Jochen Krause, Bastian Schuchardt, Kirsten Boley-Fleet, Gregor Scheiffarth, Kathrin Heinicke, Jörg Olischläger, Michael Kruse und Peter Südbeck
Zusammenfassung
Nach der Ausweisung von Nationalparks durch die Länder im Wattenmeer in den 1980er-Jahren, weiteren Schutzgebietsausweisungen und der aktuellen Sicherung der Natura-2000-Gebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ist eine großflächige Schutzgebietskulisse
in der deutschen Nordsee entstanden. In den vergangenen ca. 30 Jahren hat sich in den Nationalparks eine ausdifferenzierte Managementpraxis entwickelt, die parallel verschiedene Instrumente nutzt. In den Schutzgebieten der AWZ wird dieses Management derzeit erst aufgebaut,
dabei stellt die spezifische rechtliche Situation in der AWZ eine besondere Herausforderung dar. Schutzgebietsverwaltungen im Küstenmeer und in der AWZ müssen v. a. für die zukünftigen Herausforderungen gemeinsame Strategien entwickeln, um die Ziele der europäischen
Biodiversitätsstrategie in der deutschen Nord- und Ostsee zu erreichen.
Nationalparks des Wattenmeers – Naturschutzgebiete – ausschließliche Wirtschaftszone – Nordsee – SchutzgebietsmanagementAbstract
Following the designation of national parks in the Wadden Sea in the 1980s, the establishment of several other nature conservation areas and the recent implementation of Natura 2000 sites in the German exclusive economic zone (EEZ) has created an extensive suite of marine
protected areas. Over the past 30 years, the national parks have developed versatile management procedures employing various concurrent instruments. Such management is only nascent in the EEZ protected areas, where the specific legal settings present a particular
challenge. Nature conservation authorities for the Wadden Sea and the EEZ need to jointly develop strategies to address future challenges in achieving the goals of the European biodiversity strategy in the German North Sea and Baltic Sea areas.
Wadden Sea National Parks – Nature conservation areas – Exclusive economic zone – North Sea – Management of conservation areasInhalt
1 Einleitung
In den 1970er- und 1980er-Jahren häuften sich die alarmierenden Berichte über den Zustand der Meere, und die Besorgnis über die Belastungen der Nordsee wuchs (Lozán et al. 1990). Dies führte in den 1980er-Jahren in Deutschland,
Dänemark und den Niederlanden dazu, dass große Teile des Nordseewattenmeers naturschutzrechtlich gesichert wurden. Die in den 1990er-Jahren verabschiedete europäische Naturschutzgesetzgebung setzte sich nur langsam durch und führte in den 2000er-Jahren zusammen mit der auch in
küstenferneren Bereichen geplanten Offshore-Windkraft zu Schutzgebietsausweisungen auch in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Aus diesen beiden Prozessen entstand in der deutschen Nordsee eine der ersten umfassenden europäischen marinen Schutzgebietskulissen (Abb. 1) mit einer Fläche von ca. 18.024 km². Das entspricht einem Flächenanteil an der deutschen Nordsee von über 40 %. In diesem Artikel werden zum ersten Mal zusammenhängend die Bestandteile und Ziele der sich über diesen
langen Zeitraum entwickelnden marinen Schutzgebietskulisse in der deutschen Nordsee vorgestellt. Parallel zu den erfolgreichen räumlichen Schutzmaßnahmen sind aber auch die Ansprüche an den Meeresraum vor unseren Küsten (Nutzung für Offshore-Windkraftanlagen, mehr Frachtverkehr;
Junge et al. 2022, in dieser Ausgabe) und die Belastungen der Meere durch den Klimawandel gestiegen (IPCC 2007, 2013).
Abb. 1: Karte der deutschen Meeresschutzgebiete in der Nordsee (vgl. auch Tab. 1). AWZ = ausschließliche Wirtschaftszone, BfN = Bundesamt für Naturschutz,
BSH = Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, EEA = European Environment Agency, EPSG = European Petroleum Survey Group, ETRS = European Terrestrial Reference System, LAEA = Lambert azimuthal
equal area, MU NDS = Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Fig. 1: German Marine Protected Areas in the North Sea (see also
Table 1). AWZ = exclusive economic zone, BfN = Federal Agency for Nature Conservation, BSH = Federal
Maritime and Hydrographic Agency, EEA = European Environment Agency, EPSG = European Petroleum Survey Group, ETRS = European Terrestrial Reference System, LAEA = Lambert azimuthal equal area, MU NDS = Lower
Saxony Ministry for the Environment, Energy, Building and Climate Protection.
(Karte: Alke Huber/BioConsult)(Map: Alke Huber/BioConsult)
Das Wattenmeer und Teile des vorgelagerten Küstenmeers werden durch die Ausweisung als Nationalparks geschützt. Ausgenommen wurden, bis auf einen Teil der Jadeansteuerung, die Fahrwasser für die Großschifffahrt. Eingerichtet wurden der Nationalpark „Schleswig-Holsteinisches
Wattenmeer“ (seit 1985), der von der Elbmündung bis zur dänischen Grenze reicht, der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (seit 1986) zwischen der Emsmündung und der Elbe sowie der Nationalpark „Hamburgisches Wattenmeer“ (seit 1990) in der Außenelbe (Abb. 1; Tab. 1).
Tab. 1: Name, Fläche (gerundet) und Schutzgebietskategorien der Meeresschutzgebiete in der deutschen Nordsee. Die Flächenermittlung erfolgt in den verschiedenen Verwaltungen mittels unterschiedlicher Systeme, die zu Unterschieden im Ergebnis
führen. Hier werden die jeweils von den zuständigen Schutzgebietsverwaltungen angegebenen Flächengrößen verwendet. * Nicht alle Schutzkategorien gelten für die jeweilige Gesamtfläche. FFH = Fauna-Flora-Habitat,
IMO = International Maritime Organization, MPA = Marine Protected Area, NP = Nationalpark, NSG = Naturschutzgebiet, PSSA = Particularly Sensitive Sea Area,
OSPAR = Oslo-Paris-Übereinkommen, UNESCO = Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, VSG = Vogelschutzgebiet.
Table 1: Name, protected area types and approximate area of marine nature conservation areas (NCAs) in the German North Sea. Routines for determining an area and their outcomes differ between the different NCA administrations. Here, the area reported by the
relevant administration is given. * Not all protected area types apply to the entire area given. FFH = Habitats Directive, IMO = International Maritime Organization, MPA = Marine Protected Area,
NP = national park, NSG = nature conservation area, PSSA = Particularly Sensitive Sea Area, OSPAR = Oslo-Paris Convention, UNESCO = United Nations Educational, Scientific and Cultural
Organization, VSG = Bird Sanctuary.
|
|
Schutzgebiet
|
Fläche (ca.)
| |
1
| Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete | 4.639 km² | Nationalpark, Natura 2000 (FFH und VSG), Ramsar-Gebiet, Weltnaturerbe und Biosphärenreservat der UNESCO, Meeresgebiet der IMO (PSSA), OSPAR-MPA |
2
| Seevogelschutzgebiet Helgoland mit NSG Helgoländer Felssockel und FFH-Gebiet Steingrund | 1.613 km² | Naturschutzgebiet, Natura 2000 (FFH und VSG), OSPAR-MPA |
3
| FFH-Gebiet Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen | 193 km² | Natura 2000 (FFH und VSG) |
4
| Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer | 137 km² | Nationalpark, Natura 2000 (FFH und VSG), Ramsar-Gebiet, Weltnaturerbe und Biosphärenreservat der UNESCO, Meeresgebiet der IMO (PSSA) |
5
| NSG Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe | 84 km² | Naturschutzgebiet, Natura 2000 (FFH und VSG) |
6
| NSG Tideweser | 40 km² | Naturschutzgebiet, Natura 2000 (FFH und VSG) |
7
| Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer | 3.545 km² | Nationalpark, Natura 2000 (FFH und VSG), Ramsar-Gebiet, Weltnaturerbe und Biosphärenreservat der UNESCO, Meeresgebiet der IMO (PSSA), OSPAR-MPA (mit Ausnahme der Erweiterung des NP von 2010) |
8
| NSG Außenems | 120 km² | Naturschutzgebiet, Natura 2000 (FFH und VSG) |
9
| NSG Borkum Riff | 101 km² | Naturschutzgebiet, Natura 2000 (VSG) |
10
| NSG Borkum Riffgrund | 625 km² | Naturschutzgebiet, Natura 2000 (FFH), OSPAR-MPA |
11
| NSG Doggerbank | 1.692 km² | Naturschutzgebiet, Natura 2000 (FFH), OSPAR-MPA |
12
| NSG Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht | 5.603 km² | Naturschutzgebiet, Natura 2000 (FFH und VSG), OSPAR-MPA |
Zusätzlich zu den Wattenmeernationalparks sind im Küstenmeer weitere Flächen als Schutzgebiete gesichert (Abb. 1; Tab. 1). Es sind dies in Schleswig-Holstein der größere Teil des
Küstenmeers außerhalb des Nationalparks (u. a. das Helgoländer Felswatt) und im niedersächsischen Küstenmeer Teile von Außenweser und Außenems sowie das Naturschutzgebiet (NSG) „Borkum Riff“.
In der deutschen AWZ sind 2017 drei NSG ausgewiesen worden (BfN 2017): das NSG „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“, das NSG „Borkum Riffgrund“ und das NSG „Doggerbank“ (Abb. 1; Tab. 1). Eine Übersicht über die zeitliche Entwicklung der Schutzgebietskulisse mit deren verschiedenen Schutzgebietskategorien gibt Tab. 2.
Tab. 2: Wichtige Schritte bei der Etablierung der aktuellen Kulisse der deutschen Meeresschutzgebiete der Nordsee (vereinfachte, nicht vollständige Übersicht). AWZ = ausschließliche Wirtschaftszone, IMO = International
Maritime Organization, NP = Nationalpark, NSG = Naturschutzgebiet, OSPAR = Oslo-Paris-Konvention, PSSA = Particularly Sensitive Sea Area, UNESCO = Organisation der Vereinten Nationen für
Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Table 2: Simplified overview of key steps during the establishment of the current network of German nature conservation areas in the North Sea (not all steps given). AWZ = exclusive economic zone, IMO = International Maritime
Organization, NP = national park, NSG = nature conservation area, OSPAR = Oslo-Paris Convention, PSSA = Particularly Sensitive Sea Area, UNESCO = United Nations Educational, Scientific and
Cultural Organization.
|
Jahr
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Ereignis
|
1909 | Ankauf der Hallig Norderoog durch Verein Jordsand |
1930 | NSG Hamburger Hallig |
1976 | Niedersächsisches Wattenmeer wird Ramsar-Gebiet |
1981 | NSG Helgoländer Felssockel |
1985 | NP Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer |
1986 | NP Niedersächsisches Wattenmeer |
1990 | NP Hamburgisches Wattenmeer |
1990/1991 | Hamburgisches und schleswig-holsteinisches Wattenmeer werden Ramsar-Gebiete |
1990/1992 | Alle Wattenmeer-NP werden UNESCO-Biosphärenreservate |
1992 | Befahrensverordnung für die Wasserstraßen aller Wattenmeer-NP |
1999, 2001/2010 | Erweiterungen der Wattenmeer-NP |
2002 | Alle Wattenmeer-NP werden PSSA durch die IMO |
2005/2006 | Meeresschutzgebiete nach OSPAR-Übereinkommen: schleswig-holsteinischer und niedersächsischer Wattenmeer-NP und alle drei AWZ-Gebiete |
2007 | Natura-2000-Anerkennung aller AWZ-Gebiete und aller Wattenmeer-NP |
2009/2011 | Aufnahme aller Wattenmeer-NP in die UNESCO-Weltnaturerbeliste |
2010 | NSG Borkum Riff (Niedersachsen) |
2017 | NSG Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht, NSG Borkum Riffgrund und NSG Doggerbank in der AWZ |
2018 | NSG Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe |
2019 | NSG Außenems und Tideweser |
2 Wattenmeernationalparks im Küstenmeer
2.1 Bedeutung und Ziele
Bedeutung: Das Wattenmeer in der südlichen Nordsee ist die größte zusammenhängende Wattlandschaft der Welt. Auf Grund seiner global herausragenden geologischen und ökologischen Bedeutung wurde es in die Welterbeliste der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung,
Wissenschaft und Kultur (UNESCO) aufgenommen (CWSS 2008, 2010). Die unter dem Einfluss von Gezeiten und Wind geformte Landschaft (Abb. 2) weist eine
Vielzahl unterschiedlicher Lebensräume auf und ist auch wegen ihrer Bedeutung für den Vogelzug unverzichtbar für die Erhaltung der weltweiten Artenvielfalt. Charakteristisch sind die ausgedehnten hoch produktiven und dynamischen Wattflächen mit ihren Prielsystemen, einem Verbund von
Barriereinseln und Sänden mit Dünen- und Salzwiesenlebensräumen sowie den vorgelagerten dynamischen Küstenbereichen (Klöpper et al. 2017). Insbesondere die unbewohnten Bereiche mit starker Verlagerungstendenz bieten immer seltener
werdende Ruhe- und Rückzugsräume für Vögel (vgl. Südbeck et al. 2019) und Robben. Das Küstenmeer westlich von Sylt und Amrum hat eine besondere Bedeutung als „Aufzuchtsort“ der Schweinswale (Klöpper
et al. 2017).
Abb. 2: Dynamischer Lebensraum Wattenmeer (Japsand).
Fig. 2: The Wadden Sea, a dynamic habitat (outer sand of Japsand).
(Foto: Martin Stock/LKN-SH)
Ziele: Die Wattenmeernationalparks dienen der Bewahrung der besonderen Eigenart, Schönheit und Ursprünglichkeit des Wattenmeers. Dazu soll ein möglichst ungestörter Ablauf der Naturvorgänge, also die charakteristisch hohe Dynamik vieler abiotischer und biotischer
Komponenten des Lebensraums Wattenmeer auf der gesamten Fläche erhalten werden („Natur Natur sein lassen“). Soweit es mit diesem Schutzziel vereinbar ist, soll auch ein Beitrag zu Forschung, Naturerleben und Umweltbildung geleistet werden. Nähere Informationen zu den
Wattenmeernationalparks werden auf der gemeinsamen Internetseite https://www.nationalpark-wattenmeer.de/ bereitgestellt. International wird ein gemeinsamer Rahmen für den Schutz des Wattenmeers seit 1978 in der
„Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit“ (Trilateral Wadden Sea Cooperation, TWSC) zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden abgestimmt (CWSS 2010, 2018).
2.2 Management
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der nationalen und internationalen Verpflichtungen erfolgt über Managementpläne, die eine Vielzahl von Maßnahmen beschreiben und vorgeben. Die Verbindlichkeit der den Maßnahmen zu Grunde liegenden Zielsetzungen ist, soweit diese die
Ziele der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) betreffen, derzeit Inhalt einer Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2.262/2014). Die kritische Betrachtung des Managements erfolgt in Krause
et al. 2022, in dieser Ausgabe.
Zonierungskonzepte: Die Nationalparks haben jeweils Zonierungskonzepte etabliert, die durch spezifische Schutzbestimmungen die Auswirkungen der vorhandenen Nutzungen auf die Naturvorgänge regulieren – im Sinne einer Erhaltung der natürlichen Dynamik auf
verschiedenen Flächen (Klöpper et al. 2017). Die Kernzonen konnten seit der Gründung ausgebaut werden. Im niedersächsischen Nationalpark sind jetzt 68,5 % als Ruhezone, 31,0 % als Zwischenzone und 0,5 % als
Erholungszone definiert. Die Inseln sind, mit Ausnahme v. a. der bebauten Flächen, Bestandteil des Nationalparks. Im hamburgischen Nationalpark sind 91,5 % Ruhezone und 8,5 % Zwischenzone (v. a. die bewohnte Insel Neuwerk). Der schleswig-holsteinische
Nationalpark ist in zwei Schutzzonen aufgeteilt: Die Schutzzone 1 (entspricht der Ruhezone) umfasst 37 % der Gesamtfläche. Die restlichen Bereiche liegen in der Schutzzone 2. Die Inseln und die fünf großen dauerhaft bewohnten Halligen gehören nicht zum
Nationalpark. Über die Zonierungskonzepte wird flächenhaft u. a. die Betretbarkeit der Nationalparks räumlich und zeitlich differenziert geregelt. Im schleswig-holsteinischen und im hamburgischen Wattenmeer ist zusätzlich je eine Nullnutzungszone (12.500 bzw. 10.400 ha)
definiert (Klöpper et al. 2017). Die Anteile der jeweiligen Zonen wurden in langwierigen Verfahren mit der Öffentlichkeit abgestimmt und stellen einen Kompromiss zwischen den Ansprüchen der Anwohner und den Schutzzielen dar.
Befahrensregelung: Bereits 1992 wurde durch das Bundesverkehrsministerium die an den Schutzzielen der Nationalparks orientierte „Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee“ (NPNordSBefV) erlassen. Diese regelt
räumlich und zeitlich differenziert das Befahren mit Wasserfahrzeugen, deren Trockenfallen sowie die erlaubten Geschwindigkeiten, zudem trifft sie Regelungen zu besonderen Schutzzonen. Eine Aktualisierung ist von den Küstenbundesländern ausgearbeitet und beim dafür zuständigen
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beantragt worden.
Öffentlichkeitsarbeit: Es sind zahlreiche Informations- und Bildungsangebote entstanden, die die Schutzgebiete erlebbar machen. Von besonderer Bedeutung sind die Nationalparkhäuser sowohl auf den Inseln als auch in vielen Festlandgemeinden, die neben
Ausstellungen meist auch zertifizierte Wattwanderungen anbieten. Rangerinnen und Ranger sowie Naturschutzverbände unterstützen das Management vor Ort. Allein in den drei Wattenmeernationalparks informieren sich jedes Jahr mehr als 2 Mio. Menschen über das Wattenmeer
(vgl. Gätje 2017; Nationalparkverwaltung – NLPV, eigene Daten).
Verträge mit Partnerorganisationen: Auch einzelne Verträge und die Partnerinitiativen mit Naturerlebnisanbietern, Verbänden, Bildungs- und Tourismuspartnern, Fischerinnen und Fischern, Betreibern von Ausflugsschiffen oder mit Gemeinden gehören zum Instrumentarium der NLPV
(CWSS 2008; NLPV 2016).
Monitoring/Forschung: Im dänischen, deutschen und niederländischen Wattenmeer findet ein grenzüberschreitend abgestimmtes Monitoring (Trilateral Monitoring and Assessment Program, TMAP) statt; die Ergebnisse werden in den alle sechs Jahre erscheinenden „Quality Status
Reports“ (aktuell: Klöpper et al. 2017) veröffentlicht. Zusätzlich werden v. a. in Zusammenarbeit mit Dritten Forschungsprojekte durchgeführt. Grundlage für viele weitere Entwicklungen in den Nationalparks war die
Ökosystemforschung Wattenmeer, die von 1989 bis 1999 unter Beteiligung einer Großzahl an Forschungseinrichtungen und mit den NLPV durchgeführt wurde. Einen Überblick über aktuelle Monitoring- und Forschungsaktivitäten geben Wölfing, Hauswirth
(2022, in dieser Ausgabe).
Verwaltung: Je eine eigene NLPV ist für den größten Teil der Flächen als Naturschutzbehörde zuständig. Das schließt die Erteilung von Befreiungen von Verboten, die Arbeit als Genehmigungs- und Einvernehmensbehörde sowie als Träger öffentlicher Belange und die Beteiligung
bei Anträgen für Eingriffsvorhaben ein. Gebote und Verbote werden in den Nationalparkgesetzen, auch in Verbindung mit den Landesnaturschutzgesetzen, beschrieben und deren Übertretung wird mit Geldbußen geahndet.
Die praktische Arbeit vor Ort erfolgt in allen Parks durch hauptamtliche Nationalparkrangerinnen und -ranger, z. T. in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Nationalparkwartinnen und -warten. Die wichtigsten Aufgaben bestehen in Besucherinformation und -lenkung, praktischer
Naturschutzarbeit, Beteiligung an Umweltbeobachtungsprogrammen und der Kooperation mit anderen lokalen Akteuren. In der Gebietsbetreuung spielen auch die Naturschutzverbände eine bedeutende Rolle. Eine langjährige Zusammenarbeit erfolgt mit den Schutzgebietsverwaltungen in den
Niederlanden und Dänemark, hauptsächlich koordiniert über das Gemeinsame Wattenmeersekretariat (Common Wadden Sea Secretariat, CWSS) in Wilhelmshaven.
2.3 Wichtige Entwicklungen in den zurückliegenden Jahren
Zusammenarbeit: Seit über 40 Jahren arbeiten die drei Wattenmeeranrainerstaaten zum Schutz des gesamten niederländisch-deutsch-dänischen Wattenmeers mit einer Fläche von annähernd 11.500 km² zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden gemeinsame
Grundsätze und Ziele zum Schutz des Wattenmeers vereinbart (u. a. Wattenmeerplan 2010, s. CWSS 2010). Ein wesentlicher Baustein ist ein abgestimmtes Monitoring- und Bewertungsprogramm (TMAP), das die Grundlage für die Bewertung des
ökologischen Zustands des Wattenmeers sowie der vereinbarten Ziele bildet. Eine bedeutende Auszeichnung für diese gemeinsamen Schutzbemühungen ist die Anerkennung als UNESCO-Weltnaturerbe 2009 (Niederlande, Deutschland) bzw. 2014 (Dänemark). Aus der Wattenmeerkooperation heraus wurde
u. a. mit der „Wadden Sea Flyway Initiative“ der Zugvogelschutz auf dem ostatlantischen Zugweg von Südafrika bis Sibirien auf eine breite Basis gestellt und die Zusammenarbeit mit anderen Welterbestätten intensiviert.
Renaturierungsmaßnahmen: In von menschlicher Nutzung überprägten Bereichen des Wattenmeers wurden anthropogene Strukturen zurückgebaut (Rückbau von Buhnen, Hafenanlagen, Entwässerungsgräben im Vorland etc.), die Nutzungsintensität verringert (Reduzierung oder Einstellung
der Beweidung des Vorlands) und im Vorland durch die Öffnung von Sommerdeichen wieder ein naturnäheres Wasserstandsregime ermöglicht (Abb. 3). Allein für das niedersächsische Wattenmeer hat dies einen Umfang von ca. 990 ha; ein
Teil der Maßnahmen erfolgte im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Abb. 3: Der Sommerpolder Langwarder Groden wurde wieder für die Tide geöffnet.
Fig. 3: The Langwarder Groden summer polder was opened to the tides again.
(Foto: Bastian Schuchardt/BioConsult)
Befahrensregelung und Besucherlenkung: Durch die o. g. Zonierungskonzepte sowie die Befahrensregelung von 1992 wurden wichtige beruhigte Räume für Brutvögel, rastende Zugvögel sowie Seehunde und Kegelrobben geschaffen.
Seewärtige Erweiterungen: In mehreren Schritten sind die Nationalparks seewärts ins Sublitoral erweitert worden, um für diese Flächen mit enger Wechselwirkung zu Inseln und leeseitigem Watt ein einheitliches Schutzregime zu erreichen.
Akzeptanz: Meeresschutzgebiete genießen eine hohe Anerkennung in der gesamten Bevölkerung (BMU 2017). Dies ist u. a. ein Erfolg der langfristigen Informations- und Bildungsarbeit in den Nationalparkeinrichtungen, die nicht
nur bei Touristinnen und Touristen, sondern auch bei der lokalen Bevölkerung zu einer hohen Akzeptanz der Nationalparks geführt hat (für den schleswig-holsteinischen Nationalpark s. Gätje 2017). Durch Partnerprogramme werden
Betriebe der Tourismusbranche aktuell zunehmend eingebunden, aber natürlich existieren auch weiter Konflikte mit einzelnen Gruppen, aktuell z. B. mit Kitesurferinnen und -surfern.
Nutzungen und Überwachung: Durch die Regelungen der Wattenmeernationalparks konnten u. a. die Seehund- und Wasservogeljagd abgeschafft (in Niedersachsen ist die Wasservogeljagd noch eingeschränkt erlaubt), die Herzmuschelfischerei eingestellt sowie die militärische
Nutzung und intensive landwirtschaftliche Nutzung eingestellt oder erheblich reduziert werden. Für die Energieversorgung Deutschlands nehmen besonders im niedersächsischen Wattenmeer im Zusammenhang mit der Verlegung der erforderlichen Leitungen die Eingriffe zu (vgl. Junge et al. 2022, in dieser Ausgabe). Wenig reguliert sind bisher mit Ausnahme des hamburgischen Wattenmeers und der Miesmuschelfischerei u. a. die von der Fischerei ausgehenden Belastungen.
Die Einhaltung der Schutzvorschriften in der Fläche wird von den Rangerinnen und Rangern sowie weiteren Organisationen überwacht, die schon durch ihre Anwesenheit im Gelände Verstöße gegen Schutzvorschriften reduzieren. Darüber hinaus kooperieren die NLPV mit der
Wasserschutzpolizei und der Fischereiaufsicht.
3 Deutsche ausschließliche Wirtschaftszone
3.1 Bedeutung und Schutzziele
Bedeutung: Aufbauend auf den Natura-2000-Gebietsmeldungen von 2004 wurden 2017 drei NSG in der AWZ der deutschen Nordsee eingerichtet (BfN 2017). Sie umfassen eine Fläche von insgesamt 7.920 km² und damit einem Anteil von
knapp 28 % der AWZ bzw. 19 % der gesamten deutschen Nordsee. Das NSG „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ ist mit insgesamt 5.603 km² das größte deutsche NSG und enthält einen Bereich von 3.140 km² als Vogelschutzgebiet der Europäischen
Union (EU), da die Fläche für eine Reihe von Seevögeln wie Stern- und Prachttaucher von essenzieller Bedeutung als Nahrungs- und Überwinterungsgebiet ist. Große Flächen sind als Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Lebensraumtyp „Riffe“ ausgewiesen (Abb. 4); auch der gesetzlich geschützte Biotoptyp „Kies-, Grobsand- und Schillgründe“ (KGS) ist großflächig präsent. Für Schweinswale (Abb. 5) ist das NSG auch Teil ihres wichtigsten Reproduktionsgebiets in der
südlichen Nordsee. Im NSG „Borkum Riffgrund“ (625 km²) sind v. a. die FFH-Lebensraumtypen „Sandbänke“ und „Riffe“ sowie KGS von besonderer Bedeutung. Dieser Bereich liegt im Zentrum des ehemaligen Verbreitungsgebiets der ausgestorbenen Europäischen Auster (Ostrea
edulis; s. u.). Das NSG „Doggerbank“ mit einer Größe von 1.692 km² schützt die gleichnamige größte Sandbank der Nordsee, die bis vor 6.000 Jahren aus dem Wasser ragte. Diese marine Struktur ist von besonderer Bedeutung für die Hydrodynamik und
Produktivität und unterteilt die Nordsee in einen nördlichen und einen südlichen Bereich.
Abb. 4: Epifauna des FFH-LRT „Riffe“ im Naturschutzgebiet „Sylter Außenriff“. FFH-LRT = Lebensraumtyp gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Fig. 4: Epifauna of the “Reefs” habitat type protected under the Habitats Directive in the Sylt Outer Reef nature conservation area.
(Foto: Wolf Wichmann)
Abb. 5: Schweinswale (Phocoena phocoena) kommen sowohl in der ausschließlichen Wirtschaftszone als auch im (äußeren) Küstenmeer vor.
Fig. 5: Harbour porpoise (Phocoena phocoena) are found in the exclusive economic zone as well as in the outer territorial waters of Germany.
(Foto: Photoshot/Juniors@wildlife)
Schutzziele/Managementpläne: Drei spezifische Verordnungen von 2017 (u. a. BGBl. 22.9.2017, I S. 3.395) umreißen gemäß den Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts die Ziele der NSG zur Erhaltung oder Wiederherstellung der geschützten marinen
Arten und Lebensräume (s. voriger Absatz). Konkretisiert werden diese durch die jeweiligen Managementpläne (BfN 2020), die auch den Umfang der für die Erreichung der Schutzziele nötigen Maßnahmen festlegen. Diese sind thematisch
gruppiert, u. a. in „flankierende Maßnahmen“ (wie die Aufnahmen der Schutzgebiete in die elektronischen Seekarten), Fischereimaßnahmen, die nur im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU geregelt werden können, und Wiederansiedlungsmaßnahmen zur Restaurierung geogener
und biogener Riffe. Aktuell werden die Möglichkeiten einer Wiederansiedlung von Ostrea edulis hier erforscht und erprobt (Pogoda et al. 2021); auch eine Stützung des Hummerbestands wird geprüft. Die Managementpläne legen fest,
dass das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Zusammenarbeit mit den für die jeweiligen Nutzungen zuständigen Behörden die im nächsten Schritt nötigen Umsetzungspläne aufstellt. Diese Arbeit hat gerade erst begonnen.
3.2 Management
Zonierungskonzepte: Anders als für die Nationalparks im Küstenmeer wurden für die ausschließlich zur Umsetzung der europäischen Naturschutzgesetzesvorgaben (FFH-RL und Vogelschutzrichtlinie) erlassenen Verordnungen der NSG in der AWZ keine Zonierungskonzepte oder
Nullnutzungszonen eingerichtet.
Befahrensregelung: Den Möglichkeiten zur Regulierung der Schifffahrt sind durch die besondere rechtliche Situation in der AWZ (vgl. Flatter 2022, in dieser Ausgabe) Grenzen gesetzt. Regulierungen sind nur durch die Internationale
Seeschifffahrts-Organisation (International Maritime Organization, IMO) möglich. Zusammen mit den Schifffahrtsbehörden wird das BfN als nächsten Schritt die fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten und die Notwendigkeiten solcher Maßnahmen in der AWZ untersuchen.
Öffentlichkeitsarbeit: Die NSG in der AWZ der Nordsee liegen so küstenfern, dass Störungen durch Besucherinnen und Besucher bisher nicht von Bedeutung sind. Trotzdem ist eine aktive Öffentlichkeitsarbeit an der Küste vorgesehen, um Menschen auch für die küstenfernen
Bereiche zu sensibilisieren und um die von Maßnahmen in der AWZ betroffene Küstenwirtschaft aufzuklären und einzubinden.
Monitoring/Forschung: In allen NSG findet unter Verantwortung des BfN ein umfangreiches Monitoring statt (vgl. Wölfing, Hauswirth 2022, in dieser Ausgabe); die Ergebnisse bilden die Grundlage für die alle sechs Jahre zu
aktualisierende FFH-Bewertung bzw. die Bewertung gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und sollen der Kontrolle des Maßnahmenerfolgs dienen. Zusätzlich werden in Zusammenarbeit mit Dritten Forschungsprojekte durchgeführt.
Verwaltung: Die Verwaltung der Schutzgebiete erfolgt durch das BfN, das unmittelbar dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) untersteht. Die erforderlichen personellen und materiellen Strukturen befinden sich noch im Aufbau.
3.3 Wichtige Entwicklungen in den zurückliegenden Jahren
Die Ausweisung der Natura-2000-Gebiete als NSG war ein langwieriger und aufwändiger Prozess. Zum ersten Mal mussten sich die für die maritimen Nutzungen zuständigen Bundesressorts mit konkreten flächenbezogenen europäischen Naturschutzregeln und den daraus erwachsenden
Verpflichtungen auseinandersetzen und dabei etablierte (u. a. Rohstoffgewinnung), traditionelle (u. a. Schifffahrt) und neue maritime Nutzungen (u. a. Offshore-Windenergie) regeln. Für die besondere rechtliche Situation in der AWZ, in der u. a. die
Schifffahrt und die Fischerei einer nationalen Regulierung zumindest teilweise entzogen sind, gab es dafür bei der Entstehung auch keine europäischen Vorbilder. Für die im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU geregelte Fischerei sind Verfahren eingeleitet, um große Teile
der Schutzgebiete in Absprache mit den Nachbarstaaten v. a. für die grundberührende Fischerei zu sperren. Nach der Genehmigung eines einzelnen Offshore-Windparks im Schutzgebiet „Sylter Außenriff“ ist es gelungen, weitere Genehmigungen in den NSG zu verhindern (vgl. Junge et al. 2022, in dieser Ausgabe). Ob die gefundenen Regelungen den Ansprüchen der europäischen Naturschutzgesetzgebung entsprechen, wird auch im laufenden Vertragsverletzungsverfahren (Nr. 2.262/2014) der Europäischen Kommission
gegen Deutschland geklärt werden.
4 Gemeinsame Ziele der Großschutzgebiete und gemeinsame Herausforderungen in der Zukunft
Die an der Küste und in den Offshore-Bereichen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Zielen entstandenen Meeresschutzgebiete stehen aktuell vor der gemeinsamen Aufgabe, die Bewältigung der Biodiversitäts- und Klimakrise in der Nordsee zu unterstützen. Vor dem
Hintergrund wachsender Aktivitäten in der Nordsee sind aufeinander abgestimmte Konzepte zu finden, mit denen Belastungen reduziert und die Widerstandskräfte der marinen Ökosysteme gestärkt werden sollen. Von der Fläche her erfüllt das Schutzgebietsnetzwerk in der deutschen Nordsee
das Ziel der Mitgliedstaaten der EU, 30 % der Meeresfläche unter Schutz zu stellen (EC 2021). Allerdings ist in der europäischen Biodiversitätsstrategie zusätzlich vorgesehen, 10 % der Meeresfläche unter strengen Schutz zu
stellen (EC 2021). Die Erreichung dieses Ziels liegt noch in weiter Ferne.
Die Ermittlung und Ausweisung streng regulierter Flächen fokussierte sich bisher auf die einzelnen Schutzgebiete und sollte in Zukunft zwischen allen Meeresschutzgebieten stärker harmonisiert werden. Die dafür in der deutschen Nordsee noch fehlenden Maßnahmen (Krause et al. 2022, in dieser Ausgabe), u. a. in Bezug auf übergreifende Belastungen wie die Fischerei, den Umgang mit Plastikmüll, die Planung von Pipeline- und Kabeltrassen sowie den weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft, sollten
zukünftig gemeinsam angegangen werden, um die Erfolge des Naturschutzes zu sichern und neue Belastungen besser zu begrenzen und zu managen.
5 Literatur
↑
BfN/Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2017): Die Meeresschutzgebiete in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone
der Nordsee – Beschreibung und Zustandsbewertung. BfN-Skripten 477: 486 S.
↑
BfN/Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2020): Managementplan für das Naturschutzgebiet „Borkum Riffgrund“. BfN. Bonn:
123 S.
↑
BMU/Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Hrsg.) (2017): Naturbewusstsein 2017.
Bevölkerungsumfrage zu Natur und biologischer Vielfalt. BMU. Bonn: 73 S.
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