedeutung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die biologische Vielfalt ist ein korrektes Verständnis des Begriffs Biodiversität und dessen thematischen Umfangs im Kontext des Reportings. Grundsätzlich folgt der Begriff Biodiversität in allen relevanten Standards und Regularien konsequent der Definition des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) und zielt somit auf die Vielfalt des natürlichen Lebens und der daraus resultierenden Strukturen und Dienstleistungen ab (CBD 2023). Um Aussagen über die übergeordnete Vielfalt, deren Veränderung und Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft treffen zu können, ist eine standardisierte Betrachtung der zu Grunde liegenden Bestandteile notwendig. Hierbei ist es wichtig, den Zustand der Natur, einschließlich Arten, Ökosystemen und deren Leistungen, lokal zu betrachten. Ebenso wichtig ist es, die Verlusttreiber, die durch ökonomische Aktivitäten verursacht werden, sichtbar zu machen. Schließlich sollten mögliche Chancen und Risiken, die sich für das Unternehmen und die Gesellschaft ergeben, qualitativ und quantitativ bewertet werden.

Wie in Abb. 1 sowie im Weiteren dargestellt, legt eine ESRS-E4-konforme Biodiversitätsberichterstattung diesen erweiterten Biodiversitätsbegriff zu Grunde und kann entsprechend in vier verschiedene Accounting-Systeme (siehe Abschnitte 3.1, 3.2 sowie 3.3, 3.4) unterteilt werden. Durch die gemeinsame Betrachtung im Rahmen der ganzheitlichen Berichterstattung (Doppelte Wesentlichkeit) werden nicht nur Aussagen über die biologische Vielfalt im Einzugsbereich des Unternehmens und seiner Wertschöpfungskette, sondern auch über den Nutzen der biologischen Vielfalt für das Unternehmen und sein Geschäftsmodell ermöglicht (European Commission 2022).

3.1 Impact driver accounting (Bilanzierung von Einflussfaktoren)

Impact driver accounting untersucht die aktuellen und potenziellen Einflussfaktoren (impact drivers), über die sich wirtschaftliche Aktivitäten auf Ökosysteme, Arten und letztlich Ökosystemleistungen auswirken. Diese Bewertung bildet die Grundlage für eine strukturierte Wesentlichkeitsanalyse, die den ersten Schritt einer an den ESRS ausgerichteten Berichterstattung darstellt (European Union 2023a). Sie konzentriert sich auf die Haupttreiber des anhaltenden Naturverlusts, wie sie von der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) identifiziert wurden: Klimawandel, Verschmutzung, Landnutzung, Ausbeutung natürlicher Ressourcen und invasive Arten (IPBES 2019).

Ziel des impact driver accounting ist es, Einflussfaktoren, die nachweislich Auswirkungen auf die Umwelt haben und durch ökonomische Aktivitäten verursacht werden, zu identifizieren, diese zu messen und darüber zu berichten. Beispiele für Messpunkte sind der Wasserverbrauch in m3, die Landnutzung einer Produktionsstätte in ha oder die CO2-Emissionen in t. Das Natural Capital Protocol (Capitals Coalition 2016) bietet einen anerkannten und etablierten Rahmen für die praktische Umsetzung eines solchen impact driver accounting (Wildner et al. 2023). Als Erweiterung einer Betrachtung rein physischer Messgrößen bewertet die Methode des natural capital management accounting (Value Balancing Alliance et al. 2023) die positiven und negativen Auswirkungen der Einflussfaktoren aus dem impact driver accounting monetär mit Hilfe noch weitestgehend zu standardisierender Bewertungskoeffizienten. Im Rahmen eines solchen impact accounting ist insbesondere die finanzielle Bewertung der Schadkosten von Treibhausgasemissionen etabliert. Hierbei wird bspw. das Konzept des social cost of carbon verwendet (Value Balancing Alliance et al. 2023).

Die Umsetzung dieser Rahmenwerke verlangt von den Unternehmen, dass sie transparente und quantifizierbare Daten über ihre Umweltauswirkungen erheben und vorlegen. Diese Informationen sind für Interessengruppen sowie Investorinnen und Investoren, die Nachhaltigkeit zunehmend in ihre Entscheidungsprozesse einbeziehen, unerlässlich. Darüber hinaus sind sie auch für die Unternehmen selbst wichtig, da sie das Risikomanagement und die Leistungsoptimierung unterstützen sowie zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen (Wildner et al. 2023). Impact driver accounting – insbesondere im Rahmen der CSRD – zeigt, für welche Teilbereiche des Geschäftsmodells eine Rechenschaftspflicht und ein Wandel hin zu nachhaltigeren Praktiken, die das langfristige Wohl der Gesellschaft und des Planeten berücksichtigen, erforderlich sind. Verdeutlicht wird dies durch das wachsende Bewusstsein für die Interdependenz von wirtschaftlichen Aktivitäten und ökologischem Wohlergehen sowie für die Verantwortung der Unternehmen, innerhalb der ökologischen Grenzen zu arbeiten (Value Balancing Alliance et al. 2023).

3.2 Ecosystem accounting (Bilanzierung von Ökosystemen)

Im Gegensatz zum impact driver accounting, das die durch wirtschaftliche Aktivitäten verursachten Treiber des Naturverlusts untersucht, beschreibt das ecosystem accounting die Veränderungen, die hierdurch in der Natur – konkret in Ökosystemen und bei Arten – stattfinden. Das ecosystem accounting, das auch die Artenbilanzierung umfasst, zielt darauf ab, Zusammensetzung und Zustand der Natur sowie das Ausmaß der Veränderungen der Natur, die von den wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens verursacht werden, zu erfassen (European Commission 2022).

Während ein solches Accounting in erster Linie für die nationale Berichterstattung auf der Grundlage des Rahmenwerks der Vereinten Nationen für die umweltökonomische Gesamtrechnung (United Nations et al. 2021) von Bedeutung ist, liegt der Schwerpunkt der Unternehmensberichterstattung überwiegend auf konsolidierten Indikatoren (Finance for Biodiversity Foundation 2024). Beispiele für diese Indikatoren sind die mean species abundance (MSA) oder die Nähe zu sensiblen Naturgebieten oder gefährdeten Arten. Diese Form der Berichterstattung stellt eine erhebliche Vereinfachung gegenüber der nationalen Berichterstattung dar, v. a. auf Grund des andernfalls erheblichen Aufwands, der erforderlich ist, um eine standortspezifische, detaillierte Ökosystembilanzierung über die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens durchzuführen (Wildner et al. 2022).

Zusätzliche Metriken ergeben sich aus der verpflichtenden Einhaltung weiterer Vorschriften, wie etwa der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte oder der lokalen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Ein wichtiger Aspekt, insbesondere bei der Einhaltung der EU-Taxonomie und der SFDR, ist abermals die Darstellung der räumlichen Nähe wirtschaftlicher Aktivitäten zu Gebieten und Arten, die auf Grund ihrer Bedeutung für Natur und Mensch oder ihres schlechten Zustands als besonders relevant bzw. schützenswert klassifiziert wurden.

Das ecosystem accounting ist im Unternehmenskontext vor die Herausforderung gestellt, umfangreiche und für Laiinnen oder Laien überwiegend schwer zu verstehende ökologische Daten in ein Format zu integrieren, das für Erstellerinnen und Ersteller sowie Nutzerinnen und Nutzer einer solchen Berichterstattung zugänglich und relevant ist. Gleichzeitig muss es für das berichtende Unternehmen praktikabel umsetzbar sein. Die Unternehmen müssen ihre direkten Auswirkungen auf Ökosysteme bewerten und ihren weiteren ökologischen Fußabdruck erfassen, einschließlich der Veränderungen in der natürlichen Umwelt, für die sie verantwortlich sind. Diese Form des Accountings ist im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen von wachsender Bedeutung, da sie einen umfassenderen Blick auf die Verbindung eines Unternehmens mit der natürlichen Welt ermöglicht und das Verständnis potenzieller und tatsächlicher Einflüsse und Abhängigkeiten wesentlich verbessert.

3.3 Dependency accounting (Bilanzierung von Abhängigkeiten von Unternehmen)

Das dependency accounting unterscheidet sich sowohl vom impact driver accounting als auch vom ecosystem accounting, indem es sich auf das berichtende Unternehmen konzentriert und fragt, wie dieses von der Natur beeinflusst wird. Diese Art des Accountings zeigt die Abhängigkeit eines Unternehmens von Ökosystemen und deren Leistungen auf, die häufig unentgeltlich und unwissentlich bezogen werden (European Commission 2022). Das dependency accounting hebt bestimmte Ökosystemleistungen hervor, die für wirtschaftliche Prozesse entscheidend sind und deren Rückgang zu wirtschaftlichen Konsequenzen wie erhöhten Kosten oder Produktionsstopps führen kann (Power et al. 2022). Beispielhaft sind Kraftwerke, die sauberes, kühles Wasser in ausreichender Menge benötigen, eine intakte Vegetation, die vor Umwelteinflüssen schützt, oder Insekten, die für landwirtschaftliche Betriebe wichtige Bestäubungsleistungen erbringen. Neben einem grundsätzlichen Abhängigkeitsprofil je ökonomischer Aktivität (Abb. 2) ist für das dependency accounting von zentraler Bedeutung, dass die als wesentlich identifizierten Ökosystemleistungen sowie deren Verfügbarkeit standortspezifisch identifiziert, gemessen und berichtet werden.

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Abb. 2: Matrix zu den direkten Abhängigkeiten verschiedener Wirtschaftssektoren von Ökosystemleistungen auf einer relativen Skala von 0,0 (keine Abhängigkeit) bis 1,0 (sehr starke Abhängigkeit) (aus Boldrini et al. 2023, verändert).Fig. 2: Matrix illustrating the direct dependencies of various economic sectors on ecosystem services on a relative scale from 0.0 (no dependency) to 1.0 (very strong dependency) (from Boldrini et al. 2023, modified).

Während die Bilanzierung und Berichterstattung für Versorgungsleistungen wie die Bereitstellung von Wasser, Holz oder Biomasse relativ einfach umzusetzen ist, fehlen für einen Großteil der regulierenden, kulturellen und unterstützenden Ökosystemleistungen sowohl etablierte Indikatoren als auch eine übergeordnete Bilanzierungsmethode, die es Unternehmen ermöglicht, in Verbindung mit Erkenntnissen aus dem ecosystem und impact driver accounting neben der reinen Abhängigkeit auch standortspezifische Erkenntnisse in Hinblick auf die zukünftige Verfügbarkeit einzubeziehen (TNFD 2023). Erste Studien und Methoden wurden auf makroökonomischer Ebene vorgeschlagen, v. a. von der Weltbank (Johnson et al. 2021) und der Europäischen Zentralbank (Boldrini et al. 2023). Zudem ist das Thema im Rahmen des System of Environmental-Economic Accounting – Ecosystem Accounting der Vereinten Nationen (UN SEEA EA) und damit in der nationalen Berichterstattung von Bedeutung (United Nations et al. 2021). Darüber hinaus plant das EU-Horizon-Projekt SELINA, einen umfassenden Ansatz zu entwickeln, der sowohl die Ökosystem- als auch die Ökosystemleistungsrechnung umfasst (SELINA 2023).

Die Sichtbarmachung, Messung und Bewertung von Abhängigkeiten eines Unternehmens von Ökosystemen und deren Leistungen spielt sowohl in den ESRS (European Commission 2023a) als auch im überarbeiteten Biodiversitätsstandard der GRI (Global Reporting Initiative 2024) eine zentrale Rolle. Da aus Abhängigkeiten Chancen, aber auch Risiken entstehen können, ist das dependency accounting insbesondere für die Messung und Berichterstattung finanzieller Risiken infolge von Verlust und Zerstörung der Natur von grundlegender Bedeutung. Es ist somit wahrscheinlich, dass das ISSB im Rahmen eines Berichtsstandards zur Natur und deren Leistungen (IFRS Foundation 2023b) diesem Teilaspekt ebenfalls eine wichtige Rolle zuweisen wird.

3.4 Nature-related risks and opportunities accounting (Bilanzierung naturbezogener Risiken und Chancen)

Wie in Abb. 1, dargestellt, ist die Identifizierung, Quantifizierung und Bewertung von Risiken und Chancen, die sich aus der Interaktion eines Unternehmens mit natürlichen Ökosystemen ergeben (insbesondere aus dessen Abhängigkeiten; Abb. 2), ein wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS E4. Die Risiken werden dabei in die Kategorien transitorisch, physisch und systemisch unterteilt.

Transitorische oder Übergangsrisiken ergeben sich hauptsächlich aus rechtlichen, regulatorischen und gesellschaftlichen Vorgaben als Reaktion auf negative Auswirkungen, die das Unternehmen auf die Gesellschaft und die Natur hat oder haben könnte. Unternehmen müssen sich an diese anpassen, um Sanktionen, behördliche Strafen oder eine geringere Verbrauchernachfrage zu vermeiden, was Anpassungen der betrieblichen Abläufe oder der strategischen Ausrichtung erfordern kann (European Union 2023b).

Physische Risiken entstehen in erster Linie aus unerkannten oder schlecht verwalteten Abhängigkeiten von natürlichen Systemen (siehe Abschnitt 3.3 zu dependency accounting), die auf Grund veränderter Umweltbedingungen oder fehlender kosteneffizienter Ersatzprodukte plötzlich zu erheblichen Kosten oder Verbindlichkeiten werden können (Abb. 2). Wenn bspw. eine kritische Komponente direkt oder indirekt in der Lieferkette stark von der Ökosystemleistung Bestäubung abhängt, entsteht ein finanzielles Risiko im Sinne des nature risks and opportunities accounting, wenn diese Leistung gefährdet ist und die Kosten für die Anpassung oder Substitution voraussichtlich erheblich sind (European Union 2023b).

Systemische Risiken umfassen sowohl Übergangs- als auch physische Risiken, die auf der Ebene einzelner Branchen oder der Makroökonomie aggregiert werden. Es werden typische Abhängigkeits- und Risikoprofile erstellt und die Auswirkungen auf eine Branche, die Volkswirtschaft, die Finanzmärkte oder die Weltwirtschaft häufig durch Szenarioanalysen modelliert. In der Unternehmensberichterstattung liegt der Schwerpunkt insbesondere auf der Analyse bestimmter sektor- oder makroökonomischer Risiken und darauf, wie sich diese im Unternehmen selbst manifestieren, v. a. aber in spezifischen Lieferketten, von denen das Geschäftsmodell des Unternehmens stark abhängig ist und die ihrerseits stark und letztendlich systemisch von einer Interaktion mit der Natur abhängen (European Union 2023b).

Ähnlich wie das dependency accounting befindet sich das nature-related risks and opportunities accounting in einem frühen Stadium eines Standardisierungsprozesses, der es Unternehmen ermöglichen soll, effiziente, wissenschaftlich fundierte und international anerkannte Analysen, Messsysteme und Indikatoren zu veröffentlichen. Während eine Reihe von Zentralbanken bereits an solchen Rahmenwerken auf makroökonomischer Ebene arbeitet (NGFS 2023), plant die EU, im Rahmen eines etwa dreijährigen EU-Horizon-Projekts ein solches Rahmenwerk für die Nutzung durch Unternehmen und den Finanzmarkt wissenschaftlich zu erstellen (European Commission 2023a). Darüber hinaus befasst sich auch der Finanzsektor zunehmend mit diesem äußerst wichtigen Thema (Wildner et al. 2022).

4 Fazit und Ausblick

Wie dargelegt, wird die Berichterstattung über die Natur sowie über deren Vielfalt und Leistungen für Wirtschaft und Gesellschaft zu einem immer wichtigeren und zentralen Bestandteil der sich dynamisch entwickelnden Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere auf Grund des umfassenden, ganzheitlichen und verpflichtenden Berichtsstandards der CSRD und ihrer ESRS. Während einzelne Bereiche wie das impact driver oder ecosystem accounting relativ gut entwickelt und standardisiert sind, ist dies bei der Berichterstattung über Abhängigkeiten und naturbezogene Risiken und Chancen nicht der Fall. Auf Grund der wachsenden Nachfrage und des zunehmenden Verständnisses für das Thema, insbesondere seitens der Finanzmärkte, ist jedoch zu erwarten, dass die Standardisierung auch dieser Teilaspekte schnell voranschreiten wird. Hier besteht v. a. für die Wissenschaft die Chance und Verpflichtung, einen wesentlichen Beitrag zu leisten, diese Standards objektiv und wissenschaftsbasiert zu gestalten und gleichzeitig die Unternehmen im Gesamtkontext multilateraler Krisen und begrenzter Ressourcen nicht zu überfordern.

Wie eingangs erwähnt, besteht die Hauptfunktion einer aussagekräftigen und transparenten Unternehmensberichterstattung darin, eine solide und umfassende Grundlage für ein fundiertes Urteil und letztlich für eine angemessene Entscheidungsfindung zu schaffen. Angesichts der Komplexität und Neuartigkeit des Themas für die Wirtschaft bietet eine verpflichtende Unternehmensberichterstattung über Biodiversität, Ökosysteme und deren Leistungen im Einklang mit der CSRD und insbesondere mit dem ESRS E4 einen notwendigen Anreiz und einen nützlichen Rahmen. Es ist auch zu erwarten, dass andere internationale Standardsetzer, wie das ISSB oder die GRI, der Biodiversität eine immer wichtigere Rolle einräumen werden, möglicherweise sogar in ähnlichem Umfang wie der Klimaberichterstattung. Für 2024 sind zudem weitere Regulierungen geplant, wie etwa die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Hinblick auf Nachhaltigkeit) der EU oder eine Erweiterung der EU-Taxonomie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) der EU. Biodiversität, Ökosysteme und Ökosystemleistungen werden auch hierin eine zunehmend wichtige Rolle einnehmen.

5 Literatur

  Almeida Machado B.A., Pinto Dias L.C., Fonseca A. (2020): Transparency of materiality analysis in GRI-based sustainability reports. Corporate Social Responsibility and Environmental Management 28(2): 570 – 580. DOI: 10.1002/csr.2066

  Bebbington J., Cuckston T., Ferger C. (2021): Biodiversity. In: Bebbington J., Larrinaga C. et al. (Hrsg.): Handbook of environmental accounting. Routledge. London: 377 – 384.

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Fußnoten

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Tobias Maximilian Wildner, LL. M., M. Sc.

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ

Permoserstraße 15

04318 Leipzig

E-Mail: tobias-maximilian.wildner@ufz.de

Der Autor ist Sustainable-finance-Experte am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ, Berater der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), der EU Kommission (EU Platform on Sustainable Finance) und der Value Balancing Alliance e. V. (VBA) sowie Unternehmer und Investor im Nachhaltigkeitsbereich. Er studierte Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.), banking and international finance (M. Sc.), global change ecology (M. Sc.) sowie internationales Recht (LL. M.) und begann seine Karriere als Investmentbanker. Er beschäftigt sich hauptsächlich mit der Messung und Bewertung von Natur im Kontext regulatorischer Anforderungen sowie aus einer Finanz- und Risikomanagementperspektive.

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