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Zu den Leserbriefen in „Natur und Landschaft“ Ausgabe 7-2017


Leserbrief von Wolf Nüske
zum Leserbrief von E. D. Schulze, D. Hessenmöller und O. Frör (PDF 1 MB) in Ausgabe 7-2017 (betrifft den Beitrag "Europäisches Buchenwaldnetzwerk: Vilm Resolution 2016" von Pierre L. Ibisch in Natur und Landschaft 4-2017: 189)
sowie zur Stellungnahme von Pierre L. Ibisch, Hans D. Knapp, Hanns Kirchmeier und Max Rossberg in Ausgabe 7-2017 (betrifft oben genannten Leserbrief von E. D. Schulze, D. Hessenmöller und O. Frör):

„Seit vielen Jahren beschäftige ich mich mit Waldstrukturaufnahmen in ungenutzten Wäldern des Müritz-Nationalparks. Dabei beschäftigt mich immer wieder die Frage, wo dem Wunsch nach Biodiversität am besten entsprochen wird. Auf lange Sicht wird sich auf den meisten Flächen im Nationalpark, also dort, wo keine wirtschaftliche Nutzung mehr vollzogen wird, die Buche durchsetzen. Wenn ich die ältesten Bestände, nämlich die im Weltnaturerbegebiet, betrachte, muss ich feststellen, dass dort eine extreme Armut an anderen Baum- und Pflanzenarten herrscht. Der üble Begriff „Monokultur“ könnte gerade in ungenutzten Buchenwäldern Bedeutung erlangen. Das zeigen unsere bisher vorliegenden Daten. Innerhalb der letzten 10 Jahre hat diese Entwicklung sich noch verstärkt. Ein anderer alter Buchenwald, der bis zur Gründung des Nationalparks forstlich genutzt wurde, zeigt eine bedeutend größere Vielfalt der Vegetation.

Die Frage, ob Buchenwälder auf großer Fläche wirklich einen Beitrag zur Biodiversität leisten können, und dabei kann es nicht nur um die Vielzahl der auf Totholz spezialisierten Arten gehen, scheint mir bisher noch nicht hinreichend geklärt. Auch ist noch unklar, wie die Buchen auf die zu erwartenden Klimaveränderungen reagieren werden.

Wichtiger ist doch, dass mit der Ausweisung von Schutzgebieten überhaupt Waldflächen vor wirtschaftlichem Zugriff geschützt sind. Damit meine ich weniger die Forstwirtschaft als andere wie z. B. bauliche Nutzungen, die eventuell zur vollständigen Vernichtung des Waldes führen könnten.

Leider kann man auch nicht ganz ausblenden, dass in Deutschland benötigtes, aber hier nicht erzeugtes Holz unter Umständen aus Regionen importiert wird, wo der Natur noch bedeutend größerer Schaden zugefügt wird. Deshalb sollte auf Seiten des Naturschutzes unbedingt berücksichtigt werden, dass auch die Nutzung der Wälder große Bedeutung hat. Prozessschutz-Flächen können daher nicht beliebig ausgedehnt werden. Die Bedeutung einer Durchsetzung von Prozessschutz auf ausgewählten Flächen steht dabei außer Frage.

In den Wäldern, welche von der Forstwirtschaft genutzt werden, gilt es so zu agieren, dass der Natur die bestmöglichen Chancen für Anpassungsprozesse geboten werden. Dafür kann man von Wäldern, die in freier Entwicklung stehen, lernen. 

Die zänkische Auseinandersetzung wie in den beiden Leserbriefen ist kleinlich, unproduktiv und erweist dem Naturschutz einen Bärendienst.“

Wolf Nüske,
via E-Mail

→ den Originalbeitrag "Europäisches Buchenwaldnetzwerk: Vilm Resolution 2016" von Ibisch in Natur und Landschaft 4-2017 lesen 
(als Rubriken-Beitrag nur im Rahmen der Gesamtausgabe [gedrucktes Heft, Gesamt-PDF, Online-Abonnement] erhältlich)

→ die Leserbriefe von E. D. Schulze et al. und die Stellungnahme von Pierre L. Ibisch et al. aus Ausgabe 7-2017 als PDF (1 MB) herunterladen