Werner Holzinger
Zusammenfassung
Für die Steiermark wurden von 2018 bis 2021 neue Rote Listen für Tiere erstellt. In diesem Rahmen wurde die Methode der Einstufung
in Rote-Liste-Kategorien überarbeitet. Die Kategorien entsprechen weiterhin jenen der Internationalen Naturschutzunion (International
Union for Conservation of Nature – IUCN) und jenen von Zulka, Eder (2007). Wesentliche
Unterschiede sind der Prognosehorizont der Gefährdungsbeurteilung, der hier die Dauer einer menschlichen Generation umfasst, und die
Berücksichtigung des funktionalen Aussterbens im Gegensatz zur reinen Beurteilung des absoluten Aussterberisikos. Der
Einstufungsalgorithmus berücksichtigt primär drei Parameter: den Referenzzustand, der in etwa dem günstigen Erhaltungszustand der
Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie gleichzusetzen ist, die aktuelle Bestandssituation, die relativ zum Referenzzustand beurteilt wird
und somit den langfristigen Trend einschließt, und den zu erwarteten Bestandstrend, der aus der Entwicklung der Bestände der
betreffenden Art während der letzten Jahrzehnte (unter besonderer Berücksichtigung der letzten 10 – 25 Jahre) abgeleitet wird und
grundsätzlich einer Entwicklungsprognose für die nächsten 25 – 35 Jahre entspricht. Die Gefährdungsbeurteilung anhand dieser drei
Parameter erfolgt mit Hilfe einer Matrix. Weitere Faktoren ermöglichen eine Nachjustierung der so erhaltenen Einstufung.
Rote Liste – Gefährdung – Aussterberisiko – Erhaltungszustand – ÖsterreichAbstract
New Red Lists for animals were compiled for the Austrian province of Styria from 2018 to 2021. In this context, the methodological
approach was revised. The Red List categories still correspond to those of the IUCN and Zulka, Eder
(2007). Major differences are in the time frame for the (future) trend, which here is considered as one human generation
(i. e. 25 – 35 years, independent of species generation length), and the consideration of functional extinction in contrast to the pure
assessment of absolute extinction risk. The classification algorithm primarily considers three parameters: the reference status, which
is roughly equivalent to favourable conservation status under the Habitats Directive; the current situation of the habitat or
population, which is assessed relative to the reference status and thus includes the long-term trend; and thirdly the
population/habitat trend. This is derived from the development of the populations of the species concerned during the last decades
(with special focus on the last 10 – 25 years) and represents the estimation of future prospects for the next 25 – 35 years. The risk
assessment that is based on these three parameters is estimated using a matrix. The Red List category obtained by this methodology can
be adjusted by consideration of additional parameters.
Red List – Threat status – Extinction risk – Conservation status – AustriaInhalt
1 Einleitung
Rote Listen sind eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes: Sie dienen u. a. als Referenz für die naturschutzfachliche
Bewertung von Flächen, für die Entscheidungsfindung bei Genehmigungsverfahren und bei der Maßnahmenplanung in Projekten mit
Naturschutzbezug. Nicht zuletzt sind sie auch ein wesentliches Mittel zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit in Hinblick auf
Artenvielfalt bzw. Biodiversität.
Erste Rote Listen erschienen bereits vor 40 bis 50 Jahren für unterschiedlichste Bezugsräume, bspw. die erste Rote Liste der
Säugetiere der Welt (Noel 1966), Rote Listen für Pflanzen und Tiere von Deutschland (Sukopp 1974; Blab et al. 1976) und die ersten Roten
Listen der Tiere der Steiermark (Gepp 1981). Die ursprünglich heterogene und oft schwer
nachvollziehbare Einstufung in Rote-Liste-Kategorien (siehe dazu Mace, Lande 1991; Zulka et al. 2001) wurde v. a. durch die Leitfäden der Internationalen Naturschutzunion
(International Union for Conservation of Nature – IUCN; IUCN SSC 1995), die in vielen Ländern
nach wie vor der Methodenstandard der Wahl sind, und im deutschsprachigen Raum durch die wegweisenden Arbeiten von Schnittler et al. (1994), Riecken et al. (1994) und
Schnittler, Ludwig (1996) harmonisiert und standardisiert. In Österreich wurden die
aktuellen Methodenstandards durch Zulka et al. (2005) und Zulka (2009), in Deutschland durch Ludwig et al. (2009) vorgegeben.
Für die Steiermark wurden im Zeitraum von 2018 bis 2021 neue Rote Listen für Tiere verfasst. Dafür erfolgte auch eine Überarbeitung
der Methode der Einstufung in Rote-Liste-Kategorien. Diese neue Vorgehensweise, die prinzipiell auch für Pflanzen und Pilze verwendet
werden kann, wird im Folgenden vorgestellt.
2 Grundlagen des Konzepts
Rote Listen dienen der Beurteilung der Gefährdung und damit insbesondere des Aussterberisikos von Arten (und Biotoptypen – diese
werden hier aber nicht weiter betrachtet) in einem Bezugsraum. Sie sollen – bei sehr heterogener Datenlage – über viele Tier- und
Pflanzengruppen hinweg eine einheitliche, gut nachvollziehbare und plausible Abschätzung sowie Darstellung der Gefährdungssituation
ermöglichen.
Methodisch basiert der hier präsentierte, überarbeitete Algorithmus der Einstufung in Rote-Liste-Kategorien v. a. auf dem
Konzept der Roten Listen Österreichs (Zulka et al. 2001, 2005; Zulka, Eder 2007; Zulka
2009), das sich als Kombination des Leitfadens der IUCN SSC (1995) mit dem Konzept
von Schnittler et al. (1994) versteht; außerdem berücksichtigt der Algorithmus die Leitlinien
der IUCN SSC (2012). Allerdings bestehen zwei wesentliche Unterschiede zu diesen
Methoden:
Erstens wurde der Betrachtungszeitraum hier nicht mit drei Generationen der betrachteten Art bzw. 10 bzw. 100 Jahren festgelegt,
sondern als Dauer einer menschlichen Generation gewählt. Der Prognosehorizont der Gefährdungsbeurteilung beträgt somit etwa 25 – 35 Jahre.
Dies wird begründet mit dem zentralen Ziel des Naturschutzes, die Natur so zu erhalten, dass auch die nächste Generation von Menschen über
(zumindest) die gleichen Ressourcen und Möglichkeiten verfügen soll, wie sie aktuell zur Verfügung stehen. Naturschutz ist somit der
Schutz (und die Restaurierung) von Natur und Umwelt insbesondere zum Wohl der nächsten menschlichen Generation. Daher orientiert sich die
Beurteilung in diesem Konzept an der Dauer einer menschlichen Generation und nicht an (willkürlichen) Jahreszahlen oder an der
Generationsdauer einzustufender Arten. Dieser Zeitraum entspricht im Übrigen in etwa dem „long term trend“ (= 24 Jahre) der Berichte gemäß
Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie der Europäischen Union (DG Environment
2017).
Zweitens wurde dem funktionalen Aussterben von Arten v. a. in den „schwächeren“ Gefährdungskategorien mehr Gewicht verliehen als
bisher. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist nicht nur das absolute Aussterben, d. h. das völlige Verschwinden aller Individuen einer Art
aus einem Gebiet, von zentraler Bedeutung, sondern insbesondere auch der ökologisch-funktionale Verlust von Arten in ihren Lebensräumen.
Wenn eine Art, die ursprünglich weit verbreitet und häufig in einem Lebensraum zu finden war und daher im Regelfall eine wichtige Rolle in
ökosystemaren Zusammenhängen dieses Lebensraums spielte, in ihrem Bestand massiv zurückgeht, kann sie – selbst wenn noch einige wenige
Individuen der Art präsent sind – funktional ausgestorben sein, weil sie ihre Rolle, z. B. als Räuber, als Nahrungsressource oder als
Bestäuber, (fast) nicht mehr erfüllt.
Um diese funktional-ökologische Betrachtung aller Lebensräume der Kulturlandschaft zu ermöglichen, wurde die gesamte (ehemals)
heimische Fauna seit dem Beginn des Mittelalters (d. h. ab ca. 600 n. Chr.) berücksichtigt, da einige Schlüsselarten der
mitteleuropäischen Waldökosysteme bereits in diesem Zeitalter ausgerottet wurden (z. B. Auerochse, Wisent). Durch die Wahl entsprechender
Begriffe wurde zudem versucht, die deutlich gegebenen Parallelen in den Methoden der Bewertung des Erhaltungszustands von Arten im Sinne
der FFH-Richtlinie zu jenen der Gefährdungsbeurteilung der Roten Listen hervorzuheben.
3 Rote-Liste-Kategorien
Die Kategorien bauen grundsätzlich auf jenen der IUCN SSC (2012) und von Zulka, Eder (2007) auf. Die Bezeichnungen und Abkürzungen der Kategorien werden, den Empfehlungen
der IUCN folgend, stets auch englisch angeführt. Es werden zehn Kategorien verwendet (siehe Abb. 1). Die Definitionen der Kategorien sind Kasten 1 zu entnehmen. Der
Begriff „Rote-Liste-Kategorien“ umfasst somit „Gefährdungskategorien“ i. e. S. sowie weitere Kategorien (für nicht autochthone Arten, für
Arten mit ungenügender Datenlage usw.).
Abb. 1: Schematischer Entscheidungsbaum zur Einstufung von Arten in Rote-Liste-Kategorien (für Erläuterungen zu den
Abkürzungen der Rote-Liste-Kategorien siehe Kasten 1, S. 496 f.). Fig. 1: Schematic decision tree for classification of species into Red List categories (for explanations of the abbreviations
of the Red List categories see
Box 1, p. 496 f.).
Kasten 1: Definitionen der Rote-Liste-Kategorien.
Box 1: Definitions of Red List categories.
NE = Not Evaluated = Nicht eingestuft
Die Art (das Taxon) wird nicht eingestuft, da sie (es) im Bezugsraum nicht heimisch (oder alteingebürgert) ist, sondern nach 1492
entweder von Menschen (direkt oder indirekt) eingeführt wurde oder mit menschlicher Hilfe ansässig werden konnte; diese Arten werden
als „alien species“ oder Neobiota bezeichnet.
DD = Data Deficient = Datenlage ungenügend
Heimische Art; die vorliegenden Daten lassen allerdings keine Einstufung in eine Rote-Liste-Kategorie zu. Es kann sich dabei somit
um ungefährdete, aber auch um gefährdete Arten unterschiedlicher Kategorien handeln.
EX = Extinct = Ausgestorben
Es besteht kein begründeter Zweifel daran, dass die Art heute global ausgestorben ist, früher aber (auch) im Bezugsraum heimisch
war.
EW = Extinct in the Wild = In freier Wildbahn ausgestorben
Die Art ist heute global in freier Wildbahn ausgestorben, war früher aber (auch) im Bezugsraum heimisch. In menschlicher Obhut
bzw. Gefangenschaft (z. B. Zoos) gibt es allerdings noch lebende Individuen.
RE = Regionally Extinct = Im Bezugsraum ausgestorben (oder verschollen)
Es besteht kein begründeter Zweifel daran, dass die Art im Bezugsraum heute ausgestorben ist. D. h., die Art war früher
(Mittelalter, Neuzeit) im Bezugsraum heimisch, aktuell gibt es hier allerdings keine lebenden, sich regelmäßig fortpflanzenden
Individuen mehr. Hierher sind auch Arten zu stellen, für die historische Meldungen existieren, nach denen gezielt gesucht wurde und die
nicht mehr gefunden werden konnten.
RE/m
Diese Kategorie wird hier als „Subkategorie“ von RE eingeführt. Es handelt sich um eine Art, die früher im Bezugsraum heimisch
war, d. h. es gab hier eine oder mehrere lokale (Teil)populationen, die sich aber heute nicht mehr (oder nur sporadisch in sehr
geringer Zahl) im Gebiet reproduzieren; funktional ist die Art damit ausgestorben. Allerdings sind mehr oder minder regelmäßig
migrierende Tiere im Bezugsraum präsent („visitors“ sensu IUCN SSC 2012). Daher ist für
diese Arten (im Gegensatz zu den „normalen“ RE-Arten) in der Regel eine realistische Chance auf eine natürliche Wiederansiedelung
gegeben, wenn die Ursachen, die für das regionale Aussterben verantwortlich waren, in Zukunft eingedämmt werden können. Alternativ
könnten solche Arten auch zweifach in der Liste geführt und eingestuft werden (wie auch im Schema der IUCN SSC 2012): einmal als autochthone Population (mit der Einstufung RE) und einmal als
„visitors“ (mit einer anderen Einstufung, die von CR bis LC gehen kann).
CR = Critically Endangered = Vom Aussterben bedroht
Das Verbreitungsgebiet und/oder der Bestand der Art wird in 25 – 35 Jahren, d. h. derzeit bis ca. 2050, sehr klein und/oder
kleiner als 10 % des Referenzzustands sein und es ist mit zumindest 50 %iger Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Art in dieser
Zeitspanne im Bezugsraum (zumindest funktional) ausstirbt. Hierher sind auch (i. d. R. seltene) Arten zu stellen, für die historische
Meldungen existieren (Meldungen älter als 50 – 70 Jahre), die seitdem nicht mehr gefunden wurden, aber für die aktuelle Vorkommen
anzunehmen sind (= verschollene Arten).
Konkret: Die Art ist heute im Großteil des ursprünglichen Verbreitungsgebiets innerhalb der Steiermark bereits (funktional)
ausgestorben. Die Bestände sind sehr klein (Richtwert Wirbeltiere: insgesamt unter 250 fortpflanzungsfähige Individuen oder die größte
Teilpopulation hat weniger als 50 fortpflanzungsfähige Individuen), der aktuell besiedelte Lebensraum ist sehr klein und der
Bestandstrend ist nicht deutlich positiv.
EN = Endangered = Stark gefährdet
Das Verbreitungsgebiet und/oder der Bestand der Art wird in 25 – 35 Jahren kleiner als 25 % des Referenzzustands sein. Es ist mit
zumindest 20 %iger Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die Art in den nächsten zwei menschlichen Generationen, d. h. derzeit bis 2080,
im Bezugsraum (zumindest funktional) ausstirbt.
Konkret: Die Art ist heute in größeren Teilen des ursprünglichen Verbreitungsgebiets innerhalb des Bezugsraums bereits
(funktional) ausgestorben und der Bestandstrend ist weiterhin (stark) negativ. Oder: Die Bestände sind sehr klein (Richtwert
Wirbeltiere: insgesamt weniger als 250 fortpflanzungsfähige Individuen oder die größte Teilpopulation mit weniger als
50 fortpflanzungsfähigen Individuen; von diesem Richtwert kann in Einzelfällen – z. B. bei Spitzenprädatoren – auch abgewichen werden),
der besiedelte Lebensraum ist sehr klein, aber der Bestandstrend ist stabil positiv, sodass eine deutliche Zunahme des besiedelten
Areals und der Bestandsgröße innerhalb der Zeitspanne der nächsten menschlichen Generation zu erwarten ist. Ein völliges Aussterben ist
daher nicht sehr wahrscheinlich, dennoch ist die Art in großen Teilen ihres ursprünglichen Areals nicht präsent und wird es auch in der
Zeitspanne der nächsten menschlichen Generation nicht sein.
VU = Vulnerable = Gefährdet
Das Verbreitungsgebiet und/oder der Bestand der Art wird in 25 – 35 Jahren maximal etwa 50 % des Referenzzustands betragen. Die
Wahrscheinlichkeit des (funktionalen) Aussterbens der Art im Bezugsraum in der Zeitspanne der nächsten zwei menschlichen Generationen
ist gering, sie liegt jedenfalls unter 20 %.
Konkret: Die Art ist heute in Teilen des ursprünglichen Verbreitungsgebiets innerhalb des Bezugsraums bereits (funktional)
ausgestorben und zeigt in weiten Teilen des aktuellen Vorkommensgebiets (stark) negative Bestandstrends. Die verbleibenden Lebensräume
und/oder einzelnen Populationen sind oft voneinander isoliert.
NT = Near Threatened = Nahezu gefährdet (Vorwarnstufe)
Das Verbreitungsgebiet und/oder der Bestand der Art wird in 25 – 35 Jahren maximal drei Viertel des Referenzzustands betragen. Die
Wahrscheinlichkeit des (funktionalen) Aussterbens der Art im Bezugsraum in der Zeitspanne der nächsten zwei menschlichen Generationen
ist gering, sie liegt jedenfalls unter 20 %. Die Wahrscheinlichkeit des (funktionalen) Aussterbens in Teilen des ursprünglichen
Verbreitungsgebiets im Bezugsraum in der Zeitspanne der nächsten zwei menschlichen Generationen kann allerdings auch hoch
sein.
Konkret: Das aktuelle Verbreitungsgebiet entspricht etwa dem natürlichen Verbreitungsgebiet, aber die Bestände der Art sind
wesentlich kleiner, als sie es ursprünglich waren, und die ökosystemaren Funktionen werden wahrscheinlich nur mehr teilweise erfüllt.
Oder: Die Art ist im Bezugsraum aktuell großflächig in starkem Rückgang befindlich. Oder: Das aktuelle Verbreitungsgebiet der Art ist
im Bezugsraum um zumindest ein Viertel kleiner als ihr natürliches Verbreitungsgebiet, aber im verbleibenden Gebiet ist der Bestand
stabil.
LC = Least Concern = Ungefährdet
Das aktuelle Verbreitungsgebiet der Art im Bezugsraum ist nicht wesentlich kleiner als das natürliche Verbreitungsgebiet. Die
Bestände der Art sind stabil, zunehmend oder nur in mäßigem Rückgang befindlich. Die Art ist im aktuellen Verbreitungsgebiet ein
lebensfähiges Element der natürlicherweise von ihr besiedelten Lebensräume und erfüllt darin ihre ökosystemare Rolle, auch wenn die
Bestände eventuell deutlich geringer sind als in der ursprünglichen Landschaft.
Es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Art auch in der Zeitspanne der nächsten zwei menschlichen
Generationen, d. h. derzeit bis 2080, ihr natürliches Verbreitungsgebiet im Bezugsraum besiedeln und ihre funktionelle Rolle in den von
ihr bewohnten Lebensräumen einnehmen wird.
RE/v, CR/v, EN/v, VU/v, NT/v, LC/v
Arten, die regelmäßig im Bezugsraum präsent sind (oder es früher waren), sich hier aber nicht fortpflanzen (wandernde Tierarten;
„visitors“ sensu IUCN SSC 2012) und sich auch früher hier nicht fortgepflanzt haben, werden methodisch in gleicher Weise eingestuft wie
Arten, die sich im Bezugsraum reproduzieren. Sie sind allerdings durch den Zusatz „/v“ nach der Rote-Liste-Kategorie erkennbar.
Beispiel: Arten, die früher als „visitors“ im Bezugsraum zu finden waren, heute aber fehlen, werden in die Kategorie RE/v
eingestuft.
4 Methode der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung fußt ganz wesentlich auf drei Werten: dem Referenzzustand (= günstiger Erhaltungszustand), der
aktuellen Bestandssituation und dem Bestandstrend. Zudem fließen weitere Faktoren in die Beurteilung ein.
4.1 Referenzzustand = Günstiger Erhaltungszustand
Die Referenz für einen ungefährdeten Zustand einer Art wird – in Analogie zum günstigen Erhaltungszustand der FFH–Richtlinie – damit
definiert, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden
wird und dass das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und ein genügend
großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art
zu sichern. Impliziert wird damit auch, dass die Art im Referenzzustand als lebensfähiges Element ihres natürlichen Lebensraums fungiert,
d. h. ihre ökologische Rolle im Lebensraum erfüllen kann. Dieser Referenzzustand ist nicht als Zustand des Bezugsraums ohne Menschen,
Siedlungsflächen, Verkehr, Industrie, Ackerbau und Viehzucht zu verstehen, sondern als Kulturlandschaft, die ressourcenschonend und
nachhaltig genutzt wird.
Beispielsweise ist der Referenzzustand für Arten, die an Fließgewässerökosysteme gebunden sind, der Zustand vor den großflächigen
Regulierungen, Verbauungen, Ausleitungen und Verschmutzungen. Hier sind Überschwemmungsflächen, natürliche Ufer, Weichholz- und
Hartholz-Auwald, Seiten- und Altarme, Schotterbänke, Inseln etc. über weite Strecken vorhanden, Wassertiefen, Fließgeschwindigkeiten und
Durchgängigkeit sind nicht wesentlich verändert, es gibt keine Neobiota in und an den Gewässern und das Abflussregime ist weitgehend
natürlich.
Für das Acker- und Wirtschaftsgrünland der Tallagen ist die Referenz jener Zustand, den die Lebensräume hatten, als noch keine
künstlichen Düngemittel eingesetzt wurden, die Mehrheit der Flächen Grünland (und nicht Ackerland) war, keine Pestizide ausgebracht
wurden, keine großflächigen Entwässerungen, Planierungen etc. vorgenommen wurden, die Landschaft kleinteilig parzelliert war und das Vieh
noch überwiegend im Freiland gehalten wurde. In der Steiermark war das bis vor rund 100 Jahren gegeben. Für Waldflächen ist
dies ein Zustand, in dem in Wäldern auch ein hoher Anteil alter Bäume (> 150 – 200 Jahre), Stark- und Totholz, Baumhöhlen etc.
vorhanden war. Die Wälder waren wesentlich lichter, da große Pflanzenfresser und große Beutegreifer sich darin bewegten und damit der
Jungwuchs in Wäldern entsprechend beeinflusst war. Bei autochthonen Arten, die sich in der Phase einer (natürlichen) Arealausweitung
befinden, ist der Referenzzustand im Regelfall mit dem aktuellen Bestand gleichzusetzen.
De facto ist dieser Referenzzustand für sehr viele Arten nur grob abschätzbar, da keine konkreten Daten vorliegen. Daher wird z. B.
auch bei der aktuellen Methodenvorgabe zu Roten Listen in Deutschland (Ludwig et al. 2005,
2006, 2009) auf die Ermittlung der
historischen Bestandssituation verzichtet (bzw. sie fließt nur mehr in den langfristigen Bestandstrend ein), obgleich sie bei Schnittler, Ludwig (1996) erforderlich war.
Für die hier vorgestellte Herangehensweise ist der Referenzzustand hingegen unabdingbar. Er wird zumeist aus historischen Karten und
Beschreibungen der Landschaft in Kombination mit den Lebensraumansprüchen der Art und ihrem allgemeinen Verbreitungsmuster abzuleiten sein
und kann nur sehr grob skaliert werden. Wenn hingegen gute historische Daten vorliegen, wird dieser Referenzzustand idealerweise daraus
abgeleitet.
Die Skalierung des Referenzzustands (siehe Tab. 1) ist achtstufig von 0 bis 7,
logarithmisch und orientiert sich an der Gesamtfläche des Bezugsraums. Zur Herleitung des Referenzzustands ist die Frage zu klären, wie
groß die ursprüngliche/natürliche Lebensraumfläche der Art war und bei welcher Bestandsgröße die Art langfristig stabile Populationen
ausbilden und ihre ökologischen Funktionen erfüllen kann. Für manche Arten (v. a. Wirbeltiere) wird es auch möglich sein, anstelle der
Flächengröße als Referenz tatsächliche Populationsgrößen (z. B. als Anzahl adulter, fortpflanzungsfähiger Individuen) anzugeben. Hier sind
bei der Einstufung der absoluten Populationsgröße ggf. auch Populationsteile außerhalb des Bezugsraums, wenn diese mit den Vorkommen im
Bezugsraum eine zusammenhängende Population bilden, einzubeziehen (bspw. bei Großraubtieren). Eine Population ist in diesem Sinne als
winzig (Skalenstufe 1) anzusehen, wenn sie max. 250 adulte Tiere umfasst, sehr klein (Skalenstufe 2) sind Populationen zwischen 250 und
500 Tieren und klein (Skalenstufe 3) sind Populationen zwischen 500 und 1.000 Tieren.
Stufe
|
Vorkommen
|
Anteil der Lebensraumfläche einer Art an der Fläche des Bezugsraums in %
|
Beispiel Steiermark: Fläche in km²
|
7 | Flächendeckend | > 65,0 – ≤ 100,0 | 10.601 – 16.400 |
6 | Sehr groß | > 35,0 – ≤ 65,0 | 5.701 – 10.600 |
5 | Groß | > 15,0 – ≤ 35,0 | 2.501 – 5.700 |
4 | Mittelgroß | > 5,0 – ≤ 15,0 | 801 – 2.500 |
3 | Klein | > 1,0 – ≤ 5,0 | 165 – 800 |
2 | Sehr klein | > 0,1 – ≤ 1,0 | 16,1 – 164,0 |
1 | Winzig klein | > 0,0 – ≤ 0,1 | > 0,0 – 16,0 |
0 | Fehlend* | 0,0 | 0,0 |
Tab. 1: Skalierung des Referenzzustands generell und beispielhaft angewandt für die Steiermark. Der Referenzzustand
entspricht weitgehend dem günstigen Erhaltungszustand nach der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie. * Die Stufe 0 wird zur
Einstufung von Neobiota benötigt.
Table 1: Scale of the reference status in general and applied as an example for Styria. The reference status largely
corresponds to favourable conservation status according to the Habitats Directive. * Category 0 is required for the classification
of neobiota.
4.2 Aktuelle Bestandssituation
Die aktuelle Bestandssituation ist auch bei Ludwig et al. (2006, 2009) ein zentrales Kriterium zur Gefährdungseinstufung. Darunter ist der rezente (mittlere)
Gesamtbestand einer Art im Bezugsraum zu verstehen. Dieser wird relativ bewertet, Messlatte der aktuellen Bestandssituation ist der zuvor
erläuterte Referenzzustand. Die aktuelle Bestandssituation kann deutlich vom Referenzwert abweichen, wenn Verbreitungsgebiet und/oder
Bestandszahlen deutlich größer oder deutlich kleiner sind als im Referenzzustand. Auch hier ist bei der überwiegenden Mehrheit der
Tierarten die Datenlage bei Weitem nicht ausreichend, um aktuelle Bestandszahlen vorlegen zu können. Daher ist die Skala relativ grob
(5 Stufen in jede Richtung; Tab. 2) und die Einstufung erfolgt (analog zur
Beurteilung des Erhaltungszustands nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie) bestmöglich anhand vorhandener Daten und Kennwerte. Welche Daten
dies sind, ist von der jeweiligen Organismengruppe und vom Wissensstand abhängig.
Stufe
|
Anteil der Populationsgröße oder Habitatfläche am Referenzbestand bzw. der Referenzfläche in %
|
– 5 | 0 – ≤ 10 |
– 4 | > 10 – ≤ 25 |
– 3 | > 25 – ≤ 50 |
– 2 | > 50 – ≤ 75 |
– 1 | > 75 – ≤ 90 |
0 | > 90 – ≤ 110 |
1 | > 110 – ≤ 125 |
2 | > 125 – ≤ 150 |
3 | > 150 – ≤ 200 |
4 | > 200 – ≤ 400 |
5 | > 400 |
Tab. 2: Skalierung der aktuellen Bestandssituation. Die Einstufung erfolgt relativ zum Referenzzustand.
Table 2: Scale of the current population/habitat situation. The classification is relative to the reference status.
Bei Neobiota ist der Referenzzustand 0, da sie natürlicherweise im Bezugsraum nicht vorkommen. Eine relative Einstufung der aktuellen
Bestandssituation ist daher nicht sinnvoll, zur Einstufung wird daher die Skalierung der Tab. 1 herangezogen.
4.3 Bestandstrend
Zur Einschätzung der Gefährdung, die ja grundsätzlich eine Prognose des Aussterberisikos darstellt, sind Aussagen zur erwarteten
Populations- oder Lebensraumentwicklung erforderlich. Im vorliegenden Methodenansatz entspricht der Bestandstrend der zu erwartenden
Veränderung der Populationsgröße oder Habitatfläche in den nächsten 25 – 35 Jahren in Bezug auf den aktuellen Bestand. Die Skala zählt
wiederum 5 Stufen in jede Richtung (Tab. 3). Dieser Bestandstrend wird aus dem Trend der
letzten Jahrzehnte (mit Schwerpunkt auf den letzten 10 Jahren) abgeleitet. Wenn keine plausiblen Gründe für eine deutliche Trendänderung
vorliegen, ist davon auszugehen, dass die zukünftige Entwicklung eine Fortsetzung der Trends der letzten Jahrzehnte darstellt.
Stufe
|
Erwartete Veränderung der Populationsgröße oder Habitatfläche in den nächsten 25 – 35 Jahren in Bezug zum aktuellen
Bestand in %
|
– 5 | Verlust > 90 – ≤ 100 |
– 4 | Verlust > 70 – ≤ 90 |
– 3 | Verlust > 50 – ≤ 70 |
– 2 | Verlust > 25 – ≤ 50 |
– 1 | Verlust > 10 – ≤ 25 |
0 | Gleichbleibend; +/– 10 |
1 | Zunahme > 10 – ≤ 25 |
2 | Zunahme > 25 – ≤ 50 |
3 | Zunahme > 50 – ≤ 100 |
4 | Zunahme > 100 – ≤ 200 |
5 | Zunahme > 200 |
Tab. 3: Skalierung des Bestandstrends. Dieser stellt die prognostizierte Entwicklung für die nächsten 25 – 30 Jahre
dar.
Table 3: Scale of the population/habitat trend. It represents the expected trend for the next 25 – 30 years.
Als Hilfestellung zur Abschätzung der Lebensraumentwicklung des Trends der letzten Jahrzehnte können historische Kartenwerke,
Publikationen u. ä. herangezogen werden. Für die Roten Listen der Steiermark digitalisierte Heli Kammerer (Büro Grünes Handwerk)
Luftbilder ausgewählter Gebiete aus den 1950er-, 1980er- und 2010er-Jahren, um die Entwicklung der letzten sechs Jahrzehnte in Zahlen
fassen zu können (Abb. 2).
Abb. 2: Ausschnitt aus digitalisierten Luftbildern der Gemeinde Großwilfersdorf in der Oststeiermark aus den Jahren 1958
(oben), 1980 (Mitte) und 2018 (unten). Dargestellt sind die wichtigsten Nutzungs- bzw. Lebensraumtypen, um die Entwicklung der
Landschaft der letzten sechs Jahrzehnte besser erfassen zu können. Beispielsweise haben die Grenzlinienlängen, die Zahl der frei
stehenden Bäume in der Landschaft und die Fläche der Wiesen stark abgenommen, während der Anteil an Ackerfläche stark zugenommen
hat.
(Quelle: Heli Kammerer, Grünes Handwerk)
Fig. 2: Section of digitised aerial photographs of the municipality of Großwilfersdorf in Eastern Styria taken in 1958 (top),
1980 (middle) and 2018 (bottom). The most important land use or habitat types are shown in order to better realise the landscape
changes over the last six decades. For example, the length of habitat margins, the number of free-standing trees and the area of
meadows have decreased substantially, while the arable land has increased.
(Source: Heli Kammerer, Grünes Handwerk)
4.4 Weitere Faktoren zur Beurteilung der Gefährdung
Neben den drei Hauptfaktoren Referenzzustand, aktuelle Bestandssituation und Bestandstrend können weitere Faktoren die artspezifische
Gefährdung beeinflussen, d. h. erhöhen oder verringern. Derartige Faktoren werden auch bei Zulka et al.
(2001, 2005), Zulka (2009) und
Ludwig et al. (2006, 2009) ausführlich
behandelt. Bei der hier vorgestellten Methode werden sie zu fünf Faktoren zusammengefasst:
1. besonders großes oder kleines Areal, besonders großer oder kleiner Lebensraum/Bestand,
4. direkte anthropogene Beeinflussung,
5. sonstige Risikofaktoren.
Besonders großes oder kleines Areal, besonders großer oder kleiner Lebensraum/Bestand im Bezugsraum
Hat die Art natürlicherweise ein sehr kleines Areal, einen sehr kleinen Lebensraum oder einen sehr kleinen Bestand, so hat sie
aufgrund stochastischer Risiken eine erhöhte Aussterbewahrscheinlichkeit im Vergleich zu anderen Arten. In diesem Fall ist ggf. eine
höhere Gefährdungskategorie zu vergeben. Hat die Art hingegen ein besonders großes Areal, einen besonders großen Bestand, so
hat sie eine verringerte Aussterbewahrscheinlichkeit im Vergleich zu „durchschnittlichen“ Arten. In diesem Fall ist ggf. eine geringere
Gefährdungskategorie zu vergeben.
Zuwanderung
Findet eine regelmäßige, populationsbiologisch relevante Stärkung der Bestände im Bezugsraum durch Einwanderung lebens- und
vermehrungsfähiger Individuen aus Nachbargebieten statt und ist dies auch für die Zukunft zu erwarten, so kann die Gefährdungskategorie
ggf. herabgestuft werden. Dies ist normalerweise nur dann der Fall, wenn der Anteil der zuwandernden Individuen am Gesamtbestand des
Bezugsraums relativ groß ist (einige bis viele Prozent).
Veränderung des Areals oder der Isolation von Populationen
Ist (zusätzlich zu den im Faktor „aktuelle Bestandssituation“ bereits berücksichtigten Bestandsverlusten) eine wesentliche
Verkleinerung des Areals in Relation zum natürlichen Verbreitungsgebiet bereits eingetreten oder innerhalb der nächsten 25 – 35 Jahre zu
erwarten, so kann die Gefährdungskategorie erhöht werden. Ebenfalls kann die Gefährdungskategorie erhöht werden, wenn – bei ggf.
gleichbleibender Größe des besiedelten Areals – der Isolationsgrad von Teilpopulationen erhöht wurde oder dies zu erwarten ist und die
dadurch zu erwartenden Auswirkungen sich noch nicht in der Gefährdungsbeurteilung widerspiegeln. Während ein negativer Bestandstrend (nur)
zu einer Reduktion der Besiedelungsdichte führt, werden mit diesem Faktor somit wesentliche Arealverluste dokumentiert. Umgekehrt kann
dieser Faktor auch zu einer Reduktion der Gefährdungseinstufung führen, wenn eine wesentliche Vergrößerung des Areals in
Relation zum natürlichen Verbreitungsgebiet schon eingetreten oder innerhalb der nächsten 25 – 35 Jahre zu erwarten ist.
Direkte anthropogene Beeinflussung
Bei direkter anthropogener Beeinflussung einer Art kann eine entsprechende Änderung der Rote-Liste-Kategorie erfolgen. Beispielsweise
kann dies eine Herabstufung bedingen, wenn eine Art gezielt gefördert wird (u. a. durch Lebensraummaßnahmen, Nachzuchtprogramme), oder zu
einer Höherstufung führen, wenn die Art z. B. durch (legale oder illegale) Bejagung, durch Pestizideinsatz, durch das Ausbringen von
Prädatoren u. ä. besonders gefährdet wird. Das Freilassen gezüchteter Tiere (z. B. Besatzfische) und die Förderung von Arten (z. B. durch
Fütterungen) mit vornehmlich wirtschaftlichem Hintergrund fließt nicht als Positivkriterium in die Beurteilung ein.
Sonstige Risikofaktoren
Im Einzelfall können weitere Risikofaktoren für Arten relevant werden. Möglich sind hier z. B. eine enge Bindung an andere gefährdete
Arten, Konkurrenz durch Neobiota, Bastardierung mit eingeschleppten Arten, Gefährdung durch eingeschleppte Prädatoren oder Parasiten.
Artspezifische biologische Risikofaktoren wie geringe Mobilität, lange Entwicklungsdauer etc. erhöhen ebenfalls das artspezifische
Aussterberisiko und können zu einer Höherstufung führen, sollten aber nur in besonderen Ausnahmefällen und nicht (z. B. innerhalb einer
Tiergruppe) regelhaft angeführt werden.
5 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Zur Bearbeitung einer Organismengruppe wird zunächst eine Checkliste aller im Bezugsraum aktuell oder historisch (Mittelalter und
Neuzeit) lebenden Arten erstellt. Auch unbeständige Arten werden in die Liste integriert. Bei Letzteren sind (danach) die Einstufungen der
Faktoren und die daraus abgeleitete Einstufung in Rote-Liste-Kategorien im Sinne der Definitionen der Kategorien kritisch auf
Plausibilität zu prüfen. Dieses Arteninventar ist die Basis der Einstufung. Im Regelfall werden alle Arten einer Gruppe eingestuft; im
Einzelfall können auch Taxa unterhalb oder oberhalb des Artniveaus (u. a. Unterarten, Kleinarten, Sippen, Superspezies, Aggregate) als
eigenständige Einheiten beurteilt werden.
Beurteilt wird die Gefährdungssituation frei lebender Populationen aller im Bezugsraum heimischen oder ehemals heimischen Arten. Auch
migrierende Arten, die sich im Bezugsraum nicht fortpflanzen, werden bewertet, jedoch werden diese Arten gesondert gekennzeichnet. Die
Rote-Liste-Kategorie wird in vier Schritten (siehe Kasten 2 sowie Abb. 3, 4, 5, 6, 7) ermittelt.
Abb. 3: Die Rote-Liste-Kategorien für heimische Arten (links) korrespondieren mit dem aktuellen Erhaltungszustand von Arten
gemäß dem dreistufigen Bewertungsschema des Artikels 17 der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie (rechts).
Fig. 3: The Red List categories for native species (left) correspond to the conservation status of species according to the
assessment scheme of Article 17 of the Habitats Directive (right).
Abb. 4: Ableitung der Rote-Liste-Kategorie aus der aktuellen Bestandssituation und dem Bestandstrend (für Erläuterungen zu
den Abkürzungen der Rote-Liste-Kategorien siehe Kasten 1, S. 496 f.). Fig. 4: Determination of the Red List category from the current population/habitat situation and the population/habitat trend
(for explanations of the abbreviations of the Red List categories see
Box 1,
p. 496 f.).
Abb. 5: Ableitung der Rote-Liste-Kategorie bei Referenzzustand = 1, d. h. bei einem natürlicherweise winzig kleinen Bestand
(für Erläuterungen zu den Abkürzungen der Rote-Liste-Kategorien siehe Kasten 1,
S. 496 f.). Fig. 5: Determination of the Red List category in the case of reference status = 1, i. e. in the case of a naturally extremely
small population (for explanations of the abbreviations of the Red List categories see
Box 1, p. 496 f.).
Abb. 6: Ableitung der Rote-Liste-Kategorie bei Referenzzustand (Ref) = 2, d. h. bei einem natürlicherweise sehr kleinen
Bestand (für Erläuterungen zu den Abkürzungen der Rote-Liste-Kategorien siehe Kasten 1, S. 496 f.). Fig. 6: Determination of the Red List category in the case of reference status (Ref) = 2, i. e. in the case of a naturally very
small population (for explanations of the abbreviations of the Red List categories see
Box 1, p. 496 f.).
Abb. 7: Nachjustierung der Rote-Liste-Kategorie bei Referenzzustand = 6 oder 7, d. h. bei einem natürlicherweise sehr großen
bis flächendeckenden Vorkommen: die Kategorien NT (Nahezu gefährdet) und VU (Gefährdet) werden in Abhängigkeit von aktuellem
Bestand und Bestandstrend evtl. herabgestuft; LC = Ungefährdet.
Fig. 7: Readjustment of the Red List category in the case of reference status = 6 or 7, i. e. in the case of a naturally very
large to area-wide occurrence: The Red List categories NT (Near Threatened) and VU (Vulnerable) are possibly downgraded depending on
the current status and trend; LC = Least Concern.
Kasten 2: Arbeitsschritte zur Einstufung von Arten in die Rote-Liste-Kategorien.
Box 2: Steps for the classification of species into the Red List categories.
Schritt 1: Prüfungen vorab
Schritt 1.1: Ist die Art heimisch oder alteingebürgert?
Arten, deren Vorkommen im Bezugsraum auf direkte oder indirekte menschliche Hilfe zurückzuführen ist und die vor 1492
natürlicherweise nicht im Gebiet vorkamen, werden als Neobiota eingestuft.
Zu prüfen ist somit folgende Frage: War die Art entweder schon vor 1492 im Bezugsraum präsent oder ist sie danach ohne
menschliches Zutun in den Bezugsraum eingewandert (z. B. aufgrund natürlicher Arealerweiterung)?
Wenn die Antwort „nein“ lautet, handelt es sich um ein Neozoon, einen Neophyten oder einen Neomyceten; die Rote-Liste-Kategorie
ist somit „NE“ (Nicht eingestuft).
Schritt 1.2: Gibt es ausreichend Informationen zur Art, um die Gefährdung einschätzen zu können?
Wenn die Antwort „nein“ lautet, wird die Art in die Kategorie „DD“ (Datenlage ungenügend) eingestuft.
Schritt 1.3: Ist die Art (sicher) ausgestorben?
Wenn die Art sicher oder mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit historisch (damit sind hier Mittelalter und Neuzeit gemeint) im
Bezugsraum präsent war, heute aber keine Population mehr im Bezugsraum vorhanden ist, ist die Art im Bezugsraum ausgestorben. Zu
differenzieren sind hier drei Fälle:
● EX = global ausgestorben;
● EW = in freier Wildbahn ausgestorben, aber in zoologischen oder botanischen Gärten noch vorhanden;
● RE = regional (d. h. in der Steiermark) ausgestorben, aber in anderen Teilen der Welt noch in freier Wildbahn
vorhanden.
Eine Einstufung in eine dieser Kategorien setzt voraus, dass gezielt (in den letzten 25 – 35 Jahren) nach dieser Art gesucht
wurde, sie aber nicht gefunden wurde und daher mit hoher Sicherheit davon auszugehen ist, dass sie (im Bezugsraum) ausgestorben
ist.
Wenn diese Vorab-Prüfungen erfolgt sind und keine der o. g. Kategorien zutrifft, ist eine Gefährdungsbeurteilung i. e. S.
erforderlich – weiter zu Schritt 2.
Schritt 2: Gefährdungsbeurteilung i. e. S.
Hier erfolgt die Verschneidung der Informationen zur aktuellen Bestandsituation mit der Information zum Bestandstrend in Form
einer Matrix (Abb. 4, S. 500). Die Zelle am Schnittpunkt der Spalte mit Angaben zur
aktuellen Bestandssituation und der Zeile mit Angaben zum Bestandstrend enthält die (vorläufige) Rote-Liste-Kategorie.
Schritt 3: Nachjustierung der Einstufung
Das Ergebnis wird nachjustiert, wenn einer oder mehrere der fünf im Abschnitt 4.4
angeführten weiteren Faktoren zutrifft:
1. Besonders großes oder kleines Areal, besonders großer oder kleiner Lebensraum/Bestand.
Ist der Referenzzustand 1 oder 2, so erfolgt die Nachjustierung nach Abb. 5
und 6. Ist der Referenzzustand 6 oder 7, wird gemäß Abb. 7, S. 501, nachjustiert. Eine zusätzliche Erhöhung der Gefährdungskategorie ist
möglich, wenn beispielsweise eine starke Verinselung der aktuellen Bestände festzustellen ist. Sie ist jedenfalls zu
begründen. 2. Zuwanderung, Arealveränderung, direkte anthropogene Beeinflussung und/oder sonstige Risikofaktoren.
Trifft einer oder treffen mehrere dieser weiteren Faktoren zu, kann eine Änderung der Einstufung im Sinne einer
Experteneinschätzung erfolgen. Dies soll im Einzelfall begründet werden.
Schritt 4: Plausibilitätsprüfung
Die verwendeten Skalen sind relativ grob. Daher muss die nach dem o. g. Algorithmus ermittelte Rote-Liste-Kategorie final von den
jeweiligen Tiergruppenautorinnen und -autoren verifiziert werden. Insbesondere muss ein Abgleich mit den Definitionen der
Rote-Liste-Kategorien erfolgen. Trifft die Definition nicht zu, werden die Indikatoren nochmals überprüft und die Kategorie kann
händisch nachjustiert werden. Dies ist v. a. dann der Fall, wenn die reale Situation einer Art im Grenzbereich zwischen zwei
Skalenstufen liegt.
Als Beispiel wird der „extremste“ Fall dieser methodenimmanenten Problematik gewählt: Die Art xy wird vorwiegend über die Größe
des von ihr besiedelten Lebensraums eingestuft. Die Lebensraumfläche liegt an der Grenze zwischen den Referenzzuständen 1 = winzig
klein und 2 = sehr klein, d. h. sie ist zwischen 15 und 20 km² groß, und der Referenzbestand liegt geschätzt bei etwa 250 Tieren. Bei
einem historischen Verlust der Lebensraumfläche von 20 % sind heute etwa 13 km² besiedelt, der aktuelle Bestand umfasst rund 200 Tiere,
der Skalenwert für den aktuellen Bestand ist – 1. Erwartet man einen weiteren Verlust von etwa 20 % der Individuenzahl und der
Lebensraumfläche in den nächsten 30 Jahren (Trend ist – 1), so liegt der Bestand bei etwa 160 Tieren und die besiedelte Fläche bei
10,4 km². Wenn für den Referenzzustand nun der Skalenwert 1 gewählt wird, ist die Rote-Liste-Kategorie gemäß Algorithmus CR (Vom
Aussterben bedroht). Damit wird die Gefährdung vermutlich überschätzt. Wählt man den Skalenwert 2 für den Referenzzustand, so führt
dies zur Rote-Liste-Kategorie NT (Nahezu gefährdet). Das unterschätzt die reale Gefährdung wohl deutlich. De facto ist bei einem
derartigen Grenzfall wohl eine Kategorie dazwischen – VU (Gefährdet) oder EN (Stark gefährdet) – zutreffend und sollte von der Autorin
oder dem Autor durch Nachjustierung gewählt (und begründet) werden.
6 Diskussion
6.1 Erhaltungszustand und Gefährdung
Im unionsrechtlichen Naturschutz wird die Gefährdung von Arten durch den Erhaltungszustand ausgedrückt. Für jede (unionsrechtlich
relevante) Art ist gemäß der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelschutz-Richtlinie die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen
Erhaltungszustands Ziel bzw. Verpflichtung jedes Mitgliedstaats. Der Erhaltungszustand ist dann als günstig zu betrachten, wenn „aufgrund
der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraums, dem
sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird, und das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in
absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein
wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern“ (FFH-Richtlinie Art. 1 lit. i). Das bedeutet, dass zur
Beurteilung des Erhaltungszustands ganz ähnliche Indikatoren herangezogen werden wie zur Gefährdungsbeurteilung in vielen Roten Listen
(siehe IUCN SSC 2012). Es handelt sich um die Parameter Verbreitungsgebiet („Range“),
Bestandsgröße („Population“), Habitatverfügbarkeit („Habitat for the species“) und Zukunftsaussichten („Future prospects“) (European Commission 2006). Allerdings erfolgt die Verschneidung der Indikatoren –
anders als beim vorliegenden Rote-Liste-Konzept – als Worst-Case-Bewertung.
Der Erhaltungszustand wird dreistufig skaliert: FV(favourable) = günstig, U1 (unfavourable-inadequate) = ungünstig-unzureichend und
U2 (unfavourable-bad) = ungünstig-schlecht. Vergleicht man die Definitionen dieser drei Skalenschritte mit jenen der hier verwendeten
Rote-Liste-Kategorien (Abb. 3), so entspricht eine günstige Einstufung des aktuellen
Erhaltungszustands der Rote-Liste-Kategorie LC (Ungefährdet) und auch noch teilweise der Kategorie NT (Nahezu gefährdet). Die Kategorie
des Erhaltungszustands U1 korrespondiert v. a. mit der Gefährdungskategorie VU (Gefährdet), teilweise fallen aber auch Arten der
Kategorie NT in die Definition von U1. U2 entspricht den Kategorien EN (Stark gefährdet) und CR (Vom Aussterben bedroht). Zudem sind auch
Arten der Kategorien RE (Im Bezugsraum ausgestorben oder verschollen), EW (In freier Wildbahn ausgestorben) und EX (Ausgestorben) ggf. der
Kategorie des Erhaltungszustands U2 zuzuordnen (Abb. 3; siehe dazu auch Ellmauer et al. 2015).
6.2 Unterschiede zur bisherigen Einstufungsmethode in Österreich
Der Methodenstandard der Roten Listen Österreichs nach Zulka et al. (2005) und Zulka, Eder (2007) ist eine Weiterentwicklung der generellen IUCN-Kriterien aus dem Jahr 2001
(IUCN SSC 2001). Der Fokus liegt auf einer möglichst präzisen Abschätzung von
Aussterbewahrscheinlichkeiten in definierten Zeiträumen. Auch die Definitionen der Kategorien NT und LC basieren auf
Aussterbewahrscheinlichkeiten, obgleich bereits Ludwig et al. (2005) die Nachteile der
Verwendung des Aussterberisikos als zentrale Beurteilungsbasis in regionalen Roten Listen aufzeigen. Beurteilungsbasis bzw. Messlatte bei
Zulka et al. (2005) und Zulka, Eder (2007)
ist ein „stabiler nationaler Bestand“, der eine sehr geringe Aussterbewahrscheinlichkeit in den nächsten 100 Jahren hat. Ein
Referenzzustand wird nicht definiert, im Gegensatz zur FFH-Richtlinie, die einen recht genau definierten günstigen Erhaltungszustand
kennt. Im vorliegenden Konzept wird hingegen – über die Aussterbewahrscheinlichkeit hinaus – die Abweichung des aktuellen Bestands vom
günstigen Erhaltungszustand (als Referenz) bei der Gefährdungseinstufung berücksichtigt. Bei Zulka
et al. (2005) und Zulka, Eder (2007) sind entweder Bestandssituation und
Bestandsentwicklung oder alternativ Habitatverfügbarkeit und Habitatentwicklung als zentrale Indikatoren der Gefährdung heranzuziehen.
Diese beiden Wege sind in der vorliegenden Methode ebenfalls vorgesehen, allerdings werden sie begrifflich nicht voneinander getrennt. Das
bedeutet, dass zur Einstufung des aktuellen Bestands sowohl tatsächliche Bestandsdaten als auch Habitatdaten verwendet werden
können und sich die Einstufung des Trends aus der Bestandsentwicklung und der Habitatentwicklung zusammensetzt.
Die Skalierung des aktuellen Bestands (~ Bestandssituation bzw. Habitatverfügbarkeit) ist nach Zulka et al. (2005) 10-stufig, jene des Trends (Bestands- und Habitatentwicklung) sogar 21-stufig (d. h. in beide Richtungen
gibt es 10 Skalenstufen). Allerdings werden in der Matrix des Einstufungsschlüssels der Rote-Liste-Kategorien funktional 6 Stufen des
aktuellen Bestands und nur 5 Stufen des Trends tatsächlich unterschieden. Viele Autorinnen und Autoren von Roten Listen in Österreich
nutzten bei den Trendindikatoren zudem auch nicht alle Stufen, sondern reduzierten diese auf 11, 7 oder 5. Hier werden ebenfalls weniger
Stufen für diese beiden Indikatoren verwendet. Die bei Zulka et al. (2005) gesondert
dargestellte Arealentwicklung als weiterer wichtiger Aspekt des Trends wird hier nicht getrennt dargestellt, sondern fließt ebenfalls in
den Trend ein.
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Tiere Österreichs. Checklisten, Gefährdungsanalysen, Handlungsbedarf. Teil 1: Säugetiere, Vögel, Heuschrecken, Wasserkäfer,
Netzflügler, Schnabelfliegen, Tagfalter. Grüne Reihe des Lebensministeriums 14/1: 11 – 44.
Förderung und Dank
Das Projekt wurde mithilfe der Österreichischen Naturschutzjugend, Landesgruppe Steiermark, mit Unterstützung des Landes Steiermark
und der Europäischen Union aus dem Österreichischen Programm für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020 durchgeführt. Mein Dank gilt Thomas
Frieß, Christian Komposch, Wolfgang Rabitsch und Klaus Peter Zulka für intensive fachliche Diskussionen zur Methodik, Heli Kammerer
(Grünes Handwerk) für die Bereitstellung der Abb. 2, Ulrich Sukopp für wichtige Inputs zur
finalen Fassung des Manuskripts und Michael R. Wilson(Cardiff) für die Unterstützung beim Verfassen des Abstracts.