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Maßnahmen für den Kiebitz auf Äckern in Deutschland


a) Der Kiebitz (Vanellus vanellus) zählt zu den auffälligsten und bekanntesten Brutvögeln in der Agrarlandschaft in Deutschland. b) Kiebitzgelege sind auf braunem Boden im Ackerland gut getarnt. c) Brütender Kiebitz auf vorjährigem Maisacker. d) Gelege­markierung zum Schutz auf einem Maiserwartungsacker. (Fotos: a, b: Dominic Cimiotti, c, d: Florian Braun)

Aus Ausgabe 12-2022

Wirksamkeit von Maßnahmen für den Kiebitz auf Äckern in Deutschland
Ergebnisse aus dem Projekt „Sympathieträger Kiebitz“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Von Dominic V. Cimiotti, Ulf Bähker, Hannah G.S. Böhner, Aline Förster, Nadja Hofmann, Bettina Hönisch, Helgard F. Lemke, Kristian Lilje, Britta Linnemann, Ulrich Mäck, Johannes Melter, Raphael Rehm, Norbert Röder, Jan-Uwe Schmidt und Anuschka Tecker

Der starke Bestandsrückgang des Kiebitzes (Vanellus vanellus) in der Agrarlandschaft in Deutschland war Anlass zur Durchführung des Projekts „Sympathieträger Kiebitz“. Um Vorschläge für effektive Agrar-Umwelt-Klima-Maßnahmen für die Art im Ackerland ableiten zu können, wurden verschiedene Maßnahmen (Kiebitzinseln, verzögerte Maisaussaat, Gelegeschutz) in sieben Regionen in Deutschland evaluiert. Erfolgreichste und zugleich einzige Maßnahme mit einem bestandserhaltenden Bruterfolg war die „Kiebitzinsel in Sommerung“. Erfolgsfaktoren für den Bruterfolg bzw. die Besiedlung im Rahmen dieser Maßnahme waren das Vorhandensein von Nassstellen und die Nähe zu aktuellen Brutvorkommen. Die „Kiebitzinsel 2.0“ wurde entsprechend weiterentwickelt. Sie sollte bei Bedarf von Gelegeschutz flankiert und durch die Schaffung regionaler „Hotspots“ für den Bruterfolg (Optimalhabitate mit Ausschluss von Bodenprädatoren) ergänzt werden. Für effiziente Maßnahmenumsetzungen sollten überall regionale Gebietsbetreuungen eingerichtet werden. Aufgrund des Klimawandels kommt einer Steigerung der Grundqualität der Landschaft, etwa durch Verbesserungen des Landschaftswasserhaushalts, eine zentrale Rolle zu.

DOI: 10.19217/NuL2022-12-01

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