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Das Potenzial nichtstaatlichen Gebietsschutzes in Deutschland

The potential of private land conservation in Germany

DOI: 10.19217/NuL2024-01-02 • Manuskripteinreichung: 23.2.2023, Annahme: 2.10.2023

Tilmann Disselhoff und Lisa Kopsieker

Zusammenfassung

Um den globalen Biodiversitätsverlust aufzuhalten, müssen die weltweit bestehenden Schutzgebietssysteme ergänzt und ertüchtigt werden. Die Biodiversitätsstrategie 2030 der Europäischen Union (EU) hat zum Ziel, mindestens 30 % der Land- und Meeresfläche in der EU bis 2030 unter Schutz zu stellen und jeweils mindestens 10 % dieser Flächen streng zu schützen. Deutschland hat diese Ziele auf nationaler Ebene noch nicht erreicht. Bei der Ergänzung des deutschen Schutzgebietssystems könnten freiwillige Formen des Gebietsschutzes durch nichtstaatliche Akteure einbezogen und so die Kohärenz und Konnektivität staatlicher Schutzgebiete verbessert werden. Im Beitrag werden zwei Arten von Gebietsschutz durch nichtstaatliche Akteure behandelt: Gebietsschutz in privaten Schutzgebieten (engl. privately protected areas − PPAs) und Gebietsschutz durch andere wirksame flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen (engl. other effective area-based conservation measures – OECMs). Obwohl das deutsche Naturschutzrecht keine eigenständige Kategorie für nichtstaatlichen Gebietsschutz vorsieht, zeigen unsere Schätzungen, dass OECMs durchaus einen Beitrag zu den Gebietsschutzzielen in Deutschland leisten können. Der vorliegende Beitrag macht Vorschläge, welche Gebiete dafür infrage kämen.

Gebietsschutz – nichtstaatliche Verwaltung – private Schutzgebiete – Privately protected areas (PPAs) – Other effective area-based conservation measures (OECMs) – Biotopverbund

Abstract

To halt global biodiversity loss, the existing protected area systems worldwide must be supplemented and strengthened. The European Union Biodiversity Strategy 2030 aims to protect at least 30 % of the EU's terrestrial and marine area by 2030. At least one-third of this area should be under strict protection. Germany has not yet achieved these area-based goals at the national level. To complement the German protected area system, voluntary forms of area-based conservation by non-state actors could be included, thus improving the coherence and connectivity of existing state-protected areas. In this article, we examine the potential of privately protected areas (PPAs) and other effective area-based conservation measures (OECMs) in Germany. Although the German Federal Nature Conservation Act does not include protected area designation categories for private land conservation, we demonstrate that OECMs can contribute to the German protected area targets and propose potential areas.

Area-based conservation – Private governance – Privately protected areas (PPAs) – Other effective area-based conservation measures (OECMs) − Biotope network

Inhalt

1 Einleitung

2 Politischer und rechtlicher Rahmen

3 Private Schutzgebiete

4 Andere wirksame flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen

5 Nichtstaatlicher Gebietsschutz in Deutschland

5.1 Flächen im Eigentum bzw. in der Verwaltung von Stiftungen und Verbänden

5.2 Eigentumsflächen im Privateigentum mit naturschutzkompatibler Landnutzung

5.3 Exkurs: sonstige Flächen in staatlicher Verwaltung

6 Fazit

7 Literatur

1 Einleitung

Es herrscht Einigkeit, dass die bestehenden Schutzgebiete in ihrer derzeitigen Form nicht ausreichen, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten (Secretariat of the Convention on Biological Diversity 2020). Daher wurden in den letzten Jahren die Ausweitung und Verbesserung des Gebietsschutzes zu zentralen politischen Zielen im Naturschutz erklärt, u. a. durch die Europäische Union (EU; Europäische Kommission 2020) und die Vertragsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD 2022).

Weniger Einigkeit besteht weltweit (Kullberg et al. 2019; Ranius et al. 2022) und in Europa (O'Connor et al. 2021) bei der Frage, wie bestehende Schutzgebietssysteme ergänzt und ertüchtigt werden sollten. Neben naturschutzfachlichen Kriterien rücken hier soziale (Jones et al. 2022) und wirtschaftliche (Yang et al. 2020) Aspekte zunehmend in den Blick. Der teils heftige Widerstand betroffener Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Landnutzerinnen und -nutzer gegen die mit Schutzgebietsausweisungen verbundenen Nutzungseinschränkungen (Allendorf 2022) − z. B. im Rahmen von Natura 2000 (Blicharska et al. 2016) − lassen freiwillige Formen des Gebietsschutzes als eine zu diskutierende Alternative zur staatlichen Ausweisung von Schutzgebieten erscheinen. Daher werden seit einigen Jahren auch freiwillig dem Naturschutz gewidmete Flächen in nichtstaatlicher Verwaltung (kurz nichtstaatlicher Gebietsschutz, engl. private land conservation; Disselhoff 2015; Kamal et al. 2015; Capano et al. 2019) als Beitrag zum Gebietsschutz anerkannt (z. B. Bargelt et al. 2020; Ivanova, Cook 2020; Shumba et al. 2020).

Nichtstaatlicher Gebietsschutz kann aufgrund seiner Komplementarität zu staatlichen Schutzgebietssystemen deren Kohärenz und Konnektivität verbessern (Kamal et al. 2015). Weltweit kommen staatliche Schutzgebiete überdurchschnittlich häufig in höheren Lagen, steilem Terrain und auf Flächen von geringem ökonomischem Wert vor (Venter et al. 2018). Daher sind wichtige Arten und Lebensräume unterrepräsentiert − insbesondere in Regionen mit hoher Nutzungsintensität bzw. hohem Anteil an privatem Grundeigentum. Palfrey et al. (2022) zeigen, dass Schutzgebiete in nichtstaatlicher Verwaltung (engl. privately protected areas – PPAs) doppelt so häufig wie staatliche Schutzgebiete in menschlich geprägten Landschaften liegen, weltweit 3,4 % der terrestrisch geschützten Fläche ausmachen und Schlüsselgebiete der biologischen Vielfalt (engl. key biodiversity areas − KBAs; https://www.keybiodiversityareas.org/) schützen, die durch staatliche Schutzgebiete nicht abgedeckt sind. Ähnliches gilt für „andere wirksame flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen“ (engl. other effective area-based conservation measures – OECMs) – Gebiete, die außerhalb von Schutzgebieten eine langfristige Erhaltung der Biodiversität gewährleisten und die ebenfalls durch nichtstaatliche Akteure verwaltet werden können (IUCN 2019). Donald et al. (2019) zeigen, dass weltweit 566 nicht staatlich geschützte KBAs wenigstens zum Teil von einem oder mehreren OECMs abgedeckt werden und dass davon die Mehrheit nichtstaatlich verwaltet wird. Außerdem können OECMs sozial akzeptabler als staatliche Schutzgebiete sein, da hier Naturschutz nicht zwangsläufig das einzige oder vorrangige Flächenziel ist (Dudley et al. 2018). Besonders küstennahe, im ländlichen Raum und in Wirtschaftswäldern gelegene nichtstaatliche OECMs können zu einer verbesserten Konnektivität von Schutzgebieten führen (Maxwell et al. 2020) und eine ähnlich hohe Bedeutung für den Schutz von Wirbeltiervorkommen haben wie Schutzgebiete (Schuster et al. 2019). Es gibt somit Grund zur Vermutung, dass PPAs und nichtstaatliche OECMs bereits heute helfen, Lücken im staatlichen Gebietsschutz zu schließen. Allerdings ist die Datenlage sehr lückenhaft, da nur rund 40 Staaten PPAs oder OECMs an die World Database on Protected Areas melden (Bingham et al. 2021). Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden erörtert, welchen Beitrag nichtstaatlicher Gebietsschutz in Deutschland zur Erreichung der EU-Biodiversitätsstrategie Schutzgebietsziele leisten könnte. Es werden nur terrestrische Gebiete betrachtet.

2 Politischer und rechtlicher Rahmen

Die EU-Biodiversitätsstrategie hat zum Ziel, mindestens 30 % der Land- und Meeresfläche in der EU bis 2030 unter Schutz zu stellen und jeweils mindestens 10 % dieser Flächen streng zu schützen. Der Leitfaden der EU-Kommission „Criteria and guidance for protected areas designations“ (Europäische Kommission 2022) nennt Kriterien, die Flächen erfüllen müssen, um zu den Gebietsschutzzielen beizutragen. Neben ökologischen und formalen Kriterien, die für die 30 %- und 10 %-Ziele gelten, betont die EU-Kommission die Bedeutung eines effektiven Managements aller Gebiete und verweist darauf, dass auch nichtstaatlicher Gebietsschutz zu den Flächenzielen beitragen kann, wenn diese Flächen die genannten Kriterien erfüllen.

Für Deutschland wird die Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) mit einem Zeithorizont bis 2030 und darüber hinaus, deren Verabschiedung für 2024 geplant ist, ebenfalls quantitative und qualitative Gebietsschutzziele formulieren. Außerdem soll ein „Aktionsplan Schutzgebiete“ die Ziele unterfüttern, ergänzen und operationalisieren. Bausteine und Bestandteile für einen solchen Aktionsplan wurden bereits identifiziert (Ackermann et al. 2021).

Bis Ende Februar 2023 mussten die EU-Mitgliedsstaaten die ersten „Pledges“ (Zusagen) für ihre Gebietsschutzziele bei der Europäischen Kommission einreichen. Die Pledges werden nun im Rahmen biogeographischer Seminare evaluiert und sollen bis 2024 ggf. ergänzt werden. Die bisherige Meldung von Deutschland zeigt, dass Lücken bei der Erreichung der 30 %- und 10 %-Ziele existieren, die zeitnah gefüllt werden müssen (mdl. Mitt. der Europäischen Kommission während des Meetings der Expert Group on the Birds and Habitats Directive − NADEG am 1.3.2023). Nichtstaatlicher Gebietsschutz kann einen Beitrag hierzu leisten (Ouzet 2022).

3 Private Schutzgebiete

Das deutsche Naturschutzrecht sieht keine eigenständige Kategorie für private Schutzgebiete vor − im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten wie Portugal, Belgien und Slowenien (Disselhoff 2015). Die International Union for the Conservation of Nature (IUCN) definiert private Schutzgebiete als „Schutzgebiete nach der IUCN-Definition in privater Verwaltung“ (Mitchell et al. 2018, eigene Übersetzung). Demnach muss eine Fläche zwei Bedingungen erfüllen, um als privates Schutzgebiet eingeordnet zu werden:

    1.

    Sie muss ein Schutzgebiet sein.

    2.

    Sie muss unter privater Verwaltung stehen.

Zu 1.: Für Deutschland bestimmt § 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dass die Unterschutzstellung von Teilen von Natur und Landschaft „durch Erklärung“ erfolgt und Schutzgebiete „zu registrieren und zu kennzeichnen“ sind. Hinsichtlich der Form und des Verfahrens wird aufs Landesrecht verwiesen. Als Standardverfahren für die Erklärung zum Schutzgebiet sehen die Landesnaturschutzgesetze die Rechtsverordnung vor, für manche Schutzgebietstypen auch Gesetz, Allgemeinverfügung oder Satzung. Eine Erklärung durch nichtstaatliche Akteure wird in keinem der Gesetze erwähnt. Hieraus wird deutlich, dass die deutschen Gesetzgeber Schutzgebietsausweisungen als ausschließlich hoheitliche Aufgabe ansehen. Es ist zwar denkbar, dass der Staat auf Ersuchen bzw. Initiative privater Grundeigentümerinnen und -eigentümer hin ein oder mehrere Grundstücke zum Schutzgebiet erklärt. Daraus resultiert aber keine gesonderte „private“ Verwaltung des Gebiets im Sinne der IUCN-Definition.

Auch eine Registrierung, Kennzeichnung oder sonstige hoheitliche Anerkennung von Naturschutzflächen in nichtstaatlicher Verwaltung als Schutzgebiet ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Die meisten Landesnaturschutzgesetze bestimmen, dass die darin genannten Schutzgebietskategorien als Bezeichnungen ausschließlich für Flächen verwendet werden dürfen, die hoheitlich unter Schutz gestellt wurden. Einer Erweiterung der Schutzgebietsdefinition auf Flächen in nichtstaatlicher Verwaltung sind in Deutschland demnach hohe Hürden gesetzt.

Zu 2.: Die IUCN fasst den Begriff „private Verwaltung“ (engl. private governance) sehr weit. Unter „privat“ fallen nicht nur natürliche Personen, sondern auch Vereine, Stiftungen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und religiöse Institutionen − kurzum alle nichtstaatlichen Akteure. Unter „Verwaltung“ versteht die IUCN grundsätzliche Entscheidungshoheiten über das Schutzgebiet, einschließlich darüber, wann und warum ein Gebiet unter Schutz gestellt wird, in welchem Verhältnis der Schutzzweck zu lokalen Flächennutzungen steht, wer Schutzmaßnahmen durchführt, welche Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden und wie Recht und Gesetz eingehalten und vollzogen werden. Diese weit gefasste Auslegung von „Gebietsverwaltung“ stellt eine weitere hohe formale Hürde für die Einführung privater Schutzgebiete in Deutschland dar. Insbesondere die Übertragung von Rechtsvollzugskompetenzen gegenüber Dritten erfordert einen klaren Rechtsrahmen, der die Befugnisse und Pflichten der mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben Betrauten regelt. Ein solches Konstrukt ist prinzipiell denkbar und aus anderen Rechtsbereichen bekannt, im Naturschutz bislang jedoch nur in Ansätzen und ohne Übertragung hoheitlicher Kompetenzen eingeführt (z. B. https://bit.ly/Betreuer-Vogelschutzgebiete).

4 Andere wirksame flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen

Die 14. Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt definierte OECMs als einen „klar definierten geografischen Raum außerhalb von Schutzgebieten, der in einer Weise verwaltet und bewirtschaftet wird, die positive und anhaltende langfristige Ergebnisse für den In-situ-Schutz der biologischen Vielfalt mit entsprechenden Ökosystemfunktionen und -dienstleistungen […] erzielt“ (CBD 2018, eigene Übersetzung und Hervorhebung). Die IUCN gliedert OECMs je nach ihrer Zweckwidmung in solche, die Naturschutz zum primären Ziel haben, solche, bei denen Naturschutz ein nachrangiges Ziel ist (sekundärer Naturschutz), und solche, bei denen Naturschutz kein vorrangiges Managementziel ist, jedoch die In-situ-Erhaltung von Arten und Lebensräumen als Nebenprodukt von Bewirtschaftungsaktivitäten erzielt wird (nebensächlicher Naturschutz; IUCN 2019). OECMs mit dem vorrangigen Ziel des Naturschutzes erfüllen die Voraussetzungen als Schutzgebiet, sind aber nicht formell unter Schutz gestellt. Somit sind sie naheliegende Kandidaten für die Neuausweisung von Schutzgebieten (Abb. 1).

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Abb. 1: Übergang anderer wirksamer flächenbezogener Naturschutzmaßnahmen (engl. other effective area-based conservation measures – OECMs) zu Schutzgebieten. Die Segmentgrößen dienen nur zur Veranschaulichung und basieren nicht auf tatsächlichen Daten
(Quelle: IUCN 2019, modifiziert).
Fig. 1: Transition of other effective area-based conservation measures (OECMs) to protected areas. Sizes of segments are illustrative only and not based on actual data.
(source: IUCN 2019, modified)

5 Nichtstaatlicher Gebietsschutz in Deutschland

Wie dargelegt stehen dem nichtstaatlichen Gebietsschutz grundsätzlich zwei Wege offen, einen Beitrag zu den weltweiten und europäischen Schutzgebietszielen zu leisten: Flächen in nichtstaatlicher Verwaltung können als PPAs anerkannt und Teil der Schutzgebietskulisse werden oder sie können außerhalb dieser Kulisse anderweitig für den Naturschutz gesichert werden und als OECMs zur Konnektivität und Kohärenz des Schutzgebietsnetzwerks beitragen. Während zu konstatieren ist, dass derzeit aufgrund formaler Hürden keine Flächen in Deutschland PPAs im Sinne der IUCN-Definition darstellen (siehe Abschnitt 3), erfüllen einige die Definitionskriterien für OECMs.

5.1 Flächen im Eigentum bzw. in der Verwaltung von Stiftungen und Verbänden

Eine Reihe dauerhaft dem Naturschutz gewidmeter Flächen in Deutschland liegt außerhalb der Schutzgebietskulisse. Hier sind zunächst Flächen im Eigentum von Stiftungen und Verbänden mit Satzungsziel Naturschutz zu nennen. Das wohl wichtigste Beispiel ist das Nationale Naturerbe (NNE) − rund 181.500 ha bundeseigene Flächen, die unentgeltlich an diverse Empfängerinnen und Empfänger zur dauerhaften naturschutzfachlichen Sicherung übertragen wurden bzw. weiter vom Bund betreut werden (https://www.naturstiftung-david.de/naturerbe). Ackermann et al. (2021) kommen bei ihrer Untersuchung von NNE-Gebieten > 300 ha zu dem Schluss, dass rund die Hälfte bislang gar nicht und viele weitere nur zu einem geringen Anteil als Naturschutzgebiet gesichert sind. Insgesamt ermitteln sie eine Kulisse von über 77.000 ha nur eigentumsrechtlich gesicherter NNE-Flächen.

In gleichem Maße erfüllen sonstige Flächen im Eigentum von Stiftungen und Verbänden mit Zweckwidmung Naturschutz, soweit sie nicht in Schutzgebieten liegen, die OECM-Kriterien. Eine Vielzahl von Verbänden und Stiftungen* besitzen jeweils tausende Hektar solcher Flächen (Scherfose 2017). Statistiken zum Abdeckungsgrad dieser Flächen durch Schutzgebiete liegen nicht vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass zumindest ein Teil außerhalb der Schutzgebietskulisse liegt.

Des Weiteren könnten Gebiete als OECMs eingestuft werden, auf die Naturschutzverbände oder -stiftungen anderweitig dauerhaft Zugriff haben, z. B. durch Pachtverträge, Nutzungsüberlassungsvereinbarungen, Gestattungsverträge oder Dienstbarkeiten (siehe Kasten 1). Verträge und Vereinbarungen können durch eine zeitliche Befristung bzw. durch die Möglichkeit einer Kündigung eingeschränkt sein. Dienstbarkeiten haben dagegen den Vorteil, dass sie eigentümerunabhängig an ein Grundstück gebunden sind und in der Regel unbefristet gelten.

Kasten 1: Beispiel für ein Grundstück in Privateigentum, auf dem Naturschutz durch Dienstbarkeit gewährleistet wird.
Box 1: Example of a privately-owned area on which nature conservation is guaranteed by a conservation easement.

Ein ehemaliger Agrarflugplatz im Norden Brandenburgs in Privateigentum beherbergt auf 22 ha naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume und Artengemeinschaften, liegt aber außerhalb der Schutzgebietskulisse. Die langfristige Zweckwidmung des Gebiets für den Naturschutz ist durch eine Dienstbarkeit gewährleistet. Eine benachbarte Ortsgruppe des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) betreut die Fläche ehrenamtlich und hilft bei der Biotoppflege. Ein Nebenerwerbslandwirt pflegt das Offenland durch Beweidung mit Rindern und Schafen, gefördert im Rahmen des Vertragsnaturschutzes (Abb. K1-1). Ziele und Maßnahmen für das Gebiet werden kooperativ in enger Absprache zwischen Eigentümer, Naturschutzverband, Naturpark, Förster und Pächter festgelegt. Solche Gebiete könnten als andere wirksame flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen (engl. other effective area-based conservation measures – OECMs) klassifiziert und gemeldet werden.

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Abb. K1-1: Hochlandrinder auf einem ehemaligen Agrarflugplatz.
(Foto: Julius Luge)
Fig. K1-1: Highland cattle on a former airfield.

5.2 Eigentumsflächen im Privateigentum mit naturschutzkompatibler Landnutzung

Mehr als die Hälfte der Landesfläche Deutschlands wird landwirtschaftlich genutzt, Wälder nehmen 31 % der Fläche ein (Statistisches Bundesamt 2019). Stichproben zur Eigentumsstruktur der Landwirtschaftsfläche in Deutschland lassen vermuten, dass rund 80 % der Fläche im Eigentum natürlicher Personen ist (Tietz et al. 2021). Im Wald liegt der Anteil bei rund 48 % (BMEL 2014). Haben private Grundeigentümerinnen und -eigentümer Interesse, die Nutzung ihres Eigentums naturverträglich zu gestalten, können sie im Agrarbereich z. B. mit den die Flächen pachtenden Landwirtinnen und Landwirten Naturschutzmaßnahmen im Pachtvertrag vereinbaren (siehe Kasten 2). Für die Auswahl passender Maßnahmen und Auflagen gibt es umfangreiches Informationsmaterial und Beratungsangebote (https://www.fairpachten.org/). Da die Laufzeit landwirtschaftlicher Pachtverträge frei verhandelbar ist und bis zu 30 Jahre betragen kann, könnten auf diesem Weg langfristig dem Naturschutz gewidmete Grundstücke als OECMs klassifiziert werden. Im Wald eignen sich hingegen aufgrund der dort notwendigen generationenübergreifenden Managementzeiträume eher Dienstbarkeiten als Sicherungsinstrumente. Werden Privatwaldparzellen auf diesem Weg (teilweise) dem Naturschutz dauerhaft gewidmet, könnten auch sie als OECMs eingestuft werden. Hier bietet sich Naturschutzverbänden als potenziell Begünstigten solcher Schutzdienstbarkeiten (Disselhoff 2013) ein spannendes Betätigungsfeld. Prinzipiell sind alle Instrumente, die die dauerhafte Naturschutzwidmung von Flächen rechtssicher gewährleisten, geeignet, um diese als OECMs zu qualifizieren, auch wenn Eigentum und Landnutzung in einer Hand liegen. Sollte auch nur 1 % des privaten Grundeigentums in Deutschland dauerhaft Naturschutzzielen dienen, ergäbe sich rein theoretisch ein Flächenpotenzial für OECMs von rund 300.000 ha in der Agrarlandschaft und rund 170.000 ha im Wald.

Kasten 2: Beispiel für eine Landwirtschaftsfläche, bei der eine Naturschutzwirkung durch langfristige Pachtverträge erzielt wird.
Box 2: Example of an agricultural area where a nature conservation effect is achieved through long-term lease contracts.

Die Kirchengemeinde Kieve-Wredenhagen hat die Pachtverträge für 181 ha Acker- und Grünland in ihrem Eigentum so formuliert, dass Boden, Pflanzen und Tiere besser geschützt werden (Abb. K2-1). Die Bedingungen können auch von konventionellen Betrieben erfüllt werden: fünfgliedrige Fruchtfolge mit mindestens einer Leguminose, Verzicht auf Breitband- bzw. Totalherbizide, Untersaaten bei Maisanbau, Erhaltung von Feldgehölzen, regelmäßige Humusbilanzen sowie bei Grünland maximal drei Mahdtermine im Jahr mit mindestens acht Wochen Pause zwischen den Terminen. Walzen und Schleppen sind zur Brutzeit untersagt. Die Verträge laufen 12 Jahre mit anschließender Option auf Verlängerung bzw. Neuauflage. Da die Gemeinde auf langfristige Pächtertreue setzt, ist eine Kontinuität in der Regel gegeben. Ob solche Auflagen und Laufzeiten für eine Anerkennung der Flächen als andere wirksame flächenbezogene Naturschutzmaßnahmen (engl. other effective area-based conservation measures – OECMs) ausreichen könnten, wäre zu diskutieren. Es ist aber zu vermuten, dass sie auf konventionellen Landwirtschaftsflächen eine hohe Naturschutzwirkung erzielen. Weitere Informationen zu den Pachtverträgen der Kirchengemeinde Kieve-Wredenhagen können unter https://bit.ly/Pachtvertraege-Kirchengemeinde abgerufen werden.

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Abb. K2-1: Christine Jantzen ist Mitglied der evangelischen Kirchengemeinde Kieve-Wredenhagen. Vor Ort setzt sie sich erfolgreich für den Naturschutz ein. Die landwirtschaftlichen Flächen der Kirchengemeinde werden zukünftig naturschonend verpachtet.
(Foto: Kevin Neitzel)
Fig. K2-1: Christiane Jantzen is a member of the Protestant parish of Kieve-Wredenhagen. She successfully campaigns for nature conservation. With her support, the agricultural areas of the parish will be leased to ensure nature-friendly management.

5.3 Exkurs: sonstige Flächen in staatlicher Verwaltung

Der Vollständigkeit halber sollen auch Flächen in staatlicher Verwaltung außerhalb der Schutzgebietskulisse erwähnt werden, die naturschutzfachlichen Zwecken dienen. Besonders militärische Übungsplätze sind hier relevant: In Deutschland gibt es rund 680.000 ha aktuell und ehemals genutzte Militärflächen. Von den aktiv genutzten Flächen sind zwar rund 60 % als Natura-2000-Gebiet gemeldet (Naturstiftung David 2012), jedoch zumeist nicht als Schutzgebiet gesichert. Zudem erstreckt sich die naturschutzfachliche Zweckwidmung auch auf Flächen außerhalb von Natura 2000. Außerdem setzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (zusammen mit weiteren Fachbehörden) Naturschutzmaßnahmen auch um auf Waldflächen im Bundesbesitz (300.000 ha), auf Flächen der Deutschen Bahn AG und des Bundeseisenbahnvermögens (34.000 km Länge), der Bundeswasserstraßenverwaltung (7.300 km Binnenwasserstraßen) sowie weiteren Liegenschaften (BMUB 2016). Hinzu kommen entsprechende Flächen im Landes- und Kommunaleigentum. Eine Erfassung dieser Flächen als potenziellen OECMs könnte ebenfalls einen Beitrag zur Erfüllung der 30 %- und 10 %-Ziele leisten. Dies wäre zu prüfen.

6 Fazit

Nichtstaatlicher Gebietsschutz kann und soll staatliche Schutzgebiete nicht ersetzen, aber ergänzen. Private Schutzgebiete sind aufgrund rechtlicher Hürden in Deutschland vorerst keine Option. Ihrer Einführung müsste zunächst eine vertiefte Betrachtung der Voraussetzungen vorangehen, die nichtstaatliche Akteure erfüllen müssten, um sich für eine Übertragung hoheitlicher Kompetenzen im Rahmen der Schutzgebietsverwaltung zu qualifizieren. Unsere Schätzungen zum Flächenpotenzial von OECMs zeigen hingegen, dass diese durchaus einen Beitrag zum Schutzgebietsnetz leisten können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die für den Gebietsschutz zuständigen Stellen auf einheitliche Kriterien und Verfahren verständigen, wie und unter welchen Bedingungen OECMs (insbesondere nichtstaatlicher Akteure) gemeldet, anerkannt, registriert und überwacht werden könnten. Zwar kann auf die dafür notwendigen organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen hier nicht näher eingegangen werden. Es lässt sich aber festhalten, dass für eine solche Aufgabe zusätzliche Kapazitäten staatlicherseits geschaffen werden müssten. Eine Erprobung des Ansatzes anhand eines Pilotvorhabens wäre ein denkbarer nächster Schritt.

Unterdessen stellen die in Abschnitt 5 beschriebenen Flächenkategorien schon heute „De-facto-OECMs“ dar. Ihren Beitrag zum Naturschutz gilt es besser zu würdigen. Daher sollte die Vernetzung entsprechender zivilgesellschaftlicher Initiativen und Organisationen unterstützt werden, damit diese sich untereinander austauschen und voneinander lernen können. Und schließlich müssen Förderinstrumente entwickelt bzw. angepasst werden, um nichtstaatlichen Akteuren Anreize für freiwilligen Gebietsschutz zu setzen. Hierfür könnte u. a. das neue Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) durch passgenaue Finanzierungsinstrumente für verschiedene Zielgruppen und Maßnahmen einige Möglichkeiten bieten (z. B. durch die Förderung langfristiger vertraglicher Flächensicherungen und finanzielle Anreize für Schutzdienstbarkeiten).

7 Literatur

  Ackermann W., Burghardt R. et al. (2021): Grundlagen und Bausteine für einen Aktionsplan Schutzgebiete. Abschlussbericht des gleichnamigen F + E-Vorhabens (FKZ: 3517 83 0300). BfN-Skripten 611: 305 S. DOI: 10.19217/skr611

  Allendorf T. (2022): A global summary of local residents' perceptions of benefits and problems of protected areas. Biodiversity and Conservation 31(4): 379 – 396. DOI: 10.1007/s10531-022-02359-z

  Bargelt L., Fortin M.-J., Murray D.L. (2020): Assessing connectivity and the contribution of private lands to protected area networks in the United States. PLOS ONE 15(3): e0228946. DOI: 10.1371/journal.pone.0228946

  Bingham H., Fitzsimons J.A. et al. (2021): Privately protected areas: Missing pieces of the global conservation puzzle. Frontiers in Conservation Science 2: e748127. DOI: 10.3389/fcosc.2021.748127

  Blicharska M., Orlikowska E.H. et al. (2016): Contribution of social science to large scale biodiversity conservation: A review of research about the Natura 2000 network. Biological Conservation 199: 110 – 122. DOI: 10.1016/j.biocon.2016.05.007

  BMEL/Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.) (2014): Der Wald in Deutschland. Ausgewählte Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur. BMEL. Berlin: 52 S.

  BMUB/Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Hrsg.) (2016): Naturschutzstrategie für Bundesflächen. Der Bund stärkt seine Vorbildfunktion für biologische Vielfalt. BMUB. Berlin: 51 S.

  Capano G.C., Toivonen T. et al. (2019): The emergence of private land conservation in scientific literature: A review. Biological Conservation 237: 191 – 199. DOI: 10.1016/j.biocon.2019.07.010

  CBD/Convention on Biological Diversity (2018): Decision adopted by the conference of the parties to the Convention on Biological Diversity. Protected areas and other effective area-based conservation measures. CBD/COP/DEC/14/8. Conference of the parties to the Convention on Biological Diversity. Fourteenth meeting. CBD. Sharm El-Sheikh: 19 S.

  CBD/Convention on Biological Diversity (2022): Kunming-Montreal Global biodiversity framework. Draft decision submitted by the President. CBD/COP/15/L.25. Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity. Fifteenth meeting – Part II. CBD. Montreal: 14 S.

  Disselhoff T. (2013): Die Land Trust Bewegung in den USA. In: Brickwedde F., Stock R., Geißinger P.K. (Hrsg.): Netzwerk Naturerbe − Ein National Trust für Deutschland? 20. Symposium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) und der Freunde und Förderer des Zentrums für Umwelt und Kultur Benediktbeuren. DBU. Osnabrück: 22 – 25.

  Disselhoff T. (2015): Alternative ways to support private land conservation. Report to the European Commission. Ref. No: E.3-PO/07.020300/2015/ENV. Berlin: 72 S.

  Donald P., Buchanan G.M. et al. (2019): The prevalence, characteristics and effectiveness of Aichi Target 11's “other effective area-based conservation measures” (OECMs) in Key Biodiversity Areas. Conservation Letters 12(5): e12659. DOI: 10.1111/conl.12659

  Dudley N., Jonas H. et al. (2018): The essential role of other effective area-based conservation measures in achieving big bold conservation targets. Global Ecology and Conservation 15: e00424. DOI: 10.1016/j.gecco.2018.e00424

  Europäische Kommission (2020): Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. EU Biodiversitätsstrategie für 2030. Mehr Raum für die Natur in unserem Leben. COM/2020/380 final. Europäische Kommission. Brüssel. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A52020DC0380 (aufgerufen am 15.8.2023).

  Europäische Kommission (2022): Commission staff working document. Criteria and guidance for protected areas designation. SWD(2022) 23 final. Europäische Kommission. Brüssel: 27 S.

  IUCN/International Union for Conservation of Nature (Hrsg.) (2019): Recognising and reporting other effective area-based conservation measures. World Commission on Protected Areas Task Force on OECMs. IUCN. Gland: 22 S. DOI: 10.2305/IUCN.CH.2019.PATRS.3.en

  Ivanova I.M., Cook C.N. (2020): The role of privately protected areas in achieving biodiversity representation within a national protected area network. Conservation Science and Practice 2(12): e307. DOI: 10.1111/csp2.307

  Jones N., McGinlay J. et al. (2022): Understanding public support for European protected areas: A review of the literature and proposing a new approach for policy makers. Land 11(5): 733. DOI: 10.3390/land11050733

  Kamal S., Grodzińska-Jurczak M., Brown G. (2015): Conservation on private land: A review of global strategies with a proposed classification system. Journal of Environmental Planning and Management 58(4): 576 – 597. DOI: 10.1080/09640568.2013.875463

  Kullberg P., Di Minin E., Moilanen A. (2019): Using key biodiversity areas to guide effective expansion of the global protected area network. Global Ecology and Conservation 20(1): e00768. DOI: 10.1016/j.gecco.2019.e00768

  Maxwell S.L., Cazalis V. et al. (2020): Area-based conservation in the twenty-first century. Nature 586(7.828): 217 – 227. DOI: 10.1038/s41586-020-2773-z

  Mitchell B., Stolton S. et al. (2018): Guidelines for privately protected areas. International Union for Conservation of Nature. Gland: 100 S.

  Naturstiftung David (2012): Naturgebiete. Naturschutz & Militär. Naturstiftung David. Erfurt: 19 S.

  O'Connor L.M., Pollock L.J. et al. (2021): Balancing conservation priorities for nature and for people in Europe. Science 372(6.544): 856 – 860. DOI: 10.1126/science.abc4896

  Ouzet S. (2022): How OECMs can contribute to the protected areas target in the EU Biodiversity Strategy for 2030. Online Workshop. 2 February 2022. Baltic Marine Environment Protection Commission. DG ENV D3. Nature Conservation Unit: 14 S.

  Palfrey R., Oldekop J.A., Holmes G. (2022): Privately protected areas increase global protected area coverage and connectivity. Nature Ecology and Evolution 6(6): 730 – 737. DOI: 10.1038/s41559-022-01715-0

  Ranius T., Widenfalk L.A. et al. (2022): Protected area designation and management in a world of climate change: A review of recommendations. Ambio 52(5): 68 – 80. DOI: 10.1007/s13280-022-01779-z

  Scherfose V. (Hrsg.) (2017): Flächen- und Schutzgebietsmanagement durch Stiftungen, Verbände und Vereine. Naturschutz und Biologische Vielfalt 158: 388 S.

  Schuster R., Germain R.R. et al. (2019): Vertebrate biodiversity on indigenous-managed lands in Australia, Brazil, and Canada equals that in protected areas. Environmental Science & Policy 101: 1 – 6. DOI: 10.1016/j.envsci.2019.07.002

  Secretariat of the Convention on Biological Diversity (2020): Global Biodiversity Outlook 5. Secretariat of the Convention on Biological Diversity. Montreal: 208 S.

  Shumba T., de Vos A. et al. (2020): Effectiveness of private land conservation areas in maintaining natural land cover and biodiversity intactness. Global Ecology and Conservation 22: e00935. DOI: 10.1016/j.gecco.2020.e00935

  Statistisches Bundesamt (2019): Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung. 2018. Fachserie 3, Reihe 5.1. Statistisches Bundesamt. Wiesbaden: 409 S.

  Tietz A., Neumann R., Volkenand S. (2021): Untersuchung der Eigentumsstrukturen von Landwirtschaftsfläche in Deutschland. Thünen Report 85. Johann Heinrich von Thünen-Institut. Braunschweig: 67 S.

  Venter O., Magrach A. et al. (2018): Bias in protected-area location and its effects on long-term aspirations of biodiversity conventions. Conservation Biology 32(1): 127 – 134. DOI: 10.1111/cobi.12970

  Yang R., Cao Y. et al. (2020): Cost-effective priorities for the expansion of global terrestrial protected areas: Setting post-2020 global and national targets. Science Advances 6(37): abc3436. DOI: 10.1126/sciadv.abc3436

Fußnoten

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Lisa Kopsieker

Korrespondierende Autorin

Bundesamt für Naturschutz

Fachgebiet I 2.4 „Internationaler Naturschutz“

Konstantinstraße 110

53179 Bonn

E-Mail: lisa.kopsieker@bfn.de

Die Autorin hat am Imperial College London „Conservation Science” studiert und ihre Masterarbeit über die Verbreitung privater Schutzgebiete (engl. privately protected areas − PPAs) in Europa geschrieben. Zudem ist sie eine Botschafterin beim europaweiten LIFE-Projekt „European Networks for Private Land Conservation“ (ENPLC). Vor ihrer aktuellen Tätigkeit beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachgebiet I 2.4 „Internationaler Naturschutz“ war Sie in Brüssel beim Institute for European Environmental Policy (IEEP) als Policy analyst, spezialisiert auf EU-Biodiversitätspolitik, tätig.

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Dr. Tilmann Disselhoff

Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU)

Charitéstraße 3

10117 Berlin

E-Mail: tilmann.disselhoff@nabu.de

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