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Kompensation von Eingriffen in der deutschen Nord- und Ostsee


In den Naturschutzgebieten der deutschen Ostsee wie hier im Naturschutzgebiet Kadetrinne sind die ­Blocksteine vielfach auch mit Großalgen bewachsen. (Foto: Peter Hübner und Jochen Krause/BfN)

Aus Ausgabe 5-2023

Grüne Reihe: Bericht

Kompensation von Eingriffen in der deutschen Nord- und Ostsee

Von Oliver Hendrischke, Jan Laboranowitsch, Manuel Dureuil und Katrin Wollny-Goerke

Anlässlich eines Online-Workshops des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zum Thema „Kompensationsmaßnahmen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee“ Ende 2021 wurden die rechtliche Situation und die mögliche Umsetzung von Maßnahmen zur Realkompensation diskutiert. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kompensation mariner Eingriffe nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Bundeskompensationsverordnung (BKompV) in einem allgemeinen Überblick zusammengefasst. Maßnahmen, die sich sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus rechtlicher Sicht eignen, werden benannt. Als Realkompensationsmaßnahmen in der deutschen AWZ eignen sich insbesondere Maßnahmen mit Flächenbezug wie die Wiederherstellung bzw. Schaffung geogener oder biogener Riffe. Als Vermeidungsmaßnahme ist in gewissem räumlichem Umfang auch die Wahl anderer Standorte oder Trassenführungen denkbar. Für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See gelten zeitlich befristete Privilegierungen und Sonderregeln.

DOI: 10.19217/NuL2023-05-04

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