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Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter im Landkreis Göttingen


Biodiversitätsberatung auf einem Schonstreifen für Ackerwildkräuter. (Naturschutz)fachkundige Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter können gute Entscheidungen für ihren Betrieb und die Biodiversität unter sich wandelnden Umweltbedingungen treffen. (Foto: Landschaftspflegeverband Göttingen)

Aus Ausgabe 4-2023

Die niedersächsische Agrarumweltmaßnahme BS 3 „Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter“ im Landkreis Göttingen: Einblick in die Perspektive der Landwirtinnen und Landwirte

Von Kyra Zembold, Fionn Pape, Ute Grothey, Erwin Bergmeier und Stefan Meyer

Bereits seit Ende der 1980er-Jahre gibt es in Niedersachsen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) zur Förderung gefährdeter Ackerwildkräuter. In der Förderperiode von 2014 bis 2022 wurde hierzu die AUM BS 3 „Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter“ angeboten. Im Landkreis Göttingen wurde mithilfe leitfadengestützter Interviews eine Befragung der an dieser AUM teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte durchgeführt. Ziel war es, deren Erfahrungen mit der Maßnahme sowie die Motivation für deren Teilnahme zu evaluieren. Zudem wurde die Wahrnehmung der Befragten zur Entwicklung der lokalen Biodiversität dokumentiert. Für eine Teilnahme der Landwirtinnen und Landwirte am BS-3-Programm waren primär die ausreichende finanzielle Ausstattung und eine individuelle Biodiversitätsberatung ausschlaggebend. Darüber hinaus wurden bestehende Pachtverhältnisse und die Einstellung der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer als Faktoren für die Entscheidungsfindung benannt. Die BS-3-Maßnahme und ihre Ausgestaltung wurde von den Landwirtinnen und Landwirten überwiegend positiv wahrgenommen. Konkrete Verbesserungsvorschläge für die Umsetzung in der kommenden Förderperiode waren u. a. eine digital gestützte Ausmessung der Förderflächen durch die Kontrollinstanzen, ein früherer Bewilligungsbescheid und die Möglichkeit der „Blindbestellung“ (Bearbeitung ohne Neueinsaat).

DOI: 10.19217/NuL2023-04-02

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