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Vergleich der verschiedenen Konzepte zu Access and Benefit-sharing


Glasbehälter (Weckgläser) mit Körnern verschiedener Akzessionen der Saat-Gerste (Hordeum vulgare) in einer Kühlzelle. (Quelle: © Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung/IPK)

Aus Ausgabe 3-2024

Bilateral vs. multilateral – ein Vergleich der verschiedenen Konzepte zu Access and Benefit-sharing

Von Martin Brink, Luisa Belloni, Jens Freitag, Anne Huvos, Britt Leps, Ulrike Lohwasser und Dhamari Naidoo

Der bilaterale Ansatz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) und des Nagoya-Protokolls sieht Verhandlungen zwischen Bereitstellern sowie Nutzerinnen und Nutzern genetischer Ressourcen und die Aufteilung der Vorteile mit den jeweiligen Bereitstellern vor. Im Rahmen des multilateralen Konzepts des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture – ITPGRFA) und des Planungsrahmens für die pandemische Influenza (Pandemic Influenza Preparedness Framework – PIP Framework) stellen die Bereitsteller genetische Ressourcen in einen gemeinsamen Pool ein, der durch Standardverträge zugänglich ist. Die Vorteile werden mit allen potenziellen Bereitstellern, die an dem System teilnehmen, geteilt. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, diese Ansätze zu beschreiben und deren Auswirkungen in der Praxis (Genbankmanagement und Austausch von Influenza-Erregern) zu bewerten. Multilaterale „Access and Benefit-sharing (ABS)“-Instrumente haben im Vergleich zum bilateralen Ansatz das Potenzial, den Zugang zu erleichtern und gleichzeitig den Vorteilsausgleich zu gewährleisten. Die beiden multilateralen Instrumente haben den Zugang zu bestimmten Kategorien genetischer Ressourcen erleichtert und Vorteile für die Ernährungssicherheit und die öffentliche Gesundheit gebracht. Verbesserungen sind jedoch möglich, sowohl bei der Arbeit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organization – FAO) zur Umsetzung des ITPGRFA als auch bei der Arbeit der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization – WHO) zur Umsetzung des PIP Framework.

DOI: 10.19217/NuL2024-03-04 (inkl. Zusatzmaterial)

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