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Access and Benefit-sharing (ABS) in der Praxis


ABS-Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer in der EU.

Aus Ausgabe 3-2024

Access and Benefit-sharing in der Praxis: Was muss, was kann getan werden?

Von Lucas Hennicke, Frederick Qasem und Ricardo Gent

Der Zugang zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen bedarf sowohl in der kommerziellen als auch in der nichtkommerziellen Forschung nach den Vorgaben des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und des konkretisierenden Nagoya-Protokolls (NP) der Zustimmung der Bereitstellerstaaten. Zudem ist für den Zugang ggf. ein Vorteilsausgleich zu leisten. Daneben treten unions- und nationalrechtliche Pflichten. Ein Überblick über diese Pflichten zeigt, dass die vielzähligen und divergierenden Pflichten die Umsetzung erheblich erschweren. Zwar existieren verschiedene Ansätze zur Erleichterung der Compliance, diese sind aber nur bedingt geeignet, tatsächlich zu einer Vereinfachung zu führen. Insofern sollte über eine weitere Vereinheitlichung, auch mit anderen völkerrechtlichen Vorgaben, nachgedacht werden.

DOI: 10.19217/NuL2024-03-02

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