Aus Ausgabe 7-2024
Wege zur vollständigen Umsetzung von Kompensationsverpflichtungen aus der Bauleitplanung am Beispiel des Landkreises Emsland
Von Niels Gepp und Eva Fenslage
Umsetzungsdefizite bei der Eingriffsregelung, die gemäß §§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das Ziel hat, die Leistungs- und Funktions-
fähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten, sind seit Jahren ein Thema des Naturschutzes. Viele Kommunen setzen nicht alle erforderlichen Kompensationsmaßnahmen aus der Bauleitplanung gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) um. Der Landkreis Emsland hat sich zusammen mit den Kommunen im Landkreis auf den Weg gemacht, diese Defizite abzubauen. Gleichzeitig arbeitet der Landkreis daran, die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern, und schafft zudem Strukturen, die eine dauerhafte Beseitigung von Umsetzungsdefiziten sicherstellen. Am Beispiel dieses Landkreises beschreibt der vorliegende Beitrag, wie ein systematischer Aufarbeitungsprozess ablaufen kann, welche Schwierigkeiten dabei entstehen können, welche strukturellen Gegebenheiten zu den Umsetzungsdefiziten beigetragen haben und wie man diese ändern kann. Zudem werden Erfolgsfaktoren benannt wie z. B. eine gute Kooperation zwischen Landkreis und Gemeinden oder die regelmäßige Kontrolle. Weiterhin werden Ideen vorgestellt wie eine übergreifende, konzeptionelle Steuerung von Kompensationsmaßnahmen in Flächenpools und eine gemeindeübergreifende Aufgabenübertragung an einen Landschaftspflegeverband.
DOI: 10.19217/NuL2024-07-01