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Biodiversitätskonzept für die Stadt Karlsruhe


Hohlwege sind Hotspots der Biodiversität und eine Besonderheit im Stadtkreis Karlsruhe. (Foto: Caroline Neumann)

Biodiversitätskonzept für die Stadt Karlsruhe

Karlsruhe ist ein Hotspot der Artenvielfalt, denn hier treffen mehrere Naturräume aufeinander. Die dadurch entstehende Vielfalt an unterschiedlichen Lebensräumen macht Karlsruhe zu etwas ganz Besonderem. Die trockene, sandige Hardtebene liegt zwischen der feuchten Rheinaue und der Kinzig-Murg-Rinne, die im Osten auf die Hügellandschaft des Kraichgaus sowie auf die Schwarzwald-Randplatten trifft. Mit dieser Lebensraumvielfalt geht einher, dass in der Stadt nicht nur viele Menschen, sondern auch zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten leben. Die Stadt Karlsruhe hat es sich daher zum Ziel gemacht, die für die Region typischen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume zu erhalten und zu fördern. Grundlage dafür ist die Gesetzesnovelle durch das baden-württembergische Biodiversitätsstärkungsgesetz vom 23. Juli 2020.
Das Biodiversitätskonzept der Stadt Karlsruhe aus dem Jahr 2021 (https://bit.ly/Biodiv-Konz-KA) zeigt Maßnahmen auf, wie heimische Arten und Lebensräume auf lokaler Ebene erhalten und gefördert werden können. Dabei wurde in einem ersten Schritt analysiert, welche Bereiche des Stadtkreises von besonderer Bedeutung für die Biodiversität sind und durch welche Faktoren biologische Vielfalt im Stadtkreis Karlsruhe im Wesentlichen gefährdet ist. Darauf aufbauend wurden Maßnahmen entwickelt, die diesen Gefährdungen entgegenwirken und zur Förderung der biologischen Vielfalt beitragen. Bei den Maßnahmen geht es weniger um den Schutz einzelner Arten als um die Förderung und den Schutz ganzer regionalspezifischer Lebensgemeinschaften. Die Maßnahmen richten sich an ganz unterschiedliche Verantwortliche, vor allem aber an die städtischen Ämter. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe können künftig von den Maßnahmen des Biodiversitätskonzepts nicht nur profitieren, sondern sind auch gefragt und sollen eingebunden werden. Auch Bürgerschaftliches Engagement zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität soll künftig unterstützt werden.
Die Maßnahmen des Biodiversitätskonzepts gliedern sich in drei Gruppen:
1.    Strukturelle Maßnahmen
Diese sollen den Blickwinkel auf den Schutz der Biodiversität in allen relevanten Prozessen und Abläufen des städtischen Handelns und im Handeln der Bürgerschaft verankern. Konkret muss dabei zunächst die Kenntnis der Arten und Lebensräume, die Karlsruhe so besonders machen, gefördert und die Öffentlichkeit deutlich sensibilisiert werden. Ein wichtiger Teil ist auch die Aufklärung über biodiversitätsschädigende Handlungen. Hier spielen Arten, die sich mit ihrer Ausbreitung negativ auf die Biodiversität auswirken, eine besondere Rolle – z. B. nichtheimische invasive Arten wie Waschbär (Procyon lotor) oder Nutria (Myocastor coypus) oder der Götterbaum (Ailanthus altissima). Desweiteren sieht das Biodiversitätskonzept vor, einzelne für die Biodiversität und Eigenart der Landschaft bedeutsame Bereiche in der Stadt der Bevölkerung zugänglich und erlebbar zu machen. Themenbezogene Flurschauen und Runde Tische sollen von den Stadtämtern organisiert werden, um über den Zustand von Natur und Landschaft zu informieren. Dabei sollen auch die Anliegen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger gehört und konkrete Maßnahme der Biodiversitätsförderung vermittelt werden. Denn in der Karlsruher Bevölkerung ist bereits an vielen Stellen der Wille spürbar, etwas zur Biodiversität in der Stadt, auch auf Freizeitgrundstücken im Außenbereich, beizutragen.
2.    Allgemeingültige Handlungsempfehlungen und Maßnahmen
Dabei geht es einerseits um die Sicherung und Wiederherstellung von für Karlsruhe besonderen und historischen Lebensräumen wie bspw. der Rheinniederung, der Kinzig-Murg-Rinne, der Sandflächen der Niederterrasse des Rheins oder vieler Hohlwege (siehe Abb.). Andererseits ist ein wesentlicher Faktor, der in viele Bereiche des Umgangs mit Natur und Landschaft hineinreicht, der Wunsch des Menschen, die Entwicklungen in der Natur zu kontrollieren und diese so zu gestalten, dass sie für ihn „ordentlich“ aussieht. Übersehen wird dabei, dass genau solche „unordentlich“ erscheinenden Sonderstandorte eine große Bedeutung für die Biodiversität besitzen. Daher ist auch der Raum für Spontanentwicklung und die Rücknahme des Gestaltungswillens ein Beitrag zur Biodiversität, den es umzusetzen gilt. Darüber hinaus sind gezielte Artenschutzmaßnahmen angedacht für Arten, für die Karlsruhe eine besondere und regionale Bedeutung hat, wie bspw. den vom Aussterben bedrohten Moorfrosch (Rana arvalis) und den in Karlsruhe weit bekannten und nicht mehr wegzudenkenden Mauersegler (Apus apus). Auch die Begrenzung der Ausbreitung sogenannter „Problempflanzen“, deren Anpflanzungen oder Ansaat sich in der Regel negativ auf die Biodiversität auswirken, ist Bestandteil dieser Maßnahmengruppe des Biodiversitätskonzepts.
3.    Lebensraumspezifische flächenbezogene Maßnahmen
Die Bedeutung des Siedlungsbereichs für die Biodiversität wird oftmals unterschätzt. Hervorzuheben sind hier Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter (z. B. Mauersegler, Schwalben und einzelne Fledermausarten) oder für Arten, die typischerweise in trockenen und warmen Bereichen vorkommen, wie die Mauereidechse (Podarcis muralis) und die Zauneidechse (Lacerta agilis). Maßnahmen im Siedlungsbereich sind außerdem darauf ausgelegt, Spontanvegetation zuzulassen, Brachflächen zu dulden, auf nicht standorttypische Aussaat zu verzichten und wertgebende Gehölzbestände zu schützen und zu entwickeln.
In der Feldflur führt eine gleichbleibende und extensive Nutzung der Kulturlandschaft über einen langen Zeitraum hinweg zur Entstehung hochwertiger und für die Biodiversität bedeutsamer Biotopflächen wie Magerrasen und Magerwiesen, Ackerrand- und Saumstreifen, Feldgehölze, artenreicher Nasswiesen oder Streuobstbestände mit alten Obstbäumen und Hohlwegen. Maßnahmen in der Feldflur dienen der Erhaltung, Pflege und Entwicklung dieser Lebensräume.
Die für den Wald vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, dessen Naturnähe zu sichern bzw. zu erhöhen sowie gefährdete oder regional bedeutsame Arten zu erhalten oder zu entwickeln. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind eingebunden in die gesellschaftlichen und waldbaulichen Anforderungen, die an stadtnahe Wälder gestellt werden.
Die Gewässer im Stadtkreis sind bedeutsam in ihrer Funktion als Lebensraum für Amphibien, aquatische Lebewesen und an Wasser gebundene Insekten sowie als Wuchsorte für seltene Pflanzenarten. Hier zielen die Maßnahmen insbesondere auf die Qualität und Naturnähe der Gewässer im Stadtkreis ab.
In Karlsruhe wurde bereits in der Vergangenheit einiges für den Schutz der Biodiversität unternommen. Nun gilt es, die Maßnahmen des Biodiversitätskonzepts in unser Alltagshandeln einzubringen.

Quelle: Katherina Fies (Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Ökologie)