Gunter Müller und Thomas Fickert
Zusammenfassung
Naturbezogene Freizeitaktivitäten haben sich zu einem Massenphänomen entwickelt. Auch in Deutschland ist der Aufenthalt in der Natur eine immer beliebter werdende Freizeitbeschäftigung und für viele Menschen spielt das Erleben von Natur eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden. Die Freizeitaktivitäten in der Natur reichen vom Spazierengehen über „Fotosafaris“ oder Geocaching bis hin zur Ausübung diverser Natursportarten. Soziale Netzwerke wie Instagram oder Outdoorplattformen wie Komoot fördern eine Besucherkonzentration an bestimmten Orten mit zum Teil gravierenden Auswirkungen auf die Natur und die ansässige Bevölkerung. Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie mit Reise- und Kontaktbeschränkungen zum Ansturm auf die heimische Natur und damit zur Verschärfung bereits zuvor bestehender Probleme beigetragen. Zudem wurde ein verändertes Besucherprofil während der Pandemie festgestellt, da mehr Personen mit einem geringen Umweltbewusstsein in der Natur unterwegs waren als vor der Pandemie. Abnehmende Sensibilität und Gleichgültigkeit führen zu einem problematischen Besucherverhalten sowohl in ökologischer als auch in sozialer Hinsicht, weshalb über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation nachgedacht werden muss. Hierfür sind Besucherlenkungsmaßnahmen ein geeignetes Mittel, wobei zwei Maßnahmenbündel zur Verfügung stehen: eines, das auf die Vermeidung von Besucherkonzentrationen in sensiblen Gebieten abzielt, und eines, das anstrebt, das Besucherverhalten positiv im Sinne des Natur- und Umweltschutzes zu beeinflussen.
Besucherdruck – Besucherlenkung – Bildung für nachhaltige Entwicklung – Corona-Pandemie – Freizeitnutzung – Naturschutz – NatursportAbstract
Nature-related leisure activities have become a mass phenomenon. In Germany, too, spending time in nature is increasingly popular and, for many people, experiencing nature plays an important role for their well-being. The leisure activities in nature range from walking to “photo safaris” or geocaching to practising various outdoor sports. Social networks such as Instagram or outdoor platforms such as Komoot encourage a concentration of visitors in certain places, sometimes with serious impacts on nature and the local population. Last but not least, the corona pandemic with travel and contact restrictions has contributed to the rush on local nature and thus to an exacerbation of the already existing problems. In addition, a modified visitor profile was observed during the pandemic, as more people with a low level of environmental awareness were out and about in nature compared to pre-pandemic times. Decreasing sensitivity and indifference lead to problematic visitor behaviour in both ecological and social terms, which is why appropriate actions to improve the situation need to be considered. Visitor guidance measures are a suitable means, with two sets of measures available: one that aims to avoid visitor concentrations in sensitive areas and another that aims to positively influence visitor behaviour with regard to nature and environmental protection.
Visitor pressure – Visitor guidance – Education for sustainable development – Corona pandemic – Outdoor recreation – Nature conservation – Outdoor sportsInhalt
1 Einleitung
Freizeitaktivitäten in der Natur haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem Massenphänomen entwickelt (Kirchhoff et al. 2012). Aus dem Freizeit-Monitor 2021 der Stiftung für Zukunftsfragen geht hervor, dass der Aufenthalt in der Natur auch in Deutschland von zentraler Bedeutung für viele Bundesbürgerinnen und -bürger ist (Stiftung für Zukunftsfragen 2021). Im vorliegenden Beitrag soll unter dem Begriff Natur im Wesentlichen die den Menschen umgebende natürliche Umwelt außerhalb der Siedlungsbereiche, die „freie Landschaft“ im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verstanden werden, immer im Bewusstsein, dass es sich dabei fast durchwegs um Kulturlandschaft handelt. Über die Hälfte der für den Freizeit-Monitor Befragten gab an, mindestens einmal pro Woche die Natur aufzusuchen und für viele spielt der Aufenthalt in und das Erleben von Natur eine wichtige Rolle für das Wohlbefinden (Abb. 1). Die Freizeitaktivitäten in der Natur sind vielfältig und reichen vom Spazierengehen über „Fotosafaris“ oder Geocaching (Abb. 2) bis hin zur Ausübung verschiedenster Sportarten in der Natur (u. a. Stand-up-Paddling, Mountainbiking, Klettern etc.). Die verstärkte Freizeitgestaltung in der Natur hat u. a. folgende Gründe (vgl. Egner et al. 1998):
● Zunahme der zur Verfügung stehenden Freizeit aufgrund kürzerer Arbeitszeiten und einer gestiegenen Lebenserwartung;
● Mobilität, die es einer Vielzahl von Personen ermöglicht, in die meist abseits urbaner Zentren gelegenen Naturgebiete zu gelangen;
● Wandel im Freizeitverhalten des Menschen: Stand früher die Regeneration der Arbeitskraft im Vordergrund, ist heute eine Orientierung hin zu Aktivität und Erleben festzustellen;
● Natur als bewusst aufgesuchter Gegenraum zu den meist urbanen Alltagsräumen der Bevölkerung.
Abb. 1: Reges Besucheraufkommen am Lusen (1.373 m über dem Meeresspiegel) im Nationalpark Bayerischer Wald.
Fig. 1: High number of visitors on the Lusen summit (1.373 m above sea level) in the Bavarian Forest National Park.
Abb. 2: Entwicklung der Anzahl deutscher Geocacherinnen und Geocacher sowie aktiver Geocaches zwischen 2016 und 2022 (Quelle: Geoclimbing.de 2023). Fig. 2: Development of the number of German geocachers and active geocaches between 2016 and 2022 (source:
Geoclimbing.de 2023).
Zu diesen generellen Antriebskräften des Aufsuchens der Natur kommt hinzu, dass in letzter Zeit soziale Netzwerke wie Instagram, Outdoorplattformen wie Komoot oder diverse Geocaching-Apps eine Besucherkonzentration an bestimmten Orten fördern (vgl. Moczek et al. 2020; Šmelhausová et al. 2022; Arndt 2023). Dies erhöht den Besucherdruck auf die Natur, was zum Teil gravierende Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt sowie die ansässige Bevölkerung hat.
Nicht zuletzt hat in jüngster Zeit auch die Corona-Pandemie mit Reise- und Kontaktbeschränkungen zum Besucherandrang in der heimischen Natur und damit zur Verschärfung bereits zuvor bestehender Konflikte beigetragen (Weinbrenner et al. 2021). Verschiedene europäische Großschutzgebiete verzeichneten während der ersten Corona-Welle einen starken Anstieg der Besucherzahlen gegenüber Vor-Pandemie-Zeiten (McGinlay et al. 2020), vermutlich weil von vielen Menschen Outdoor-Aktivitäten aufgrund geringerer Ansteckungsgefahr als sicherer angesehen wurden als Indoor-Aktivitäten. Zugleich konnten wegen geschlossener Gastronomieeinrichtungen so gut wie keine positiven regionalökonomischen Effekte verbucht werden, die für die besuchten Gebiete eine gewisse Kompensation bedeutet hätten. Auch wurde ein verändertes Besucherprofil während der Pandemie festgestellt: Verglichen mit Vor-Pandemie-Zeiten waren mehr Personen mit einem geringen Umweltbewusstsein in der Natur unterwegs (McGinlay et al. 2020). Die abnehmende Sensibilität vieler heutiger Besucherinnen und Besucher gegenüber Natur und Landschaft führt vielerorts zu einem problematischen Besucherverhalten, sowohl aus ökologischer als auch aus sozialer Perspektive. Für den Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) als Dachverband von Naturschutzverbänden in Baden-Württemberg (BW) war dies Grund genug, sich der Thematik anzunehmen und in einem Positionspapier, das hier in komprimierter Form vorgestellt wird, Vorschläge zur Beruhigung der Situation zu machen (LNV 2023).
2 Rechtliche Grundlagen für den Zugang zur Natur in Deutschland
Den Zugang zur Natur regelt in Deutschland das BNatSchG, wobei es länderspezifische Abweichungen und Sonderregelungen gibt. In § 1 des BNatSchG („Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege“) wird in Abs. 3 explizit erwähnt, dass „zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich sowie großflächige Erholungsräume zu schützen und zugänglich zu machen“ sind. Erholung in der Natur ist demnach ein gesetzlich zugesichertes Gut. In § 59 BNatSchG („Betreten der freien Landschaft“) wird in Abs. 1 der Zugang zur Natur weiter konkretisiert: „Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).“
Das Betreten des Waldes regelt das Bundeswaldgesetz (BWaldG). In § 14 Abs. 1 heißt es: „Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. […]“ und in Abs. 2: „Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.“
3 Wirkungsgradienten von Freizeitaktivitäten in der Natur
Zu den beliebtesten landgebundenen Freizeitaktivitäten zählen Spazierengehen und Wandern. Auf Forst- oder Feldwegen praktiziert sind umweltrelevante Auswirkungen vernachlässigbar; der Grad der Störung kann aber bereits deutlich zunehmen, wenn (unangeleinte) Hunde mitgeführt werden oder Personen querfeldein oder zur Nachtzeit (z. B. im Rahmen von Geocaching) laufen. Eine weitere alltägliche und weitverbreitete Nutzung der Natur ist das Radfahren, das im öffentlichen Verkehrsraum oder auf Forst- und Feldwegen praktiziert ebenfalls kaum umweltrelevante Auswirkungen mit sich bringt. Mountainbiking findet jedoch in der Natur und oft auf schmalen (z. T. auch illegal angelegten) Trails statt, wo es durchaus zu ökologischen Beeinträchtigungen kommen kann. Die Beeinträchtigung von Habitaten mit empfindlicher Flora und Fauna, Erosion durch die mechanische Einwirkung der Reifen und die Scheuchwirkung auf Wildtiere sind einige der umweltrelevanten Auswirkungen. Auch der stark vergrößerte Aktionsradius durch die Nutzung von Elektrofahrrädern wie z. B. E-Mountainbikes ist kritisch zu sehen. Negative Auswirkungen auf den Artenschutz können ferner winterliche Aktivitäten (Skilaufen, Schneeschuhwandern) abseits markierter Wege und Pisten haben, da Wildtiere in einer für sie ohnehin schwierigen Jahreszeit dadurch potenziell letalen Störungen ausgesetzt sind (Graf 2018).
Eine große Anzahl von Menschen sucht die Natur für die Ausübung sportlicher Aktivitäten auf, die auf unterschiedliche Naturräume zurückgreifen und damit für unterschiedliche Störpotenziale sorgen können. Insbesondere die starke Ausdifferenzierung sportlicher Freizeitaktivitäten in der Natur (Fritz, Klages 2010) ist ökologisch relevant. Diese Ausdifferenzierung hat nicht nur die Erschließung neuer Sporträume zur Folge, sondern auch eine Nutzungsausweitung in neue Zeiträume hinein (z. B. tageszeitlich: spätnachmittags, abends, zur Dämmerungsphase; saisonal: wenig/nicht genutzte Jahreszeiten). Auch finden Aktivitäten in Sport- bzw. Zeiträumen statt, die zuvor entweder von anderen Gruppen (z. B. Jagd, Forst etc.) oder aber gar nicht genutzt wurden. Störung von Wildtieren, Bodenerosion und Trittbelastung, Beeinträchtigung/Zerstörung der Vegetation, Etablierung neuer Wege und Pfade durch Querfeldeinlaufen/-fahren/-reiten, Stoffeintrag und die Abstrahlung künstlichen Lichts sind einige der negativen Auswirkungen landgebundener sportlicher Freizeitaktivitäten in der Natur.
Hinzu kommen Aktivitäten zu Wasser und in der Luft. Zu ersteren zählen Baden in Bächen, Flüssen und Seen sowie verschiedene Wassersportarten (Kanu- und Ruderbootfahren, Rafting, Stand-up-Paddling, Segeln, Windsurfing, Wakeboarding etc.), wodurch es zu Gewässerverunreinigungen kommen kann und wasserbewohnende Organismen sowie Flora und Fauna der Uferbereiche beeinträchtigt werden. Auch die Verschleppung von Krankheiten (z. B. Krebspest) oder von invasiven Neobiota (z. B. Springkräutern, Staudenknöterichen, Krebsen) zählt zu den umweltrelevanten Auswirkungen. Unter den Aktivitäten in der Luft, von denen ökologische Beeinträchtigungen ausgehen können, sind der Segelflug, Drachen- und Gleitschirmfliegen, Modellfliegerei und in jüngerer Zeit in zunehmendem Maß die unkontrollierte Befliegung mit Drohnen zum Freizeitvergnügen zu nennen. Bewegungen in der Luft werden von vielen Tieren als Angriff wahrgenommen, was Fluchtreflexe auslöst, unnötigen Stress bedeutet und zusätzliche Energie kostet (Graf 2018). Die durch Freizeitaktivitäten in der Natur hervorgerufenen direkten ökologischen Eingriffe gehen i. d. R. mit weiteren indirekten Auswirkungen einher. Hierzu zählen u. a. wildes Parken und das Befahren von Grünland bei Überlastung des vorhandenen Raums für Parkplätze sowie die Müllproblematik (Hundekotbeutel, Fastfood- und Getränkeverpackungen, Flaschen).
4 Unterschiedlich sensible Bereiche
Gravierende Auswirkungen durch menschliche Freizeitaktivitäten in der Natur sind in Deutschland nicht flächendeckend zu erwarten, da sich ein hoher Besucherdruck auf wenige Bereiche konzentriert (Nähe zu Ballungsgebieten, landschaftliche Attraktionen). Auch reagieren nicht alle Bereiche gleichermaßen empfindlich auf Freizeitnutzungen. Bei einem niedrigen Besucherdruck sind selbst in ökologisch sensiblen Bereichen keine substanziellen Beeinträchtigungen zu erwarten (Abb. 3). Zudem werden in den vielerorts großflächig ausgeräumten Agrarlandschaften und baumartenarmen Altersklassenwäldern („Normallandschaften“) auch durch eine starke Freizeitnutzung kaum zusätzliche ökologische Schäden verursacht (Abb. 3). Problematisch sind die ökologisch sensiblen Bereiche (z. B. trittempfindliche Standorte oder Habitate störungsempfindlicher Bodenbrüter). Hier muss Leinenzwang für Hunde gelten sowie das Querfeldeinlaufen/-fahren/-reiten und das Betreten von Ackerflächen und Grünland in der Aufwuchs- und Brutzeit unterbunden werden, um Brutabbrüche bei Bodenbrütern und Stress für Jungtiere zu vermeiden. Aus botanischer Sicht ist zudem das Pflücken seltener und geschützter Blumen und Kräuter (z. B. Schlüsselblumen − Primula, Orchideen) problematisch. Durch Besucherlenkungskonzepte können ökologische Beeinträchtigungen auf ein akzeptables Maß reduziert werden (vgl. dazu auch Schwietering et al. 2024). Fehlen jedoch Lenkungskonzepte, besteht dringender Handlungsbedarf, da die ökologischen Beeinträchtigungen schnell ein aus Sicht des Naturschutzes nicht mehr tragbares Niveau erreichen (Abb. 3).
Abb. 3: Ob und welche Besucherlenkungsmaßnahmen bei der Erholung in der Natur notwendig sind, hängt davon ab, wie hoch der Besucherdruck und wie ökologisch sensibel der betroffene Landschaftsausschnitt ist.
Fig. 3: Whether visitor guidance measures are necessary for recreation in nature, and which ones should be chosen, depends on the level of visitor pressure and the ecological sensitivity of the particular area.
5 Die soziale Dimension des Besucherdrucks in der Natur
Der Besucherdruck in der Natur hat neben einer ökologischen auch eine soziale Dimension. Wie die ökologischen Probleme gehen auch soziale Probleme auf bewusstes oder unbewusstes Fehlverhalten der Besucherinnen und Besucher zurück. Ein steigender Besucherandrang ist nicht selten mit einer Überlastung des vorhandenen Raums für Parkplätze verbunden, mit der Folge, dass verstärkt wild geparkt wird, die ansässige Bevölkerung behindert wird sowie Privatgrundstücke und/oder landwirtschaftliche Flächen widerrechtlich betreten, befahren und geschädigt werden. Während es sich bei diesen Vergehen i. d. R. um Ordnungswidrigkeiten handelt, ist die illegale Entnahme landwirtschaftlicher Güter − z. B. das Pflücken von Obst auf öffentlich zugänglichen Streuobstwiesen − juristisch als Diebstahl zu betrachten.
Auch ein verstärkter Anfall von Müll in Zusammenhang mit höheren Besucherzahlen bringt neben ökologischen Problemen (z. B. Flaschen als Fallen für Insekten und Kleinsäuger) gesundheitliche Probleme mit sich, da dies mit der Verunreinigung von Böden und Trinkwasser einhergeht und zu Verletzungen und anderen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen kann. Auch eine zunehmende Lärmbelastung wirkt sich negativ auf die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner aus. Nicht zuletzt verringert sich durch eine – vielleicht auch von den Besucherinnen und Besuchern nur subjektiv wahrgenommene – zu hohe Besucherdichte der Erholungswert einer Ausflugsdestination (vgl. Kalisch, Klaphake 2007 für die Hallig Hooge im Nationalpark Wattenmeer; Schamel, Job 2013 für den Nationalpark Sächsische Schweiz). Dies kann mit Umsatzeinbußen im Tourismus einhergehen.
6 Besucherlenkungsmaßnahmen
Um Beeinträchtigungen der Natur durch einen zunehmenden Freizeitdruck zu minimieren, sind trotz umfangreicher gesetzlicher Regelungen zusätzliche Besucherlenkungsmaßnahmen erforderlich (Dickhut 2017; Spittler 2019; Abb. 3). Hierbei lassen sich zwei Maßnahmenbündel voneinander unterscheiden: eines, das auf die Vermeidung von Besucherkonzentrationen in sensiblen Gebieten abzielt, und eines, das anstrebt, das Besucherverhalten positiv im Sinne des Natur- und Umweltschutzes zu beeinflussen. Ob diese Ziele auf sozial-kommunikativem Weg, also durch Rücksichtnahme, freiwillige Einschränkungen, gegenseitiges Verständnis und Abrücken von Maximalforderungen erreicht werden (können) oder ob normative Maßnahmen wie Regeln, Kontrolle und Sanktionen notwendig sind, muss von Fall zu Fall entschieden werden (Abb. 4). In der Regel wird eine funktionierende Besucherlenkung auf einer Kombination aus beiden Ansätzen beruhen.
Abb. 4: Vier-Felder-Matrix aus Zielen und Maßnahmen, um Auswirkungen des Besucherdrucks auf die Natur zu minimieren.
Fig. 4: Four-field matrix of goals and measures to minimise the impact of visitor pressure on nature.
Zur Reduzierung der Besucherzahlen kommen nach Reeh, Möller (2021) und McGinlay et al. (2020) u. a. folgende normative Maßnahmen in Betracht:
● Begrenzung der Gruppengröße im Bereich der touristischen Infrastruktur (z. B. Campingplatz);
● stringente Parkraumüberwachung und Ahndung von Verstößen;
● saisonale (z. B. Brutzeiten) und/oder tageszeitliche Betretungsverbote (Dämmerungsphasen, nachts) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG;
● Steuerung des Zugangs zu Schutzgebieten, z. B. durch eine Anmelde- bzw. Reservierungspflicht, wie sie bei Kanufahrten auf manchen Gewässern schon praktiziert wird. Hierdurch kann Einfluss auf die Gruppengröße und die Aufenthaltsdauer in Schutzgebieten genommen werden.
Eine Beeinflussung des Besucherverhaltens ist normativ u. a. durch Betretungsverbote ökologisch sensibler Bereiche sowie durch Wegegebote zu erreichen. Die Einhaltung solcher Regelungen sollte durch eine verstärkte Präsenz von z. B. Rangerinnen und Rangern, Naturschutzwartinnen und -warten oder Feldhüterinnen und -hütern überwacht werden. In Deutschland können Gemeinden einen Gemeindlichen Vollzugsdienst (in Sachsen und Baden-Württemberg) bzw. einen Kommunalen Ordnungsdienst (in anderen Bundesländern) bestellen. Die Bediensteten haben die Rechtsstellung von Polizeibeamten und die Gemeinden können ihnen Aufgaben zur Durchführung des Polizeigesetzes übertragen, darunter Feldschutz- und Umweltschutzaufgaben. Fakt ist allerdings, dass nur sehr wenige Gemeinden den Gemeindlichen Vollzugsdienst oder den Kommunalen Ordnungsdienst explizit mit Feldschutzaufgaben betrauen. Meist wird der gesamte Aufgabenkatalog übertragen, die Tätigkeit aber auf „lohnende” Schwerpunkte, insbesondere die Überwachung des ruhenden Verkehrs, beschränkt. Um den negativen Auswirkungen des Besucherdrucks in der Natur durch die Anstellung (zusätzlicher) Ordnungskräfte (mit Schwerpunkt Feldschutzaufgaben) begegnen zu können, müssten die Gemeinden dafür von den Ländern ausreichende finanzielle Unterstützung zur Abdeckung der Personalkosten erhalten und die in Frage kommenden Personen müssten entsprechend geschult werden.
Mindestens genauso wichtig wie die Anwendung normativer Maßnahmen zur Beeinflussung des Besucherverhaltens ist es, sozial-kommunikativ über Informationskampagnen notwendige Verhaltenskodizes für eine Freizeitnutzung der Natur zu vermitteln und eine Sensibilisierung für Naturschutzbelange zu erreichen. Hier bieten moderne Formen der Kommunikationstechnologie (Apps, Social-Media-Kanäle, digitale Outdoorplattfomen) Möglichkeiten, auf ein umweltverträgliches Besucherverhalten hinzuwirken, etwa durch eine gezielte Bewerbung resilienter Gebiete oder durch das Anzeigen der aktuellen Frequentierung/Auslastung bestimmter Gebiete. Hier sind erste vielversprechende Initiativen wie Digitize the Planet e. V. (Digitize the Planet 2024) am Start mit dem Ziel, alle relevanten Vorschriften einschließlich der Gesetze und lokalen Regeln für die Nutzung in der Natur in digitaler Form bereitzustellen (zu Lenkungmöglichkeiten über digitale Outdoorplattfomen siehe Schwietering et al. 2024).
Wichtig für die Akzeptanz von Lenkungsmaßnahmen ist es, die Verhältnismäßigkeit im Blick zu behalten: In ökologisch weniger sensiblen, artenarmen und/oder von Allerweltsarten besiedelten Bereichen kann ohne naturschutzrelevante Verluste eine gewisse Freizeitnutzung stattfinden (Monz et al. 2009, 2013). In Naturschutzgebieten sollte dagegen der Schutz der Natur im Vordergrund stehen, wobei auch hier bei umsichtiger Besucherlenkung ein gewisses Maß an Nutzung möglich ist. Reglementierungen durch Naturschutzbehörden sollten mit Augenmaß erfolgen und im Idealfall in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Interessensvertretungen der Naturnutzerseite im Bereich von Erholung und Sport abgesprochen werden, um Akzeptanz für die getroffenen Maßnahmen zu gewinnen. Eine Herausforderung stellt in diesem Zusammenhang sicher dar, dass es – u. a. aufgrund der oben darlegten Ausdifferenzierung der Freizeitaktivitäten – nicht für alle Aktivitäten solche Interessensvertretungen gibt. Nicht alle Nutzerinnen und Nutzer sind also direkt zu erreichen bzw. fühlen sich an solche Absprachen gebunden, sofern sie diese überhaupt kennen. Aufgrund des hohen Anteils nicht-organisierter Naturnutzerinnen und -nutzer, weitgehend fehlender Kontrollen vorgegebener Verhaltensregeln und ausbleibender Sanktionierungen sind normative Strukturen erforderlich. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei eine bestehende und gelebte Sozialkontrolle. Da für einen Großteil der Naturnutzerinnen und -nutzer das Naturerleben ein zentraler Motivationsgrund für Freizeitaktivitäten in der Natur ist, kann bei ihnen ein grundsätzliches Verständnis für Umweltschutzbelange vorausgesetzt werden. Eine spezifische norm- und moralorientierte soziale Kontrolle stellt dabei ein effektives System dar, die Natur als rechtsarmen Raum zu sichern, wobei es, wie auch sonst im Gemeinschaftsleben, natürlich des rechtlich gesicherten Rahmens bedarf.
7 Aufklärungsarbeit
Um den ökologischen und gesellschaftlichen Problemen, die durch den steigenden Besucherdruck in der Natur ausgelöst werden, zu begegnen, ist Aufklärungsarbeit auf unterschiedlichen Ebenen von Nöten. Bereits in Schulen und Kindergärten kann eine frühe Sensibilisierung für ein umweltverträgliches Verhalten in der Natur erfolgen − sowohl theoretisch in den jeweiligen Einrichtungen als auch praktisch etwa bei Ausflügen zu außerschulischen Lernorten in der Natur. Und da Kinder und Jugendliche bekanntermaßen wichtige Multiplikatoren darstellen, werden hier vermittelte Kenntnisse und gewonnene Erfahrungen im Idealfall in die Elternhäuser weitergetragen.
Eine weitere Form der Aufklärungsarbeit können Flyer, Pressemitteilungen und Websites von Naturschutzbehörden, Naturschutzorganisationen und Interessensvertretungen der Naturnutzerinnen und -nutzer sein, die auf besonders schutzwürdige Landschaftselemente hinweisen, Ratschläge für ein umweltverträgliches Verhalten in diesen Gebieten geben und zeitliche und räumliche Lenkungskonzepte erläutern, wie es verschiedene Kampagnen bereits erfolgreich tun (z. B. Amt der Vorarlberger Landesregierung 2024; Auerhuhn im Schwarzwald e. V. 2024). Nicht zuletzt kann Aufklärungsarbeit auch direkt vor Ort erfolgen, z. B. über Informationstafeln oder unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel (z. B. Apps, QR-Codes).
8 Fazit
Mit dem stetig steigenden Besucherdruck auf die Natur während der letzten Jahrzehnte (vgl. MTF 2023) haben Interessenskonflikte zwischen Naturschützerinnen und -schützern auf der einen und Naturnutzerinnen und -nutzern auf der anderen Seite sukzessive zugenommen, obwohl für beide Gruppen Natur einen hohen Stellenwert besitzt. Hammerich (1994: 21) hatte hier bereits im ausgehenden 20. Jahrhundert eine Polarisierung erkannt, die sich bis heute eher noch verstärkt hat: „Um es verkürzt auf einen Nenner zu bringen: Für die einen soll Natur dem Menschen Freude bereiten und zu Aktivität anreizen, für die anderen ist die Natur vor dem Menschen zu schützen.“ Diese bis heute bestehenden Interessenskonflikte müssen gelöst werden und der LNV will hierzu konstruktiv mit seinem Positionspapier beitragen (LNV 2023).
Ein völliges Ausschließen des Menschen aus der Natur kann und darf nicht das Ziel des Naturschutzes sein, vielmehr bedarf es einer differenzierten Betrachtung und der Entwicklung einvernehmlicher Lösungen. Ein Naturschutz, der den Menschen aus der Natur aussperrt, geht an der Realität vorbei und ist unter Umständen sogar kontraproduktiv, weil sich der Mensch so immer weiter von der Natur entfremdet, anstatt für Naturschutzbelange sensibilisiert zu werden. Ziel muss es sein, differenzierte zeitliche und räumliche Lenkungskonzepte zu entwickeln, um eine möglichst umweltverträgliche Freizeitgestaltung in der Natur zu gewährleisten. Hierfür ist eine respekt- und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Interessensvertretungen des Naturschutzes und der Nutzerinnen und Nutzer der Natur für Sport und Erholung erforderlich, um über ausgewogene Maßnahmen die Akzeptanz solcher manchmal mühsam ausgehandelten Kompromisse zu erreichen. Das Problem, dass viele Naturbesucherinnen und -besucher nicht organisiert und deshalb schwerer anzusprechen sind als in Vereinen oder Verbänden organisierte Personen, besteht dabei zweifellos. Allerdings ist auch in diesem Personenkreis eine gewisse Sensibilisierung für Naturschutzbelange zu erwarten und die soziale Kontrolle unter den Erholungssuchenden in der Natur sollte nicht unterschätzt werden, sodass – gewissermaßen über Umwege – auch hier Lenkungsmaßnahmen greifen dürften.
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Dank
Die Autoren danken allen Mitgliedern der LNV-Projektgruppe „Besucherdruck in der Natur“, die durch ihre Expertise zum Entstehen des LNV-Positionspapiers und damit auch zu dieser gekürzten und überarbeiteten Fassung beigetragen haben: Dr. Gerhard Bronner, Thomas Dietz, Dr. Erhard Jauch, Michael Koltzenburg, Andreas Linsmeier, Gerhard Müller, Meike Rau und Dr. Anke Trube. Zwei anonymen Gutachterinnen bzw. Gutachtern sowie dem Schriftleiter von Natur und Landschaft, Herrn Dr. Ulrich Sukopp, sei für ihre konstruktiven Anregungen und Verbesserungsvorschläge gedankt.